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COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gesamtstand: 6.10.2023

Aktueller Hinweis: Die bestehende STIKO-Empfehlung gilt mit der Stellungnahme vom 18.9.2023 auch für die XBB.1.5-Impfstoffe.

Aktuelle Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung befinden sich hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu COVID-19 unter www.rki.de/covid-19-faq

COVID-19-Impfempfehlung (Stand 18.9.2023)

Warum ist es weiterhin wichtig, sich entsprechend der STIKO-Empfehlung gegen COVID-19 impfen zu lassen?

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung. Dabei zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität ab (Auftreten von Infektionen hauptsächlich in den kalten Wintermonaten). Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Deshalb empfiehlt die STIKO für alle Erwachsenen ab 18 Jahren (inkl. Schwangere) die Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen. So kann eine bestmögliche Basisimmunität aufgebaut werden. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

Für besonders gefährdete Personengruppen sind zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Da die Impfstoffwirksamkeit in den ersten Monaten nach der Impfung am höchsten ist, sollten diese Auffrischimpfungen - wenn möglich - im Herbst erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz während der erwartbaren Infektionssaison zu erreichen. Im Herbst könnte zudem am selben Termin auch gegen saisonale Influenza geimpft werden, sofern eine Indikation vorliegt.

Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z. B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

Stand: 18.09.2023

Wer soll nach der aktuellen STIKO-Impfempfehlung gegen COVID-19 geimpft werden?

SARS-CoV-2 zirkuliert zwar weiterhin in der Bevölkerung, doch schwere Verläufe sind durch die weniger schwer verlaufende Omikron-Variante und die erreichte Basisimmunität in der Bevölkerung deutlich seltener geworden. Die umfangreiche Immunität ist sowohl durch die Impfungen als auch durch durchgemachte Infektionen erzielt worden.

Ältere Menschen und vorerkrankte Personen haben jedoch weiterhin ein hohes Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken und zu versterben. Diese Konstellation hat die STIKO bei ihrer neuen Impfempfehlung berücksichtigt.

Empfehlung für die gesunde Allgemeinbevölkerung:
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht (durch Impfungen und/oder eine durchgemachte Infektion). Um eine bestmögliche Basisimmunität zu erlangen, sollten nach Einschätzung der STIKO mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Wenn noch Antigenkontakte fehlen, sollten diese durch Impfungen nachgeholt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Auffrischimpfungen für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren sowie für Schwangere empfohlen.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind laut die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfungen (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) notwendig. In dieser Altersgruppe fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante. Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.

Die Empfehlung für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen findet sich hier: „Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahre?

Empfehlung zu weiteren Auffrischimpfungen für Risikogruppen:
Zusätzlich zur Basisimmunität empfiehlt die STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf weitere Auffrischimpfungen. Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.

Zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen mit Grundkrankheiten ab dem Alter von 6 Monaten. Für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, werden ebenfalls weitere Auffrischimpfungen empfohlen.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper. Siehe hierzu die FAQ „Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“.

Eine detaillierte Übersicht der Risikogruppen ist in der FAQ „Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?“ beschrieben.

Stand: 18.09.2023

Wie sollen Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Gesunden Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangere) wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.

Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfstoffdosen. Entsprechend der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs sollte ein Mindestabstand von 3 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Die erste Auffrischimpfung besteht aus einer Impfstoffdosis, die mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden sollte. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

In der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung findet sich eine Übersicht der Impfempfehlung zur COVID-19-Immunisierung (Tabelle A) sowie eine Darstellung der in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung empfohlenen COVID-19-Impfstoffe (Tabelle C).

Bei Personen unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i. d. R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko. Während Schwangerschaft und Stillzeit ist die Anwendung von Nuvaxovid und Valneva aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit derzeit nicht empfohlen. In Einzelfällen (z. B. wenn eine produktspezifische medizinische oder sonstige Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht) kann die Impfung erwogen werden.

Auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen sollen zur Vervollständigkeit der Basisimmunität geimpft werden. Die STIKO geht davon aus, dass die Infektion(-en) allein nicht ausreichen, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Mehr dazu in der FAQ Wie sollen Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben?

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 18.09.2023

Wie sollen Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?

Allen Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangere) wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.

Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfstoffdosen. Entsprechend der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs sollte ein Mindestabstand von 3 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Die erste Auffrischimpfung zur Vervollständigung der Basisimmunität besteht aus einer Impfstoffdosis, die mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden sollte. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen erfahren Sie in der FAQ Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?

In der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung finden Sie eine Übersicht der Impfempfehlung zur COVID-19-Immunisierung (Tabelle A) sowie eine Darstellung der in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung empfohlenen COVID-19-Impfstoffe (Tabelle C).

Auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen sollen zur Vervollständigung der Basisimmunität geimpft werden. Die STIKO geht davon aus, dass die Infektion(-en) nicht ausreichen, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Mehr dazu in der FAQ Wie sollen Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben?

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 18.09.2023

Wie sollen Patient:innen, Bewohner:innen und Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt. Dazu gehören folgende Personengruppen:

  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen- bzw. Bewohner:innen
  • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Sie sollen eine Basisimmunität aufbauen, bestehend aus 2 Impfungen (Grundimmunisierung) und einer zusätzlichen Auffrischimpfung, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat. Anschließend werden ihnen weitere Auffrischimpfungen gegen COVID-19 empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz) kann die Gabe von weiteren Impfstoffdosen sinnvoll sein.

Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfstoffdosen, die je nach Impfstoff in einem Abstand von 3 bis 6 Wochen verabreicht werden (entsprechend der Fachinformationen). Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen sollen zur Vervollständigung der Basisimmunität geimpft werden. Die STIKO geht davon aus, dass die Infektion(-en) nicht ausreichen, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Mehr dazu in der FAQ Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben?

Die erste Auffrischimpfung (zur Komplettierung der Basisimmunität, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat) soll im Abstand von 6 Monaten zur 2. Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Weitere Auffrischimpfungen sollen im Abstand von 12 Monaten, vorzugsweise im Herbst verabreicht werden. Dabei soll bevorzugt ein Varianten-angepasster mRNA-basierter Impfstoff eingesetzt werden. In begründeten Einzelfällen kann die (weitere) Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 4 Monaten erwogen werden. Die STIKO geht nicht davon aus, dass ein Unterschreiten des 12-monatigen Impfintervalls zu vermehrten Nebenwirkungen führen würde. Personen unter 30 Jahren sollten aufgrund des Peri-/Myokarditisrisikos mit einem Omikron-angepassten Comirnaty-Impfstoff geimpft werden.

Bei produktspezifischen, medizinischen Kontraindikationen gegen mRNA-Impfstoffe kann alternativ der Impfstoff Nuvaxovid verwendet werden, welcher jedoch in der Schutzwirkung unterlegen zu sein scheint. Die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid ist bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich.

In der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung finden Sie eine Übersicht der Impfempfehlung zur COVID-19-Immunisierung (Tabelle A) sowie eine Darstellung der in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung empfohlenen COVID-19-Impfstoffe (Tabelle C).

Die Bedeutung der Auffrischimpfungen wird hier beschrieben: Warum ist es weiterhin wichtig, sich entsprechend der STIKO-Empfehlung gegen COVID-19 impfen zu lassen?

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 18.09.2023

Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?

Zusätzlich zur Impfung empfiehlt die STIKO eine medikamentöse Präventionsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Die Anwendung der PrEP ersetzt nicht die COVID-19-Impfung, sondern sollte zusätzlich zur COVID-19-Impfung und Hygienemaßnahmen verabreicht werden.

Die SARS-CoV-2-Prä-Expositions­prophylaxe (PrEP) kann in Form des Kombinationspräparates Evusheld gegeben werden, das die beiden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab enthält. Die Wirksamkeit von Tixagevimab/Cilgavimab ist unter den aktuell zirkulierenden Sublinien der Omikron-Virusvariante allerdings stark reduziert bis nicht mehr vorhanden.

Eine PrEP durch die Gabe der beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) sollte daher nur noch in begründeten Einzelfällen in Betracht gezogen werden.

Begründete Einzelfälle können Hochrisikopersonen mit schwerer Immundefizienz und einer erwartbaren oder nachgewiesenen starken Einschränkung der Immunantwort auf die COVID-19-Impfung sein, wie Personen

  • nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation vor immunologischer Rekonstitution,
  • unter oder nach B-Zell-Depletion durch B-Zell-Antikörper, wenn keine Rekonstitution der B-Zell-Kapazitäten erfolgt ist,
  • unter CAR-T-Zell-Therapie,
  • unter starker Immunsuppression, z.B. nach Transplantation eines soliden Organs oder unter laufender Chemotherapie,
  • mit genetisch bedingten Immundefekten, die die antivirale Immunität beeinträchtigen.

Die PrEP mit Evusheld wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg empfohlen (Informationen dazu finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 33/2022 (21. Aktualisierung).

Im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 verweist die STIKO auf die "Empfehlungen zur antiviralen Therapie in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion" der Fachgruppe COVRIIN sowie die S3-Leitlinie "Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 – Living Guideline".

Stand: 23.02.2023

Ersetzt die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) die Impfung gegen COVID-19?

Nein. Die Impfung gegen COVID-19, gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen, sollte vor allem bei Personen mit Immundefizienz immer durchgeführt werden. Denn Personen, die an Erkrankungen leiden, welche entweder direkt oder infolge der notwendigen Therapie zu einer relevanten Beeinträchtigung der Immunabwehr führen, haben ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken.

Bei diesen Hochrisikopersonen empfiehlt die STIKO neben der Beachtung von Hygienemaßnahmen unverändert die Impfung gegen COVID-19, auch wenn diese in Abhängigkeit von der Schwere der Immundefizienz in vielen Fällen nur eingeschränkt wirksam ist und gegebenenfalls zusätzliche Impfstoffdosen erfordert (siehe 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO und die Hinweise der STIKO zum Impfen bei Immundefizienz).

Aufgrund der Grunderkrankung und/oder einer immunsuppressiven Therapie kann der Teil der Impfantwort, bei dem Antikörper gebildet werden, entweder ganz ausbleiben oder geringer ausfallen. Dennoch wird die Impfung unabhängig von der Grunderkrankung oder der Therapie empfohlen, da ggf. eine schützende zelluläre Immunantwort durch die Impfung erzielt werden kann.

