Schutz­impfung gegen Polio­myelitis: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand:  08.01.2025

  • Standardimpfung:

    Die Polioimpfung mit einem inaktiviertem Polio-Impfstoff (IPV) wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Grundimmunisierung bei allen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und zur Auffrischung bei Jugendlichen und Erwachsenen empfohlen. Als vollständig immunisiert gelten Personen, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und mit 9-16 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten haben bzw. Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt grundimmunisiert wurden und 10 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten haben. Die STIKO empfiehlt bei Personen mit fehlender oder unvollständiger Immunisierung gegen Poliomyelitis, die jeweils fehlenden Impfstoffdosen zu verabreichen. Es sind unterschiedliche Polioimpfstoffe mit unterschiedlichen Impfschemata für den deutschen Markt zugelassen. Diese sind gemäß den beigefügten Fachinformationen des Herstellers anzuwenden. Es gibt aktuell drei IPV-Einzelimpfstoffe (IPV Mérieux, Poliovaccine AJV, Imovax Polio), bei denen drei Dosen zur Grundimmunisierung benötigt werden.

    Bei Verwendung von IPV-haltigen gut verträglichen Mehrfach-Kombinationsimpfstoffen für die Grundimmunisierung im Kindesalter sind nach dem von der STIKO empfohlenen 2+1-Schema insgesamt 3 Impfstoffdosen im ersten Lebensjahr zu verabreichen (siehe Fachinformationen). Das 2+1-Impfschema gilt seit dem 25.06.2020 und wird ab der 8. Lebenswoche angewendet. Durch die Sechsfach-Impfung wird neben Poliomyelitis auch gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus influenzae Typ b, Tetanus und Hepatitis B immunisiert, bei der Fünffach-Impfung entsprechend unter Auslassung von Hepatitis B. Die ersten beiden Impfstoffdosen der Mehrfach-Impfung werden im Alter von 2 und 4 Monaten empfohlen. Dazu kommt eine dritte Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten. Es ist wichtig, diese dritte Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen Dosis zu geben, damit ein optimaler Langzeitschutz aufgebaut werden kann.

    Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

    Personen, die im Säuglings- und Kleinkindalter nicht grundimmunisiert wurden, sollten entsprechend den Nachhol-Impfempfehlungen der STIKO ihre Grundimmunisierung erhalten (siehe Kapitel 6 der STIKO-Empfehlungen). Für das Nachholen der Impfungen kann in Abhängigkeit von eventuell darüber hinaus bestehenden Impflücken ggf. ein IPV-haltiger Kombinationsimpfstoff oder ein IPV-Einzelimpfstoff verwendet werden.

    Indikationsimpfung:

    Für folgende Personengruppen ist eine Polioimpfung indiziert:

    • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch Wild-Polio-Virusstämme (WPV) oder durch einen mutierten Impfvirusstamm (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV]. Die aktuelle epidemische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO).
    • Aussiedelnde, Geflüchtete und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko.

    Weitere Information s. Epid Bull 14/2024

    Hinweise:

    • Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 IPV-Impfstoffdosen in 4-wöchigem Abstand erhalten.
    • Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfstoffdosen, die für einen vollständigen Schutz empfohlen sind, sollen mit IPV nachgeholt werden.
    • Bei einem Aufenthalt von weniger als 4 Wochen in Afghanistan oder Pakistan empfiehlt die STIKO eine Poliomyelitis-Auffrischimpfung, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 10 Jahren verabreicht worden ist.
    • Für bestimmte Länder hat die WHO bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen verschärfte Empfehlungen ausgesprochen, zum Teil mit Nachweispflicht, siehe hier.

    Berufliche Indikation:

    Für folgende Personengruppen ist eine berufliche Impfung indiziert:

    • Personal von Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedelnde, Geflüchtete und Asylsuchende.
    • Medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.
    • Personal in Laboren mit Infektionsrisiko.

    Hinweise:

    • Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen der Grundimmunisierung sollen mit IPV nachgeholt werden
    • Bei Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko sollten Auffrischimpfungen alle 10 Jahre erfolgen.

