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  • Auch Personen, die in der Vergangenheit mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff (Zostavax®) geimpft wurden, können eine vollständige Impfung mit 2 Dosen des Herpes-zoster-Totimpfstoffs (Shingrix®) erhalten. In einer Studie wurde die Immunogenität und Sicherheit des Totimpfstoffes bei Personen, die eine Vorimpfung mit Lebendimpfstoff mindestens 5 Jahre zuvor erhalten hatten, und Personen ohne Vorimpfung verglichen. Der Impfstoff zeigte sich in beiden Gruppen bezüglich der Antikörperantwort und Sicherheit als immunogen und sicher. Damit spricht nichts gegen die Anwendung des Totimpfstoffs nach Impfung mit dem Lebendimpfstoff, wobei ein Abstand von fünf Jahren untersucht wurde. Nach Empfehlungen aus den USA, wo der Lebendimpfstoff bereits routinemäßig angewendet wurde, kann der einzuhaltende Abstand zwischen den Impfungen auch deutlich geringer sein. Demnach soll zwischen Zostavax und der ersten Dosis Shingrix ein Mindestabstand von 2 Monaten eingehalten werden.

    Stand:  09.02.2023

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  • Mit H und N werden die beiden wichtigsten Eiweiße auf der Hülle des Influenzavirus, Hämagglutinin und Neuraminidase, abgekürzt. Im Tierreich, insbesondere bei Wasservögeln, existieren unterschiedliche Ausprägungen davon, die durchnummeriert sind; bei Vögeln finden sich die Subtypen H1 bis H16. Die in den letzten Jahrzehnten in der menschlichen Bevölkerung zirkulierenden saisonalen „normalen“ Influenzaviren gehören dagegen entweder zum Subtyp H3N2 und H1N1, beides Influenza-A-Viren (oder es sind Influenza B-Viren, die nur beim Menschen vorkommen).

    Auch bei Schweinen kommen die Influenza A-Subtypen H3N2 und H1N1 vor, die sich von den menschlichen saisonalen Influenzaviren der gleichen Subtypen aber deutlich unterscheiden. Außerdem gibt es bei Schweinen Influenza A-Viren des Subtyps H1N2 (siehe FAQ Welche Rolle spielen Influenzaviren bei Schweinen (porcine Influenza)?“). Porcine Influenzaviren, mit denen sich ein Mensch angesteckt hat, werden mit „v“ für Variante gekennzeichnet: A(H3N2)v, A(H1N2)v und A(H1N1)v.

    Stand:  06.02.2023

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  • Seit den 1950er Jahren wurden weltweit mehr als 500 Fälle von porciner Influenza bei Menschen registriert, der Großteil davon seit 2005 in den USA. Viele der Patienten hatten Kontakt zu Schweinen – häufig auf Landwirtschaftsmessen, die in den USA in den Sommer- und Herbstmonaten stattfinden. In einigen Fällen kam es zu einer begrenzten Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Auch in Deutschland wurden bislang einzelne Fälle von porciner Influenza bei Menschen nachgewiesen.

    Um deutlich zu machen, dass ein Mensch mit einem porcinen Virus infiziert wurde, werden Schweine-Influenzaviren aus menschlichen Proben mit dem Kürzel „v“ für Variante gekennzeichnet: A(H1N1)v, A(H3N2)v. Die Krankheitsschwere ist oft mit einer saisonalen Grippeerkrankung vergleichbar.

    Stand:  06.02.2023

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  • Informationen zu Krankheitsbild, Diagnostik und Meldepflicht sind im RKI-Ratgeber zu Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren zusammengefasst.

    Stand:  06.02.2023

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  • Es konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden, ob immunkompetente Personen nach erfolgter Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 6 Monaten für einen dauerhaften Impfschutz eine Auffrischimpfung benötigen. Die Schutzdauer nach Impfung mit inaktivierten Hepatitis-A-Impfstoffen wurde bisher in mehreren Studien bis zu Zeiträumen von ca. 10 Jahren nach der Grundimmunisierung und in wenigen Studien bis zu Zeiträumen von 20 Jahren untersucht. Angaben zur Schutzdauer über diese Zeiträume hinaus beruhen auf mathematischen Modellierungen; in diesen Hochrechnungen wird von einer Schutzdauer von bis zu 30-40 Jahren bei mehr als 90 % der Geimpften ausgegangen.

    Bei Aufbau eines Hepatitis-A-Impfschutzes mittels Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfstoff müssen je nach verwendetem Impfschema mindestens 3 Impfstoffdosen verabreicht sein; der Abfall von schützenden Antikörpern nach Grundimmunisierung ist in Langzeitstudien vergleichbar mit dem nach Gabe von Einzelimpfstoffen (siehe Fachinformation). Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass selbst bei nicht nachweisbaren Antikörpern, die Geimpften durch das immunologische Gedächtnis geschützt sind. Die Entscheidung für eine Auffrischimpfung muss im Einzelfall getroffen werden; insbesondere bei Immundefizienten (z.B. HIV-Infizierte mit signifikanter Immunsuppression) kann eine Auffrischimpfung notwendig sein. Nähere Informationen können den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffprodukte entnommen werden.

    Stand:  27.01.2023

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  • Personen, die zum Zeitpunkt der 1. Impfstoffdosis gegen Gelbfieber eine Immundefizienz hatten, sollen vor erneuter Exposition und bei fehlender Kontraindikation eine weitere Impfstoffdosis erhalten (1).

    Generell ist zwischen Lebendimpfungen ein Mindestabstand von 28 Tagen einzuhalten.

