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Die Mitglieder der Kommission werden gemäß § 20 Abs. 2 Satz 4 IfSG vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen. Eine Berufungsperiode dauert in der Regel drei Jahre. Die Kommission hat 12 bis 18 ehrenamtliche Mitglieder. Die Berufung erfolgt im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden. Das bedeutet, dass die obersten Landesgesundheitsbehörden vor der Berufung eine Stellungnahme abgeben können. Siehe auch „ Wie werden mögliche Interessenkonflikte abgefragt, geprüft und bewertet?“
Stand: 23.05.2024
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Die STIKO gibt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Die STIKO entwickelt außerdem Kriterien, um eine übliche Impfreaktion von einer gesundheitlichen Schädigung abzugrenzen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. STIKO-Empfehlungen gelten als medizinischer Standard. Sie dienen den obersten Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für deren öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe und unterstützen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Ärzteschaft und die öffentlichen Apotheken bei der Durchführung von Schutzimpfungen. Außerdem sind die Empfehlungen Grundlage der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang von Schutzimpfungen bestimmt. Mit der Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie wird die jeweilige Schutzimpfung zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Detaillierte Angaben zu den Aufgaben der STIKO und gesetzlichen Grundlagen sind auf der STIKO-Internetseite abrufbar: www.rki.de/stiko > Aufgaben und Methodik
Stand: 23.05.2024
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Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachdisziplinen, darunter Pädiatrie, Allgemeinmedizin, Geriatrie, Gynäkologie, Virologie, Mikrobiologe, Modellierung, Arbeitsmedizin, Immunologie und Kommunikation. Die Mitglieder verfügen über umfangreiche wissenschaftliche und praktische Erfahrungen zu Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (z.B. Antibiotika, Antikörper). Sie leisten Beiträge zur Evidenzgenerierung und -aufbereitung sowie zur Stärkung der Impfkompetenz.
Stand: 21.05.2024
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Im Interesse eines transparenten Entscheidungsprozesses und zur Stärkung des Vertrauens in eine von sachfremden Interessen unbeeinflusste Tätigkeit der STIKO werden die von den STIKO-Mitgliedern offengelegten und vom RKI als relevant eingestuften Interessenskonflikte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese können auf der STIKO-Internetseite eingesehen werden: www.rki.de/stiko > Mitgliedschaft > Mitglieder.
Auch in den öffentlich einsehbaren Protokollen der STIKO-Sitzungen (www.rki.de/stiko > STIKO-Protokolle) werden Interessenskonflikte und Ausschlüsse vermerkt.
Stand: 21.05.2024
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In der Wissenschaft werden unterschiedliche Definitionen von "Hitze" verwandt. Eine in 2023 veröffentlichte und vielzitierte europaweite Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern spanischer, französischer und Schweizer Forschungseinrichtungen geht zum Beispiel von etwa 8.200 hitzebedingten Sterbefällen in Deutschland im Jahr 2022 aus. Das RKI schätzte diese Zahl dagegen nur auf etwa 4.500 (siehe Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 26/2023). Die unterschiedlichen Zahlen kommen deshalb zustande, weil das RKI einen anderen Schwellenwert für Hitze verwendet als die europäische Studie.
Während die Forscherinnen und Forscher der europaweiten Studie bereits bei einer Wochenmitteltemperatur von etwa 17-18°C von hitzeassoziierten Todesfällen ausgehen, verwendet das RKI einen höheren Schwellenwert von etwa 20°C Wochenmitteltemperatur. Bei dieser Temperatur kann auch in der Folgewoche einer heißen Woche noch eine erhöhte Sterblichkeit beobachtet werden. Wochen mit einer Wochenmitteltemperatur von 20°C und höher enthalten typischerweise auch einen oder mehrere "heiße" Tage mit Maximaltemperatur über 30°C. Dagegen sind die wärmsten Tage in Wochen mit etwa 17-18°C typischerweise etwa 26-27°C warm.
Das RKI betrachtet also eher die Folgen von intensiver Hitze auf die Sterblichkeit, die europäische Studie auch die mit moderat warmen Tagen assoziierte Übersterblichkeit. Die EU-Analyse zeigt für alle Sommer, auch bei mildem Verlauf, eine deutliche Hitzesterblichkeit. Die RKI-Analyse differenziert hier stärker: Von einer Hitzebelastung wird in der Modellierung des RKI erst bei im Vergleich höheren Temperaturen ausgegangen. Für beide Schätzungen gilt: Die Anzahl der hitzeassoziierten Sterbefälle steigt, je höher die Hitzebelastung ist.
Stand: 17.05.2024
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Besonders gefährdet durch Hitze und Hitzewellen sind Menschen ab 65 Jahre, Menschen mit Vorerkrankungen (dazu zählen z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Demenz), Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere. Zudem sind Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status oftmals stärker gefährdet, da sie öfter im Freien arbeiten oder in Wohnquartieren leben, die sich durch ihre Lage und Bauweise stärker aufheizen.
Stand: 17.05.2024
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Diese Frage bezieht sich auf den Pflegeaufwand, der mit der Pflege des Bewohners verbunden ist. Wenn ein Bewohner zeitlich/räumlich desorientiert ist, ist ein höheres Maß an Pflege für ihn erforderlich. Wenn ein demenzkranker Bewohner also generell desorientiert ist (d.h. ein Bewohner, der unter Verwirrungszuständen leidet, insbesondere in Bezug auf Zeit, Ort oder das Erkennen von Personen, die er kennt), sollte dies als „Desorientierung“ erfasst werden. In HALT-4 zählt der Gesamtzustand des Bewohners und nicht, wie es sich zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellt.
Stand: 14.05.2024
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Ja, sie sollte als Gefäßkatheter betrachtet werden. Ein Gefäßkatheter ist ein Schlauchsystem, das in den Körper eingeführt wird, um Zugang zum Gefäßsystem (venös, arteriell) zu erhalten (z.B. ein peripherer intravenöser Katheter, ein Langzeit-Gefäßzugangssystem wie implantierte Ports, zentralvenöse Kathetern (ZVK) und peripher inserierte zentralvenöse Katheter (PICC) oder ein anderes intravaskuläres Zugangssystem (einschließlich arteriovenöser Fisteln wie bei Dialysepatienten).
Stand: 14.05.2024
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Nein. Durch eine subkutane Infusion wird Flüssigkeit in das Unterhautfettgewebe (Subkutis) eingebracht. Dadurch wird kein Zugang zum Gefäßsystem geschaffen, wie es bei einem Gefäßkatheter geschieht. Eine subkutane Infusion wird in der HALT-Studie als "andere Wunde" erfasst.
Stand: 14.05.2024
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Ein Kondomurinal sollte nicht als Harnwegskatheter betrachtet werden. Externe Katheter, die den Urin nicht direkt aus der Blase ableiten (z.B. Kondomurinal), sollten nicht berücksichtigt werden.
Stand: 14.05.2024
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