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  • Darunter wird i.d.R. entweder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS, "OP-Maske") oder eine FFP-2-Atemschutzmaske (bzw. KN95 oder N95-Maske) zusammengefasst.

    Stand:  29.08.2022

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  • Der Impfstoff Imvanex ist zum Schutz vor Pocken seit 2013 in Deutschland und seit Juli 2022 auch für den Schutz vor Mpox zugelassen. In den USA ist der identische Impfstoff unter dem Namen Jynneos und in Kanada unter dem Namen Imvamune bereits seit mehreren Jahren gegen Mpoxzugelassen. Es handelt sich bei Imvanex / Jynneos / Imvamune um einen im Menschen nicht vermehrungsfähigen Lebendimpfstoff, der auf einem abgeschwächten Vacciniavirus (modifiziertes Vaccinia-Virus Ankara (MVA-Impfstoff)) beruht. Derzeit steht in Deutschland der Impfstoff Imvanex zur Verfügung.

    Stand:  16.08.2022

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  • Die Gabe ist bei Kindern unter 6 Monaten kontraindiziert.

    Auch Stillende sollten nicht geimpft werden, wenn der Säugling < 6 Monate alt ist. Bei Säuglingen im Alter von 6 – 8 Monaten muss im Einzelfall entschieden werden: Nach Möglichkeit sollte bei Kindern dieser Altersgruppe eine Reise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet vermieden bzw. bis zum Alter von mind. 9 Monaten verschoben werden. Falls die Reise unvermeidbar ist, kann eine Impfung erwogen werden, da der Impfstoff Stamaril ab dem Alter von 6 Monaten zugelassen ist.

    Ab dem Alter von 9 Monaten kann bei bestehender Indikation der Säugling selbst geimpft werden.

    Stand:  11.08.2022

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  • Im Jahr 2013 hat die WHO entschieden, dass eine Impfstoffdosis gegen Gelbfieber bei den meisten Menschen für einen lebenslangen Schutz ausreichend ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) schloss sich 2015 der WHO an und empfahl nur bei bestimmten Personengruppen wie z.B. Schwangeren oder Menschen mit Immundefizienz (z.B. HIV) eine Auffrischimpfung. Die seit 2013 auch international kontrovers geführte Diskussion über die Dauer des Schutzes der Gelbfieber-Impfung veranlasste die STIKO zu einer aktualisierten Evidenzaufarbeitung und -bewertung. Im 2020/2021 durchgeführten systematischen Review mit Meta-Analyse zur Schutzdauer nach einer oder mehreren Gelbfieber-Impfstoffdosen zeigte sich, dass nicht auf eine lebenslange Immunität nach nur einer Impfstoffdosis geschlossen werden kann und dass das Ausmaß der nachlassenden Immunität vom Alter und dem Immunstatus bei der Erstimpfung abhängt (1).

    Die STIKO hat auf Grundlage dieser Evidenzaufarbeitung die Impfempfehlungen zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) in der gemeinsamen Arbeitsgruppe diskutiert und angepasst:

    • Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind.
    • Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig.
    • Ausnahmen und Besonderheiten gibt es bei folgenden Personengruppen: Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder.

    Die vollständigen aktualisierten Empfehlungen finden sich in den Empfehlungen der (STIKO) und der DTG zu Reiseimpfungen, eine ausführliche wissenschaftliche Begründung in Epid Bull 32/2022 [PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei].

    Für die künftige Reiseimpfberatung ist eine Unterscheidung der regulatorischen Seite und der Seite des individuellen Schutzes wichtig: Für das internationale Zertifikat ist weiterhin die Verabreichung einer Impfstoffdosis ausreichend. Das Zertifikat ist lebenslang gültig. Dies betrifft bereits ausgestellte und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Die geänderte Impfempfehlung soll den bestmöglichen Schutz des Individuums sicherstellen.

    Referenzen:
    (1) Kling K, Domingo C, Bogdan C, Duffy S, Harder T, Howick J, et al. (2022): Duration of protection after vaccination against yellow fever - systematic review and meta-analysis. Clin Infect Dis.: ciac580. doi: 10.1093/cid/ciac580.

    Stand:  11.08.2022

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  • Gelbfieberimpfungen dürfen nur in staatlich zugelassenen Gelbfieberimpfstellen durchgeführt werden. Deren Adressen finden Sie hier: https://dgk.de/impfen-und-infektionen/krankheiten-von-a-bis-z/gelbfieber/gelbfieberimpfstellen.html.

    In der Regel sind Gelbfieberimpfstellen auch an den Tropenmedizinischen Instituten der Universitätskliniken angesiedelt.

