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Selbst in Ländern, in denen die Poliomyelitis schon seit Jahrzehnten als eradiziert gilt, können zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren auftreten (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV). Dies unterstreicht die Bedeutung einer hohen Impfquote in der Bevölkerung.
Jüngste Daten aus dem Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigen jedoch, dass in Deutschland mehr als eine halbe Million Kinder eines Geburtsjahrgangs zum ersten Geburtstag noch keinen vollständigen Polioimpfschutz aufweisen; mit zwei Jahren sind es immer noch mehr als 180.000 Kinder pro Jahrgang. Insbesondere die dritte Impfstoffdosis wird meist zu spät verabreicht. Zudem bestehen große regionale Unterschiede im Polioimpfschutz, mit Impfquoten von weniger als 60% im Alter von zwei Jahren in manchen Landkreisen. Um Fälle von Kinderlähmung zu verhindern, müssen Impfserien möglichst zeitnah abgeschlossen und bestehende Impflücken dringend geschlossen werden.
Stand: 08.01.2025
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Im Jahr 2015 wurde Typ 2 der Wildtyp-Polioviren (wild poliovirus type 2, WPV2) als eradiziert erklärt. Seit dem Jahr 2019 gilt auch Typ 3 der Polio-Wildviren als ausgerottet. Typ 1 der Wildviren hingegen zirkuliert nach wie vor und ist in Afghanistan und Pakistan endemisch.
Die Zahl der weltweiten Polio-Fälle ist seit 1988 um über 99% zurückgegangen – dank des Einsatzes des oral verabreichten Polio-Impfstoffs (oral polio vaccine, OPV). OPV ist ein Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren, der als Schluckimpfung verabreicht wird. In unzureichend geimpften Populationen können die abgeschwächten Impfviren allerdings mutieren und wieder die Fähigkeit gewinnen, Nervenzellen zu infizieren (sogenannte Impfstoff-abgeleitete Polioviren, vaccine derived poliovirus, VDPV). Eine solche Infektion der Nervenzellen im Rückenmark kann zu den gleichen Symptomen führen wie eine Infektion mit Wildtyp-Polioviren (WPV), z.B. zu einer aseptischen Meningitis/Enzephalitis oder einer akuten schlaffen Parese (acute flaccid paralysis, AFP). Nur eine vollständige Impfung kann vor einer Erkrankung schützen. In Deutschland wird seit 1998 ausschließlich der inaktivierte Polio-Impfstoff (IPV) verwendet.
Im Jahr 2024 traten weltweit bislang 72 AFP-Fälle nach Infektion mit WPV1 auf, davon 23 in Afghanistan und 49 in Pakistan, sowie 224 Fälle mit zirkulierenden Impfstoff-abgeleitete Polioviren (cVDPV), vor allem cVDPV2-Fälle in afrikanischen Ländern (Datenstand 21.11.2024). Die wöchentlich aktualisierten Zahlen können bei der Globalen Initiative zur Ausrottung der Poliomyelitis (Global Polio Eradication Initiative, GPEI) abgerufen werden.
Seit der Erklärung der gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite (public health emergency of international concern, PHEIC) im Mai 2014 wird die internationale Polio-Situation alle drei Monate vom Notfallkomitee der WHO für Polio (polio international health regulations emergency committee) neu bewertet. Länder mit nachgewiesener Viruszirkulation werden je nach epidemiologischer Situation einer von insgesamt drei Kategorien zugeordnet. Die Zuordnung beinhaltet eine Konsequenz für die jeweilige Impfindikation sowohl für die Bevölkerung des betroffenen Landes als auch für Reisende.
Stand: 08.01.2025
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Standardimpfung:
Die Polioimpfung mit einem inaktiviertem Polio-Impfstoff (IPV) wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Grundimmunisierung bei allen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und zur Auffrischung bei Jugendlichen und Erwachsenen empfohlen. Als vollständig immunisiert gelten Personen, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und mit 9-16 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten haben bzw. Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt grundimmunisiert wurden und 10 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten haben. Die STIKO empfiehlt bei Personen mit fehlender oder unvollständiger Immunisierung gegen Poliomyelitis, die jeweils fehlenden Impfstoffdosen zu verabreichen. Es sind unterschiedliche Polioimpfstoffe mit unterschiedlichen Impfschemata für den deutschen Markt zugelassen. Diese sind gemäß den beigefügten Fachinformationen des Herstellers anzuwenden. Es gibt aktuell drei IPV-Einzelimpfstoffe (IPV Mérieux, Poliovaccine AJV, Imovax Polio), bei denen drei Dosen zur Grundimmunisierung benötigt werden.
