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Rindfleisch und bestimmte Folgeprodukte davon kommen generell als Infektionsquelle für BSE/vCJK in Betracht, sofern diese Materialien mit pathologischem Prionprotein kontaminiert sind. Bei an BSE erkrankten Rindern findet man eine erhöhte Ansammlung von pathologischem Prionprotein überwiegend in bestimmten Gewebepartien (vor allem Hirn und Rückenmark), so dass diese Gewebe als Risikomaterialien angesehen werden. Werden diese Produkte zu Lebensmitteln verarbeitet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Aufnahme pathologischer Proteine. Milch und Milchprodukte gelten als sichere Nahrungsmittel.
Seit 2001 gelten besondere Auflagen bei der Verarbeitung von Rindern, damit potenziell belastete Teile des Tieres nicht in die Nahrungskette gelangen. Dies führte in der EU zu einem drastischen Rückgang der BSE-Fälle. In Deutschland wurde 2009 der bislang letzte BSE-Fall nachgewiesen. Eine Zusammenstellung findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Stand: 17.07.2018
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Übertragungen von CJK durch medizinische Behandlungen sind sehr selten, aber grundsätzlich möglich. In der Vergangenheit wurde CJK durch die Injektion von aus Leichenhypophysen gewonnenem menschlichem Wachstumshormon, die Transplantation von menschlicher Hirnhaut oder Augenhornhaut, die von Verstorbenen mit einer unerkannten CJK gewonnen wurden und durch hirnchirurgische Eingriffe mit unzureichend aufbereiteten Materialien übertragen.
Seit 1985 wird menschliches Wachstumshormon gentechnisch hergestellt und birgt keine Infektionsgefahr mehr. Für die Aufarbeitung von menschlicher Hirnhaut und Augenhornhäute wurden ebenfalls strenge Auflagen zur Verringerung des Übertragungsrisikos gemacht.
Um die möglichen Übertragungen zu verhindern, wurden als vorsorgliche Maßnahme Sicherheitsempfehlungen für die Aufbereitung von medizinischen Geräten erarbeitet.Bislang gibt es keine Hinweise, dass vCJK-Fälle im ursächlichen Zusammenhang mit vorausgegangenen medizinischen Eingriffen stehen könnten.
Weitere Informationen: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Stand: 17.07.2018
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Im S4-Labor arbeiten nur trainierte und erfahrene Mitarbeiter. Für sämtliche Arbeiten müssen festgelegte Abläufe eingehalten werden, die vom Biosicherheitsbeauftragten des S4-Labors regelmäßig überprüft werden. Bei kritischen Arbeiten wird nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgegangen. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel spitze Gegenstände wie Spritzen oder Skalpelle benutzt, bei denen ein Ver-letzungs- und auch Infektionsrisiko besteht, wird dies von einem zweiten Kollegen überwacht.
Stand: 16.07.2018
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Gentechnische Verfahren sind heute unverzichtbar, um Forschung für den Infektionsschutz zu betreiben. Sie reduzieren auch Infektionsgefahren, weil man für viele Experimente gar nicht mehr den Erreger selbst verwenden muss – etwa, indem man durch gentechnische Verfahren Erbgutabschnitte von infektiösen Erregern in nicht krankmachende (nicht pathogene) Mikroorganismen einbringt.
Im S4-Labor im Robert Koch-Institut können auch gentechnisch veränderte Viren untersucht werden, die ihre Infektiosität erhalten haben. Die Herstellung und die Untersuchung solcher Viren sind notwendig, um zu verstehen, warum zum Beispiel Ebola- oder Lassaviren für den Menschen so gefährlich sind. Solche Versuche sollen helfen, Medikamente oder Impfstoffe zu entwickeln, die momentan nicht verfügbar sind.
Das Institut für Virologie der Universität Marburg hat 2007 die erste Anlage für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 in Deutschland in Betrieb genommen. Im Hamburger Bernhard-Nocht-Institut wurde 2014 eine vergleichbare neue Einrichtung eröffnet. Für gentechnische Arbeiten ist eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz notwendig (die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, LAGeSo – siehe auch: Wer prüft die Sicherheitsmaßnahmen, wer genehmigt und überwacht das S4-Labor im RKI?). In diesem Zusammenhang hat die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit – das Expertengremium der Bundesregierung für diesen Bereich – Empfehlungen zum Betrieb einer solchen Anlage formuliert.
Stand: 16.07.2018
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Das S4-Labor ist eine von der Umgebung völlig getrennte aerosol- und luftdichte Einheit mit eigener Luft-, Strom- und Wasserversorgung. In dem Labor herrscht ein ständiger Unterdruck der verhindert, dass bei eventuell auftretenden Undichtigkeiten Luft aus dem Labor strömt. Der Unterdruck sowie die Dichtigkeit des Labors werden regelmäßig überprüft. Die Abluft aus dem Labor wird über ein mehrstufiges Filtersystem mit hocheffizienten Filtern (HEPA-Filter) geführt. Damit ist sichergestellt, dass keine Erreger nach außen gelangen können. Der Zugang zu den Laborräumen ist nur über ein Schleusensystem möglich, welches aus vier Räumen besteht, deren Luftdruck bis zu dem eigentlichen Labor stufenweise abnimmt. Das heißt, es ist sichergestellt, dass die Luft beim Öffnen und Schließen der Schleusentüren immer in Richtung Labor strömt. Der letzte Schleusenraum vor dem Labor – die Dekontaminationsdusche - wird nach jedem Betreten und Verlassen des Labors automatisch desinfiziert.