    Stand:  11.08.2022

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  • Die Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen in Endemiegebiete (die sich im tropischen Afrika und nördlichen Südamerika befinden) empfohlen, bei einigen Ländern besteht eine Nachweispflicht bei Einreise. Eine Gelbfieber-Erkrankung kann tödlich verlaufen, eine spezifische Therapie ist nicht vorhanden. Das Gelbfieberrisiko ist in den einzelnen Endemiegebieten unterschiedlich, Ausbrüche können auch in bislang nicht als Endemiegebiet klassifizierten Regionen auftreten. Daher ist vor einer Reise ins Ausland grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen um das individuelle Risiko einzuschätzen.

    Die Impfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften in staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen erfolgen. Dokumentiert wird die Impfung im gelben internationalen Impfausweis. Die Unterschrift des Impfarztes zusammen mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt das Dokument.

    Die Impfung soll zum einen die geimpfte Person vor der potenziell tödlichen Infektion schützen, zum anderen soll sie die Verschleppung von Gelbfieberviren durch den zunehmenden Reisetourismus in Gebiete verhindern, in denen es zwar die Überträgermücken gibt, das Virus aber bisher nicht endemisch ist.

    Weitere Informationen:

    STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal, Epid Bull 32/2022 [PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei]

    Stand:  11.08.2022

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  • Die Pockenimpfung war bis in die 1970/1980er Jahre eine Pflichtimpfung in Deutschland. In der Regel wurde im frühen Kindesalter <2 Jahren und im späten Kindesalter >12 Jahren gegen Pocken geimpft. Nachdem Ende der 1970er Jahre der letzte Pockenfall bei einem Menschen in Afrika aufgetreten war, wurde die routinemäßige Pockenimpfung eingestellt. In den westlichen Bundesländern war das 1976 der Fall und in den östlichen Bundesländern 1982. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Bevölkerung unter 50 Jahren nicht mehr gegen Pocken geimpft wurde. Wer sich nicht sicher ist, ob er in der Kindheit geimpft wurde, kann prüfen, ob eine Pockennarbe am Oberarm besteht, die eine erfolgreiche Pockenimpfung nachweist. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine 1-malige Impfung mit Imvanex/Jynneos zum Schutz vor Mpox aus.

    Stand:  27.07.2022

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  • Man geht davon aus, dass Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, aufgrund einer Kreuzimmunität auch einen Schutz gegen Mpox aufweisen. Trotz der mit der Zeit nachlassenden Wirkung der Pockenimpfung, schätzt man auf der Basis von Studienergebnissen, dass eine vorangegangene Pockenimpfung einen Schutz von 85 % gegenüber Mpox vermittelt. Vor schweren Krankheitsverläufen ist man noch besser geschützt. Die STIKO empfiehlt daher für Personen, die bereits gegen Pocken geimpft sind, nur eine 1-malige Impfung mit Imvanex (in den USA unter dem Namen Jynneos zugelassen). Diese Impfung boostert die Impfantwort.

    Stand:  27.07.2022

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  • Die Impfung gegen Mpox wird aktuell nur bestimmten Personengruppen empfohlen. Eine Impfung anderer Bevölkerungsgruppen ist, basierend auf der aktuellen Risiko-Nutzen-Bewertung, nicht notwendig und nicht empfohlen.

    Die STIKO empfiehlt die Impfung mit Imvanex / Jynneos (Modified Vaccinia Ankara, Bavaria-Nordic [MVA-BN])

    a) für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-Exposition von asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre. Hierzu zählen:

    • Enge körperliche Kontakte über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z.B. sexuelle Kontakte, zwischenmenschliche Kontakte von Familienangehörigen) oder längerer ungeschützter face-to-face-Kontakt <1m mit einer an Mpox erkrankten Person (z.B. Haushaltskontakte).
    • Nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP2-Maske/medizinischer Mund-Nasenschutz und Schutzkittel) zu einer Person mit einer bestätigten Mpox-Erkrankung, ihren Körperflüssigkeiten oder zu kontaminiertem potenziell infektiösen Material (z.B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten) in der medizinischen Versorgung.
    • Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Mpox-Material enthalten; insbesondere, wenn Virusanreicherungen in Zellkulturen vorgenommen werden.

    b) als Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z.B. während eines Mpox-Ausbruchs). Hierzu zählen:

    • Derzeit Männer ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.
    • Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.

    Stand:  27.07.2022

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    Damit können wir u.a. beurteilen, wo sich akute Atemwegserkrankungen ausbreiten und welche Altersgruppen besonders betroffen sind.

    Stand:  07.07.2022

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