Bei Verwendung von IPV-haltigen gut verträglichen Mehrfach-Kombinationsimpfstoffen für die Grundimmunisierung im Kindesalter sind nach dem von der STIKO empfohlenen 2+1-Schema insgesamt 3 Impfstoffdosen im ersten Lebensjahr zu verabreichen (siehe Fachinformationen). Das 2+1-Impfschema gilt seit dem 25.06.2020 und wird ab der 8. Lebenswoche angewendet. Durch die Sechsfach-Impfung wird neben Poliomyelitis auch gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus influenzae Typ b, Tetanus und Hepatitis B immunisiert, bei der Fünffach-Impfung entsprechend unter Auslassung von Hepatitis B. Die ersten beiden Impfstoffdosen der Mehrfach-Impfung werden im Alter von 2 und 4 Monaten empfohlen. Dazu kommt eine dritte Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten. Es ist wichtig, diese dritte Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen Dosis zu geben, damit ein optimaler Langzeitschutz aufgebaut werden kann.
Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.
Personen, die im Säuglings- und Kleinkindalter nicht grundimmunisiert wurden, sollten entsprechend den Nachhol-Impfempfehlungen der STIKO ihre Grundimmunisierung erhalten (siehe Kapitel 6 der STIKO-Empfehlungen). Für das Nachholen der Impfungen kann in Abhängigkeit von eventuell darüber hinaus bestehenden Impflücken ggf. ein IPV-haltiger Kombinationsimpfstoff oder ein IPV-Einzelimpfstoff verwendet werden.
Indikationsimpfung:
Für folgende Personengruppen ist eine Polioimpfung indiziert:
- Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch Wild-Polio-Virusstämme (WPV) oder durch einen mutierten Impfvirusstamm (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV]. Die aktuelle epidemische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO).
- Aussiedelnde, Geflüchtete und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko.
Weitere Information s. www.rki.de/reiseimpfungen
Hinweise:
- Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 IPV-Impfstoffdosen in 4-wöchigem Abstand erhalten.
- Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfstoffdosen, die für einen vollständigen Schutz empfohlen sind, sollen mit IPV nachgeholt werden.
- Bei einem Aufenthalt von weniger als 4 Wochen in Afghanistan oder Pakistan empfiehlt die STIKO eine Poliomyelitis-Auffrischimpfung, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 10 Jahren verabreicht worden ist.
- Für bestimmte Länder hat die WHO bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen verschärfte Empfehlungen ausgesprochen, zum Teil mit Nachweispflicht, siehe hier.
Berufliche Indikation:
Für folgende Personengruppen ist eine berufliche Impfung indiziert:
- Personal von Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedelnde, Geflüchtete und Asylsuchende.
- Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.
- Personal in Laboren mit Infektionsrisiko.
Hinweise:
- Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen der Grundimmunisierung sollen mit IPV nachgeholt werden
- Bei Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko sollten Auffrischimpfungen alle 10 Jahre erfolgen.
Weitere Informationen: Schutzimpfung gegen Poliomyelitis
Stand: 08.01.2025
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Seit August 2023 ist der RSV-Impfstoff Abrysvo von der Europäischen Union für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft zur passiven Immunisierung von Säuglingen zugelassen. Ein Schutz der Säuglinge vor schweren RSV-assoziierten unteren Atemwegserkrankungen konnte für den Zeitraum von der Geburt bis zu 180 Tage, also etwa 6 Monate nach der Geburt gezeigt werden. Die STIKO empfiehlt jedoch die Impfung aufgrund der bisher nicht ausreichenden Datenlage nicht. Für gesunde Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, ist aufgrund des Nestschutzes in der Regel keine Beyfortus-Gabe erforderlich. Handelt es sich jedoch um Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf (Frühgeburtlichkeit, bronchopulmonale Dysplasie oder hämodynamische Herzfehler, syndromale Erkrankungen wie Trisomie 21, angeborene/erworbene Formen schwerer Immundefizienz oder neuromuskuläre Erkrankungen) oder wurde die maternale Impfung in einem Zeitraum von weniger als 2 Wochen vor der Geburt verabreicht, wird zusätzlich eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus empfohlen.
Stand: 20.12.2024
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Die RSV-Impfung ist auch nach einer überstandenen RSV-Infektion möglich. Re-Infektionen können bereits kurz nach einer RSV-Infektion auftreten, da die Infektion keine lange Immunität vermittelt. Daher können auch Personen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, nach Genesung von einer 1-maligen RSV-Impfung in der RSV-Saison (meist Oktober-März) profitieren. Ist die Saison zu diesem Zeitpunkt bereits vorbei, sollte die RSV-Impfung vor der nächsten Saison im Spätsommer/Herbst erfolgen.
