Umgang mit Dual-Use-Risiken am RKI

Stand:  19.02.2024

Biowissenschaftliche und medizinische Forschung hat entscheidend zur Ver­besserung der Ge­sund­heit und der Lebens­ver­hältnisse der Menschen beigetragen. Die Ergeb­nisse dieser Forsch­ung können jedoch grund­sätzlich auch zum Schaden von Menschen und Umwelt eingesetzt werden. Ein Beispiel macht diese doppelte Ver­wend­bar­keit („dual use“) deutlich: Einer­seits ist Wissen über die Ent­stehung, Aus­breitung und Be­kämpf­ung von Krank­heiten un­verzicht­bar, um die Gesund­heit von Menschen zu schützen und die Be­hand­lung von Krank­heiten zu ver­bessern, z.B. mit Hilfe neu entwickelter Impf­stoffe oder Thera­peutika. Ander­erseits können Forschungs­ergeb­nisse mit feind­seliger Ab­sicht genutzt werden, um Krank­heits­erreger ge­fährlicher zu machen und gezielt Krank­heits­ausbrüche hervorzurufen.

Wissen­schaftlerinnen und Wissen­schaftler stehen in der Pflicht, Dual-Use-Risiken in ihrer Arbeit zu mini­mieren. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat daher schon 2012 ein haus­internes Prüf­verfahren ent­wickelt (Hausverfügung „Dual-Use-Potenzial in der Forschung – Verfahrens­regel zur Ver­meidung bzw. Mini­mierung von Risiken“, Link siehe unten), das die Frei­heit der Forsch­ung zum Nutzen der Gesell­schaft bewahrt und gleich­zeitig das Risiko der Ver­breitung von Forschungs­ergebnissen zum Schaden von Menschen und Umwelt minimiert. Sowohl der Deutsche Ethik­rat als auch die Deutsche Forschungs­ge­mein­schaft gemein­sam mit der Nationalen Akademie der Wissen­schaften Leopoldina haben 2014 die Not­wendig­keit solcher Prüf­ver­fahren betont und Empfehlungen zum Umgang mit Dual-Use-Risiken ver­öffentlicht.