    Weitere Informationen: Schutzimpfung gegen Poliomyelitis

    Stand:  08.01.2025

  • Die letzte in Deutschland erworbene Poliomyelitis durch Wildviren wurde 1990 erfasst. Die letzten beiden importierten Fälle (aus Ägypten und Indien) wurden 1992 registriert. Seit dieser Zeit traten nur noch wenige Fälle mit zirkulierenden Impfstoff-abgeleiteten Polioviren (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV) auf. Da jedoch trotz des weltweit starken Rückgangs der Poliomyelitis Polio-Wildviren und cVDPV z.B. durch internationalen Reiseverkehr und Migration dennoch in Deutschland auftreten können, ist die Impfung gegen Polio nach wie vor wichtig. Die Impfung ist solange notwendig, bis die Eradikation der Poliomyelitis erreicht ist und nirgendwo auf der Welt mehr Polioviren zirkulieren.

    Stand:  27.11.2024

  • Um einen langanhaltenden Impfschutz zu erzielen, sollte nach der vollständigen Grundimmunisierung im Kindesalter eine Auffrischimpfung im Alter von 9-16 Jahren erfolgen.

    Darüber hinaus wird eine routinemäßige Auffrischimpfung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht empfohlen. Wurde die Grundimmunisierung im Erwachsenenalter durchgeführt, so sollte eine einmalige Auffrischimpfung in einem Mindestabstand von 10 Jahren nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei gegebener Indikation (z.B. bei Reisen in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko oder beruflichen Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko) sind ggf. weitere Auffrischimpfungen notwendig.

    Weitere Informationen: Schutzimpfung gegen Poliomyelitis

    Stand:  25.11.2024

  • Erreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren der Typen 1, 2 oder 3. Sie gehören zur Gattung der Enteroviren. Nicht nur die Wild-Polioviren, sondern auch die in manchen Ländern zirkulierenden Impfstoff-abgeleiteten Polioviren (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV) können Symptome verursachen. Die meisten Infektionen mit Polioviren verlaufen asymptomatisch. Nach durchgemachter Infektion ist nicht von einem lebenslangen Schutz gegen andere Poliovirustypen auszugehen, da keine Kreuzprotektion besteht; dies gilt sowohl für die Wild-Polioviren als auch für die Impfstoff-abgeleiteten Polioviren. Selbst nach durchgemachter Erkrankung ist deshalb die Indikation zu einer Impfung mit dem Totimpfstoff gegeben, die trivalent (gegen alle drei Polio-Typen) erfolgt. Eine Antikörperbestimmung kann gegebenenfalls Auskunft darüber geben, ob eine Teilimmunität vorliegt. Dies ist jedoch nur von theoretischem Interesse, da die Impfindikation unabhängig davon besteht. Bei einer früher durchgemachten Erkrankung ergibt sich grundsätzlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Impfkomplikation bei der Impfung mit inaktiviertem Polioimpfstoff (IPV).

    Stand:  25.11.2024

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und zusätzliche Injektionen zu ersparen. Je eingesetztem Impfstoff (3-, 4-, 5- oder 6-fach-Impfstoffe), ist ein unterschiedliches Impfschema anzuwenden.

    Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 5- oder 6-fach-Impfstoffs für die Grundimmunisierung bei reifgeborenen Säuglingen das reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei Mehrfach-Impfungen: Die ersten beiden Impfstoffdosen der Mehrfach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten, die dritte Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten. Um einen Langzeitschutz aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten. Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Impfschema).

    Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

    Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexacima, Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis.

    Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen. Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.

    Die STIKO weist daraufhin, dass es für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig ist, die Impfserie rechtzeitig zu beginnen sowie empfohlene Impftermine und Mindestabstände zwischen den Impfungen einzuhalten.

    Im Alter von 9-16 Jahren wird eine Auffrischimpfung mit einem Impfstoff, der einen inaktivierten Polio-Impfstoff (IPV) enthält, empfohlen. Eine mit oralen Lebendimpfstoffen (OVP) begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert.