Zusätzlich kann in begründeten Einzelfällen, bei immundefizienten Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, sowohl vor Beginn oder auch nach Beginn und vor Abschluss der empfohlenen Impfserie die Gabe von monoklonalen Antikörpern erwogen werden. In beiden Fällen soll jedoch die Impfserie begonnen, durchgeführt bzw. schnellstmöglich vollendet werden. Hierbei soll der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin entscheiden, wann der optimale Impfzeitpunkt gegeben ist (ggf. nach immunologischer Rekonstitution).

Weitere Informationen, u.a. für welche Personengruppen Evusheld empfohlen wird, finden sich in der FAQ "Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?".

Stand: 23.02.2023

Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen laut § 22a Infektionsschutzgesetz eine Impfserie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Eine aktuelle Liste der in der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist auf der Internetseite des PEI zu finden.

Die STIKO empfiehlt:

  • Personen, die bisher nur eine Impfstoffdosis mit Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V erhalten haben, sollen auf Grund der unzureichenden Evidenzlage zur heterologen Grundimmunisierung und um einen guten Impfschutz sicherzustellen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung gemäß STIKO-Empfehlungen bekommen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen zur vorangegangenen Impfung begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt:innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
  • Personen, die vollständig (2-malig) mit einem der oben genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoff grundimmunisiert sind und ggf. bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine 1-malige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach den bestehenden STIKO-Empfehlungen im Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bekommen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.
  • Für Personen, die einen anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, empfiehlt die STIKO weiterhin eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Daten zeigen, dass nach der Grundimmunisierung mit den Impfstoffen Sinovac, Sinopharm und Bharet Biotech International Ltd. eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Schutz führt. Dieser ist vergleichbar mit dem Schutz, der nach einer 3-maligen mRNA-Impfung vorliegt. Für Sputnik V fehlen bisher entsprechende Daten. Aus immunologischen Gründen ist jedoch davon auszugehen, dass die Wirksamkeit vergleichbar ist mit der mRNA-Auffrischimpfung nach den Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen. Weitere Informationen finden sich in der 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung.

Stand: 18.08.2022

Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 18.9.2023)

Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Grundimmunisierung

Die Grundimmunisierung besteht i.d.R. aus 2 Impfstoffdosen (mit Ausnahmen bei Kindern). Die STIKO empfiehlt zur Grundimmunisierung folgende COVID-19 Impfstoffe:

  • Comirnaty (3 µg) im Abstand von 0-3-8 Wochen (3 Impfstoffdosen)
  • Comirnaty (10 µg) Comirnaty (30 µg)
  • Comirnaty Original/Omicron BA.4/5
  • Comirnaty XBB.1.5
  • Spikevax (25 µg)
  • Spikevax (50 µg)
  • Spikevax (100 µg)
  • Nuvaxovid
  • Valneva
  • JCOVDEN; 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff oder Nuvaxovid

Siehe hierzu auch Tabelle C der aktuellen Impfempfehlung. Bei der Grundimmunisierung sollte ein Mindestabstand von 3 Wochen (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) eingehalten werden.

Der empfohlene Abstand zur vorherigen Impfung ist abhängig von der Personengruppe, der Impfhistorie sowie der Impfstoffdosis. Sollte der empfohlene Abstand überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt und muss nicht neu begonnen werden.

Eine begonnene Impfserie sollte i. d. R. mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Nach der ersten Dosis JCOVDEN sollte die Impfserie heterolog mit einem mRNA-Impfstoff oder Nuvaxovid abgeschlossen werden. Bei Personen im Alter unter 30 Jahren und Schwangeren, die bereits eine Impfstoffdosis Spikevax erhalten haben, sollten ausstehende Impfungen mit Comirnaty erfolgen. Darüber hinaus kann, wenn der für die erste Impfstoffdosis verwendete mRNA-Impfstoff nicht verfügbar ist, unter Berücksichtigung der Alterseinschränkung und bei Nichtschwangeren auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, wie zum Beispiel eine anaphylaktische Reaktion, kann unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid oder Valneva vervollständigt werden.

Auffrischimpfung

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahre eine Basisimmunität, bestehend aus 2 Impfungen (Grundimmunisierung) und einer zusätzlichen Auffrischimpfung, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat.

Für bestimmte Personengruppen sind darüber hinaus weitere Auffrischimpfungen empfohlen (u.a. für Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegendes Personal). Dafür soll i.d.R. ein für die jeweilige Altersgruppe zugelassener Varianten-adaptierter Impfstoff verwendet werden. Auch Nuvaxovid kann bei ≥18-Jährigen bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung für die Auffrischimpfung verwendet werden, ist jedoch nach Einschätzung der STIKO in der Schutzwirkung unterlegen. In Ausnahmefällen ist auch die Anwendung bei 12-17-Jährigen laut STIKO möglich (off-label use). Bei Auffrischimpfungen sollte i.d.R. ein Abstand von mindestens 6 Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion eingehalten werden.

Anwendung

Die Impfstoffe sollen ausschließlich intramuskulär (i. m.) verabreicht werden. Dies gilt auch für Patient:innen, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen sehr feine Injektionskanülen (z.B. 23 oder 25 Gauge) verwendet und die Einstichstelle soll nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang fest komprimiert werden.

Bei COVID-19-Impfungen ist eine Aspiration bei der intramuskulären Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende unerwünschte Reaktion.

Stand: 18.09.2023

Warum soll bei der Verabreichung der COVID-19-Impfung eine Aspiration erfolgen?

COVID-19-Impfstoffe dürfen ausschließlich intramuskulär und keinesfalls intravasal (d.h. in ein Blutgefäß) appliziert werden. Ziel der mit der 18. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung erstmalig empfohlenen Aspiration bei den COVID-19-Impfungen ist es, eine unbemerkte intravasale Injektion zu vermeiden. Bei der Empfehlung der STIKO handelt es sich um eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme zur Erhöhung der Sicherheit der COVID-19-Impfungen, die möglicherweise dazu beitragen kann, das ohnehin geringe Risiko für eine Myo- und/oder Perikarditis nach COVID-19-Impfung weiter zu reduzieren. Bei Personen, die im Verlauf der bisherigen Impfkampagne ohne Aspiration gegen COVID-19 geimpft wurden und die Impfung ohne Komplikationen vertragen haben, besteht keinerlei Anlass zur Sorge über negative Folgen.

Bei der Impfung mit vorangehender Aspiration wird nach der intramuskulären Platzierung der Injektionsnadel zunächst kurz und sanft der Spritzenstempel zurückgezogen, bevor dann der Impfstoff injiziert wird. Sollte der sehr seltene Fall eintreten, dass ein Blutgefäß getroffen worden ist, würde in der Spritze Blut sichtbar werden. In diesem Fall wird nicht injiziert und die Kanüle aus dem Gewebe gezogen, die Impfstoffdosis verworfen und die Impfung an anderer Stelle wiederum nach Aspiration durchgeführt. Die Aspiration hat keine Nachteile für die zu impfende Person. Bei der empfohlenen sehr kurzen Aspirationsdauer ist das Vorgehen schmerzfrei.

Nach der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen sind sehr selten Myo- und Perikarditiden als schwere unerwünschte Ereignisse meist innerhalb der ersten 1-2 Wochen nach Verabreichung der Impfung aufgetreten. Einzelne Fälle von Myokarditiden wurden auch nach der Anwendung von Nuvaxovid beobachtet. Der Pathomechanismus ist bisher unklar. In einer tierexperimentellen Studie wurde beobachtet, dass nach gezielt intravasaler Injektion von Comirnaty bei Mäusen Myo- und Perikarditiden auftraten. Es besteht derzeit beim Menschen keine gesicherte Evidenz für den Zusammenhang zwischen einer intravasalen Injektion und dem Eintreten einer postvakzinalen Myokarditis und/oder Perikarditis. Durch die Aspiration vor der Impfstoffinjektion soll eine theoretisch denkbare, derzeit hypothetische Kausalkette beim Menschen ausgeschlossen werden. Auch in den Fachinformationen aller COVID-19-Impfstoffe wird darauf hingewiesen, dass die Injektion nicht intravaskulär, subkutan oder intradermal erfolgen darf.

Durch die Aspiration vor Injektion ergibt sich für die zu impfende Person kein Risiko, aber ein möglicher, wenn auch nicht quantifizierbarer Nutzen.

Für andere Impfungen gilt weiterhin: Die STIKO empfiehlt im Rahmen ihres Konzeptes zum schmerzreduzierten Impfen ebenso wie die WHO, dass bei der Verabreichung von Standardimpfungen auf die Aspiration verzichtet werden kann.

Stand: 14.11.2022

Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen. Für Valneva wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Applikation zu anderen Tot- und Lebensimpfstoffen empfohlen.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Stand: 08.02.2023

Wie sollen Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben?

Nach Einschätzung der STIKO sollen alle Personen im Alter ab 18 Jahren über eine sogenannte Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Kontakte des Immunsystems mit dem Erreger oder seinen Bestandteilen, durch Impfung oder Infektion) erreicht.

Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Bei Personen, die noch keine 3 Antigenkontakte hatten, sollen noch fehlende Antigenkontakte deshalb durch Impfungen mit zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19-Impfstoffen komplettiert werden.

Die sogenannte hybride Immunität, die durch die Kombination von Impfung und Infektion erreicht wird, vermittelt einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, der mindestens 12 Monate anhält. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Die chronologische Abfolge dieser Antigenkontakte (SARS-CoV-2-Infektionen bzw. COVID-19-Impfungen) ist dabei unerheblich.

Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als eigenständiger Antigenkontakt gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung oder Infektion mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion ein Abstand von 3 Monaten zur Vervollständigung der Grundimmunisierung, bzw. 6 Monate zur Auffrischimpfung eingehalten werden.

Siehe dazu auch die FAQ „Ist die Schutzwirkung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion vergleichbar mit der nach COVID-19-Impfung?“.

Über die Basisimmunität hinaus sind für bestimmte Gruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen, siehe dazu die FAQ „Wer soll nach der aktuellen STIKO-Impfempfehlung gegen COVID-19 geimpft werden?“.

Stand: 01.06.2023

Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?

Die Prognose einer SARS-CoV-2-Infektion ist in der Allgemeinbevölkerung überwiegend günstig. Schwerwiegende und tödliche COVID-19-Verläufe werden überwiegend in Risikopopulationen beobachtet.

Die XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffe werden voraussichtlich schrittweise bereitgestellt werden. Daher sollten zu Beginn der Impfsaison sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden.

