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Konkrete Empfehlungen zu Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen geben u.a. die am Friedrich-Loeffler-Institut angesiedelte Nationale Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“ und die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e.V.). Wichtig ist das Verhindern von Mückenbrutstätten – z.B. Dauerpfützen oder mit Wasser gefüllte Gefäße wie Blumenuntersetzer und gefüllte Gießkannen – im Wohnumfeld und/oder Garten. Vogeltränken sollten regelmäßig geleert werden, Regentonnen mit engmaschigen Netzen/Netzdeckeln (z.B. Nylon-Strumpfhosen) gegen Mückenanflug abgedichtet werden. In besonders betroffenen Gebieten können auch biologische und u.U. auch chemische Mittel zur Mückenbekämpfung eingesetzt werden.
Stand: 11.06.2024
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Aedes-albopictus-übertragene Erreger: Eine Übertragung von Dengue-, Zika- oder Chikungunya-Viren in Deutschland kann nur stattfinden, wenn – erstens – ein passender Vektor, z.B. die asiatische Tigermücke, vorhanden ist. Zweitens müsste diese Mücke eine Person stechen, die das Virus von einer Reise mitgebracht hat – und das in einem bestimmten Zeitfenster, da die Viren in der Regel nur wenige Tage im Blut der Infizierten vorhanden sind. Drittens müsste die Mücke dann im Hochsommer lange genug leben, um Wochen später eine erneute Blutmahlzeit zu nehmen, dafür weitere Menschen zu stechen und das Virus so weiterzugeben. Bislang sind solche Fälle hierzulande noch nicht bekannt geworden. Doch durch die Klimaerwärmung werden die Bedingungen für ein solches Szenario immer besser: Mit einzelnen autochthonen (hierzulande erworbenen) Chikungunya-Infektionen durch die asiatische Tigermücke ist in den Sommermonaten zukünftig zu rechnen. Für Dengue- und Zikavirus-Übertragungen – wie sie in Südeuropa bereits vereinzelt vorkommen – reichen bisherige mitteleuropäische Sommertemperaturen dagegen meist nicht aus. Durch die steigenden Temperaturen dürfte jedoch auch die Wahrscheinlichkeit von autochthonen Dengue-Virus-Infektionen zunehmen. Epidemien wie in den Tropen sind hierzulande derzeit unwahrscheinlich.
Malaria: Bestimmte Formen der Malaria (Malaria tertiana und quartana) waren in Deutschland bis Mitte des 20. Jahrhunderts, also unter kühleren klimatischen Bedingungen als heute, endemisch. Die Elimination der Malaria gelang in erster Linie dadurch, dass erkrankte Personen rasch behandelt wurden. Dadurch wurde die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anopheles-Mücke durch Blutsaugen bei einer mit Malaria infizierten Person Plasmodien (Erreger der Malaria) aufnehmen kann, so weit gesenkt, dass der Infektionszyklus Mensch > Mücke > Mensch nachhaltig unterbrochen wurde.
Anopheles-Arten, die in der Lage sind, Plasmodien zu übertragen, sind in Deutschland nach wie vor vorhanden. Sie können sich mit Plasmodien infizieren, wenn sie eine Person stechen, die mit Plasmodien im Blut nach einem Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet nach Deutschland einreist. Aber nur bei ausreichend hohen sommerlichen Temperaturen können die Plasmodien in der Mücke heranreifen, so dass die Mücke durch eine weitere Blutmahlzeit einen anderen Menschen infizieren kann. In Folge des Klimawandels dehnt sich der Zeitraum mit geeigneten klimatischen Bedingungen aus, so dass die Wahrscheinlichkeit für eine solche Übertragung in Deutschland steigen dürfte. Mit einer dauerhaften Rückkehr der Malaria nach Deutschland als endemische Krankheit ist jedoch nicht zu rechnen, solange an Malaria erkrankte Personen erkannt und behandelt werden.
Stand: 11.06.2024
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Tropische Stechmücken können direkt über die Handelswege – über Flug-, Schiffs- und LKW-Verkehr – in andere Länder gelangen. So sind erste Exemplare der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) schon vor Jahrzehnten vermutlich über den Gebrauchtreifenhandel nach Südeuropa gekommen und haben sich dort in klimatisch geeigneten Gebieten flächendeckend ausgebreitet. Von Südeuropa aus wurden dann immer wieder Tigermücken auf LKW oder in Privatautos nach Deutschland mitgenommen. Seit 2007 haben sich in einigen Regionen Tigermücken-Populationen etabliert (s. Karte der am FLI angesiedelten Nationalen Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“). Seit 2007 haben sich insgesamt 5 invasive Mückenarten in Deutschland etabliert, von denen drei als Vektoren für Krankheiten in Frage kommen - die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die Japanische Buschmücke (Aedes japonicus), die koreanische Buschmücke (Aedes koreicus).