    Bis zur Einführung der Impfempfehlung mit inaktivierten Polio-Impfstoffen (IPV) im Jahr 1998 wurde die Grundimmunisierung mit oralen Lebendimpfstoffen (OPV) nach den folgenden Impfschemata durchgeführt:

    Ehemalige DDR: 3 x monovalent (Typen I-III) und 2 x trivalent
    Ehemalige BRD: 3 x trivalent

    Hierbei ist zu beachten, dass drei Impfungen mit den ehemals eingesetzten monovalenten Polio-Impfstoffen (Typen I-III) nur als eine Impfung gelten. Für eine komplette Grundimmunisierung sind daher mindestens zwei weitere Impfungen mit einem trivalenten Impfstoff erforderlich. Die dreimalige Impfung mit jeweils einem trivalenten Impfstoff gilt als komplette Grundimmunisierung.

    Stand:  25.11.2024

  • Die letzte in Deutschland erworbene Poliomyelitis durch ein Wildvirus wurde 1990 erfasst. Die letzten beiden importierten Fälle (aus Ägypten und Indien) wurden 1992 registriert. In den Folgejahren traten aber jährlich bis zu 3 Fälle Impfstoff-assoziierter Poliomyelitis (vaccine-associated paralytic poliomyelitis, VAPP) auf. Eine VAPP kommt nach Anwendung des attenuierten Lebendimpfstoffs (oral polio vaccine, OPV, „Schluckimpfung“) mit einer Häufigkeit von etwa 1 Fall pro 2,7 Millionen verabreichten OPV-Dosen vor, üblicherweise nach der ersten Dosis der Impfserie. Daher hat die Ständige Impfkommission (STIKO) 1998 empfohlen, in Deutschland nur noch inaktivierte Polio-Impfstoffe (inactivated polio vaccine, IPV) zu verwenden, bei denen kein VAPP-Risiko besteht.

    Die IPV-Impfung, die inzwischen überall in Europa Standard ist, schützt die Geimpften zuverlässig vor einer Erkrankung. Mit IPV geimpfte Personen können sich dennoch mit Polioviren infizieren, diese unbemerkt ausscheiden und dadurch weiterverbreiten. Bei Auftreten von Poliomyelitis-Fällen empfiehlt die STIKO die Impfung von Kontaktpersonen mit IPV unabhängig vom Impfstatus sowie bei Auftreten von Sekundärfällen Riegelungsimpfungen mit IPV.

    Stand:  25.11.2024

  • Der orale Polio-Impfstoff (oral polio vaccine, OPV, orale Poliovakzine) ist ein attenuierter (abgeschwächter) Lebendimpfstoff. Die Verwendung von OPV hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kinderlähmung in den meisten Regionen der Welt heutzutage ausgerottet ist.

    Nach oraler Gabe von OPV vermehren sich die abgeschwächten Lebendviren gewöhnlich für 6-8 Wochen im Magen-Darm-Trakt der geimpften Person. Sie aktivieren das Abwehrsystem und regen die Antikörper-Produktion an. Gleichzeitig werden abgeschwächte Impfviren mit dem Stuhl ausgeschieden. Diese können sich über Schmierinfektionen im Umfeld verbreiten und andere Personen infizieren. Hygienemängel können die Verbreitung begünstigen. Da es sich um ein Impfvirus handelt, entwickeln die infizierten Personen keine oder nur kaum Symptome, sondern bauen vielmehr – wie die geimpfte Person selbst – einen Schutz gegen die Erkrankung auf. Zirkulierende Polio-Impfviren können somit zum Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes in der Bevölkerung und zur Elimination der Erkrankung beitragen. Sie bringen jedoch auch Gefahren mit sich, vor allem für Ungeimpfte.

