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  • Die STIKO empfiehlt Personen nach Mpox-Exposition eine postexpositionelle Prophylaxe (PEP) mit dem Impfstoff Imvanex (in den USA unter dem Namen Jynneos zugelassen). Die Impfung soll möglichst frühzeitig in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Exposition verabreicht werden, aber nur solange die Person noch keine Symptome aufweist. Basierend auf Erkenntnissen aus der Pockenimpfära nimmt man an, dass bis zu 4 Tage nach Exposition durch die Impfung eine Infektion wahrscheinlich verhindert werden kann. Wird die 1. Impfstoffdosis erst im Zeitraum von >4 bis 14 Tage nach Exposition verabreicht, kann die Erkrankung zwar nicht verhindert, aber die Schwere der Symptomatik noch reduziert werden.

    Sind bis 14 Tage nach Exposition keine Symptome aufgetreten (Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, geschwollene Lymphknoten und Hauteffloreszenzen), die auf eine Mpox-Infektion hinweisen, ist davon auszugehen, dass es nicht zu einer Ansteckung kam. Es ist zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres möglich und ggf. ratsam eine Impfung mit Imvanex / Jynneos gegen Mpox anzubieten, wenn die Person zu einer der Gruppen gehört für die eine Indikationsimpfung empfohlen ist.

    Stand:  29.08.2024

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  • Treten bei einer Person im Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Mpox-Exposition Symptome auf, die mit einer Mpox-Infektion vereinbar sind, sollte keine postexpositionelle Prophylaxe mit Imvanex (in den USA unter dem Namen Jynneos zugelassen) mehr durchgeführt werden. Generell sollten Impfungen bei akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen unterbeleiben. Die Impfung mit Imvanex / Jynneos hat keinen therapeutischen Effekt und ist daher nicht mehr indiziert. Treten Symptome unmittelbar oder innerhalb weniger Tage nach Verabreichen der Impfung auf, so hat die Impfung keinen Nutzen aber auch keinen Schaden.

    Stand:  29.08.2024

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  • Die Grundimmunisierung für Personen ≥18 Jahre, die in der Vergangenheit keine Pockenimpfung erhalten haben, erfolgt mit 2 Impfstoffdosen Imvanex (MVA-BN) (in den USA unter dem Namen Jynneos zugelassen) im Abstand von mindestens 28 Tagen (1 Impfstoffdosis je 0,5ml). Auch wenn der Impfabstand von 28 Tagen überschritten wurde, muss die Impfserie nicht neu begonnen werden. Während die 1. Impfstoffdosis bereits einen guten Basisschutz gegenüber Mpox vermittelt, dient die 2. Impfstoffdosis insbesondere dazu die Dauer des Impfschutzes zu verlängern. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine 1-malige Impfstoffgabe aus. Die Impfung erfolgt subkutan.

    Die Impfung soll auch bei Personen mit Immundefizienz erfolgen. Immungeschwächte Personen, die zuvor bereits gegen Pocken geimpft wurden, sollen 2 Auffrischimpfungen erhalten. Die 2. Auffrischungsimpfung darf nicht früher als 28 Tage nach der 1. Impfstoffdosis erfolgen.

    Stand:  29.08.2024

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  • Eine Situations­einschätzung des RKI ist unter www.rki.de/mpox-deutschland abrufbar. Auf der Übersichtsseite www.rki.de/mpox sind alle Informationen und Empfehlungen des RKI zu finden, u.a. zu Hygiene­maßnahmen, Kontakt­personen­management, Isolation von Erkrankten, der RKI-Ratgeber für die Fachöffentlichkeit und ein Flyer für Bürger. Unter www.rki.de/mpox-impfung sind Informationen zur Impfung gegen Mpox abrufbar. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

    Stand:  22.08.2024

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  • Seit Mai 2022 wurden Fälle von Mpox Klade IIb in zahlreichen Ländern registriert, in denen die Erkrankung vorher nicht vorgekommen ist, darunter auch in Deutschland. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst bei einzelnen Erkrankungsfällen in der Vergangenheit – in Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist, und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten erfolgt sind.

    Seit Herbst 2022 gingen die Fallzahlen des weltweiten Ausbruchs zurück, auch in Deutschland. Eine Einschätzung der internationalen Situation/Risikobewertungen und internationale Fallzahlen sind auf den Internetseiten der WHO und des ECDC zu finden.

    Stand:  22.08.2024

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  • Mpox-Fälle sollten so weit wie möglich verhindert werden – einerseits, um Krankheitsfälle und ggf. auch schwere Verläufe zu vermeiden, andererseits, um zu verhindern, dass sich Mpox als Infektionskrankheit (auch in Deutschland) etabliert. Außerdem besteht immer ein gewisses Risiko, dass sich das Virus verändert und möglicherweise auch krankmachender werden könnte.

    Stand:  22.08.2024

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  • Siehe hierzu das RKI-Flussschema "Mpox: Verdachtsabklärung und Maßnahmen – Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte" (www.rki.de/mpox-flussschema) und die Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren in Einrichtungen des Gesundheitswesens (www.rki.de/mpox-hygiene).

    Stand:  22.08.2024

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  • Die Fachkolleginnen und -kollegen des RKI analysieren fortlaufend verschiedene Datenquellen (u.a. Meldedaten, Studien), um Entwicklungen zu erfassen und das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland einschätzen zu können. Das RKI gibt auch umfassende Empfehlungen, u.a. zum Umgang mit und klinischem Management von Verdachtsfällen und Infizierten, zum Kontaktpersonenmanagement, zu Hygienemaßnahmen und zur Diagnostik. Alle Informationen und Dokumente sind unter www.rki.de/mpox abrufbar und werden bei Bedarf aktualisiert.

    Das Konsiliarlabor für Pocken im RKI untersucht Proben von Verdachtsfällen, unterstützt Labore in Deutschland und anderen Ländern bei der Diagnostik und führt eigene Studien zur Infektiosität von Monkeypox-Viren durch. Das RKI arbeitet auch eng mit weiteren, für die Bewältigung des aktuellen Ausbruchs relevanten Behörden und Einrichtungen zusammen – auf nationaler Ebene (u.a. Landesbehörden, Friedrich-Loeffler-Institut, BIÖG, Deutsche Aidshilfe) und internationaler Ebene (u.a. WHO, ECDC) - und ist an Fortbildungen für die Fachöffentlichkeit beteiligt.

    Stand:  22.08.2024

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  • Das höchste Risiko für schwere RSV-Erkrankungen besteht bei Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Besonders hoch ist das Risiko bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten. Kinder, die bereits eine 1. RSV-Saison erlebt haben, haben sehr wahrscheinlich schon mindestens eine RSV-Infektion durchgemacht und somit eine natürliche Immunität entwickelt. Sie profitieren nicht mehr von dem hohen Nutzen von Beyfortus. Seit August 2024 ist Beyfortus auch für die RSV-Prophylaxe in der 2. RSV-Saison bei Kindern im Alter < 24 Monaten mit hohem Risiko schwer an RSV zu erkranken zugelassen.

    Stand:  22.08.2024

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  • Bei Säuglingen, die bereits in der laufenden Saison eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus erforderlich.

    Eine RSV-Erkrankung im 1. Lebensjahr führt zwar nicht zwingend zu einer schützenden Antikörper-Antwort, eine erneute RSV-Erkrankung mit Hospitalisierung ist aber sehr selten.

    Stand:  22.08.2024

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