Stand: 11.06.2024
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"Viele Diabetiker führen vor der subkutanen Insulininjektion keine alkoholische Hautdesinfektion durch. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht hierbei erfahrungsgemäß nicht. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, dass ein Diabetiker bei sich selbst auf die Hautdesinfektion verzichtet. Voraussetzung ist jedoch eine einwandfreie Körperhygiene. Am besten sollte die Insulininjektion oder das Anlegen einer Pumpennadel nach der morgendlichen Dusche erfolgen. Bei Insulininjektionen im Laufe des Tages muss ggfs. die Injektionsstelle nochmals gereinigt und getrocknet werden.
In der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege müssen jedoch andere Aspekte berücksichtigt werden. Bei bettlägerigen Patienten ist die Körperhygiene weniger verlässlich durchführbar. Im Krankenhaus können nosokomiale Infektionserreger vorkommen, die beispielsweise Intensivpatienten innerhalb kürzester Zeit besiedeln. Oft handelt es sich auch um Patienten in instabiler Stoffwechselsituation oder mit anderen, zusätzlichen Erkrankungen, welche die Infektabwehr beeinträchtigen. In medizinischen Einrichtungen und in der Altenpflege sollten daher eine alkoholische Hautdesinfektion vor jeder Insulininjektion vorgenommen werden. [...]
Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Hautdesinfektionsmittel vollständig abgetrocknet ist, bevor die Insulininjektion vorgenommen wird, da es durch Eintrag von Alkoholresten in das Subkutangewebe bei noch nicht vollständig abgetrocknetem Desinfektionsmittel zu einer aseptischen Entzündung mit nachfolgendem Risiko einer Gewebsverhärtung kommen kann. […].“
(aus Trautmann M; Hautdesinfektion vor der Insulinapplikation. Hygiene und Medizin 31(2006):239-240) Gesetzliche Vorgaben zur Hautantiseptik (Hautdesinfektion) vor Injektionen sind teilweise in Hygiene- und Infektionspräventionsverordnungen der Bundesländer enthalten.
Im Leitfaden zur Injektion bei Diabetes mellitus (2016) vom Verband Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) heißt es „[…] Außer im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen ist eine Desinfektion der Injektionsstelle üblicherweise nicht erforderlich […].“ In einem Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) (2010) wird dagegen aufgeführt: […] „Für Injektion durch den Patienten selbst gibt es keine Richtlinien oder gesetzliche Grundlagen bezüglich der Hautantiseptik, wird aber von uns auch hier empfohlen. […].“
Weitere Informationen für Injektionen und Punktionen durch medizinisches Personal sind der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011) und dem assoziierten Kommentar von 2021 zu dieser Empfehlung zu entnehmen.
Stand: 10.06.2024
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Viele Diabetiker nutzen die Injektionskanülen (Injektionsnadeln) von Insulin-Pens oder Einmalspritzen mehrfach, obwohl diese von den Herstellern als Einmalprodukte deklariert und somit nach der Nutzung zu verwerfen sind. Die Mehrfachnutzung ist unter Aspekten der Infektionshygiene und Arzneimittelsicherheit kritisch zu betrachten; u.a. können Infektionen, Applikationstraumata und Dosierungenauigkeiten (z.B. durch verbleibende Gewebereste in der Kanüle) die Folge sein (Konsensuspapier der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) 2010).
Da die Forschungsdatenlage zur Thematik bisher nicht eindeutig ist (Zabaleta-del-Olmo et al. 2016), lassen sich derzeit für die Selbstanwendung im häuslichen Bereich nur schwer Empfehlungen für oder gegen die Mehrfachverwendung von Injektionskanülen für die Insulinapplikation ableiten.
Dennoch ist im Sinne einer Risikominimierung den Anwendenden im häuslichen Bereich die Einhaltung der allgemein geltenden medizinischen Standards für Injektionen wie z.B.
- personenbezogene Nutzung der Applikatoren,
- Wechsel der Kanüle nach einmaligem Gebrauch sowie
- Beachtung der Herstellerangaben der verwendeten Produkte
anzuraten.
Sofern Patient:innen aus eigener Entscheidung hiervon abweichen wollen, sollten sie über die möglichen Risiken einer Mehrfachverwendung durch die behandelnden Ärzt:innen bzw. die Apotheker:innen aufgeklärt werden.
Für Menschen mit Diabetes stellt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) einen umfassenden „Leitfaden zur Injektion bei Diabetes mellitus“ (2016) für weitere Informationen zur Verfügung.
Informationen für Injektionen und Punktionen, die vom medizinischen Personal verabreicht werden, sind der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen“ (2011) und dem assoziierten Kommentar von 2021 zu dieser Empfehlung zu entnehmen.