    Wenn die Bevölkerung aufgrund zu niedriger Polio-Impfquoten nicht ausreichend geschützt ist, können Impfviren über einen längeren Zeitraum zirkulieren und sich in sehr seltenen Fällen dabei genetisch verändern. Wenn sie über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder zeitgleich an verschiedenen Orten nachgewiesen werden, werden sie als zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV) bezeichnet. Je länger das Virus zirkuliert, desto größer ist die Gefahr, dass veränderte Viren auftreten, die nach einer Infektion eine symptomatische Erkrankung hervorrufen können.

    Personen, die vollständig gegen Polio geimpft sind, sind sowohl vor Erkrankungen durch Wild-Polioviren als auch durch cVDPV geschützt.

    Da weltweit nur noch sehr wenige durch Wildviren verursachte Polio-Fälle auftreten, ist es wichtig, durch gezielte Impfkampagnen die Zirkulation von cVDPV im Ausbruchsfall schnellstmöglich zu unterbrechen.

    Weitere Informationen:

    World Health Organization (WHO) Online Questions and Answers: What is vaccine-derived Polio?

    Global Polio Eradication Initiative (GPEI) Fact Sheet: Vaccine-Derived Poliovirus

    Stand:  25.11.2024

  • Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) hatte angesichts der internationalen Ausbreitung der Poliomyelitis am 5. Mai 2014 eine "Public Health Emergency of International Concern“ (PHEIC)

    erklärt, zu Deutsch „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“. Der Status wurde bis heute beibehalten, wobei 2019 und 2020 die höchsten Fallzahlen seit dem Zeitpunkt der Erklärung verzeichnet wurden. Der initiale Fortschritt bei der Ausrottung des Poliovirus scheint wieder verloren, da weiterhin mit Wildpoliovirus Typ 1 infizierte Fälle in Afghanistan und Pakistan sowie Ausbrüche durch zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren (circulating vaccine-derived polioviruses, cVDPV) registriert werden.

    Als mit Wild-Poliovirus-infizierte Länder gelten laut WHO aktuell Pakistan und Afghanistan. Um einen möglichen Export von Polio-Wildviren aus diesen Ländern zu verhindern, hat die WHO die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass Personen vor Ausreise aus einem dieser Länder gegen Polio geimpft werden sollten. Dies betrifft Einheimische und Personen, die sich mehr als 4 Wochen in einem dieser Länder aufgehalten haben, sofern ihre letzte Polio-Impfung mehr als 12 Monate zurückliegt. Aktuelle Informationen über den Status eines Landes, ob noch Wild-Polioviren oder cVDPV zirkulieren oder ob ein Land als vulnerabel eingestuft wird, sind hier zu finden.

    Falls die WHO-Empfehlungen in den betroffenen Ländern konsequent umgesetzt werden, bedeutet dies, dass Reisende, die sich länger als 4 Wochen in einem der genannten Länder aufgehalten haben, bei Abreise zu einer Polio-Impfung (vermutlich überwiegend mit einem oralen Lebendimpfstoff, OPV) verpflichtet werden könnten, sofern sie in den letzten 12 Monaten keine Polio-Impfung bekommen haben.

    Daher sollte Reisenden, die einen längeren Aufenthalt in einem der genannten Länder planen, die Situation erklärt und eine Impfung mit inaktiviertem Polio-Impfstoff (IPV) vor Abreise angeboten werden, sofern ihre letzte Polio-Impfung am Ende des Aufenthalts mehr als 12 Monate zurückliegen wird. Die Impfung sollte in einem internationalen Impfpass dokumentiert werden. Diese Impfempfehlung weicht von der bestehenden STIKO-Empfehlung ab, der zufolge eine Auffrischimpfung vor Reisen in Polio-Endemiegebiete frühestens 10 Jahre nach der letzten Impfung empfohlen wird.

    Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 IPV-Impfstoffdosen in 4-wöchigem Abstand erhalten.

