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  • Erkrankungen ausgelöst durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) treten saisonal gehäuft in den Herbst- und Wintermonaten auf. Die RSV-Saison reicht in der Regel von Oktober bis März des Folgejahres, meist mit einem saisonalen Maximum im Januar und Februar. Nachfolgende Links liefern Informationen zur aktuellen RSV-Infektionslage und können genutzt werden, um Informationen zum Ende bzw. zum Anfang der RSV-Saison zu bekommen:

    Stand:  27.06.2024

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  • Ja, Beyfortus kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. Bei einer simultanen Impfung soll zwischen den Injektionsstellen ein Mindestabstand von 2,5 cm eingehalten werden. Es wird nicht erwartet, dass Beyfortus die Immunantwort auf andere Impfstoffe beeinträchtigt. Auch zeigen die bisher verfügbaren Daten, dass die gleichzeitige Verabreichung genauso gut vertragen wird wie die alleinige Gabe der Impfstoffe.

    Stand:  27.06.2024

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  • Stationär sollte die Gabe von Beyfortus bei Neugeborenen, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, möglichst zeitnah nach der Geburt, idealerweise vor Entlassung, erfolgen. Hierzu bietet sich die Früherkennungsuntersuchung U2 am 3. bis 10. Lebenstag an. Nach einer ambulanten Geburt kann Beyfortus direkt in der Geburtseinrichtung gegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, sollen Neugeborene die RSV-Prophylaxe bei der U2 in der pädiatrischen Praxis erhalten. Gleiches gilt auch für Neugeborene, die im Rahmen einer Hausgeburt zur Welt kommen.

    Für Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, empfiehlt die STIKO die Gabe von Beyfortus vor Beginn der RSV-Saison (s. FAQ Für welche Personengruppe ist die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) empfohlen und wann soll die Prophylaxe erfolgen?). Hierfür können die U4 im 3. – 4. Lebensmonat bzw. die U5 im 6. – 7. Lebensmonat gut genutzt werden. Auch andere Routine-Impftermine bieten sich für die Gabe der RSV-Prophylaxe in pädiatrischen Praxen an.

    Stand:  27.06.2024

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  • Neben der RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) gibt es noch eine weitere Möglichkeit zur Prävention von RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen. Es handelt sich dabei um die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Das Neugeborene wird in den ersten Lebensmonaten durch die von der Mutter gebildeten Antikörper geschützt, die vor der Geburt über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen worden sind. Eine sogenannte Leihimmunität wird aufgebaut. Seit August 2023 ist ein entsprechender RSV-Impfstoff (Abrysvo/Pfizer) von der Europäischen Union für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft zuglassen. Die STIKO hat die Daten zu diesem Proteinimpfstoff geprüft und entschieden, dass die Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreicht, um über eine mögliche Empfehlung dieses Impfstoffes in der Schwangerschaft zu entscheiden. Insbesondere für die Sicherheitsbeurteilung ist die bisher untersuchte Studienpopulation zu klein. Die STIKO wird die Datenlage erneut prüfen, sobald neue Evidenz zu Abrysvo vorliegt.

    Stand:  27.06.2024

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  • Im Falle einer eingeschränkten Lieferfähigkeit von Beyfortus sollten prioritär Säuglinge, die zu den bekannten Risikogruppen für eine schwere RSV-assoziierte Erkrankung gehören, eine RSV-Prophylaxe erhalten. Zu den Risikogruppen zählen Frühgeborene (Gestationsalter ≤ 35. SSW) und Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie, hämodynamisch relevanten Herzfehlern, mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, mit angeborenen/erworbenen Formen schwerer Immundefizienz oder Kinder mit neuromuskulären Erkrankungen. Zusätzlich sollten prioritär Neugeborene und < 6 Monate alte Säuglinge immunisiert werden. Bei Lieferengpässen von Beyfortus kann für Kinder der oben genannten Risikogruppen Synagis (Palivizumab) verwendet werden.

    Stand:  27.06.2024

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  • Beyfortus ist bei Säuglingen und Kleinkindern kontraindiziert, bei denen in der Vorgeschichte schwere Überempfindlichkeitsreaktionen, einschließlich Anaphylaxie, auf Beyfortus oder einen seiner Bestandteile aufgetreten sind. Leichte Infekte sind - ähnlich wie bei Routineimpfungen im Kindesalter - keine Kontraindikationen für die Behandlung mit Beyfortus.

    Stand:  27.06.2024

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  • Beyfortus ist sehr wirksam und schützt gut vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege. Das Risiko einer schweren RSV-Erkrankung wird bei Säuglingen unter einem Jahr durch Beyfortus um etwa 80 % verringert. Als monoklonaler Antikörper ist die Schutzdauer von Beyfortus geringer als bei herkömmlichen Impfungen. Grund dafür ist, dass durch eine passive Immunisierung keine zelluläre Immunantwort ("immunologisches Gedächtnis") gefördert wird. Der Schutz von Beyfortus hält in der Regel über die gesamte RSV-Saison. Daten weisen darauf hin, dass die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus von Säuglingen vor ihrer 1. RSV-Saison zu keiner Verschiebung der Krankheitslast in das 2. Lebensjahr führt. Weiterhin wurde festgestellt, dass durch Beyfortus der Aufbau einer natürlichen Immunantwort gegen RSV nicht beeinträchtigt wird.

    Stand:  27.06.2024

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  • Unabhängig vom errechneten Geburtstermin sollte die Aufklärung zur Empfehlung über die RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen bereits in der Schwangerschaft während des 3. Trimenons erfolgen. Hierfür bietet sich zum Beispiel das 3. Ultraschall-Screening an, das routinemäßig im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche in der gynäkologischen Praxis durchgeführt wird. Aber auch andere Untersuchungen und Kontakte im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bei Gynäkolog:innen oder Hebammen können für die Aufklärung zur RSV-Prophylaxe genutzt werden.

    Auch Pädiater:innen, die z.B. durch den Besuch eines potenziellen Geschwisterkindes Kontakt zu Schwangeren haben, sollten die Chance nutzen, um über die RSV-Prophylaxe aufzuklären.

    Stand:  27.06.2024

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  • RSV-Infektionen sind der häufigste stationäre Einweisungsgrund für Säuglinge. Ziel der Gabe von Beyfortus ist es, schwer verlaufende RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer 1. RSV-Saison zu reduzieren und RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen sowie RSV-bedingte Todesfälle zu verhindern. Darüber hinaus soll auch stationären und ambulanten Versorgungsengpässen, die in den Wintermonaten aufgrund behandlungsbedürftiger RSV-Erkrankungen bestehen, vorgebeugt werden.

    Stand:  27.06.2024

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  • Nirsevimab wird in der Regel gut vertragen. Nach der Verabreichung von Beyfortus können bei dem Kind vorübergehend Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle oder ein Ausschlag auftreten. Die Impfreaktionen klingen in der Regel innerhalb weniger Tagen ab.

    Stand:  27.06.2024

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