Weitere Fachinformationen:
AWMF-S3-Leitlinie „Therapie des Typ-1-Diabetes“
Leitlinien und Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
Stand: 10.06.2024
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Eine Krankheit ist endemisch, wenn sie in einer Region zwar immer wieder auftritt, bei einem Großteil der Bevölkerung aber ein gewisser Immunschutz gegen diese Krankheit besteht. Beispiele sind viele virale Atemwegserkrankungen, die dabei aber nicht immer in der gleichen Häufigkeit nachzuweisen sind, sondern in (saisonalen) Wellen auftreten. In Bezug auf COVID-19 bedeutet das: Nachdem ein Großteil der Menschen in Deutschland Kontakt zu SARS-CoV-2 hatte (durch Impfung oder Infektion) und über ein gewisses Maß an Immunität verfügt, geht das pandemische Geschehen allmählich in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über. Dieser Übergang kann nicht eindeutig anhand eines "Schwellenwertes" festgelegt werden. Er findet global auch nicht überall gleichzeitig statt und kann erst im Nachhinein beurteilt werden.
Dass COVID-19 mehr und mehr einer endemisch auftretenden Infektionskrankheit gleicht, bedeutet nicht, dass sie für alle harmlos geworden ist. Ähnlich wie bei der Grippe wird es auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen, bei denen Infektionen vor allem bei älteren Menschen und solchen mit bestimmten Grunderkrankungen auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen können.
Stand: 30.05.2024
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Bitte lassen Sie durch Ihre IT abklären, ob WebSockets in Ihrer Institution freigegeben worden sind. WebSockets sind technisch notwendig, um eine sichere und bidirektionale Verbindung zwischen Ihnen als Anwender und der Agora-Plattform zu gewährleisten. Diese Verbindung ermöglicht z.B. das gemeinsame Bearbeiten von Dateien.
Stand: 28.05.2024
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Die Ständige Impfkommission ist ein Gremium, das in erster Linie Impfempfehlungen für Deutschland erstellt. Die Kommission berücksichtigt bei der Erstellung von Impfempfehlungen nicht nur den Nutzen der Impfungen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. Sie besteht in der Regel aus 12 bis18 ehrenamtlichen Mitgliedern und trifft sich in regelmäßigen Abständen, um über aktuelle Fragestellungen zu beraten (siehe www.rki.de/stiko > Aktuelle Themensetzung). Darüber hinaus gibt es innerhalb der STIKO Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen. Die Mitglieder der STIKO werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen, die Geschäftsstelle ist beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt (siehe www.rki.de/stiko > Geschäftsstelle).
Stand: 23.05.2024
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Die unparteiische Amtsausübung der STIKO-Mitglieder ist von größter Wichtigkeit. Sie stellt sicher, dass die Empfehlungen der STIKO allein auf Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Evidenz ausgesprochen werden. Daher gibt es klare Vorgaben für die Mitglieder, mögliche Interessenskonflikte offen zu legen. Zunächst werden Kandidatinnen und Kandidaten bereits vor ihrer Berufung dazu aufgefordert, dem BMG mittels eines Fragbogens Umstände – auch aus der Vergangenheit - offenzulegen, die einen möglichen Interessenkonflikt im Aufgabenbereich der STIKO oder Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung (Anschein der Befangenheit) begründen könnten. Das BMG prüft zusammen mit dem RKI, ob die Person überhaupt berufen werden kann. Außerdem sind die STIKO-Mitglieder vor jeder STIKO-Sitzung verpflichtet, ihre vor der Berufung in dem Fragebogen gemachten Angaben zu aktualisieren und dem RKI mitzuteilen, ob zu einzelnen Tagesordnungspunkten Umstände vorliegen, die zu einem Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung führen könnten. Hierfür hat sich die STIKO für sich selbst in ihrer Geschäftsordnung detaillierte Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten formuliert. Besteht bei einem Mitglied ein Anschein von Befangenheit, darf das Mitglied nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder an der Sitzung insgesamt mitwirken. Hierüber entscheidet das RKI.
Detaillierte Angaben zum Umgang mit Interessenskonflikten sowie die derzeit geltende Geschäftsordnung der STIKO sind auf der STIKO-Internetseite abrufbar: www.rki.de/stiko > Mitgliedschaft > Selbstauskünfte und www.rki.de/stiko > Rechtliche Grundlagen.
Stand: 23.05.2024
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Die STIKO bewertet kontinuierlich Daten zu Impfstoffen und impfpräventablen Erkrankungen. Bei der Bewertung von Daten und der Erarbeitung von Impfempfehlungen folgt die STIKO der systematischen Methodik der evidenzbasierten Medizin. Dabei legt die STIKO für sich selbst eine Standardvorgehensweise fest, die eine hohe wissenschaftliche Qualität der Empfehlung sicherstellt und zu einer hohen Transparenz und damit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Entscheidung führt. STIKO-Methodik (inkl. Schaubild) und -Standardvorgehensweise sind auf der Internetseite der STIKO veröffentlicht: www.rki.de/stiko > Aufgaben und Methodik. Neue oder angepasste Impfempfehlungen werden mit einer ausführlichen wissenschaftlichen Begründung im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht, siehe www.rki.de/stiko > Empfehlungen der STIKO.
Stand: 23.05.2024
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