Bei ausreichender Verfügbarkeit ist die impfende Ärzteschaft aufgerufen, auch bislang nicht geimpfte Erwachsene und Kinder, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besonders zu berücksichtigen.

Nach aktuellem Kenntnisstand wurde für folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe festgestellt:

A) Personen im Alter ab 60 Jahren

B) Schwangere, insbesondere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit

C) BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

D) Personen im Alter ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben:

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören z.B.:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des ZNS, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z.n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Die vollständige Tabelle findet sich in der wissenschaftlichen Begründung der STIKO-Empfehlung.

Stand: 18.09.2023

Impfung bei Kindern und Jugendlichen (Stand: 18.9.2023)

Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?

Die STIKO spricht eine Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Monaten aus, die ein erhöhtes Risiko haben. Dazu gehören

  • Kinder und Jugendliche mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben,
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie
  • Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Risiko wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.

Zusätzlich zur Basisimmunität werden für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Kinder und Jugendliche auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.

Die Grundimmunisierung besteht i.d.R. aus 2 Impfstoffdosen. Entsprechend der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs sollte ein Mindestabstand von 3 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Die erste Auffrischimpfung zur Vervollständigung der Basisimmunität besteht aus einer Impfstoffdosis, die mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden sollte. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

In der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung finden Sie eine Übersicht der Impfempfehlung zur COVID-19-Immunisierung (Tabelle A) sowie eine Darstellung der in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung empfohlenen COVID-19-Impfstoffe (Tabelle C).

Laut STIKO soll bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Schwangeren i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen, erfahren Sie in der FAQ "Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?".

Bei immundefizienten Kindern und Jugendlichen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt, ggf. mithilfe von Antikörperbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der FAQ "Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?".

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung). In dieser Altersgruppe fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante. Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.

Stand: 18.09.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?

Die Sicherheit des Impfstoffs wird in allen Altersgruppen nach der Zulassung kontinuierlich genau beobachtet, sodass neu auffallende Impfreaktionen oder unerwünschte Ereignisse schnell entdeckt und bewertet werden können. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür zuständig.

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Insgesamt sind die lokalen und systemischen Impfreaktionen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vergleichbar. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

Die häufigsten lokalen Impfreaktionen nach Impfungen sind Druckschmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle. Als systemische Reaktionen sind unter anderem Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Appetitverlust sowie in manchen Fällen Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Fieber möglich. Die Symptome sind in der Regel nur von kurzer Dauer.

Nach Impfungen mit den monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffen (zugelassen ab 6 Monaten) und nach Impfungen mit Nuvaxovid (zugelassen ab 12 Jahre) wurden sehr seltene Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen beschrieben (Myokarditis und Perikarditis). Nach der Impfung mit Spikevax trat dies etwas häufiger auf als nach der Impfung mit Comirnaty. Dementsprechend empfiehlt die STIKO, bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen unter 30 Jahren vorzugsweise Comirnaty-Impfstoffe zu verwenden. Die Verwendung von Spikevax bleibt alternativ möglich. Tritt nach einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder mit Nuvaxovid eine Myo- oder Perikarditis auf, sollte in der Regel auf die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen dieses Impfstofftyps verzichtet werden.

Trotz bislang begrenzter klinischer Studiendaten schätzt die STIKO die ab dem Alter von 6 Monaten zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein. Diese Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Der Unterschied besteht in nur wenigen geänderten Nukleotiden (mRNA-Bausteinen) und die Immunantwort resultiert auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2. Daher sind nach Gabe der Varianten-angepassten Impfstoffe ähnliche Reaktionen zu erwarten wie nach der Gabe der ersten Generation der mRNA-Impfstoffe.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung). In dieser Altersgruppe fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante. Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 18.09.2023

Wie wirksam ist die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis unter 18 Jahren?

Die COVID-19-Impfung bietet auch Kindern und Jugendlichen einen guten Schutz vor einer schweren Erkrankung.

Ergebnisse von Zulassungsstudien (bei <5-Jährigen) sowie von Beobachtungsstudien, die nach der Impfstoffzulassung durchgeführt wurden, zeigen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung gegenüber schweren COVID-19-Verläufen (d.h. COVID-19-bedingte Hospitalisierung oder Todesfälle) bereits nach einer vollständigen Grundimmunisierung hoch ist (2 bzw. 3 Impfstoffdosen je nach verwendetem Impfstoff). Durch Auffrischimpfungen kann der Impfschutz weiter erhöht werden.

Im Unterschied dazu, vermittelt die COVID-19-Impfung nur einen moderaten Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen. Dieser Impfschutz nimmt nach wenigen Wochen bis Monaten jedoch deutlich ab.

Die STIKO empfiehlt eine Basisimmunität und weitere Auffrischimpfungen nur für Kinder und Jugendliche mit Grundkrankheiten, die das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe erhöhen. Für die Auffrischimpfungen bei Kindern und Jugendlichen mit Grundkrankheiten sollen gemäß STIKO-Empfehlung präferenziell Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

Für gesunde Kinder ist laut STIKO aufgrund des sehr geringen Risikos für schwere Verläufe keine Impfung notwendig (Details siehe "Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?").

Stand: 18.09.2023

Welche Erkenntnisse bestehen zu Long-COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?

Auch wenn COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht schwer verläuft, kann es in seltenen Fällen in Folge der Erkrankung zu schwerwiegenden Krankheitsmanifestationen kommen. So bestehen mit Long-COVID und dem sogenannten Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) zwei Krankheitsbilder, deren Langzeitprognosen noch nicht endgültig bekannt sind.

Die Pathogenese (Krankheitsentstehung) von Long-COVID ist bisher nicht eindeutig geklärt. Die Langzeitsymptome können auch nach mildem Erkrankungsverlauf auftreten. Unter Personen, die schwer an COVID-19 erkrankt waren, ist das Auftreten von Long-COVID-Symptomen jedoch häufiger als nach milder akuter Erkrankung.

Die Symptomatik ist sehr variabel und kann über Wochen bis Monate anhalten. Zu den häufigsten Symptomen gehören anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Brustschmerzen, Herzrhythmusstörungen und depressive Verstimmung.

Bisher wurden größtenteils Studien zu Long-COVID bei Erwachsenen publiziert. Die Datenlage zu Long-COVID bei Kindern ist begrenzt und publizierte Studien inkl. systematischer Reviews weisen zum Teil erhebliche methodische Mängel auf (z. B. kleine Studienpopulation, Fehlen einer Kontrollgruppe, einer Falldefinition oder einer gesicherten SARS-CoV-2-Labordiagnose). Daher kann die Häufigkeit von Long-COVID bei Kindern derzeit noch nicht verlässlich erfasst werden. Insgesamt scheint Long-COVID für die Altersgruppe der Kinder eine geringere Bedeutung zu haben als für Jugendliche und Erwachsene.

Einige Symptome von Long-COVID wie Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und depressive Verstimmung sind zudem sehr unspezifisch und treten auch infolge von psychosozialen Belastungen während der Pandemie auf, zum Beispiel durch Ängste oder Isolation, unabhängig von SARS-CoV-2-Infektionen.

Weitere Studien sind wichtig, um die Häufigkeit von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen genauer zu untersuchen. In den von der STIKO analysierten Studien mit Kontrollgruppe waren Kinder mit SARS-CoV-2-Infektion nicht häufiger von Spätfolgen betroffen als Kinder ohne SARS-CoV-2-Infektion.

Weitere Informationen zum Krankheitsbild von Long-COVID finden sich in den Long-COVID FAQ.

PIMS (Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) ist ein schweres entzündliches Krankheitsbild, das in seltenen Fällen bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. 3-4 Wochen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 (auch nach asymptomatischer Infektion) beobachtet wurde. In vielen Fällen geht PIMS mit Schocksymptomatik und i.d.R. vorübergehender Herz-Kreislauf-Insuffizienz einher. Die Ursache der Entstehung der Erkrankung (Pathogenese) ist noch unklar. Das Krankheitsbild wird jedoch von den behandelnden Ärzt:innen zunehmend besser verstanden und ist inzwischen gut behandelbar.

Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) definiert PIMS als Fälle, bei denen neben Fieber, erhöhte systemische Entzündungsparameter, mindestens zwei Organbeteiligungen und eine aktuelle oder stattgehabte SARS-CoV-2-Infektion oder ein SARS-CoV-2-Kontakt nachzuweisen waren, sowie andere infektiologische Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Zwischen Mai 2020 und Oktober 2022 wurden insgesamt 909 Kinder und Jugendliche gemeldet, die diese Falldefinition erfüllten. Der Erkrankungsverlauf war trotz des schweren Krankheitsbildes meist günstig, tödliche PIMS-Verläufe wurden in Deutschland bisher nicht gemeldet.

Das Risiko eines Infizierten an einem PIMS zu erkranken, ist stark abhängig von der SARS-CoV-2-Variante. Im Vergleich zu der Wuhan- und Alpha-Variante von 2020 ist das Risiko unter Delta etwa fünfmal geringer und unter Omikron 15- bis 20-fach reduziert. Dieser Effekt ist in allen Altersgruppen gleich und nicht abhängig von der Impfquote. Bezogen auf das absolute PIMS-Risiko von 1:4.000 unter der Wuhan und Alpha Variante ergibt sich für die aktuell zirkulierenden Varianten demnach ein PIMS Risiko von etwa 1:60.000 bis 1:80.000. Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Risiko auf immunnaive Kinder und Jugendliche bezieht, die es praktisch nicht mehr gibt. Das reale Risiko dürfte daher noch einmal geringer sein.

Stand: 28.03.2023

Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 18.9.2023)

Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?

Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko auf einen schweren COVID-19-Verlauf. Deshalb empfiehlt die STIKO für Personen im gebärfähigen Alter ausdrücklich die COVID-19-Impfung, insbesondere bei Kinderwunsch, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft optimal gegen COVID-19 geschützt zu sein. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen. Siehe FAQ Wie sollten Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Ungeimpften Schwangeren wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung ab dem 2. Trimenon empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.

Schwangeren mit vorliegender Grunderkrankung werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen (Impfzeitpunkt ab dem 2. Trimenon).

