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Infektionsschutzgesetz - IfSG

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt, Muster der Meldebögen und Informationen über Belehrungen sind abrufbar. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Infektionsepidemiologisches Jahrbuch

Das Infektionsepidemiologische Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten steht jährlich zur Verfügung und gibt eine detallierte epidemiologische Übersicht über die am Robert-Koch-Institut erhobenen Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz. Es enthält auch die jeweilige Jahresstatistik meldepflichtiger Krankheiten nach Bundesland, die auch im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht wird.

Epidemiologisches Bulletin

Zur Orientierung über die epidemiologische Situation im Verlauf eines Jahres werden die Meldedaten zudem wöchentlich (mit 3-wöchiger Meldeverzögerung) bzw. monatlich (§7.3 IfSG) im Epidemiologischen Bulletin ausgewiesen.

SurvStat@RKI

Eine weitere Möglichkeit, sich über die Epidemiologie meldepflichtiger Krankheiten in Deutschland zu informieren, bietet SurvStat@RKI, eine Web-basierte Schnittstelle zu den IfSG-Meldedaten.

Stand: 15.12.2021

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