    Für bestimmte Länder hat die WHO bei einem Aufenthalt mehr als 4 Wochen verschärfte Empfehlungen ausgesprochen, zum Teil mit Nachweispflicht, siehe auch: www.who.int/groups/poliovirus-ihr-emergency-committee.

    ie internationale Gesundheitsnotlage der WHO galt ab dem 05.05.2014 zunächst zeitlich befristet für 3 Monate. Sie wurde seitdem regelmäßig um 3 Monate verlängert, siehe http://www.who.int/ihr/ihr_ec_2014/en/.

    Stand:  08.01.2025

  • Selbst in Ländern, in denen die Poliomyelitis schon seit Jahrzehnten als eradiziert gilt, können zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren auftreten (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV). Dies unterstreicht die Bedeutung einer hohen Impfquote in der Bevölkerung.

    Jüngste Daten aus dem Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigen jedoch, dass in Deutschland mehr als eine halbe Million Kinder eines Geburtsjahrgangs zum ersten Geburtstag noch keinen vollständigen Polioimpfschutz aufweisen; mit zwei Jahren sind es immer noch mehr als 180.000 Kinder pro Jahrgang. Insbesondere die dritte Impfstoffdosis wird meist zu spät verabreicht. Zudem bestehen große regionale Unterschiede im Polioimpfschutz, mit Impfquoten von weniger als 60% im Alter von zwei Jahren in manchen Landkreisen. Um Fälle von Kinderlähmung zu verhindern, müssen Impfserien möglichst zeitnah abgeschlossen und bestehende Impflücken dringend geschlossen werden.

    Stand:  08.01.2025

  • Im Jahr 2015 wurde Typ 2 der Wildtyp-Polioviren (wild poliovirus type 2, WPV2) als eradiziert erklärt. Seit dem Jahr 2019 gilt auch Typ 3 der Polio-Wildviren als ausgerottet. Typ 1 der Wildviren hingegen zirkuliert nach wie vor und ist in Afghanistan und Pakistan endemisch.

    Die Zahl der weltweiten Polio-Fälle ist seit 1988 um über 99% zurückgegangen – dank des Einsatzes des oral verabreichten Polio-Impfstoffs (oral polio vaccine, OPV). OPV ist ein Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren, der als Schluckimpfung verabreicht wird. In unzureichend geimpften Populationen können die abgeschwächten Impfviren allerdings mutieren und wieder die Fähigkeit gewinnen, Nervenzellen zu infizieren (sogenannte Impfstoff-abgeleitete Polioviren, vaccine derived poliovirus, VDPV).  Eine solche Infektion der Nervenzellen im Rückenmark kann zu den gleichen Symptomen führen wie eine Infektion mit Wildtyp-Polioviren (WPV), z.B. zu einer aseptischen Meningitis/Enzephalitis oder einer akuten schlaffen Parese (acute flaccid paralysis, AFP). Nur eine vollständige Impfung kann vor einer Erkrankung schützen. In Deutschland wird seit 1998 ausschließlich der inaktivierte Polio-Impfstoff (IPV) verwendet.

    Im Jahr 2024 traten weltweit bislang 72 AFP-Fälle nach Infektion mit WPV1 auf, davon 23 in Afghanistan und 49 in Pakistan, sowie 224 Fälle mit zirkulierenden Impfstoff-abgeleitete Polioviren (cVDPV), vor allem cVDPV2-Fälle in afrikanischen Ländern (Datenstand 21.11.2024). Die wöchentlich aktualisierten Zahlen können bei der Globalen Initiative zur Ausrottung der Poliomyelitis (Global Polio Eradication Initiative, GPEI) abgerufen werden.

    Seit der Erklärung der gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite (public health emergency of international concern, PHEIC) im Mai 2014 wird die internationale Polio-Situation alle drei Monate vom Notfallkomitee der WHO für Polio (polio international health regulations emergency com­mittee) neu bewertet. Länder mit nachgewiesener Viruszirkulation werden je nach epidemiologischer Situation einer von insgesamt drei Kategorien zugeordnet. Die Zuordnung beinhaltet eine Konsequenz für die jeweilige Impfindikation sowohl für die Bevölkerung des betroffenen Landes als auch für Reisende.

    Stand:  08.01.2025