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs, die entsprechend der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs mit einem Mindestabstand von 3 Wochen verabreicht werden sollen. Zur Auffrischimpfung soll präferenziell ein Varianten-adaptierter mRNA-Impfstoff gemäß Zulassung verwendet werden. Es sollte ein Mindestabstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung eingehalten werden. Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19-Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Die Anwendung von Nuvaxovid und Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung mit Nuvaxovid und Valneva in der Schwangerschaft und Stillzeit kann nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung jedoch erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.

Für Stillende gelten entsprechend ihres Alters die gleichen Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung bzw. bei krankheits- oder arbeitsbedingter Indikation die gleichen Empfehlungen wie für Personengruppen mit erhöhtem Risiko. Weitere Hinweise finden Sie in den folgenden FAQ:

Stand: 18.09.2023

Warum wird allen ungeimpften Schwangeren die COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?

Auch wenn schwere Verläufe und Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten sind, stellt COVID-19 in der Schwangerschaft eine relevante Krankheitslast in Deutschland dar. Die analysierten Studiendaten weisen darauf hin, dass Schwangerschaft an sich ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe ist. SARS-CoV-2-infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Im Falle von zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter. Zudem können Antikörper der Mutter über die Plazenta auf den Fetus übertragen werden. Studien weisen darauf hin, dass durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann (sog. Nestschutz).

Die ausgewerteten Daten belegen die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten (Aborte), Totgeburt (intrauteriner Fruchttod), Frühgeburten oder Fehlbildungen als Folge der Impfung.

Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon.

Ziel der Impfung von Schwangeren und Stillenden ist die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und von Todesfällen sowie die Verhinderung von Komplikationen für Mütter und ihre ungeborenen/neugeborenen Kinder durch eine SARS-CoV-2-Infektion. Es ist davon auszugehen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung bei schwangeren wie bei nicht-schwangeren Personen gegenüber einem schweren Krankheitsverlauf gut ist. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante.

Detaillierte Studiendaten zur Wirksamkeit finden sich in der 10. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlungen. Die ausführliche Erläuterung der Impfempfehlung für Schwangere, Stillende und bei Kinderwunsch findet sich in der FAQ "Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?".

Stand: 07.02.2023

Hat die COVID-19-Impfung einen Einfluss auf den weiblichen Zyklus?

Die Länge des weiblichen Zyklus weist natürlicherweise Schwankungen auf, die innerhalb eines Jahres mehr als eine Woche betragen können. Eine Reihe von Faktoren können das Zyklusgeschehen temporär oder längerfristig beeinflussen, wie z.B. Stress, Reisen mit Zeitverschiebungen und Klimaveränderungen, ein ungesunder Lebensstil, aber auch Schilddrüsenerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente. Bei bis zu einem Drittel der Frauen kommt es im Laufe ihres Lebens zu Blutungsstörungen.

Zyklusstörungen im Nachgang zu einer COVID-19-Impfung wurden international beobachtet und werden derzeit weiter erforscht. Solche Veränderungen des Zyklus sind auch bei anderen Impfungen oder durch Infektion bekannt und werden auf die Aktivierung des Immunsystems zurückgeführt. Ein direkter kausaler Zusammenhang ist nicht bekannt. Frauen sollten aber über diese mögliche Nebenwirkung einer Impfung informiert werden, um Verunsicherung vorzubeugen. Diese beobachteten Störungen des Zyklus sind vorrübergehend und nicht mit Unfruchtbarkeit1 verbunden.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 11.10.2021

Macht die COVID-19-Impfung Frauen oder Männer unfruchtbar?

Seit einiger Zeit kursiert vor allem im Internet eine Fehlinformation. Sie besagt, dass die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen unfruchtbar1 macht oder machen kann. Diese Aussage ist falsch.

Warum?

  • In den umfangreichen nicht-klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gab es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach COVID-19-Impfung (siehe auch FAQ „Können COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinträchtigen?“ des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • In der Zulassungsstudie von z.B. Comirnaty (BioNTech) wurden 12 Frauen in der Gruppe mit COVID-19-Impfung und 11 Frauen in der Gruppe mit Placebo-Impfung (ohne mRNA) innerhalb des Nachbeobachtungszeitrums von 2 Monaten schwanger – es konnte somit zwischen den beiden Gruppen kein Unterschied bezüglich der Zahl der eingetretenen Schwangerschaften beobachtet werden.
  • Eine Studie aus Israel zeigt Daten von 36 Paaren, die sich im Zeitraum der COVID-19-Impfung in einer Kinderwunschbehandlung für eine künstliche Befruchtung (IVF) befanden. Dabei wurden Dauer und charakteristische Parameter der ovariellen Stimulation, die Anzahl und die Qualität der gewonnenen Eizellen sowie die untersuchten Spermienparameter vor und nach der Impfung verglichen. Es zeigte sich, dass in dem Beobachtungszeitraum von 7-85 Tagen nach Impfung kein Unterschied zwischen diesen Parametern bestand. In einer amerikanischen Studie, die bei 45 Männern Spermienparameter untersuchte, wurde vor und nach der Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs kein Unterschied gefunden.

Wie könnte diese Falschinformation zustande gekommen sein?

Durch den mRNA-Impfstoff werden unsere Körperzellen angeregt, Proteine zu bilden, die den Spike-Proteinen auf der Oberfläche der Viren ähneln. Das Spike-Protein weist in sehr geringem Umfang eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Protein Syncytin-1 auf, das während einer Schwangerschaft in der Plazenta gebildet wird. Daraus wird der falsche Schluss gezogen, dass sich die gebildeten Antikörper nicht nur gegen das Coronavirus, sondern auch gegen das Protein Syncytin-1 richten und so zur Unfruchtbarkeit führen könnten. Die strukturelle Ähnlichkeit zwischen dem Corona-Spike-Protein und dem menschlichen Protein Syncytin-1 wurde vollständig untersucht. Sie beschränkt sich lediglich auf 0,75% der Aminosäuren (5 Aminosäuren von 1273 Aminosäuren im Corona-Spike-Protein bzw. 5 ähnliche, aber nicht gleiche, von 538 Aminosäuren im Syncytin-1 Protein) (siehe auch: Universität Jena: Impfmythen zu Corona - UKJ-Experten stellen klar). Nach dieser Logik müsste auch die Infektion mit COVID-19 unfruchtbar machen, denn auch nach Infektion mit COVID-19 kommt es zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein - statt von einer Impfung durch das Virus selbst ausgelöst. Auch dies wurde jedoch weltweit nicht beobachtet.

Die Sorge um eine mögliche Unfruchtbarkeit nach einer COVID-19-Impfung ist also unbegründet.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 04.01.2022

Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 18.9.2023)

Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Für Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Immundefizienz ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, wird eine Grundimmunisierung mit drei Impfstoffdosen plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) hat.

Zusätzlich zur Basisimmunität werden für Personen mit Immundefizienz, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden.

Bei Immundefizienz können zusätzlich zu den bei Immungesunden empfohlenen 3 Antigenkontakten zum Erreichen einer Basisimmunität weitere Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von je 4 Wochen notwendig sein, je nach Einschätzung der behandelnden ÄrztInnen. Um die erzielte Schutzwirkung aufrechtzuhalten, kann es erforderlich sein, den bei Immungesunden empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Die STIKO geht nicht davon aus, dass ein Unterschreiten des empfohlenen 12-monatigen Impfintervalls für Auffrischimpfungen zu vermehrten Nebenwirkungen führt.

Antikörperkontrollen können sinnvoll sein, um aus dem Verlauf der Antikörperantworten Rückschlüsse auf das Impfansprechen zu ziehen. Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein (s. FAQ Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?), stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Dosis des mRNA-Impfstoffs kann gesteigert werden: z.B. Applikation einer doppelten Dosis von Comirnaty (als off-label-Anwendung) oder Impfung mit Spikevax (100µg), der eine etwa dreifach höhere mRNA-Menge als Comirnaty enthält.
  • Es kann ein Impfstoff einer anderen Technologie zur Anwendung kommen: z.B. ein Vektorimpfstoff oder ein adjuvantierter Protein-Impfstoff wie Nuvaxovid (ggf. auch off-label-use).
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.

In der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung finden Sie eine Übersicht der Impfempfehlung zur COVID-19 Immunisierung (Tabelle A) sowie eine Darstellung der in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung empfohlenen COVID-19-Impfstoffe (Tabelle C).

Immundefiziente Personen mit einer erwartbar verminderten oder sogar ausbleibenden Impfantwort sollten präferenziell mit mRNA-basierten Impfstoffen geimpft werden (Spikevax ist nur für ≥30-Jährige empfohlen).

Immundefiziente Personen ab 12 Jahre, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben und entweder eine produktspezifische medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe aufweisen oder die auf die bisher verfügbaren Impfstoffe keine messbare Immunantwort gegen SARS-CoV-2 entwickelt haben, können trotz einer derzeit noch limitierten Datenlage mit Nuvaxovid (Novavax) geimpft werden. Die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid bei 12- bis 17-jährigen Personen stellt einen off-label-use dar.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffwirksamkeit zu beachten?

In Bezug auf die Wirksamkeit von Impfungen bei Immundefizienz (ID) ist durch die Erfahrung mit seit Jahrzehnten eingesetzten Totimpfstoffen bekannt, dass sie möglicherweise im Vergleich zu Personen ohne ID vermindert sein kann. Dabei hängt das Ausmaß dieser verminderten Immunantwort von der Grunderkrankung, der eingesetzten Medikation und nicht zuletzt dem Alter der zu impfenden Person ab (Immunoseneszenz). In den Zulassungsstudien waren initial keine Patient:innen mit ID eingeschlossen, aber inzwischen gibt es zahlreiche Impfstoffstudien, bei denen die Immunantwort bei Patient:innen aus verschiedenen Erkrankungsgruppen untersucht wurde.

Noch ist kein Laborwert definiert, mit dem zuverlässig die Schutzwirkung überprüft werden könnte. In Immunogenitätsuntersuchungen wurde daher als Annäherung die Antikörperbildung gegen Teile des SARS-CoV-2-Protein und in einigen Studien auch die T-zelluläre Immunantwort herangezogen und gemessen. Die Impfstoffstudien zeigen, dass bei den meisten untersuchten Formen von ID ein gewisser Anteil an Patient:innen keine Antikörper nach COVID-19-Impfung bildet und dass im Falle von nachweisbaren Antikörpern deren Konzentrationen niedriger waren als bei den immungesunden Vergleichsgruppen. Ein hoher Anteil von Personen ohne nachweisbare Antikörperbildung fand sich bei Organtransplantat-, Stammzell-, und Krebspatient:innen sowie bei Patient:innen unter B-Zell-depletierender Antikörpertherapie.

