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Impfschema: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 25.06.2020

Warum wurde das Impfschema zur Grundimmunisierung von der STIKO geändert?

Seit Ende der 1990er Jahre sind Kombinationsimpfstoffe gegen die Krankheitserreger und Toxine von Diphterie, Tetanus, Pertussis, Polio, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B in verschiedener Kombination verfügbar. Sie ermöglichen die Anzahl der Injektionen zu verringern und sind von der STIKO für die Grundimmunisierungen im Säuglingsalter empfohlen. Vor der Einführung von Kombinationsimpfstoffen war für alle Monoimpfstoffe – mit Ausnahme von Pertussis – regulär ein 2+1-Schema empfohlen (d.h. drei Impfungen im Abstand von 0, 2 und 6 Monaten). Für die Fünffachimpfstoffe, später Sechsfachimpfstoffe waren für reif geborene Säuglinge ein 2+1- und ein 3+1-Schema zugelassen. In Deutschland wurde das 3+1-Schema (d.h. vier Impfungen im Abstand von 0, 1, 1 und 6 Monaten) von der STIKO empfohlen, um einen möglichst guten Schutz gegen Pertussis zu vermitteln.

Studien haben gezeigt, dass der Impfschutz gegen Pertussis nach einem 3+1 Schema nur geringfügig besser ist, als wenn nach einem 2+1-Schema geimpft wird. Die STIKO hat die geringe Risikoerhöhung für Pertussis gegen den Nutzen einer ersparten Impfung abgewogen und eine klare Entscheidung für die Empfehlung des 2+1-Schemas getroffen. Mit der Reduktion des Impfschemas wird (i) der Impfplan vereinfacht, (ii) eine Impfung und damit ein Arztbesuch für den Säugling und seine Eltern eingespart, damit (iii) eine bessere Umsetzung für Ärzte und Eltern ermöglicht, (iv) zeitgerechtes und vollständiges Impfen erleichtert und (v) eine Vereinheitlichung europäischer Impfpläne herbeigeführt.

Stand: 25.06.2020

Was muss bei dem reduzierten Impfschema bedacht werden?

Während beim 3+1-Schema jeweils ein Monat Abstand zwischen den ersten drei Dosen liegt, muss beim 2+1-Schema ein Abstand von zwei Monaten (8 Wochen) zwischen den ersten beiden Impfdosen eingehalten werden. Die letzte Dosis wird dann im Abstand von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen Dosis gegeben. Um einen Langzeitschutz aufzubauen, ist es besonders wichtig diesen 6 Monate-Abstand nicht zu unterschreiten.

Tabelle: Was muss bei dem reduzierten Impfschema bedacht werden? Quelle: RKI

Frühgeborene sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems nach dem bisher empfohlenen 3+1-Impfschema mit vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten geimpft werden. Zwischen den ersten drei Impfstoffdosen soll ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen; zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

Um einen sicheren Impfschutz zu vermitteln, ist es bei diesem reduzierten Impfschema besonders wichtig, die einzelnen Impfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten durchzuführen und das Impfschema rechtzeitig abzuschließen. Es wird empfohlen das 2+1-Impfschema zeitgerecht im Alter von 8 Wochen zu beginnen, die 2 Dosis im Alter von 4 Monaten und die 3. Dosis im Alter von 11 Monaten zu verabreichen. Bei einem verzögerten Beginn oder einer verzögerten Folgedosis sind die besonders vulnerablen jungen Säuglinge nicht ausreichend geschützt.

Stand: 25.06.2020

Wie ist zu verfahren, wenn die ersten Dosen eines 3+1 Impfschemas bereits verabreicht sind?

Bereits begonnene Impfserien bei denen die ersten beiden Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat verabreicht wurden, müssen nach dem 3+1-Schema beendet werden.

Stand: 25.06.2020

Es sind mehrere Impfungen im 11. Lebensmonat empfohlen. Wie können diese Impfungen gegeben werden?

