Umsetzung
Stand: 03.04.2025
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Unabhängig vom errechneten Geburtstermin sollte die Aufklärung zur Empfehlung über die RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen bereits in der Schwangerschaft während des 3. Trimenons erfolgen. Hierfür bietet sich zum Beispiel das 3. Ultraschall-Screening an, das routinemäßig im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche in der gynäkologischen Praxis durchgeführt wird. Aber auch andere Untersuchungen und Kontakte im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bei Gynäkolog:innen oder Hebammen können für die Aufklärung zur RSV-Prophylaxe genutzt werden.
Auch Pädiater:innen, die z.B. durch den Besuch eines potenziellen Geschwisterkindes Kontakt zu Schwangeren haben, sollten die Chance nutzen, um über die RSV-Prophylaxe aufzuklären.
Stand: 27.06.2024
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Stationär sollte die Gabe von Beyfortus bei Neugeborenen, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, möglichst zeitnah nach der Geburt, idealerweise vor Entlassung, erfolgen. Hierzu bietet sich die Früherkennungsuntersuchung U2 am 3. bis 10. Lebenstag an. Nach einer ambulanten Geburt kann Beyfortus direkt in der Geburtseinrichtung gegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, sollen Neugeborene die RSV-Prophylaxe bei der U2 in der pädiatrischen Praxis erhalten. Gleiches gilt auch für Neugeborene, die im Rahmen einer Hausgeburt zur Welt kommen.
Für Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, empfiehlt die STIKO die Gabe von Beyfortus vor Beginn der RSV-Saison (s. FAQ Für welche Personengruppe ist die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) empfohlen und wann soll die Prophylaxe erfolgen?). Hierfür können die U4 im 3. – 4. Lebensmonat bzw. die U5 im 6. – 7. Lebensmonat gut genutzt werden. Auch andere Routine-Impftermine bieten sich für die Gabe der RSV-Prophylaxe in pädiatrischen Praxen an.
Stand: 27.06.2024
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Im Falle einer eingeschränkten Lieferfähigkeit von Beyfortus sollten prioritär Säuglinge, die zu den bekannten Risikogruppen für eine schwere RSV-assoziierte Erkrankung gehören, eine RSV-Prophylaxe erhalten. Zu den Risikogruppen zählen Frühgeborene (Gestationsalter ≤ 35. SSW) und Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie, hämodynamisch relevanten Herzfehlern, mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, mit angeborenen/erworbenen Formen schwerer Immundefizienz oder Kinder mit neuromuskulären Erkrankungen. Zusätzlich sollten prioritär Neugeborene und < 6 Monate alte Säuglinge immunisiert werden. Bei Lieferengpässen von Beyfortus kann für Kinder der oben genannten Risikogruppen Synagis (Palivizumab) verwendet werden.
Stand: 27.06.2024
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Neben der RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) gibt es noch eine weitere Möglichkeit zur Prävention von RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen. Es handelt sich dabei um die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft. Das Neugeborene wird in den ersten Lebensmonaten durch die von der Mutter gebildeten Antikörper geschützt, die vor der Geburt über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen worden sind. Eine sogenannte Leihimmunität wird aufgebaut. Seit August 2023 ist ein entsprechender RSV-Impfstoff (Abrysvo/Pfizer) von der Europäischen Union für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft zuglassen. Die STIKO hat die Daten zu diesem Proteinimpfstoff geprüft und entschieden, dass die Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreicht, um über eine mögliche Empfehlung dieses Impfstoffes in der Schwangerschaft zu entscheiden. Insbesondere für die Sicherheitsbeurteilung ist die bisher untersuchte Studienpopulation zu klein. Die STIKO wird die Datenlage erneut prüfen, sobald neue Evidenz zu Abrysvo vorliegt.
Stand: 27.06.2024
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Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus für alle Neugeborenen und Säuglinge zur Verhinderung schwerer RSV-bedingter Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison. Mit dieser Formulierung ist die jeweils individuell erlebte 1. RSV-Saison gemeint. Der Beginn und das Ende der RSV-Saison sind sehr variabel. In der Regel reicht die Saison von Oktober bis März (s. FAQ „ Wann ist die RSV-Saison?“), aber es kann durchaus vorkommen, dass eine RSV-Saison früher beginnt und auch früher zu Ende geht. So werden z.B. Säuglinge, die im Februar bzw. März geboren sind, in den meisten Fällen noch keine Exposition gegenüber RSV gehabt haben, obwohl dies formal ihre erste RSV-Saison gewesen wäre. Diese Variabilität der vergangenen und aktuellen RSV-Saison muss ebenso wie die individuellen Lebensumstände und die Infektionsanamnese bei der Indikationsstellung zur RSV-Prophylaxe berücksichtigt werden. Die STIKO hat sich in ihrer Empfehlung – schematisch verkürzend – an dem üblichen Zeitrahmen der RSV-Saison orientiert. Gleichwohl ist der zeitlichen Variabilität der RSV-Saison Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sieht die Empfehlung auch einen Nachholimmunisierungszeitraum bis zum 1. Geburtstag vor.
Aktuelle Informationen zum Verlauf der RSV-Saison können aus Meldungen des Deutschen Labornetzwerkes Clinical Virology Network und aus den wöchentlichen Berichten der ARE-Surveillance des RKI abgerufen werden. Dort wird auch Beginn und Ende der RSV-Saison angekündigt. So endete die RSV-Welle 2023/2024 nach Definition des Robert Koch-Instituts mit der 10. KW 2024.
Stand: 30.09.2024
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Das RKI bestimmt den Anfang und das Ende der RSV-Saison für Deutschland retrospektiv mit einer Verzögerung von ca. 2 Wochen, allerdings kann es regional dennoch zu gewissen Schwankungen kommen. Die RKI-Bewertung ist also für die individuelle Entscheidung zur Beendigung der Prophylaxe in der jeweiligen Einrichtung -- Klinik oder Praxis -- in einer Region nicht unmittelbar als Entscheidungshilfe zu nutzen.
In der Regel reicht die RSV-Saison von Oktober bis März, kann jedoch von Jahr zu Jahr und auch regional variieren (s. FAQ Wann ist die RSV-Saison?). Zur Entscheidung, bis wann die Nirsevimab-Gabe sinnvoll ist, sollte neben der allgemeinen STIKO-Empfehlung (Oktober bis März) auch die regionale RSV-Aktivität genauso wie die Lebensumstände und die Risikosituation des Säuglings berücksichtigt werden. Ist in einer Region die RSV-Aktivität deutlich zurückgegangen und haben die betreffenden Neugeborenen aktuell wenige Kontakte (z.B. Erstgeborene oder keine Geschwisterkinder in Gemeinschaftseinrichtungen) profitiert das jeweilige Kind wahrscheinlich eher von der Nirsevimab-Prophylaxe vor der nächstfolgenden Saison im Herbst. Ist hingegen regional weiterhin eine hohe RSV-Aktivität zu beobachten oder sprechen die individuellen Lebensumstände oder Risikofaktoren des Kindes für den sofortigen Schutz durch Nirsevimab, ist dies gleichermaßen zu berücksichtigen.
Stand: 03.04.2025