Bei der Verabreichung der Impfung gegen COVID-19 ist zu beachten:

  • Immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapien können auch bei einer anstehenden Impfstoffgabe weitergeführt werden.
  • Empfehlenswert für die bestmögliche Impfwirksamkeit ist allerdings eine möglichst geringe Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung, d.h., dass der Impfzeitpunkt zum Beispiel in die Mitte der Verabreichungsintervalle der immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikation gelegt werden sollte.
  • Bei geplanter antineoplastischer Therapie („Chemotherapie“) soll die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn erfolgen, um eine suffiziente Immunantwort zu ermöglichen.

Die STIKO hat eine Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz ID veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Allgemeine Hinweise zum Impfen bei ID finden sich hier.

FAQ zu COVID-19-Impfungen bei ID sind hier abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffsicherheit zu beachten?

Die mRNA-Impfstoffe bewirken die Vervielfältigung kleiner Eiweißeinheiten im Zytoplasma (Spike-Proteine), die aber selbst nicht replikationsfähig sind. Die Vektorviren bei den Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19-Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) wurden so verändert, dass sie nicht vermehrungsfähig sind.

Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Personen mit Immundefizienz bestehen (Siehe auch die FAQ "Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?".

Stand: 18.09.2023

Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig. Der genaue Wert, bei dem von einem sicheren Schutz ausgegangen werden kann und womit eine oder mehrere Impfstoffdosen ggf. unnötig wären, ist nicht bekannt.

Bei schwer immundefizienten Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein durchzuführen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen muss individuell entschieden werden.

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (s.Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“).

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter Immundefizienz und einer verminderten Impfantwort bei schwerer Immundefizienz ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann folgende Tabelle herangezogen werden: Tabelle 4 der 18. Aktualisierung.

Stand: 18.09.2023

Impfquotenmonitoring (Stand: 11.4.2023)

Warum gibt es mit dem "Digitalen Impfquotenmonitoring" (DIM) ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung im RKI – warum reichen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht aus?

Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von sechs bis neun Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für die Impfung gegen COVID-19 gilt das im Prinzip genauso.

Für die Bekämpfung einer Pandemie und für neue Impfstoffe sind jedoch eine aktuelle Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ohne Zeitverzug essentiell. Dazu kommt, dass die Bundesländer für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen. Im Lauf der Impfkampagne kamen weitere Impfstellen ohne routinemäßige Abrechnung über die KVen hinzu. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Dieses besteht mittlerweile aus drei Meldeportalen, über die das RKI die Daten bezieht (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.

Stand: 11.04.2023

Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?

Daten zu den COVID-19-Impfungen werden vom RKI zur Verfügung gestellt. Aufgrund von aktuellen Umstellungen im Rahmen der COVID-19-Vorsorgeverordnung, die u.a. regelt wie impfende Stellen die COVID-19-Impfungen melden sollen, muss die Veröffentlichung der Daten vom 07. April 2023 bis zum 01. Mai 2023 pausiert werden. Ab Mai 2023 wird das RKI die Daten auf den gewohnten Seiten veröffentlichen. Da impfende Stellen die COVID-19-Impfungen nun nicht mehr täglich, sondern wöchentlich melden (§ 3 COVID-19-Vorsorgeverordnung), wird auch die Veröffentlichung der Daten von täglich (montags bis freitags) auf wöchentlich (voraussichtlich mittwochs) umgestellt.

Das RKI stellt die Anzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff, die Anzahl von Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen und den Anteil der Geimpften in der jeweiligen Altersgruppe sowie in der Gesamtbevölkerung als Excel-Datei zur Verfügung: www.rki.de/covid-19-impfquoten. Seit dem 21.07.2021 stehen die Daten des COVID-19-Impfquotenmonitorings zusätzlich auf Github (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland) zur Verfügung. Auch hier erfolgt ab Mai eine wöchentliche Aktualisierung. Hier findet sich u.a. auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten.

Stand: 11.04.2023

Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?

Grundlage für die Datenerhebung ist die COVID-19-Vorsogeverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt:

1.) Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring": Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Apotheken übermitteln pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM). Die Daten beinhalten das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie (erste Impfung, zweite Impfung, erste Auffrischungsimpfung, zweite Auffrischungsimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ (siehe FAQ "Wie funktioniert die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring"? ).

2.) KBV-Meldeportal: Von den Vertragsärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt. Von dort werden sie in zwei separaten Datenpaketen dem RKI bereitgestellt. Ein Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Impfstoffdosis. Das zweite Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen aufgeschlüsselt nach den Altersgruppen 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre sowie nach der Impfstoffdosis. Die KBV-Meldedaten werden sukzessive durch die quartalsweisen KV-Abrechnungsdaten ersetzt, sobald diese vorliegen. Siehe FAQ "Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?"

3.) PVS-Meldeportal: Von den Privatärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) übermittelt und dort in einem Datenpaket dem RKI bereitgestellt. Dieses enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff, Altersgruppe 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre und Impfstoffdosis.

Die Daten von DIM, KBV und PVS unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Datenstruktur. Die über KBV und PVS gemeldeten Daten enthalten keine Details zu den geimpften Personen (z.B. kein genaues Alter, kein Geschlecht, kein Wohnortlandkreis, keine Impfserien).

Stand: 11.04.2023

Wie funktioniert die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring"?

Die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM) steht für die Datenübermittlung der Impfungen aus allen zusätzlich zur Regelversorgung an der COVID-19-Impfkampagne teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Derzeit sind das Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Betriebe, Betriebsärzt:innen oder betriebsmedizinische Dienste und Apotheken. Autorisiertes Personal dieser Einrichtungen kann die Daten der geimpften Person eingeben, welche in der Anwendung pseudonymisiert und über eine gesicherte Internetverbindung an die Bundesdruckerei übermittelt werden. Bei der Bundesdruckerei werden sie im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI abgerufen. Neben der Erfassung und Übermittlung von Einzeldatensätzen direkt über die Anwendung ist auch eine zentrale Erfassung (z.B. zunächst im Bundesland oder bei einem Dienstleister) möglich, um die Daten dann gebündelt über eine Schnittstelle der DIM-Anwendung zu übergeben. Auch viele Betriebe bzw. betriebsmedizinische Dienste bündeln die Datenübermittlung.

Stand: 11.04.2023

Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?

Grundlage für die Meldung der COVID-19-Impfungen an das RKI ist § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung. Die impfenden niedergelassenen Ärzt:innen müssen wöchentlich die Gesamtzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff nach erster und zweiter Impfung, erster und zweiter Auffrischimpfung sowie unterteilt nach Altersgruppen (5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre und ab 60 Jahre) an das RKI übermitteln. Bei den Vertragsärzt:innen erfolgt die Übermittlung über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei den Privatärzt:innen über das Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS). Weitere Details zu den geimpften Personen wie Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht und Wohnort-PLZ werden dann von Vertragsärzt:innen wie bisher über die quartalsweisen Praxis-Abrechnungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelt. Im Abrechnungssystem der Ärzt:innen (Praxissoftware) wurden speziell für die COVID-19-Impfungen impfstoffspezifische Ziffern sowie die Chargennummer aufgenommen. Diese Daten werden gemeinsam mit allen anderen Abrechnungsdaten zu Impfungen und ausgewählten Diagnosen bei den KVen aufbereitet und gemäß § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz ebenfalls quartalsweise dem RKI übermittelt. Der zeitliche Abstand zwischen Impfdatum und Übermittlung an das RKI beträgt in der Regel sechs bis neun Monate. Im "Digitalen Impfquotenmonitoring" werden die KBV-Meldedaten dann sukzessive durch die (umfangreicheren) Impf-Abrechnungsdaten der KVen ersetzt, sobald diese quartalsweise und mit allen notwendigen Angaben vorliegen. In den KV-Daten ist dann auch die Zuordnung von Impfstoff und Altersgruppe möglich – was bei den KBV-Meldedaten durch die getrennten Datenpakete nicht möglich ist.

Stand: 11.04.2023

Warum ist eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung von allen impfenden Stellen für das Impfquotenmonitoring wichtig?

Die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten muss vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt. Sie werden auch für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt.

Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das RKI ist in der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Das RKI kann nur die Impfdaten auswerten und publizieren, die ihm gemäß § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung von den impfenden Stellen übermittelt werden (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Impfungen, die nicht noch am Tag der Durchführung gemeldet werden können, sollten schnellstmöglich nachgemeldet werden. Die vom RKI unter www.rki.de/covid-19-impfquoten publizierten Daten können auch Nachmeldungen und Korrekturen aus zurückliegenden Zeiträumen enthalten.

Stand: 11.04.2023

Wie genau können die Impfquoten abgebildet werden – welche Unschärfen gibt es?

Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das "Digitale Impfquotenmonitoring" erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Die abgebildeten Impfquoten sind daher als Mindest-Impfquoten zu verstehen (siehe Kapitel Impfen im COVID-19-Wochenbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-wochenbericht). Darüber hinaus werden die Daten je nach Impfstelle über drei unterschiedliche Portale und in jeweils unterschiedlicher Detailtiefe und Datenqualität übermittelt (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Während es bei Einzelfallmeldungen jederzeit die Möglichkeit zu Korrekturen und Nachmeldungen gibt, stehen die Daten im Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur am jeweils aktuellen Meldetag zur Verfügung. Während aus den Einzelfallmeldungen Impfserien in ihrer zeitlichen Abfolge bei mehrfach geimpften Personen rekonstruierbar sind, ist dies anhand der zusammengefassten Daten aus dem KBV-Portal und dem Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) nicht möglich. Zudem werden neue Impfstoffe und neue oder geänderte Impfschemata in allen Meldeportalen berücksichtigt, was im Zeitverlauf zu Umstellungen in der Erfassung führt. Die Integration der verschiedenen Daten ist somit komplex und bedarf immer wieder Anpassungen, um die Impfquoten so genau und aktuell wie möglich abzubilden.

Stand: 11.04.2023

Sicherheit (Stand: 6.10.2023)

Wer ist für die Bewertung und Überwachung der Impfstoffe (Impfstoffsicherheit) zuständig?

Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.