Bei Säuglingen wird die Impfung in den Musculus vastus lateralis an der Außenseite des Oberschenkels empfohlen. Wenn mehrere Impfungen simultan an einem Termin verabreicht werden, können die Impfungen auf die beiden Körperseiten verteilt werden. Es können auch mehr als zwei Impfungen in einen Oberschenkel injiziert werden; dann sollte der Abstand zwischen den Injektionsstellen mindestens 3 cm betragen, damit mögliche Lokalreaktionen gegen die Impfstoffe abgegrenzt werden können. Eine Überforderung des kindlichen Immunsystems durch die Gabe von mehreren Impfstoffen zum selben Termin ist nicht zu befürchten.

Nur zwischen der Verabreichung von zwei Lebendimpfstoffen muss ein Abstand von 4 Wochen eingehalten werden. Zwischen mehreren Totimpfstoffen und zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen muss kein bestimmter Abstand eingehalten werden.

Man könnte zum Beispiel an einem ersten Termin die MMR- und die Varizellen-Impfung an getrennten Oberschenkeln durchführen und in einem geeigneten zeitlichen Abstand dazu, wenn die Lokalreaktionen abgeklungen sind (1 bis 2 Wochen später), an einem zweiten Termin die Impfserien der Sechsfachimpfung und der Pneumokokken-Impfung mit der jeweiligen 3. Impfstoffdosis abschließen. Auch dazu bietet sich die Verabreichung an den beiden Oberschenkeln an. Es ist auch möglich alle 4 Impfungen zeitgleich zu verabreichen.

Allgemein gilt, dass die Verabreichung mehrerer fälliger Impfungen an einem Termin dazu beiträgt, dass der Impfstatus der zu impfenden Person vollständiger ist und die Impfungen auch zeitgerechter erfolgen. Die Impfstoffe sollten dabei niemals in einer Spritze gemischt werden.

Stand: 25.06.2020

Sollen Impfstoffe als Kombinationsimpfungen gegeben werden?

Kombinationsimpfstoffe erlauben eine erhebliche Reduzierung der Injektionen und fördern damit die Umsetzung der Impfempfehlungen. Die zugelassenen und auf dem Markt befindlichen Impfstoffe sind bezüglich ihrer Einzelkomponenten in den Kombinationsimpfstoffen intensiv auf ihre Wirksamkeit hin untersucht, so dass auch in Kombinationsimpfstoffen die einzelnen Antigene eine sichere Wirksamkeit aufweisen. Aufgrund der Wechselwirkungen der Antigene untereinander sind in kombinierten Totimpfstoffen teilweise vier Impfungen zur Grundimmunisierung notwendig, während dessen bei der Verwendung von bestimmten Einzelimpfstoffen möglicherweise drei Immunisierungen ausreichen können. Es ist deshalb wichtig, bei der Verwendung von Kombinationsimpfstoffen auf eine zeitgerechte und vollständige Grundimmunisierung zu achten.

Stand: 25.06.2020

Kann bei der Impfung vom Impfschema abgewichen werden?

Impfschemata sind Bestandteil der Zulassung eines Impfstoffes. Im Zulassungsverfahren werden nach standardisierten internationalen Richtlinien Prüfungen zur Wirksamkeit und Sicherheit eines Impfstoffes durchgeführt. Klinische Studien über den Wechsel zwischen Impfstoffen (z.B. zwischen unterschiedlichen Antigenkonzentrationen) oder über Abweichungen vom festgelegten Impfschema liegen in der Regel nicht vor, so dass eine Modifikation des zugelassenen Impfschemas nicht anzuraten ist.

Im Regelfall sollen die vom Hersteller im Beipackzettel empfohlenen Impfabstände nicht verändert werden. Dabei ist für den Aufbau eines langandauernden Impfschutzes im Rahmen der Grundimmunisierung besonders wichtig, dass der Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird, da dieser den langdauernden Immunschutz sichert. Sollten besondere Umstände die Einhaltung der Abstände nicht erlauben, kann nach Abschluss der Impfreihe unter besonderen Bedingungen die Wirksamkeit kontrolliert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei erheblichen Veränderungen des vom Hersteller angegebenen Impfschemas nicht sicher von einem umfassenden Schutz ausgegangen werden kann.

Stand: 25.06.2020

Kann der Impfstoff gewechselt werden?

