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  • PrEP steht für HIV-Prä­ex­positions­prophylaxe. Es ist eine Möglichkeit, eine HIV-Infektion zu verhindern, indem man regelmäßig Pillen einnimmt. Die PrEP wird von Personen genommen, die kein HIV haben, um zu verhindern, dass sie HIV bekommen. Die PrEP-Pille enthält zwei antiretrovirale Medikamente - die gleiche Art von Medikamenten, die von Personen zur Behandlung eingenommen werden, die bereits HIV haben. Präexpositions­prophylaxe (PrEP) ist eine HIV-Präventionsstrategie, die antiretrovirale Medikamente zur Senkung des HIV-Infektions­risikos bei Personen einsetzt, die ein Risiko haben, sich mit HIV zu infizieren. Es werden verschiedene Arten des Medikamenten­einsatzes erprobt: Vaginalgel, Vaginalring, rektales Gel, Depotinjektionen oder orale Tabletten. Derzeit sind nur orale Tabletten für die Verwendung als HIV-PrEP zugelassen, die aus zwei verschiedenen antiretro­viralen Medikamenten bestehen (Emtricitabin und Tenofovir). Die Wirksamkeit der oralen Tabletten ist in klinischen Studien klar gezeigt worden. Die Nebenwirkungen sind begrenzt.

    Stand:  24.09.2018

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  • Wenn die PrEP nicht richtig durchgeführt wird, kann es zu einer HIV-Infektion kommen. Wird die Infektion dann nicht schnell festgestellt, kann HIV gegen das PrEP-Medikament resistent (unempfindlich) werden. Das Medikament kann dann zur Behandlung der HIV-Infektion nicht mehr eingesetzt werden. Wichtig ist daher, unmittelbar vor dem Start der PrEP, vier Wochen nach Beginn der PrEP sowie im weiteren Verlauf mindestens alle 3 Monate einen HIV-Test durchführen zu lassen.

    Stand:  24.09.2018

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  • Beide Optionen bieten einen vergleichbaren Schutz vor HIV, sofern sie sachgerecht angewendet werden. PrEP-Medikamente können Nebenwirkungen haben, bei Verwendung von Kondomen können in seltenen Fällen Kontaktallergien auf Latex auftreten. Häufiger sind Probleme der Aufrecht­erhaltung einer Erektion bei Verwendung von Kondomen. Dafür bieten Kondome einen zusätzlichen Schutz vor anderen sexuell übertragbaren Erregern, den die PrEP nicht bieten kann. Durch die empfohlenen regel­mäßigen Begleit­untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen werden diese bei PrEP-Gebrauchern aber häufig früher entdeckt und behandelt als bei Menschen, die ausschließlich Kondome verwenden (leider schützen Kondome nicht vor allen Übertragungs­möglichkeiten, die es für diese Erreger gibt).

    Stand:  24.09.2018

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  • Im Labor sind immer nur geringe Mengen der Erreger vorhanden. Die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung ist durch die vielfachen (redundanten) Sicherheitsmaßnahmen extrem gering (siehe Wie wird sichergestellt, dass keine Erreger nach außen gelangen?). Falls trotz aller mehrstufigen Sicherheitsmaßnahmen Erreger freigesetzt werden sollten, könnten dies daher nur verschwindend kleine Mengen sein. Diese Konzentrationen würden zusätzlich durch die Umgebungsluft stark verdünnt, dazu kommt, dass die Erreger in der Umgebung sehr instabil sind. Selbstverständlich würden in einem solchen Fall trotzdem Schutzmaßnahmen ergriffen, die in inner- und außerbetrieblichen Notfallplänen festgelegt sind. Bei Brandunfällen würden die Erreger durch die große Hitzeeinwirkung schnell abgetötet. Eine Evakuierung der Bewohner in der Umgebung des Labors wäre somit nicht erforderlich.

    Gravierende Ereignisse im Hochsicherheitslabor sind extrem selten, können jedoch in Einzelfällen auftreten - zum Beispiel, wenn sich ein Wissenschaftler mit der Kanüle einer Spritze sticht, in der sich Erreger befinden, oder von einem infizierten Versuchstier gebissen wird. Solche Unfälle stellen aber keine Gefahr für Anwohner dar.

    Als generelle Vorsichtsmaßnahme gilt: Sobald ein Mitarbeiter des S4-Labors Fieber bekommt – etwa durch einen grippalen Infekt im Winter – muss er das sofort dem Laborleiter sowie einem soge­nannten Durchgangsarzt melden. Gemeinsam wird dann überprüft, ob eine Infektion im S4-Labor zu irgend­einem Zeit­punkt möglich gewesen sein könnte und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    Bei Ausfällen der technischen Systeme und Überwachungs­technik als auch der Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung sind Backup-Systeme vorhanden, die den sicheren Betrieb garantieren. Durch die Komplexität der technischen Systeme kann es hier jedoch auch hin und wieder zu einem Fehlalarm kommen, durch den in manchen Fällen auch die Feuerwehr alarmiert wird.

    Stand:  02.08.2018

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  • Im S4-Labor können einerseits Proben von Patienten untersucht werden, die im Verdacht stehen, sich mit Erregern der höchsten Risikogruppe 4 (z.B. Ebola- oder Lassaviren) infiziert zu haben. Dafür ist das Labor angesichts der benachbarten Sonderisolierstation des Virchow-Klinikums der Charité-Universitätsmedizin optimal gelegen.