Die Wissenschaftler:innen am PEI erheben kontinuierlich differenzierte Post-Marketing-Daten zu unerwünschten Wirkungen der zugelassenen Impfstoffe. D.h. nach der Zulassung eines Impfstoffs werden kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation erfasst und bewertet. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht Sicherheitsberichte zu den gemeldeten Verdachtsfällen in Deutschland nach der Impfung gegen COVID-19. Spezifische Fragen über den Sicherheitsbericht hinaus beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut unter pharmakovigilanz1@pei.de

Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Institut zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.

Stand: 18.09.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit monovalenten oder bivalenten mRNA-Impfstoffen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Diese treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab. Zeitlich verzögerte unerwünschte Wirkungen, die erst lange Zeit nach der Impfung auftreten, sind nicht bekannt und sind nicht zu erwarten.

Die häufigste lokale Reaktion auf die Impfung sind Druckschmerzen an der Einstichstelle. Hinzu können Rötung und Schwellung kommen. Als systemische Reaktionen sind Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sowie in manchen Fällen Fieber möglich.

Auch die Varianten-angepassten mRNA-Impfstoffe sind, trotz bisher begrenzter klinischer Studiendaten, laut Einschätzung der STIKO sicher und gut verträglich. Sie verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Der Unterschied besteht in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden (mRNA Bausteinen) und die Immunantwort resultiert auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2.

Nach Gabe der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe sind in manchen Fällen verstärkte (d.h. verlängerte oder vermehrte) Menstruationsblutungen gemeldet worden. Diese traten sowohl nach Impfungen mit Comirnaty als auch nach Spikevax auf und waren unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Impfungen. Die Beschwerden waren in der Regel vorrübergehend und nicht schwerwiegend. Die verstärkten Menstruationsblutungen hatten keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit der Betroffenen.

In sehr seltenen Fällen wurden seit Einführung der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe anaphylaktische Reaktionen berichtet (allergische Sofortreaktionen). Diese traten kurz nach der Impfung auf und wurden ärztlich behandelt (siehe auch Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?).

Nach Gabe der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe zur Grundimmunisierung wurden sehr seltene Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung, häufiger nach der 2. Impfstoffdosis (im Vergleich zur 1. Impfstoffdosis) und häufiger bei Jungen und jüngeren Männern auf. Die meisten Fälle dieser Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündungen verliefen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen PatientInnen kam es jedoch zu schweren Verlaufsformen und in sehr wenigen Einzelfällen zu Todesfällen. Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Entsprechend hat die STIKO ihre Empfehlungen dahingehend angepasst bei Personen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren ausschließlich Comirnaty einzusetzen und auch bei Kindern unter 12 Jahren präferenziell Comirnaty zu verwenden. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung als nach der Impfung mit Comirnaty. Allerdings können auch bei Infektionen mit SARS-CoV-2 Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen auftreten, insbesondere bei schweren Infektionen der Atemwege erleidet eine Reihe von Patient:innen kardiovaskuläre Erkrankungen.

Die Nebenwirkungen bei Kindern werden in einer anderen FAQ beschrieben: Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren nach einer Covid-Impfung beobachtet?

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 18.09.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit JCOVDEN (Janssen-Cilag International) beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit dem Vektor-basierten Impfstoff JCOVDEN (Janssen-Cilag International) Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Schmerzen an der Einstichstelle treten häufig als lokale Reaktion auf, deutlich seltener sind Rötungen und Schwellungen. Als systemische Reaktionen sind Abgeschlagen, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen sowie in manchen Fällen Fieber möglich.

Nach Anwendung von JCOVDEN sind in den USA sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien aufgetreten, überwiegend bei jüngeren Geimpften. Diese Fälle sind in Deutschland nach der Impfung mit dem – ebenfalls Vektor-basierten – Impfstoff Vaxzevria aufgetreten, der nicht mehr verfügbar ist.

Die STIKO empfiehlt im Regelfall die Impfung mit JCOVDEN nur für Menschen im Alter von ≥ 60 Jahre. Der Einsatz des Vektor-basierten Impfstoffes unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Weitere Informationen zu Vektor-basierten Impfstoffen finden Sie in der FAQ Was wissen wir über Vektor-basierte Impfstoffe?

Stand: 07.02.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach der Impfung mit proteinbasierten Impfstoffen Nuvaxovid und Valneva beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid (Novavax) und Valneva Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Druckempfindlichkeit und Schmerzen an der Einstichstelle treten häufig als lokale Reaktion auf. Als systemische Reaktionen sind unter anderem starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen sowie in manchen Fällen Übelkeit oder Erbrechen möglich.

Seit Einführung des Nuvaxovid-Impfstoffes wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Es wurden ebenfalls wenige Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditis) nach Anwendung von Nuvaxovid beobachtet.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 07.02.2023

Gibt es "Langzeitnebenwirkungen" bei COVID-19-Impfstoffen?

Die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass Nebenwirkungen kurze Zeit nach einer Impfung auftreten, in der Regel innerhalb weniger Tage bis einige Wochen. Alle Impfstoffe werden auch nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit, insbesondere zu sehr seltenen Nebenwirkungen, in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.

Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten.

In der Vergangenheit kam es vor, dass sehr seltene Nebenwirkungen, die bei Geimpften kurz nach der Impfung auftraten, von Forschenden erst nach der Zulassung erkannt wurden. Der Grund dafür ist, dass sehr viele Menschen geimpft werden müssen, um sehr seltene Nebenwirkungen aufzuspüren. In der Regel braucht das eine gewisse Zeit. Die COVID-19-Impfstoffe wurden in kürzester Zeit vielen Menschen weltweit verabreicht. Deshalb konnten auch sehr seltene Nebenwirkungen schneller als sonst erkannt und beurteilt werden.

Die folgenden Nebenwirkungen, die kurze Zeit nach COVID-19-Impfung auftraten, wurden durch diese genaue Überwachung erkannt:

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass keine sog. Langzeitnebenwirkungen, die erst Jahre nach der Impfung auftreten, zu befürchten sind (siehe hier) und erläutert, was unter Langzeitnebenwirkungen zu verstehen ist (siehe hier). Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: www.pei.de/coronavirus

Weitere Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden finden sich hier.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?

Prinzipiell können bei allen Impfstoffen (nicht nur gegen COVID-19) allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl passagere lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie).

Die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen (nicht nur COVID-19-Impfstoffe) gibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an.

Laut Einschätzung des PEI ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten bei Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder mit Spikevax (Moderna) kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis abzuleiten (siehe auch FAQ des Paul-Ehrlich-Instituts). Zum atopisch-allergischen Formenkreis zählen: Asthma bronchiale, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie sowie Nahrungsmittelallergien.

Während in den Zulassungsstudien für die mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 keine anaphylaktischen Reaktionen auftraten, wurde seit ihrer Einführung über vereinzelte anaphylaktische Reaktionen bei Geimpften berichtet. Die anaphylaktischen Reaktionen traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Bislang gab es keine tödlichen Verläufe von Anaphylaxien nach der Verabreichung von COVID-19 Impfstoffen.

Bisher ist unklar, welche Komponenten des Impfstoffs für die gemeldeten anaphylaktischen Reaktionen verantwortlich waren. Hühnereiweiß und Latex scheiden als mögliche Allergene bei der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen aus. Expert:innen diskutieren, ob die Polyethylenglykol(PEG)-Komponente in den Lipidnanopartikeln beider Impfstoffe verantwortlich sein könnte. PEG ist sowohl in Medikamenten als auch in Kosmetika enthalten, wobei die PEG in Kosmetika vermutlich kein Risiko für eine Impfreaktion darstellen. Daneben werden auch andere Inhaltsstoffe wie Phosphocholin oder die mRNA selbst diskutiert.

Das Robert Koch-Institut hat in enger Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands ein Flussdiagramm zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-mRNA-Impfung entwickelt, das hier verlinkt ist.

Von einer antiallergischen Prämedikation wird abgeraten, da Symptome einer Impfreaktion zunächst unterdrückt und zeitverzögert außerhalb der Überwachungszeit auftreten könnten; im ungünstigsten Fall stehen dann die Behandlungsmöglichkeiten einer schwerwiegenden Reaktion nicht sofort zur Verfügung.

Die impfenden Einrichtungen müssen immer mit einer Notfallausstattung zur Behandlung eventuell auftretender anaphylaktischer Reaktionen ausgestattet sein.

Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, kann die Grundimmunisierung z.B. mit Valneva und die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid erfolgen.

Stand: 18.09.2023

Wie sind Todesfälle nach COVID-19-Impfung einzuordnen?

Bei großen Impfkampagnen, die in kurzer Zeit eine Mehrheit der Bevölkerung erreichen - wie in der SARS-CoV-2-Pandemie - ist es durchaus erwartbar, dass Erkrankungen und Todesfälle auch in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung auftreten. Todesfälle können kurz nach einer Impfung auftreten, ohne kausal mit der Impfung assoziiert zu sein. Das wurde insbesondere zu Beginn der COVID-19-Impfkampagne beobachtet, als vorrangig ältere und vorerkrankte Personen geimpft wurden.

Alle Todesfälle, bei denen ein Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer Impfung besteht, werden sehr genau geprüft. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Überwachung und Beurteilung solcher Fälle zuständig. Das PEI informiert über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung regelmäßig in seinen Sicherheitsberichten.

Stand: 06.10.2023

Wirksamkeit (Stand: 20.9.2023)

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe schützen gut vor schweren COVID-19 Erkrankungen. Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird regelmäßig untersucht. Das ist u. a. notwendig, weil sich SARS-CoV-2 fortlaufend verändert und sich entsprechend auch die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die neuen Virusvarianten ändern kann.

Wirksamkeit von Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna) und JCOVDEN (Johnson & Johnson)

Ergebnisse aus einem Systematic Review für die mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax sowie den Vektor-basierten Impfstoff JCOVDEN belegen einen zunächst moderaten bis geringen Schutz vor einer symptomlosen und milden Infektion mit der Omikron Variante, der mit der Zeit abnimmt. Die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen eine Infektion mit der Delta-Variante war deutlich höher. Gegen schwere Erkrankungen bieten die Impfstoffe jedoch weiterhin einen guten Schutz.

Das heißt: Weil das Virus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert, ist es wahrscheinlich, dass sich auch eine geimpfte Person mit dem SARS-CoV-2 Virus ansteckt. Diese Person wird jedoch aufgrund ihrer Impfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer an COVID-19 erkranken.