    Die Datenlage aus Studien bei Personen mit Immundefizienz reicht nicht aus, um die Schutzdauer der Impfung festzulegen und konkrete Empfehlungen für die (Mindest-) Abstände zwischen Gelbfieber-Impfstoffdosen abzuleiten. Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition muss daher über die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen immer individuell entschieden werden.

    Eine serologische Kontrolle vor oder nach der 2. Impfstoffdosis ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Allerdings kann in Einzelfällen eine serologische Kontrolle sinnvoll sein; z. B., wenn innerhalb eines Jahres aufgrund einer erneuten Exposition eine weitere Impfstoffdosis erwogen wird.

    Die meisten Daten zur Gelbfieberimpfung bei immundefizienten Personen liegen in Form von Studien bei HIV-seropositiven Personen vor: Ergebnisse einer Studie bei Personen mit CD4+ T-Zell-Zahl über 350 Zellen/ml und HIV-RNA-Viruslast < 50 Kopien/ml sprechen dafür, dass bei Erstimpfung mit supprimierter HI-Viruslast eine Wiederimpfung frühestens nach einem Jahr notwendig ist (2). Eine der Studien einer systematischen Übersichtsarbeit von 2021 zur Gelbfieber-Erstimpfung und -Auffrischimpfung bei HIV-seropositiven Personen zeigte, dass die Dauer der Antikörper-Antwort mit einer besseren RNA-Suppression positiv korreliert. Dies kann klinisch eine Hilfestellung bei der Indikationsstellung für eine weitere Impfstoffdosis bei HIV-seropositiven PatientInnen sein (3).

    Referenzen:

    1. Kling K, Bogdan C, Domingo C, Harder T, Ledig T, Meerpohl J, et al. STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal. Epid Bull. 2022;32:3-35.
    2. Colin de Verdiere N, Durier C, Samri A, Meiffredy V, Launay O, Matheron S, et al. Immunogenicity and safety of yellow fever vaccine in HIV-1-infected patients. AIDS. 2018;32(16):2291-9.
    3. Martin C, Domingo C, Bottieau E, Buonfrate D, De Wit S, Van Laethem Y, et al. Immunogenicity and duration of protection after yellow fever vaccine in people living with human immunodeficiency virus: a systematic review. Clin Microbiol Infect. 2021;27(7):958-67.

    Stand:  16.01.2023

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  • Das Auswärtige Amt informiert auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken im Ausland. Es stellt Hinweise zu Ländern und Merkblätter zu Krankheiten zur Verfügung. Eine individuelle Beratung Reisender bieten neben spezialisierten niedergelassenen Ärzten insbesondere Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter an.

    Stand:  01.11.2022

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  • Geflüchtete und Asylsuchende leiden primär unter den gleichen Infektionskrankheiten wie die ansässige Bevölkerung. Die anstrengende Reise, ein oft fehlender oder unklarer Impfschutz und die enge räumliche Situation in den Transit- und Aufnahmeeinrichtungen können jedoch dazu führen, dass sie empfänglicher für einige Infektionskrankheiten sind. Meistens handelt es sich um respiratorische Erkrankungen und Magen-Darm-Infekte. Saisonbedingt werden z.B. COVID-19 oder Influenza-Erkrankungen häufiger diagnostiziert. Darüber hinaus werden auch Fälle von Windpocken, Tuberkulose, (Haut-)Diphtherie, Hepatitis (B und C, teilweise auch A), Rota- und Norovirus-Infektionen, Masern-, Mumps- und Salmonellen-Infektionen übermittelt. Sehr vereinzelt – und je nach Herkunft der Geflüchteten und Asylsuchenden - werden auch Fälle von seltenen schwerwiegenden importierten Krankheiten wie Läuserückfallfieber oder Typhus übermittelt. Fälle von Skabies (Krätze) bei Geflüchteten und Asylsuchenden können ebenfalls vorkommen, da Skabies generell in allen Arten von Gemeinschaftsunterkünften und -einrichtungen auftreten kann – neben Unterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende etwa auch in Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen.

    Stand:  10.10.2022

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  • Sowohl nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion als auch nach einer COVID-19-Impfung besteht ein Schutz vor einer erneuten Infektion oder COVID-19 Erkrankung. Wie lange dieser Schutz anhält und wie zuverlässig er ist, kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden und variiert stark von Person zu Person. Faktoren, die den Schutz beeinflussen sind a) die Ausprägung der durchgemachten Infektion (asymptomatische Infektion, COVID-19-Erkrankung), b) die infektionsauslösende und aktuell zirkulierenden Virusvarianten und c) der individuelle Zustand des Immunsystems.

    Aktuelle Daten zeigen, dass es unter der vorherrschenden Omikron-Variante nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion häufiger zu Reinfektionen kommt als unter der Delta-Variante. Während eine vollständige Impfserie (Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung) einen nachweislich guten Schutz vor schwerer Erkrankung mit allen bisher bekannten Varianten, inklusive der Omikron-Variante, für mindestens 6 Monate bietet, liegen diese Erkenntnisse für eine alleinige Infektion (wenn zuvor keine Impfung stattgefunden hat) nicht vor. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden (siehe „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion und bisher eine unvollständige Impfserie hatten?“).

    Stand:  07.10.2022

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  • Das Tragen von FFP2- (bzw. FFP3-)Masken durch geschultes Personal wird u.a. in medizinischen Arbeitsbereichen im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Grund dafür kann z.B. eine patientennahe Tätigkeit mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion (z.B. bei einer Intubation) sein. Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Ad-hoc-Arbeitskreises "Covid-19" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2.

    Stand:  29.08.2022

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