Vor der Zulassung eines Impfstoffes wird dessen immunologische und epidemiologische Wirksamkeit in Studien getestet. Diese Untersuchungen beziehen sich auf das angewandte Impfschema und den mit diesem Schema getesteten Impfstoff. Eine Immunisierung bei gemischter Verwendung vergleichbarer, nicht identischer Impfstoffe wird dagegen nicht getestet. Um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen, sollte ein Wechsel des Impfstoffes während der Grundimmunisierung deshalb möglichst vermieden werden.

Stand: 25.06.2020

Welche Abstände sind zwischen Impfungen einzuhalten?

Grundsätzlich gilt: Lebendimpfstoffe (abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren oder Bakterien, z.B. Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellen-Kombinationsimpfstoff oder Rotavirus-Impfstoff) können simultan, also gleichzeitig verabreicht werden. Werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten. Bei der Anwendung von Totimpfstoffen ist eine Einhaltung von Mindestabständen - auch zu Lebendimpfstoffen - nicht erforderlich. Im (seltenen) Fall einer akuten Impfreaktion sollte die Symptomatik vor einer erneuten Impfung abgeklungen sein.

Eine Unterschreitung der empfohlenen Impfabstände sollte nicht erfolgen, da sonst die Wirksamkeit des Impfstoffs bzw. der Impfstoffe nicht gewährleistet ist. Eine Überschreitung der Abstände ist bei den meisten Impfungen nicht problematisch, verzögert aber den Aufbau der Immunität.

Stand: 25.06.2020

Gemäß den Empfehlungen der STIKO sollen Impfungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchgeführt werden um die meisten zu erwartenden Krankheitskomplikationen zu verhüten; werden Säuglinge hiermit nicht zu früh vermeidbaren Risiken ausgesetzt?

Gerade die frühzeitige Impfung stellt den sicheren Schutz vor lebens­be­droh­lichen Erkrankungen im Säuglingsalter dar. Die Wirksamkeit und ins­be­son­dere die Sicherheit von Impfstoffen, die Säuglingen verabreicht werden, steht seit Jahrzehnten im Vordergrund des Interesses. Moderne Impfstoffe sind sicher und nebenwirkungsarm. Ein Impfstoff wird aus mehreren Komponenten zusammengesetzt: Zum einen die Impfantigene selbst, zum anderen aber weitere Verbindungen, die den Impfstoff in seiner Wirksamkeit und in seiner Sicherheit unterstützen. In einigen Impfstoffen sind Mittel wie Quecksilber- oder Aluminiumverbindungen enthalten, die in wesentlich größeren Mengen als in den Impfstoffen enthalten, theoretisch eine Gefährdung für den Impfling darstellen könnten. Impfstoffe werden jedoch sowohl vor der Zulassung als auch in der breiten Anwendung in großen wissenschaftlichen Studien geprüft, und es haben sich bisher keine negativen Wirkungen solcher zusätzlichen Stoffe gezeigt. Dennoch liegt das besondere Augenmerk bei der Fort­ent­wick­lung von Impfstoffen auf der Herstellung von Impfstoffen ohne solche adju­van­ten Stoffe. So stehen viele der für die Kinderimpfung notwendigen Impfstoffe inzwischen auch als quecksilberfreie Zubereitung zur Verfügung. Die beiden Kombinationsimpfstoffe, die eine gleichzeitige Anwendung der 6 im Kindesalter empfohlenen Regelimpfungen ermöglichen, sind quecksilberfrei. In seltenen Fällen können Säuglinge und Kinder auf diese Zusatzstoffe allergisch reagieren. Es gibt jedoch bisher keine Hinweise darauf, dass durch Impfungen die Entwicklung einer späteren Allergie gefördert wird.

Bezüglich des Immunsystems von sehr jungen Säuglingen gilt es zu berücksichtigen, dass dieses Immunsystem sich täglich mit einer Vielzahl von Antigenen aus der Umwelt auseinandersetzt und genau diese Auseinandersetzung mit Antigenen aus der natürlichen Umwelt eine Stimulation des Immunsystems ermöglicht. Diese Fähigkeit des Immunsystems nutzen Impfungen, indem in kontrollierter, dosierter Form Antigene verabreicht werden, so dass das Immunsystem in der Lage ist, für einen frühzeitigen Schutz zu sorgen, ohne dass hierbei die Komplikationen durch die natürliche Erkrankungen in Kauf genommen werden müssen.

Stand: 25.06.2020

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