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  • Auf Basis der bisherigen Daten kann dies nicht beantwortet werden. Die PCV20-Zulassungsstudien untersuchten zum einen nur gesunde Kinder. Zum anderen liegen keine Daten zum sequenziellen Impfschema mit PCV20 gefolgt von PPSV23 vor.
    Die STIKO empfiehlt daher weiterhin für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren mit Immundefizienz, sonstigen chronischen Krankheiten sowie mit anatomischen und/oder Fremdkörper-assoziierten Risikofaktoren und einem dadurch erhöhten Risiko für eine Pneumokokken-Meningitis die sequenzielle Impfung mit einem für diese Altersgruppe zugelassenen und empfohlenen Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15), gefolgt von PPSV23 in einem Abstand von 6 – 12 Monaten. Durch dieses Vorgehen wird eine möglichst breite Serotypenabdeckung angestrebt.

    Stand:  01.08.2024

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  • Verantwortlicher für die Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten ist das jeweilige Gesundheitsamt bzw. die jeweilige Einrichtung des ÖGD. Das RKI ist Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Ziff. 8 DSGVO. Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO zwischen der Einrichtung und dem RKI ist zu schließen. Die AVV ist in die Nutzungsbedingungen für Agora integriert. Im Registrierungsprozess stimmt eine weisungsbefugte "Orga-Administratorin" bzw. ein weisungsbefugter "Orga-Administrator" im Namen der jeweiligen Einrichtung den Nutzungsbedingungen inklusive AVV zu.

    Stand:  17.07.2024

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  • Für die Grundimmunisierung von Säuglingen unter 2 Jahren sollten aufgrund der Unreife des Immunsystems ausschließlich Konjugat-Impfstoffe verwendet werden. Die im Säuglingsalter empfohlenen Konjugat-Impfstoffe (Prevenar13 und Vaxneuvance) bauen gegen 13 bzw. 15 der insgesamt über 100 bekannten Pneumokokken-Serotypen einen wirksamen und langanhaltenden Impfschutz auf. Alle Säuglinge sollen zur Grundimmunisierung 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten erhalten (2+1 Schema). Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwanger­schafts­woche) erhalten zusätzlich eine Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten (3+1 Schema).

    Seit März 2024 ist Prevenar 20 (ehemals Apexxnar) für Säuglinge ab dem Alter von 6 Wochen im 3+1 Impfschema zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin die Verwendung von Prevenar 13 oder Vaxneuvance aufgrund der besseren Immunogenität und der Möglichkeit der Verimpfung im 2+1 Schema.

    Für gesunde Menschen wird eine Wiederholungsimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung im Säuglingsalter nicht empfohlen, da das Risiko für eine schwere Pneumokokkenerkrankung nach dem Alter von 2 Jahren sehr gering ist.

    Kinder und Jugendliche im Alter von 2-17 Jahren mit chronischen Krankheiten erhalten eine sequenzielle Impfung, die mit einem Konjugat-Impfstoff eingeleitet und nach 6-12 Monaten mit Pneumovax 23 (PPSV23) komplettiert wird (vollständige Liste der Indikationen/ Grunderkrankungen findet sich in Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen). Auffrischimpfungen mit PPSV23 sind anschließend alle 6 Jahre empfohlen. Nach vollständiger sequentieller Impfung im Kindesalter ist bei weiterhin bestehender Indikation im Erwachsenen­alter eine Impfung mit Prevenar 20 im Abstand von 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung möglich.

    Personen im Alter ab 18 Jahren mit chronischen Krankheiten haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Pneumokokken-Infektion und sollten eine Pneumokokken-Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erhalten (vollständige Liste der Indikationen/ Grunderkrankungen findet sich in Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen). Erwachsene Personen mit Grunderkrankungen, die in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung erhalten haben (z.B. PCV13 + PPSV23), sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erfolgen. Für Personen ≥ 18 Jahre mit entsprechender Indikation, deren sequentielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, empfiehlt die STIKO eine Impfung mit PCV20 in einem Mindestabstand von einem Jahr.
    Erwachsene Personen mit Grunderkrankungen, die lediglich eine Impfung mit PPSV23 erhalten haben, können in einem Mindestabstand von einem Jahr eine Impfung mit PCV20 erhalten.

    Für die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von 60 Jahren wird ebenfalls die Verwendung des 20-valenten Konjugat-Impfstoffes (PCV20, Prevenar 20) empfohlen. Dieser kann einen Schutz gegen jene Serotypen vermitteln, die bei Senioren die größte Rolle spielen. Personen ≥ 60 Jahre, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23-Impfung erhalten. Bei Personen ab 60 Jahren, die trotz anderslautender STIKO Empfehlung mit PCV13 geimpft wurden, kann in einem Mindestabstand von einem Jahr PCV20 geimpft werden. Die Kostenübernahme muss individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.

    Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor und können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die STIKO wird sich zu gegebener Zeit erneut mit diesem Thema beschäftigen.

    Stand:  16.07.2024

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  • Die so genannten Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®, Infusionslösung: Dectova®), sind sowohl gegen die saisonale humane Influenza als auch gegen aviäre Influenza A(H5N1)- und A(H7N9)-Viren und porcine Influenzaviren wirksam. Zusätzlich steht der Polymerasehemmer Baloxavir marboxil (Xofluza®) zur Verfügung. Eine Zusammenfassung der in Deutschland von der EMA zugelassenen antiviralen Wirkstoffe sowie Empfehlungen von Fachgesellschaften und aus Leitlinien zum Einsatz dieser Medikamente ist in der Zeitschrift GMS Infectious Diseases der Paul-Ehrlich-Gesellschaft erschienen ("Prophylaxis and treatment of influenza: options, antiviral susceptibility, and existing rcommendations", 2021). Im Nationalen Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut wird die Empfindlichkeit der in Deutschland zirkulierenden Influenzaviren gegenüber antiviralen Wirkstoffen überwacht. Über die Ergebnisse wird u.a. in den ARE-Wochenberichten und auf der Webseite des NRZ kontinuierlich informiert.

    Stand:  15.07.2024

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  • Die STIKO empfiehlt Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln die saisonale Grippeschutzimpfung. Sie erfolgt nicht zum Schutz vor Infektionen mit aviären Influenzaviren, kann jedoch eine Doppelinfektion mit aktuell zirkulierenden saisonalen Influenzaviren verhindern und das Risiko einer Reassortierung (Austausch von Gensegmenten der Viren) reduzieren.

    Impfstoffe gegen aviäre Influenzaviren sind in Europa zugelassen (siehe Informationen des PEI) und könnten z.B. für beruflich exponiertes Personal in Spezial­laboratorien/Forschungs­einrichtungen im Rahmen des Arbeitsschutzes eingesetzt werden. Eine Standard- oder Indikations-Impfempfehlung der STIKO liegt nicht vor. Für Impfstoffe ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig, Empfehlungen für den Arbeitsschutz gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.  

    Stand:  15.07.2024

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  • Generell kann jeder enge persönliche Kontakt mit einem Erkrankten (selbst bei leichter Symptomatik) zu einer Infektion mit Influenzaviren, SARS-CoV-2 oder anderen Atemwegserregern führen, ob beim Karneval, bei anderen Großveranstaltungen oder dort, wo Menschen in geschlossenen Räumen beisammen sind, sprechen, singen und feiern. Beherzigen sollte man immer die Hinweise zum Schutz vor akuten Atemwegsinfektionen (siehe " Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Erreger schützen?") und die üblichen Empfehlungen zum Infektionsschutz, über die das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de informiert. Menschen mit Grundkrankheiten, Schwangere und über 60 Jahre alte Personen sollten bei Bedarf mit ihrem Arzt sprechen, sie sollten auf jeden Fall entsprechend den STIKO-Empfehlungen geimpft sein. Für die Einschätzung der Gesundheitssituation vor Ort und die Bewertung etwaiger Gesundheitsrisiken bei Veranstaltungen sind die Gesundheitsämter zuständig.

    Stand:  12.07.2024

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  • Eine Änderung der Labormethoden (z.B. bei der Probenaufbereitung oder bei der PCR-Analyse) kann zu einer Veränderung der Sensitivität führen. Dies kann sich in auffälligen Sprüngen im Kurvenverlauf widerspiegeln. Um dies zu kennzeichnen, werden Änderungen der Methoden im Wochenbericht durch eine vertikale, gestrichelte Linie gekennzeichnet.

    Stand:  10.07.2024

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  • Die vCJK kommt sehr selten vor. Seit 1995 wurden weltweit mehr als 200 Fälle von vCJK verzeichnet, die meisten davon in Großbritannien (Stand 2024, siehe Internetseiten der CJD-Research and Surveillance Unit der Universität Edinburgh). Alle Betroffenen sind inzwischen verstorben. In Deutschland ist bislang (Stand: Juli 2024) kein Fall von vCJK aufgetreten.

    Stand:  05.07.2024

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  • Während jährlich in Deutschland etwa 80 bis 120 sporadische CJK-Fälle gemeldet werden, ist bisher kein vCJK-Fall in Deutschland bekannt geworden (Stand: Juli 2024). Die sporadische CJK unterscheidet sich von der vCJK in der Ausprägung der pathologischen Veränderungen und im Hinblick auf biochemische Merkmale des fehlgefalteten Prionproteins (nachweisbar im Western Blot von unfixierten Hirngewebe). Auch das klinische Bild weist bestimmte Unterschiede auf.

    Stand:  05.07.2024

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  • Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingten Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison.

    Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Beyfortus möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen September bis November erhalten.

    Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

    Stand:  27.06.2024

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