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Bei Beyfortus (Nirsevimab) handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper, der Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder < 24 Monaten vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt. Im Unterschied zu herkömmlichen Impfstoffen, bei denen das Immunsystem des Empfängers durch Bestandteile von Krankheitserregern zur Bildung von Antikörpern angeregt wird (aktive Immunisierung), handelt es sich bei Beyfortus um einen vorgefertigten Antikörper, der dem Empfänger einen direkten Schutz gegen RSV bietet (passive Immunisierung). Während es bei den herkömmlichen Impfungen zumeist mehrere Impfungen (z.B. in Form von Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen) und somit mehr Zeit benötigt, um einen umfassenden Impfschutz aufzubauen, sind Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder < 24 Monaten nach der Gabe von Beyfortus sofort geschützt.
Stand: 22.08.2024
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Die Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab schließt auch Neugeborene jeden Gestationsalters und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für schwere RSV-Infektionen in ihrer 1. RSV-Saison ein. Die bekannten Risiken schließen u.a. Frühgeborene im Alter <6 Monaten, Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie, mit schweren kongenitalen Herzfehlern, mit neuromuskulären Erkrankungen, mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21 sowie mit angeborenen oder erworbenen Immundefizienz ein. Für diese Risikogruppen bietet Nirsevimab eine Alternative zur bisherigen Immunisierung mit Palivizumab bei ebenso guter Schutzwirkung und nur einmaligen Gabe. Im August 2024 wurde Beyfortus für die RSV-Prophylaxe in der 2. RSV-Saison für Kinder bis zum Alter < 24 Monaten mit einem hohen Risiko für schwere RSV-Infektionen (Bronchopulmonale Dysplasie, schwere kongenitalen Herzfehler) zugelassen.
Stand: 22.08.2024
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch ehrenamtliche Helfer, sollten zunächst die Standardimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten haben (siehe www.rki.de/stiko-empfehlungen):
COVID-19
Tetanus
Diphtherie
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Keuchhusten (Pertussis)
Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene)
Windpocken (Varizellen; alle seronegativen Personen)Bei fehlendem bzw. nicht ausreichendem Impfschutz sollten die noch fehlenden Impfungen nachgeholt werden.
Ferner empfiehlt die STIKO die folgenden Impfungen bei beruflicher Indikation, die für das Personal (inkl. Ehrenamtliche) in den Einrichtungen gegeben ist (siehe www.rki.de/stiko-empfehlungen):
Hepatitis A
Hepatitis B
Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis, falls letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren
Influenza (in der Saison)Für Angestellte ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) zu beachten.
Stand: 15.08.2024
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Grundsätzlich sollen Geflüchtete und Asylsuchende nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden. Einen Überblick bietet die Handreichung Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern? [PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei].
Die STIKO spricht eigene Empfehlungen für sie nach Ankunft in Deutschland aus und gibt Hinweise zur Umsetzung (siehe www.rki.de/stiko-empfehlungen). Da der Impfstatus von Asylsuchenden jedoch häufig unklar ist und um möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutschland einen evtl. fehlenden Impfschutz nachzuholen, hat das RKI in Abstimmung mit der STIKO und den Ländern ein Konzept entwickelt, wie in der besonderen Situation der ersten medizinischen Versorgung Impfungen möglichst effektiv umgesetzt werden können (Epid Bull 41/2015).
Es ist wichtig, dass Personen nach Ankunft in Deutschland frühzeitig geimpft werden. Vorliegende Impfdokumente sollten berücksichtigt werden, um den individuellen Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. Liegen Impfdokumente nicht vor, sollten Impfungen, die nicht dokumentiert sind, aus pragmatischen Gründen als nicht durchgeführt angesehen werden. Diese Impfungen sollen entsprechend den STIKO-Empfehlungen nachgeholt werden.
Informationsmaterial in vielen verschiedenen Sprachen, darunter der Impfkalender und Aufklärungsbögen zu verschiedenen Impfungen, sind unter Impfen A-Z > Flucht und Impfen abrufbar.
Windpocken (Varizellen): Informationen darüber, wie zu verfahren ist, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Windpocken-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Windpocken geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden sind, gibt es hier.
Stand: 15.08.2024
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Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).
Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer der unten aufgeführten Grunderkrankungen haben (siehe auch Wer gehört zur Personengruppe mit Grunderkrankungen und sollte sich gegen RSV impfen lassen?) oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.