Der Zugang zum Labor ist auf weniger Mitarbeiter begrenzt und wird ständig überwacht. Alle Personen arbeiten in geschlossenen Schutzanzügen mit externer Luftzufuhr und sind damit von der Raumluft unabhängig. Die Schutzanzüge werden regelmäßig auf Dichtigkeit geprüft. Sollte während der Arbeit im Labor ein Loch im Anzug entstehen, sind die Mitarbeiter in der Regel jedoch nicht gefährdet: Im Anzug selbst herrscht Überdruck, im umgebenden Labor Unterdruck, sodass die Raumluft und sich darin möglicherweise befindende Erreger nicht in den Anzug gelangen. Nach der Arbeit im Labor passieren die Mitarbeiter im Anzug eine Dekontaminationsdusche, in der alle eventuell auf dem Anzug haftende Erreger durch Desinfektionsmittel abgetötet werden. Die Abwässer werden durch eine thermische Behandlung zusätzlich inaktiviert, sodass auch auf diesem Wege kein Erreger in die Umwelt gelangen kann.
Alle Gegenstände oder Materialien, die aus dem Labor heraustransportiert werden sollen, werden vorher in speziellen Geräten Wasserdampf von hoher Temperatur und entsprechendem Druck ausgesetzt (autoklaviert), eine Behandlung, die die bearbeiteten Erreger sicher abtötet. Zusätzlich werden auch alle Abwässer gesammelt und durch erprobte chemische Mittel und durch Erhitzen inaktiviert.
Dies ist eine Auswahl einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die, entsprechend gesetzlicher Vorgaben und internationaler Erfahrungen beim Betrieb von Hochsicherheitslaboratorien ergriffen werden und den sicheren Betrieb des S4-Labors gewährleisten. Diese Maßnahmen haben sich in vergleichbaren Hochsicherheitslaboren über Jahrzehnte als wirksam bewährt.
Stand: 16.07.2018
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Das RKI ist die zentrale Einrichtung in Deutschland für den Infektionsschutz und seit 2016 WHO-Kooperationszentrum für neu auftretende Infektionen und biologische Gefahren. Zu seinen Tätigkeiten gehört ein breites Spektrum experimenteller und diagnostischer Methoden. Für den Umgang mit bestimmten Krankheitserregern und entsprechenden Patientenproben ist die höchste Sicherheitsstufe S4 für Laboratorien nötig. Das RKI ist bislang das einzige Bundesinstitut im humanmedizinischen Bereich mit einem S4-Labor.
In den letzten Jahren sind eine Reihe neuer Viren wie z.B. das SARS-Virus, das MERS-Coronavirus oder auch neue Typen von Grippeviren aufgetreten. Sie könnten nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer weltweiten Bedrohung für die Gesundheit werden. Auch Viren der höchsten Risikogruppe 4 waren darunter, wie das Lujo-Virus 2009 oder das Hendra- und das Nipahvirus in den 1990er Jahren. Daher braucht man Laboratorien, die diese Erreger möglichst rasch und sicher identifizieren, charakterisieren und Verfahren für Diagnostik, Therapie und Impfstoffherstellung entwickeln. In den vergangenen Jahrzehnten ist nahezu jedes Jahr ein neuer Erreger entdeckt worden, der klinisch relevante Erkrankungen des Menschen hervorrufen kann.
Insbesondere für bereits bekannte und hoch ansteckende, aus dem Ausland importierte Krankheiten ist eine schnelle Diagnostik dringlich, um über Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Quarantäne) und lebensrettende Therapieschritte entscheiden zu können. Ein Teil der Diagnostik kann nur in einem S4-Labor erfolgen: für eine Bestätigung müssen Viren angezüchtet werden.
Auch in Deutschland sind solche Krankheiten in den vergangenen Jahren aufgetreten: unter anderem bestand 1999 bei einem Patienten in Berlin Verdacht auf Lassafieber (tatsächlich war er an Gelbfieber erkrankt), 2006 gab es einen Lassa-Fall in Frankfurt, 2016 je einen Lassa-Fall in Köln und Frankfurt sowie zwei Verdachtsfälle. Außerdem ist es möglich, dass im Rahmen von Epidemien, wie dem Ebolafieber-Ausbruch in Westafrika 2014/15, einzelne Fälle nach Deutschland importiert werden.
Auch in Europa kommt ein Erreger vor, der die Schutzstufe 4 erfordert: das hämorrhagische Fieber verursachende Krim-Kongo-Virus, das zum Beispiel in Griechenland nachgewiesen wurde. Klimaerwärmung, weiter steigende Reisetätigkeit, enge Kontakte mit Wildtieren und Globalisierung könnten die Risiken in Zukunft verstärken.
