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Ausbrüche von Infektionskrankheiten

Ein Ausbruch durch eine Infektionskrankheit liegt vor, wenn die Anzahl von Personen mit einer bestimmten Infektionskrankheit in einer Region und/oder einem Zeitraum die erwartete Anzahl dieser Erkrankungen übersteigt. Wie viele Erkrankungen in einer Region oder in einem Zeitraum zu erwarten sind, kann über die regelmäßige Erfassung und Überwachung (Surveillance) von (meldepflichtigen) Infektionskrankheiten ermittelt werden. Erkrankungen können einem Ausbruch zugeordnet werden, wenn ein epidemischer Zusammenhang der Krankheitsfälle vorliegt, zum Beispiel wenn mehrere Personen gemeinsam an einer Veranstaltung teilgenommen haben und anschließend etwa zeitgleich erkrankt sind.

  • Ausbrüche von Infektionskrankheiten werden seit 2001 in Deutschland über den regulären Weg der Meldedaten vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen z.B. mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftungen oder akute infektiöse Gastroenteritiden gemeldet werden, wenn bei zwei oder mehr Personen mit gleichartigen Erkrankungen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Damit stehen Daten zu Ausbrüchen im Rahmen der Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten bundesweit zur Verfügung. Dem RKI wurden in vor-pandemischen Jahren jährlich rund 10.000 Ausbrüche übermittelt. Während der Pandemie 2020-2022 wurden überwiegend COVID-19-Ausbrüche an das RKI übermittelt. Dadurch stieg die Gesamtzahl der übermittelten Ausbrüche deutlich. Bei der Mehrzahl der übermittelten Ausbrüche sind weniger als fünf Personen betroffen (Infektionsepidemiologisches Jahrbuch des RKI). Eine Übertragung von Krankheitserregern kann von Mensch zu Mensch, von Tier zu Mensch (Zoonosen), über Lebensmittel oder über andere Vektoren auf den Menschen oder aus der Umwelt auf den Menschen erfolgen.

Stand: 21.05.2024

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