Die mit der Zeit abnehmende Wirksamkeit der Impfstoffe kann durch eine Auffrischimpfung erneut erhöht werden. Daten weisen darauf hin, dass auch nach einer Auffrischimpfung die Wirksamkeit gegenüber einer symptomlosen und symptomatischen Infektion über die Zeit abnimmt, während die Wirksamkeit gegenüber einer schweren COVID-19 Erkrankung mindestens 12 Monate anhält. Weitere Auffrischimpfungen führen erneut zu einem verbesserten Schutz.

Wirksamkeit von Nuvaxovid (Novavax) und Valneva

Für die Protein-basierten Impfstoffe Nuvaxovid und Valneva lagen zum Zeitpunkt der STIKO-Bewertung keine Daten zur Schutzwirkung gegen schwere COVID-19-Verläufe durch Infektion mit der Omikron-Variante vor. Anhand immunologischer Daten und Daten zur klinischen Wirksamkeit gegen zuvor zirkulierende Varianten wird dennoch von einer guten Schutzwirkung gegen schwerer COVID-19 Verläufe ausgegangen.

Anhand der bisher verfügbaren Daten zu Nuvaxovid als Auffrischimpfung schätzt die STIKO ein, dass der Schutz einer Auffrischimpfung mit Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen dem einer Auffrischimpfung mit Nuvaxovid überlegen ist.

Wirksamkeit der Omikron-adaptierten Impfstoffe

Die COVID-19-Impstoffe werden adaptiert, sodass sie besser zu den aktuell zirkulierenden Varianten passen. Daten zur Wirksamkeit der BA.1- und BA.4/5-adaptierten, bivalenten mRNA-Impfstoffe weisen auf eine mindestens vergleichbar hohe Schutzwirkung hin, wie durch Auffrischimpfungen mit einem monovalenten Impfstoff. Für die XBB.1.5-Varianten-angepassten, monovalenten Impfstoffe liegen vorklinische Daten vor, die eine starke Immunantwort gegen die XBB.1.5-Variante und verwandte Stränge zeigen.

Hybride Immunität:

Die Ergebnisse eines im Januar 2023 publizierten systematischen Reviews zeigen, dass Erwachsene mit einer hybriden Immunität (Kontakte des Immunsystems mit dem SARS-CoV-2-Antigen durch COVID-19 Impfung und durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion) voraussichtlich über mindestens 12 Monate gut gegen schwere COVID-19-Verläufe geschützt sind. Demnach betrug die ermittelte Schutzwirkung nach 2 Impfstoffdosen und mind. 1 SARS-CoV-2-Infektion im Vergleich zu Immunnaiven 12 Monate nach dem letzten immunologischen Ereignis 97,4 % (95 % KI: 91,4 – 99,2). Im Vergleich dazu wurde für Personen, die bislang ausschließlich gegen COVID-19 geimpft waren, aber noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten, eine um bis zu 30 % niedrigere Schutzwirkung bereits nach 6 Monaten festgestellt.

Das heißt: Insbesondere Personen, die zusätzlich zur COVID-19-Impfung bereits mindestens eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sind längerfristig gegen schwere COVID-19-Verläufe geschützt.

Schutz vor Transmission

Bei allen Impfstoffen wurde nach dem Auftreten der Omikron-Variante eine reduzierte Wirksamkeit gegen Transmission (Weitergabe des Virus an Andere) beobachtet, im Vergleich zur zuvor zirkulierenden Delta-Variante. Seit Durchführung der bekannten Studien hat sich das SARS-Coronavirus-2 weiter verändert, wobei zu den aktuell zirkulierenden Subvarianten von Omikron keine Daten zum Transmissionsschutz bekannt sind. Der zuverlässigste Schutz vor Weitergabe des Virus wird daher weiterhin durch das primäre Vermeiden einer Infektion erzielt.

Details zur ausgewerteten Literatur finden sich in Tabelle 8 der aktuellen Impfempfehlung.

Stand: 18.09.2023

Schützt die COVID-19-Impfung auch vor Long COVID?

Diese Frage ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. Die beste Möglichkeit zur Verhinderung von Long COVID ist nach aktuellem Kenntnisstand das Vermeiden von SARS-CoV-2-Infektionen und Reinfektionen durch die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen.

Einige Studienergebnisse liefern Hinweise darauf, dass die COVID-19-Impfung nicht nur vor schweren Krankheitsverläufen von COVID-19 schützt, sondern auch die Häufigkeit und Ausprägung von Long-COVID-Symptomen nach einer Durchbruchinfektion mildern kann.

Diese Frage wurde zum Beispiel in diesem systematischen Review (26.08.22; 11 Studien und 6 Preprints) und in diesem systematischen Review mit Meta-Analyse (29.09.22; 15 Studien und 3 Preprints) untersucht. Beide Analysen zeigten ein geringeres Risiko für Long-COVID-Symptome bei geimpften Personen als bei ungeimpften Personen. Dieser Effekt war zudem abhängig von der Anzahl der erhaltenen Impfungen (mindestens 2 Impfstoffdosen) und dem Zeitabstand zwischen Impfung und Infektion.

Die Studien, die den Effekt der Impfung unter Einbeziehung einer Kontrollgruppe untersucht haben, sind jedoch methodisch und im Ergebnis sehr heterogen. Daher sollten die Ergebnisse mit Vorsicht interpretiert werden.

Die meisten Studien untersuchten ausschließlich Erwachsene, umfassten häufig nur 2-fach geimpfte Personen (ohne Auffrischimpfungen) und wurden zum Großteil vor dem Auftreten der Omikron-Variante durchgeführt. Zudem verwendeten nicht alle Studien eine einheitliche Definition von Long COVID. Zukünftige Auswertungen, beispielsweise mit Fokus auf verschiedene Impfstoffe, Risikogruppen, Geschlechterunterschiede und Langzeitbeobachtungen, müssen abgewartet werden, um die potentielle Schutzwirkung der Impfung vor Long COVID besser abschätzen zu können.

Weitere Informationen zum Krankheitsbild von Long COVID finden sich in den FAQ zu Long COVID.

Die Bewertung der STIKO zum Long-COVID-Risiko bei Kindern und Jugendlichen findet sich in der FAQ "Welche Erkenntnisse bestehen zu Long COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?".

Stand: 28.03.2023

Ist die Schutzwirkung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion vergleichbar mit der nach COVID-19-Impfung?

Sowohl nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion als auch nach einer COVID-19-Impfung besteht ein Schutz vor einer erneuten Infektion oder COVID-19 Erkrankung. Wie lange dieser Schutz anhält und wie zuverlässig er ist, kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden und variiert stark von Person zu Person. Faktoren, die den Schutz beeinflussen sind a) die Ausprägung der durchgemachten Infektion (asymptomatische Infektion, COVID-19-Erkrankung), b) die infektionsauslösende und aktuell zirkulierenden Virusvarianten und c) der individuelle Zustand des Immunsystems.

Aktuelle Daten zeigen, dass es unter der vorherrschenden Omikron-Variante nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion häufiger zu Reinfektionen kommt als unter der Delta-Variante. Während eine vollständige Impfserie (Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung) einen nachweislich guten Schutz vor schwerer Erkrankung mit allen bisher bekannten Varianten, inklusive der Omikron-Variante, für mindestens 6 Monate bietet, liegen diese Erkenntnisse für eine alleinige Infektion (wenn zuvor keine Impfung stattgefunden hat) nicht vor. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden (siehe „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion und bisher eine unvollständige Impfserie hatten?“).

Stand: 07.10.2022

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch immer mehr Geimpfte zu erwarten. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen ist gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Die Impfstoffe sind sehr wirksam gegen schwere COVID-19-Erkrankungen, doch sie können nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen weniger häufig vorkommen und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Infektionen im geimpften Bevölkerungsteil vorkommen.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100%, (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Eine hohe Anzahl aktiver Fälle und eine relativ hohe Impfquote können also dazu führen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Dann nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass unter den Personen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, auch geimpfte Personen sind. Aber auch ein steigender Anteil Geimpfter an hospitalisierten Fällen bedeutet nicht, dass die Impfung wirkungslos ist. Vielmehr ist es so, dass bei einer hohen Impfquote die Gesamtzahl hospitalisierter Fälle geringer ist als bei einer niedrigen Impfquote.

Übrigens: Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mit Symptomatik nach mindestens erfolgter Grundimmunisierung, die spätestens 2 Wochen vor der Infektion abgeschlossen wurde, festgestellt wird. Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor zwei Monaten ihre zweite mRNA-Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt.
Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe bei mindestens grundimmunisierten Personen, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nicht als Impfdurchbrüche. Auch die Erkrankung einer kurz vorher geimpften Person, die zum Zeitpunkt der Impfung bereits infiziert war (Inkubationsimpfung), zählt nicht als echter Impfdurchbruch.

Stand: 20.09.2023

Impfstofftypen (Stand: 18.9.2023)

Was wissen wir über mRNA-Impfstoffe?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Damit die mRNA in die Zellen aufgenommen werden kann, wird sie mit Lipidstoffen (kleinen Fetttröpfchen) umhüllt, sodass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind nach der Injektion in den Muskel stabil und verschmelzen mit der Zellmembran von Muskelzellen, wodurch die mRNA in die Zellen gelangt. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.

Nach der Impfung wird die mRNA im Inneren von Körperzellen abgelesen. Dadurch werden Proteine (z.B. das Spike-Protein des SARS-Coronavirus-2) hergestellt, nicht aber das ganze Virus. Diesen Prozess nennt die Biologie Translation. Dasselbe läuft in jeder Körperzelle auch mit der zelleigenen mRNA ab. Die mRNA wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche Dann (hierzu hat das RKI ein Faktensandwich erstellt).