Stand: 20.12.2024
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Aufgrund einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden die Protokolle im April 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe teilweise unkenntlich gemacht (geschwärzt) und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Zu den Ausschlussgründen gehören unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen. Dementsprechend sind die Protokolle vor der Herausgabe im April 2023 daraufhin geprüft worden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses wurden die Protokolle im Jahr 2024 noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen, und in diesem Zusammenhang auch Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. In der sodann veröffentlichten Fassung sind nur noch personenbezogene Daten nach § 5 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nach § 6 IFG geschwärzt.
Die vom RKI weitestgehend entschwärzten Protokolle sind inzwischen auf der RKI-Internetseite veröffentlicht, der Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 am 30.5.2024 und der Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2023 am 18.12.2024.
Stand: 18.12.2024
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Die Impfung gegen Röteln mit einem Lebendimpfstoff führt zu einer humoralen (IgM-, IgG- und IgA-Antikörper) und zellulären Immunantwort. Die Immunantwort mit IgA-Antikörpern baut einen lokalen Schutz im Nasen-Rachenraum auf. Damit gleicht der Immunschutz dem einer natürlichen Infektion.
In Studien konnte gezeigt werden, dass 95-100% der Probanden bereits nach der ersten Impfung innerhalb von 21-28 Tagen einen vollständigen Immunschutz aufgebaut haben. Die Immunreaktionen werden durch die anderen Bestandteile des MMR-Kombinationsimpfstoffs nicht beeinträchtigt.
Die Impfung bietet einen langanhaltenden und sicheren Schutz von 95-97% gegen die Rötelnerkrankung.
Stand: 12.12.2024
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Tuberkulose verursacht jährlich mehr als 10 Millionen Neuerkrankungen und gehört zu den zehn häufigsten Todesursachen weltweit. Die multiresistente (MDR-)Tuberkulose ist die am weitesten verbreitete Form antimikrobieller Resistenz und verantwortlich für fast ein Drittel aller Todesfälle durch Resistenzen. In Deutschland ist die Zahl der gemeldeten Tuberkulose-Fälle seit 2017 leicht rückläufig und lag 2023 bei 4.481 gemeldeten Fällen.
Weitere Informationen: Berichte zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland
Stand: 11.12.2024
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Die Ergebnisse werden zum einen auf bestimmte Fragestellungen hin (z.B. Resistenzen, molekulare Cluster) ausgewertet. Zum anderen können anhand der Typisierungs-ID die Sequenzdaten mit den Meldedaten der Gesundheitsämter verknüpft und weitere Analysen durchgeführt werden. Über Public-Health-relevante Erkenntnisse aus diesen Analysen (z.B. zu Ausbrüchen, komplexen Transmissionsgeschehen und molekularen Clustern) wird über die Landesstelle das zuständige Gesundheitsamt mittels eines Berichts zum molekularen Cluster informiert. Dieser Bericht enthält u.a. Informationen zu den Fällen des Clusters, einige Abbildungen zur epidemiologischen Beschreibung des Clusters sowie Erläuterungen und mögliche Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Stand: 11.12.2024
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Sobald die Meldedaten mit den Sequenzdaten zusammengeführt wurden und die Analysen zu Ergebnissen führen, die für Umgebungs- oder Ausbruchsuntersuchungen relevant sind oder das Einleiten von weiteren Maßnahmen erfordern, wird das zuständige Gesundheitsamt über die Landesstelle informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt somit nicht in jedem Falle eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Sequenzierung, sondern nur dann, wenn es sich um Public Health-relevante Ereignisse mit Bedeutung für das zuständige Gesundheitsamt handelt (z.B. Zugehörigkeit zu einem molekularen Cluster, komplexes Transmissionsgeschehen etc.).
Die Rückmeldung erfolgt im Rahmen eines Berichts zum molekularen Cluster. Dieser Bericht enthält u.a. Informationen zu den Fällen des Clusters, einige Abbildungen zur epidemiologischen Beschreibung des Clusters sowie Erläuterungen und mögliche Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Erkenntnisse aus den Datenanalysen für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird in Zukunft weiter evaluiert werden. Auch werden aktuell die technischen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Rückmeldung der Ergebnisse aus den Sequenzanalysen an die zuständigen Gesundheitsämter über die Meldesoftware geschaffen.
Stand: 11.12.2024
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