Umgang mit Dual-Use-Risiken am RKI
Stand: 19.02.2024
Biowissenschaftliche und medizinische Forschung hat entscheidend zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensverhältnisse der Menschen beigetragen. Die Ergebnisse dieser Forschung können jedoch grundsätzlich auch zum Schaden von Menschen und Umwelt eingesetzt werden. Ein Beispiel macht diese doppelte Verwendbarkeit („dual use“) deutlich: Einerseits ist Wissen über die Entstehung, Ausbreitung und Bekämpfung von Krankheiten unverzichtbar, um die Gesundheit von Menschen zu schützen und die Behandlung von Krankheiten zu verbessern, z.B. mit Hilfe neu entwickelter Impfstoffe oder Therapeutika. Andererseits können Forschungsergebnisse mit feindseliger Absicht genutzt werden, um Krankheitserreger gefährlicher zu machen und gezielt Krankheitsausbrüche hervorzurufen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen in der Pflicht, Dual-Use-Risiken in ihrer Arbeit zu minimieren. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat daher schon 2012 ein hausinternes Prüfverfahren entwickelt (Hausverfügung „Dual-Use-Potenzial in der Forschung – Verfahrensregel zur Vermeidung bzw. Minimierung von Risiken“, Link siehe unten), das die Freiheit der Forschung zum Nutzen der Gesellschaft bewahrt und gleichzeitig das Risiko der Verbreitung von Forschungsergebnissen zum Schaden von Menschen und Umwelt minimiert. Sowohl der Deutsche Ethikrat als auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft gemeinsam mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben 2014 die Notwendigkeit solcher Prüfverfahren betont und Empfehlungen zum Umgang mit Dual-Use-Risiken veröffentlicht.