Stand: 08.08.2024
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Personen ≥ 75 Jahre bzw. ≥ 60 Jahre mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an RSV-bedingten Atemwegsinfekten zu erkranken und dadurch bedingt hospitalisiert/intensivmedizinisch behandelt zu werden oder zu versterben. Eine RSV-Impfung kann dies verhindern und soll diese Personengruppe schützen. Darüber hinaus sollen in Einrichtungen der Pflege RSV-bedingte Ausbrüche und deren Folgen verhindert werden.
Stand: 08.08.2024
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Nach aktuellem Datenstand ist die RSV-Impfung eine 1-malige Impfung und muss nicht jährlich wiederholt werden. Zur Notwendigkeit von möglichen Auffrischimpfungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die STIKO wird die Datenlage weiterhin sorgfältig prüfen und ihre Empfehlung ggf. anpassen.
Stand: 08.08.2024
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Bei den in Deutschland verwendeten Influenza-Impfstoffen handelt es sich um sog. Totimpfstoffe. Durch die Impfung mit einem Totimpfstoff wird weder die Krankheit hervorgerufen, noch können Impfviren an Dritte weitergegeben werden.
Eine Ausnahme bildet der für Kinder und Jugendliche zugelassene Lebendimpfstoff (siehe " Was ist bei dem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) zu beachten?"), der abgeschwächte Viren enthält. Hierbei sind entsprechend der Hinweise in der Fachinformation gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Es besteht in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach Impfung die Gefahr der Virus-Übertragung auf stark immungeschwächte Personen. Deshalb sollten Geimpfte engen Kontakt zu Personen meiden, die sich z.B. nach einer Knochenmarktransplantation noch in Isolation befinden.
Unabhängig von der Art des Impfstoffes kann es auch bei geimpften Personen zu einer Infektion mit Influenzaviren kommen. Häufig verlaufen solche Infektionen bei Geimpften mit milderen Krankheitssymptomen oder völlig unbemerkt. In diesen Fällen können Influenzaviren ausgeschieden und auf Kontaktpersonen übertragen werden. Siehe auch FAQ „ Kann es trotz Influenza-Impfung zu einer Influenza-Erkrankung kommen?“
Stand: 01.08.2024
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Personen die an einer fieberhaften Erkrankung (≥ 38,5 °C) oder schwereren akuten Infektion leiden, sollten zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte aber so bald wie möglich nachgeholt werden.
Bei Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß oder gegen einen anderen Bestandteil des Influenza-Impfstoffs sollte die Möglichkeit einer Impfung gegen Influenza mit dem behandelnden Arzt besprochen werden (siehe Was ist bei der Influenza-Impfung von Personen mit einer Hühnereiweiß-Allergie zu beachten?).
Kinder und Jugendliche, die an einer klinischen Immundefizienz oder an schwerem Asthma leiden oder eine Salicylat-Therapie erhalten, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) geimpft werden. Für weitere Informationen und die genaue Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe ist die jeweilige Fachinformation zu beachten.
Stand: 01.08.2024
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Für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren steht neben den Totimpfstoffen ein Lebendimpfstoff (Fluenz) zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht wird. Es besteht keine präferenzielle Empfehlung der STIKO, sodass der Lebendimpfstoff und die Totimpfstoffe unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen (siehe Fachinformationen) gleichermaßen angewendet werden können (siehe Tab. 2 der aktuellen STIKO-Empfehlungen). Lediglich in Situationen, in denen die Injektion des Totimpfstoffs problematisch ist (z.B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), sollte präferenziell LAIV verwendet werden (siehe wissenschaftliche Begründung im Epid Bull 35/2017).
Wesentliche Grunderkrankungen (insbesondere eine Immunschwäche) stellen laut Fachinformation von Fluenzeine Kontraindikation dar, ebenso wie vorangegangene schwere allergische Reaktionen auf Hühnereiproteine. Vor der Anwendung bei Personen mit schwerem Asthma wird gewarnt. Weil es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist der enge Kontakt zu immungeschwächten Personenin den ersten 1 – 2 Wochen nach der Impfung soweit wie möglich zu vermeiden, die Gefahr einer Virus-Übertragung auf immungeschwächte Personen besteht. (siehe „ Können geimpfte Personen andere anstecken?“).
Weitere impfstoffspezifische Informationen können den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (www.pei.de/influenza-impfstoffe) sowie der Fachinformation entnommen werden.
Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung im Kindes- und Jugendalter nur für Kinder und Jugendliche mit bestehenden Grunderkrankungen (siehe " Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?").
Stand: 01.08.2024
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