Das Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.
Die Grundfinanzierung des Instituts erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird das RKI mit Mitteln aus dem Einzelplan des Ministeriums ausgestattet. Der Bundeshaushalt und der Haushalt sind öffentlich einsehbar (https://www.bundeshaushalt.de/). Darüber hinaus werden Drittmittel für Forschungsvorhaben von nationalen und internationalen Fördermittelgebern eingeworben. Die Annahme von Spenden wird im Einzelfall geprüft, Name des Spenders, Anschrift, Art, Wert und Verwendungszweck der Spende werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/achter-bericht-des-bmi-ueber-die-sponsoringleistungen-an-die-bundesverwaltung-1644478).
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