Das Robert Koch-Institut liegt in direkter Nachbarschaft zur Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum, mit seiner Sonderisolierstation für Patienten mit schweren Infektionen und dem einzigen Lehrstuhl für Infektiologie in Deutschland. Außerdem gibt es enge Kooperationen des Instituts mit allen Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Infektiologie. Dies sind wichtige Vorrausetzungen für Spitzenforschung im Dienste des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionen. Sie dienen auch der Weiterentwicklung des Forschungsstandortes Berlin sowie der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Hinzu kommen internationale Überlegungen der Genehmigungsbehörden, Erreger in höhere Schutzstufen als bisher einzugruppieren. Dies betrifft insbesondere solche Erreger, deren weltweite Ausrottung angestrebt wird und in Reichweite ist - zum Beispiel Polio- oder Masern-Viren - bei denen ein besonders strenger Schutz gegen eine Wiederausbreitung vorgeschrieben ist. Für diese Erreger muss aber weiterhin Diagnostik vorgehalten werden, um Verdachtsfälle untersuchen zu können. Das Robert Koch-Institut ist Regionales Referenzlabor der Weltgesundheitsorganisation für Polio, Masern und Mumps.
Auch bei Verdacht auf einen bioterroristischen Anschlag, etwa mit hämorrhagischen Fieber- oder Pockenviren, ist eine schnelle und sichere Diagnostik unter Hochsicherheitsbedingungen unerlässlich. Das Robert Koch-Institut ist für Verdachtsfälle bei Einrichtungen der Bundesregierung oder bei ausländischen Botschaften und Konsulaten in Berlin zuständig. Bundesweit muss das Robert Koch-Institut sogenannte Bestätigungsuntersuchungen durchführen.
Stand: 16.07.2018
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Informationen zum S4-Labor sind auf den Internetseiten des RKI zu finden (www.rki.de/s4-labor), ein Flyer über das Labor kann per E-Mail bestellt werden (Kontaktformular). Ein Faltblatt zu der großen Baumaßnahme am Institut ist auf der Seite "Große Baumaßnahme: erster Bauabschnitt" abrufbar oder kann ebenfalls per E-Mail bestellt werden. Neue Informationen werden im Internet bereitgestellt. Fragen zum Labor können auch direkt an das Robert Koch-Institut gerichtet werden (Kontaktformular).
Stand: 28.06.2018
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Die Therapie bei Intoxikationen mit Rizin erfolgt symptomatisch.
- Oral: Grundsätzlich steht nach einer oralen Intoxikation die Substitution von Flüssigkeit im Vordergrund. Die orale Intoxikation verläuft nur sehr selten tödlich. Die häufigsten Komplikationen entstehen durch den ausgeprägten Flüssigkeits- und Elektrolytverlust. Daher ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (intravenös oder oral) und eine engmaschige Überwachung des Elektrolythaushaltes zu achten.
Liegt die orale Aufnahme des Rizins nicht länger als 60 Minuten zurück, kann nach strenger Indikationsstellung eine endoskopisch gestützte Giftentfernung erwogen werden. - Parenteral: Die parenterale Intoxikation mit Rizin erfordert eine sofortige intensivmedizinische Überwachung und Behandlung.
- Inhalativ: Die inhalative Intoxikation mit Rizin erfordert eine sofortige intensivmedizinische Überwachung und Behandlung. Es kann jederzeit ein Lungenversagen auftreten.
- Dermal: Bei diesem Intoxikationsweg ist nicht mit schwerwiegenden Krankheitsverläufen zu rechnen, denn das Toxin wird über diesen Weg nicht systemisch im Körper verteilt und kann die gesunde Haut nur unzureichend oder gar nicht durchdringen. Es ist von einer symptomatischen Behandlung der betroffenen Hautareale auszugehen.
Für weitere Informationen siehe RKI-Ratgeber zu Rizin-Intoxikation.
Stand: 22.06.2018
Weitere FAQs zum Thema - Oral: Grundsätzlich steht nach einer oralen Intoxikation die Substitution von Flüssigkeit im Vordergrund. Die orale Intoxikation verläuft nur sehr selten tödlich. Die häufigsten Komplikationen entstehen durch den ausgeprägten Flüssigkeits- und Elektrolytverlust. Daher ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (intravenös oder oral) und eine engmaschige Überwachung des Elektrolythaushaltes zu achten.
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Nein, ein Impfstoff ist nicht zugelassen. An der Entwicklung von Rizin-Impfstoffen wird geforscht.
Stand: 22.06.2018
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Es gibt keine besonderen Risikogruppen.
Je nach Art der Vergiftung können unterschiedliche individuelle Faktoren der Patienten (z.B. allgemeiner Gesundheitszustand, Füllungszustand des Magens) jedoch den Verlauf und die Symptomatik entscheidend beeinflussen.Stand: 22.06.2018
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