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Infektions- und Krankenhaushygiene

In Deutschland werden jährlich circa 18 Millionen Menschen vollstationär be­han­delt. Hinzu kommen medizinische Maß­nah­men im Rahmen der ambu­lan­ten medi­zi­ni­schen Versorgung und anderen Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens. Pflege und Behandlung sind je nach ihrer Art mit einem endo­ge­nen und exogenen Infek­tions­risiko ver­bun­den. Dieses auf der Basis der aktu­ellen Er­kennt­nisse über die Ver­meidung derartiger Infek­tionen zu mini­mieren ist das Ziel von den Emp­feh­lun­gen der Kommission für Kranken­haus­hy­gi­ene und Infektions­prävention. Gemäß § 23 In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) ist diese Kommission beim Robert Koch-Institut angesiedelt. Die Emp­feh­lun­gen zur Prävention nosokomialer Infektionen schlie­ßen solche zu betrieblich-organi­satorischen und baulich-funktionellen Maß­nah­men der Hygiene, das Hygiene-Manage­ment sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen ein.

Stand: 07.01.2019

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