    Zum anderen werden solche Infektionserreger im S4-Labor gezielt erforscht– etwa um herauszufinden, wie Krankheiten wie Ebolafieber entstehen, wie man Infektionen verhindern und krankheitsauslösende Abläufe im Körper unterbrechen kann. Zudem stehen Laborkapazitäten auch für die Arbeiten externer Wissenschaftler und für Fortbildungen zur Verfügung.

    Stand:  31.07.2018

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  • Das Hochsicherheitslabor hat im Juli 2018 den Betrieb aufgenommen. Es ist Teil einer großen Bau-maßnahme, bei der Labor- und Büroflächen des Robert Koch-Instituts am Standort Seestraße moder-nisiert bzw. neu errichtet wurden.

    Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat im November 2007 die Genehmigung für die Errichtung eines Laborneubaus erteilt, den Bauantrag hat die Senatsbehörde für Stadtentwicklung im Dezember 2008 bewilligt. Baubeginn für das Laborgebäude war im Herbst 2010, die Einweihung fand im Februar 2015 und die Übergabe das Gebäudes im April 2015 statt. Anschließend mussten alle Sicherheitsmaßnahmen, Funktionen und Abläufe in einer längeren Testphase auf ihre Wirksamkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden.

    Die Baukosten für die große Baumaßnahme in der Seestraße betrugen rund 170 Millionen Euro, 166 Millionen kamen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit, rund 4 Millionen Euro für Energieeinsparungsmaßnahmen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

    Stand:  31.07.2018

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  • Die zuständigen Genehmigungs­behörden sind das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin, die Unfall­versicherung Bund und Bahn und das Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Genehmigungs­behörden kontrollieren regelmäßig die umgesetzten Sicherheits­maßnahmen, die in zahl­reichen Gesetzen und Vorschriften fest­geschrieben sind. Vorfälle im S4-Labor müssen an die Behörden gemeldet werden.

    Stand:  31.07.2018

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  • Die meisten Hochsicherheitslaboratorien weltweit werden innerhalb von Städten betrieben, etwa bei den Centers for Disease Control and Prevention in Atlanta, USA, oder hier in Deutschland − seit Jahrzehnten − beim Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Letzteres ist das älteste Labor mit einer biologischen Schutzstufe 4 in Europa. Es befindet sich nicht weit von der Innenstadt im Stadtteil St. Pauli.

    Diese Wahl der Lage begründet sich damit, dass eine enge Kooperationen der Wissenschaftler eines Hoch­sicherheits­bereichs mit anderen Forschern vor Ort für die Leistungsfähigkeit einer solchen Einrichtung unverzichtbar sind. Das S4-Labor kann aus logistischen Gründen nicht isoliert vom übrigen Institut betrieben werden, da die Wissenschaftler auf unterstützende Laboratorien angewiesen sind. Dazu kommt in Berlin die gute Verkehrsanbindung, die die Wege flexibel und schnell macht.

    Vom S4-Labor im Robert Koch-Institut profitieren auch die Patienten der benachbarten Sonderisolierstation des Virchow-Klinikums (und damit die Bevölkerung), da die vollständige Untersuchung der Patientenproben − etwa bei einem Ebolafieber-Verdachtsfall − direkt in der Nachbarschaft, ohne Zeitverlust durch einen aufwändig gesicherten Transport, erfolgen kann (siehe auch: Wie wird sichergestellt, dass keine Erreger nach außen gelangen?).

    Stand:  31.07.2018

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  • Nach entsprechender Genehmigung werden nur solche Erreger aufbewahrt, die für die Forschungsarbeiten benötigt werden, und das nur in sehr geringen Mengen.

    Aber auch beim Verdacht auf einen neuartigen Erreger mit hoher Ansteckungsfähigkeit (Virulenz) und unbekannten Eigenschaften könnte man gegebenenfalls Untersuchungen nur in der höchsten Schutzstufe durchführen, wie es etwa mit den Blut-, Gewebe- oder Auswurfproben des ersten SARS-Patienten in Deutschland im März 2003 der Fall war, als die Art des Erregers und seine Eigenschaften noch nicht bekannt waren.

    Aus Gründen eines verstärkten Arbeitsschutzes können im Bedarfsfall auch ausgewählte Arbeiten, etwa mit SARS- oder Influenzaviren, für die an sich Schutzstufe 3 nach derzeit geltenden Vorschriften ausreichen, unter S4-Bedingungen durchgeführt werden. Außerdem ist zu erwarten, dass bestimmte Erreger wie Polio- oder Masern-Viren wegen der vorgesehenen weltweiten Ausrottung mittelfristig hoch gestuft werden. Dann sind zur Fortsetzung der medizinischen Forschungsarbeiten am Robert Koch-Institut als zentraler Institution Bedingungen der Schutzstufe 4 erforderlich.

    Auch bei einem Verdacht auf Freisetzung von Pockenerregern würde man die Untersuchungen entsprechender Proben vorsorglich unter S4-Bedingungen durchführen.

    Stand:  31.07.2018

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  • Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine serologische Vortestung auf HA-Antikörper vor einer erstmaligen Impfung lediglich bei vor 1950 Geborenen und bei Personen, die längere Zeit in Endemiegebieten gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten aufgewachsen sind. Hierdurch soll eine unnötige Impfung bei bereits immunen Personen vermieden werden. Negative Folgen der Impfung bei einer bereits immunen Person sind allerdings nicht zu befürchten. Grundsätzlich empfiehlt die STIKO, dass routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen in der Regel nicht angebracht sind. Ausnahmen bilden z.B. die Überprüfung des Impferfolges bei Patienten mit Immundefizienz bzw. –suppression.

    Stand:  24.07.2018

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