Falldefinitionen
Stand: 01.03.2025
Gemäß § 11 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen. Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussagekräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen.
Falldefinitionen des RKI
- Hinweise zur Anwendung der Falldefinitionen
- Struktur der Falldefinitionen
- Definitionen
- Abkürzungen
- Hinweise zur Loseblattsammlung
Download der einzelnen Falldefinitionen
Falldefinitionen für Krankheiten, für die gemäß LVO eine erweiterte Meldepflicht zusätzlich zum IfSG besteht
Das IfSG legt fest, dass die generell vorgesehene Meldepflicht in den Bundesländern per Landesverordnung ausgeweitet werden kann. Von dieser Möglichkeit haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gebrauch gemacht. Die 2009 veröffentlichten Falldefinitionen lösen die im Januar 2002 in Kraft getretenen Falldefinitionen ab.
Europäische Falldefinitionen vom 22. Juni 2018
Seit dem 22. Juni 2018 ist eine neue Version der Europäischen Falldefinitionen gültig.
- Deutsche Fassung: Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen
- Englische Fassung (Originalversion): European Commission Implementing Decision of 22 June 2018 on the communicable diseases and related special health issues to be covered by epidemiological surveillance as well as relevant case definitions
Übersichtstabelle
Archiv früherer Falldefinitionen
Die nachfolgend aufgeführten Falldefinitionen sind nicht mehr gültig.
- Falldefinitionen des RKI, Ausgabe 2023
- Falldefinitionen des RKI, Ausgabe 2019
- Falldefinitionen des RKI, Neuerungen 2016
- Falldefinitionen des RKI, Ausgabe 2015
- Falldefinitionen des RKI zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern - Ausgabe 2015 (kommentierte Version)
- Ausgabe 2015, Übersicht über die wichtigsten Änderungen
- RKI: Die neuen Falldefinitionen 2015. Epid Bull 2015; 4:25-29.
- Poster zur Übermittlungspflicht gemäß Falldefinition (Stand 2015)
- Ausgabe 2007
- Ausgabe 2007 mit Randnotizen
- Ausgabe 2004
- Ausgabe 2000
- Mumps, Pertussis, Röteln, Varizellen (April 2013)
- Denguevirus und Norovirus (veröffentlicht im Epid Bull 49/2010)
- Bacillus anthracis (Milzbrand), 2010
- MRSA in Blutkultur und Liquor (2009)