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Das Projekt zur Etablierung einer Integrierten Molekularen Surveillance der Tuberkulose (IMSTB-Projekt) läuft bis zum 31.12.2025. Die Integrierte Molekulare Surveillance der TB (IMS-TB) wird jedoch auch darüber hinaus fortgeführt werden.
Stand: 27.02.2023
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Gesundheitsämter:
Gesundheitsämter wenden sich bitte an das meldende Labor und beauftragen bei diesem die Einsendung eines TB-Kulturisolates. Dafür genügt seitens des Gesundheitsamtes eine Bitte um Einsendung beim Labor.Labore:
Nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt senden Labore die Kulturen mit dem Anforderungsschein an das NRZ [Anforderungsschein für Labore]. Durch eine möglichst vollständige Eingabe der Patientendaten inkl. Proben-Entnahmedatum können Fehler im Gesamtprozess vermieden werden (z.B. bei der Übermittlung der Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt, beim Ausschluss von Folgekulturen zu gleichen Patienten oder bei der späteren Zusammenführung der Daten am RKI). Bei Rückfragen kann das NRZ (siehe Ansprechpartner oben) kontaktiert werden.Stand: 27.02.2023
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Die Einsendung von TB-Probenmaterial zur Sequenzierung kann von jedem Gesundheitsamt, dem ein kulturell-positiver TB-Fall gemeldet wird, initiiert werden.
Stand: 27.02.2023
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Ab dem Zeitpunkt des Isolat-Eingangs am NRZ dauert es in der Regel circa 4-6 Wochen, bis das NRZ die Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, da dieser Schritt erst nach erfolgreicher Anzucht des Erregers und nach Vorbereitung des Isolats zur Sequenzierung erfolgt. Die Übermittlung der Typisierungs-ID ist nicht gleichbedeutend mit der Rückmeldung des Ergebnisses der Genomsequenzierung, sondern bildet nur die Grundlage für die spätere Verknüpfung der Daten.
Stand: 27.02.2023
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Es können Kulturisolate aller kulturell-positiven TB-Fälle zur Sequenzierung an das NRZ eingesendet werden. Es ist keine Vorauswahl der Fälle nötig.
Stand: 27.02.2023
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Die Ganzgenomsequenzierung der eingesandten TB-Isolate ist aktuell kostenfrei. Die Verpackungs- und Transportkosten der Isolate vom Labor an das NRZ werden derzeit nicht erstattet.
Stand: 27.02.2023
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Informationen, u.a. FAQ, bietet das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut. Im Ausbruchsgeschehen seit 2022 sind keine Infektionen von Haus- oder Nutztieren bekannt geworden.
Stand: 14.02.2023
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Um Erkrankungen durch MPXV zu erfassen und deren Weiterverbreitung zu verhindern, werden diagnostizierte Fälle systematisch erfasst (siehe Falldefinition/Referenzdefinition des RKI). Es besteht eine Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG und eine Labor-Meldepflicht gemäß § 7.2 IfSG. Sobald eine Infektion labordiagnostisch bestätigt ist, müssen der Arzt/die Ärztin und/oder das Labor den Fall gemäß Infektionsschutzgesetz innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt melden. Von dort muss der Fall spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI übermittelt werden. Das RKI weist die Fälle aus, die der Referenzdefinition entsprechen und von den Landesstellen gemäß IfSG übermittelt worden sind (Abfrage über Survstat https://survstat.rki.de). Zwischen Diagnose/bisweilen auch Kommunikation des Falls durch die lokalen Behörden und Erscheinen des Falls in der RKI-Statistik können durch den Meldeweg bedingt einige Tage liegen.
Stand: 14.02.2023
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Vibrionen sind gram-negative, stäbchenförmige, polar begeißelte Bakterien, die mäßig bis ausgeprägt halophil (salzbedürftig) sind. Vibrio cholerae O1/O139 ist der wohl bekannteste Vertreter der Vibrionen, da er bei Bildung des Cholera-Toxins die epidemische Cholera verursacht. Die Cholera wird in Deutschland gelegentlich als im Ausland erworbene Infektion diagnostiziert. So genannte Nicht-Cholera-Vibrionen wie z.B. die ebenfalls humanpathogenen Vibrio parahaemolyticus, V. vulnificus, V. cholerae non-O1/non-O139, V. fluvialis, V. furnissii, V. alginolyticus, V. mimicus oder V. metschnikovii kommen jedoch als Bestandteil der normalen Bakterienflora auch in der Nord- und Ostsee und vereinzelt auch in leicht salzhaltigen Binnengewässern vor. Sie sind keine Anzeichen für eine fäkale Verunreinigung des Wassers.
Stand: 13.02.2023
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Die Cholera wird hervorgerufen durch den Erreger Vibrio cholerae, der meist spezifische O1- bzw. O139-Antigene trägt, das Cholera-Toxin bildet und dadurch Epidemien auslösen kann. Andere Vibrio cholerae tragen diese Antigene nicht und sind auch nicht in der Lage, das Cholera-Toxin zu bilden. Bei der Laboruntersuchung mit einem Antiserum gegen O1- bzw. O139-Antigene agglutinieren sie im Gegensatz zu Cholera-Vibrionen nicht. Diese und andere Vibrio-Spezies rufen zum Teil ebenfalls Durchfallsymptomatiken hervor (meist weniger schwerwiegend als eine Cholera-Erkrankung), teilweise aber auch gänzlich andere Krankheitsbilder, wie z.B. Wund- und Ohrinfektionen. Alle pathogenen Vibrionen außer den Erregern der Cholera fasst man auch als Nicht-Cholera-Vibrionen zusammen.
Stand: 13.02.2023
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