Die fertigen Proteine werden anschließend dem Immunsystem präsentiert, das mit einer gezielten Antikörperbildung gegen das SARS-CoV-2 -Protein (humorale Immunantwort) und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen reagiert (zelluläre Immunantwort). Diese Immunreaktion kann zu den klassischen, leichten Symptomen führen (z.B. Rötung und Schwellung an der Einstichstelle), die meist nach wenigen Tagen von selbst verschwinden.

mRNA-basierte Impfstoffe haben den Vorteil, dass sie sehr schnell an neue Varianten eines Virus angepasst werden können. Dafür werden einzelne Bausteine der mRNA im Labor gentechnisch ausgetauscht. Anschließend können mRNA Impfstoffe in großer Anzahl innerhalb weniger Wochen hergestellt werden. Die COVID-19-Impfstoffe auf mRNA-Basis können im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 18.09.2023

Was wissen wir über Vektor-basierte Impfstoffe gegen COVID-19?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

Die COVID-19-Vektorimpfstoffe enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, in deren Erbgut ein Gen eingebaut wurde, das den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein, das Spikeprotein, enthält. Nach der Impfung schleusen die Trägerviren ihr Erbgut in die körpereigenen Muskelzellen ein. In den Zellen wird das Erbgut abgelesen, woraufhin das Spikeprotein hergestellt wird. Anschließend wird das Spikeprotein an die Zelloberfläche transportiert, um es den Immunzellen zu präsentieren. Diese werden aktiviert und stoßen beispielsweise die Antikörperproduktion an.

Zum Janssen-Impfstoff (Janssen-Cilag International): Beim Janssen-Impfstoff wird ein Adenovirus (kurz: Ad26) verwendet, ein für Menschen harmloses Erkältungsvirus. Infektionen mit diesem Virus sind nicht sehr verbreitet und somit können keine vor der Impfung vorhandenen Antikörper die Immunreaktion beeinflussen bzw. abschwächen. Das Impfvirus vermehrt sich im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Infektion auslösen. Nach der Impfung wird anhand des genetischen Bauplans das Impf-Antigen (das Spikeprotein von SARS-CoV-2) von den Körperzellen selbst hergestellt. Die Trägerviren dienen somit als Transportmittel für das Spikeprotein-Gen von SARS-CoV-2. Das von den Körperzellen gebildete Spikeprotein regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Zudem kann eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) ausgelöst werden (zelluläre Immunantwort). Die Trägerviren werden durch das Immunsystem kontrolliert und nach kurzer Zeit eliminiert.

Der Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) kommt seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz. Dieser Impfstoff basiert auf einem Adenovirus (das modifizierte Virus ChAdOx1), das bei Schimpansen Atemwegsinfekte auslösen kann, für Menschen aber harmlos ist.

Bei Infektionen mit Adenoviren wurden bisher keine genetischen Veränderungen menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie bauen ihr Erbgut nicht in das zelleigene, menschliche Genom ein. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal). Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Einige Vektorimpfstoffe sind bereits zugelassen (bspw. gegen Dengue oder Ebola), ihre Herstellung kann relativ schnell erfolgen. Sie können bei Temperaturen von 2 bis 8 °C transportiert und gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 18.09.2023

Sind die COVID-19-Impfstoffe Tot- oder Lebendimpfstoffe?

Bei allen in der EU zugelassenen Impfstoffen (mRNA-basierte, Vektor-basierte, Protein-basierte und Ganzvirus-Protein-Impfstoffe) handelt es sich um Totimpfstoffe, die keine vermehrungsfähigen Viren enthalten. Totimpfstoffe sind inaktiviert; sie enthalten abgetötete Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich weder vermehren noch eine Erkrankung auslösen können.

Gemäß der STIKO-Empfehlung muss zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen kein Impfabstand eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung besteht (z. B. gleichzeitige Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und gegen Influenza). Allerdings sollte in unterschiedliche Gliedmaßen geimpft werden.

Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Stand: 18.09.2023

Was wissen wir über proteinbasierte Impfstoffe?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

Protein-basierte Impfstoffe enthalten künstlich hergestellte Eiweiß-Bestandteile des SARS-Coronavirus-2, auf die das Immunsystem reagiert. Um die Immunreaktion und damit die Schutzwirkung der Impfung zu erhöhen, enthalten die Impfstoffe außerdem einen Wirkverstärker, ein sogenanntes Adjuvans.

Beim Impfstoff Nuvaxovid wird ein Protein aus der Hülle des Virus verwendet, das sogenannte Spikeprotein. Dieses wird mit modernsten Verfahren aus Zellkulturen gewonnen und anschließend über verschiedene Schritte gereinigt. Als Adjuvans wird Matrix-M auf Saponinbasis hinzugegeben. Für Saponine als Adjuvans bestehen Erfahrungen mit einem bereits zugelassenen rekombinanten Impfstoff gegen Herpes Zoster (Shingrix). Die STIKO empfiehlt seit August 2022 den Impfstoff Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren und zur Auffrischimpfung bei Personen ab 18 Jahren mit produktspezifischen medizinischen Kontraindikationen gegen die mRNA-Impfstoffe. Die Datenlage zu Nuvaxovid ist aktuell noch limitiert. Anhand der verfügbaren Daten schätzt die STIKO ein, dass der Schutz einer Auffrischimpfung mit Varianten-angepassten mRNA-Impfstoffen vermutlich dem einer Auffrischimpfung mit Nuvaxovid überlegen ist. Deshalb sollte nach Möglichkeit präferenziell ein Varianten-angepasster mRNA-Impfstoff für Auffrischimpfungen verwendet werden. Die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid ist laut Empfehlung der STIKO auch bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich.

Der zweite in Europa zugelassene Protein-basierte COVID-19- (Ganzvirus-) Impfstoff ist Valneva. Er enthält das komplette SARS-CoV-2-Virus (ganze Viruspartikel), das vorher abgetötet und dadurch inaktiviert wurde. Diese Viruspartikel können keine Krankheit verursachen. Der Impfstoff enthält zudem zwei Wirkverstärker: Alum (Aluminium-hydroxide) sowie CpG1018, ein Oligodesoxynucleotid.Der Impfstoff Valneva ist für Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt seine Anwendung zur Grundimmunisierung seit September 2022.

Im November 2022 hat die Europäische Union den Protein-basierten COVID-19-Impfstoff VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur für die Auffrischimpfung von Personen im Alter ≥18 Jahren nach erfolgter Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff oder einem Vektor-basierten Impfstoff zugelassen. Nach Bewertung der Daten aus den Zulassungsstudien hat die STIKO entschieden, die Anwendung des neuen Impfstoffes VidPrevtyn Beta für die COVID-19-Auffrischimpfung in Deutschland derzeit nicht zu empfehlen.

Im 30. März 2023 wurde zudem der Protein-basierte Impfstoff Bimervax in der EU für Auffrischimpfungen bei Personen ab 16 Jahren zugelassen. Er enthält ein Protein, das im Labor hergestellt wurde und aus einem Teil des Spike-Proteins der Alpha- und Beta-Virusvarianten besteht. Aufgrund der limitierten Datenlage konnte die STIKO diesen Impfstoff noch nicht bewerten.
Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 18.09.2023

Allgemeines (Stand: 18.9.2023)

Wo finde ich welche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen?

Allgemeine Informationen für die Fachöffentlichkeit, unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung, stellen das RKI und weitere Institutionen des Bundes bzw. der Bundesländer online zur Verfügung.

RKI-Impf-Seiten
www.rki.de/impfen

COVID-19 und Impfen
www.rki.de/covid-19-impfen

COVID-19 und FAQs zum Impfen
www.rki.de/covid-19-faq-impfen

Informationen zu Fragen der Sicherheit und Zulassung von COVID-19-Impfstoffen (Zuständigkeit: Paul-Ehrlich-Institut)
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html

STIKO-Internetauftritt
www.rki.de/stiko

Informationsplattform der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen zu den COVID-19-Impfseiten der Bundesländer
https://www.nali-impfen.de/

Informationen der BZgA zur COVID-19-Impfung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html

Daten zu COVID-19-Impfquoten (Digitales Impfquotenmonitoring - DIM)
www.rki.de/covid-19-impfquoten

Stand: 25.05.2023

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Falschinformationen gab es schon immer. Doch gerade zur COVID-19-Impfung kursieren eine Vielzahl von falschen Informationen. Personen, die dem Impfen ohnehin kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, können durch Falschinformationen weiter verunsichert werden.

Auf unserer Seite "Impfmythen: Falschinformation wirksam aufklären" finden Sie die sogenannten "Faktensandwiches" zu einigen häufig vorkommenden Falschinformationen.

Eine umfassende Zusammenstellung und Aufklärung von Falschinformationen rund um Impfungen findet sich bei dem Projekt Jitsuvax.

Auch die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt über Mythen oder Gerüchte rund um die COVID-19-Impfstoffe und das Pandemiegeschehen auf.

Die unabhängige und gemeinnützige Redaktion CORRECTIV setzt sich gegen Desinformation im Netz ein und klärt Menschen auf, wie sie sich selbst vor Falschmeldungen schützen können.

Auch auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Desinformationen findet man einen Faktencheck.

Forschende der Universität Erfurt, der Uni Bristol und des Robert Koch-Instituts haben Gesprächskarten entwickelt, die helfen sollen, schwierige Gespräche übers Impfen zu führen.

Das US-amerikanische CDC gibt ebenfalls Tipps, wie Falschinformationen rund um Impfungen aufgeklärt werden können (auf Englisch).

Stand: 18.09.2023

Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ Allergien). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA oder Vektor-basiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, mit einem der jeweils anderen geimpft werden.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff JCOVDEN gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid verwendet werden.

Bestimmte Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft besonders Personen mit Immundefizienz. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantieren, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Manche Menschen glauben, sie könnten sich aus bestimmten Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu den falschen Kontraindikationen gehören u.a.:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Einige Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine weitere (Auffrisch-) Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Auch bei bereits bestehenden Antikörpern ist eine (Auffrisch-) Impfung sinnvoll und sicher.

Es ist zudem nicht bekannt, ab welchem Antikörperspiegel von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher nicht empfohlen vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, wie viele Antikörper vorhanden sind. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-) Impfung bei bereits bestehender Immunität gibt es nicht. (Weitere Informationen in der FAQ Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?)

Ein Faktenblatt des RKI bietet eine anschauliche Übersicht zu falschen und richtigen Kontraindikationen bei Impfungen generell.

Stand: 18.09.2023

Welche Entschädigungsleistungen gibt es bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Ausführliche Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Impfschäden finden sich hier.

Für gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Impfung von der jeweils zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wobei diese Regelung auf eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) verweist.

Siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

Von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG i. V. m. dem BVG zu trennen ist eine eventuelle Haftung der impfenden Person für von dieser Person verschuldete Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eingetreten sind. Auch eine verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmens/Herstellers nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) kommt in Betracht, wenn im Zuge der Verabreichung eines Impfstoffs dem Impfling ein ursächlicher Schaden entsteht.

Stand: 25.05.2023

Stand: 06.10.2023

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