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  • Vor Einführung der Varizellen-Impfempfehlung erkrankten in Deutschland jährlich etwa 750.000 Personen an Varizellen. Die Mehrzahl der Fälle trat bei Kindern unter 5 Jahren auf. Daten einer Erhebung in deutschen Arztpraxen zeigen, dass es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Impfempfehlung zu einem Rückgang der diagnostizierten Varizellenerkrankungen um etwa 90 % kam.

    Bei bis zu 5% der an Windpocken Erkrankten treten Komplikationen auf. Mit dem Alter nimmt die Häufigkeit von Komplikationen zu. Auftreten können bakterielle Superinfektionen der Haut, Mittelohrentzündung, Bronchitis, seltener auch Lungenentzündungen und sehr selten Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (cerebelläre Ataxie, aseptische Meningitis, Enzephalitis, Myelitis) oder Arthritis, Myokarditis und Glomerulonephritis. Besonders gefährdet sind immunsupprimierte Personen. Bei Erkrankungen in der Schwangerschaft kann ein Fehlbildungssyndrom (kongenitales Varizellensyndrom) auftreten. Erkrankungen von Neugeborenen sind besonders gefährlich.

    Die generelle Impfempfehlung hat nicht nur dazu beigetragen, die hohen Erkrankungszahlen an Varizellen in Deutschland zu reduzieren. Auch die Zahl der Varizellen-assoziierten Komplikationen und der Hospitalisierungen ist stark rückläufig. Bei ausreichend hohen Impfquoten (> 80%) profitieren aufgrund der sogenannten "Herdenimmunität" auch Personen indirekt von der Impfempfehlung, die nicht selbst geimpft werden können, wie Säuglinge, Schwangere und Patienten aus klinisch relevanten Risikogruppen, wie z.B. Patienten mit Leukämie bzw. Patienten unter intensiver immunsuppressiver Therapie.

    Die ausführliche Begründung der STIKO zur Impfempfehlung gegen Varizellen sowie zur Empfehlung einer zweiten Impfdosis ist auf der RKI-Internetseite zur Varizellen-Impfung abrufbar.

    Stand:  13.12.2018

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  • Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff ist sicher. In den Zulassungsstudien gab es kein Signal für schwere Nebenwirkungen oder für das Auftreten von Autoimmunerkrankungen. Allerdings ist der Herpes-zoster-Totimpfstoff äußerst reaktogen. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung) sowie systemische Reaktionen (Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen), die die gewöhnlichen alltäglichen Aktivitäten einschränken, treten etwa bei jeder 10. geimpften Person auf. Die Impfreaktionen sind jedoch von kurzer Dauer und halten 1 bis 2 Tage an. Daher sollten PatientInnen bei der 1. Impfung explizit darauf hingewiesen werden, dass die oben beschriebenen Impfreaktionen zwar häufig, aber nur von kurzer Dauer sind und dass für einen wirksamen, langandauernden Impfschutz die empfohlene 2. Impfdosis unbedingt wahrgenommen werden sollte.

    Stand:  13.12.2018

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  • Durch das Tragen von Unterarmschmuck und Armbanduhren sind die Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion nicht erfüllt, welche eine der grundlegenden Maßnahmen der Basishygiene darstellt. In der KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" heißt es hierzu:

    "[…] Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können dadurch zu einem Erregerreservoir werden […]. Bei Intensivpflegepersonal korrelierte die Anzahl von Gram-negativen Erregern und S. aureus mit der Anzahl getragener Ringe […]. Beim Tragen von Ringen war auf den Händen für Enterobacteriaceae und Nonfermenter eine erhöhte Trägerrate, allerdings keine erhöhte Transmissionsrate nachweisbar […]. Aber auch wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ringen nicht zulässig […]. Schließlich führt das Tragen von Ringen zu erhöhter Perforationshäufigkeit von medizinischen Einmalhandschuhen (untersucht für OP-Handschuhe) […]"

    Im Wortlaut lautet die daraus abgeleitete Empfehlung:
    [Die Kommission empfiehlt:]

    "In allen Bereichen, in denen eine Händedesinfektion durchgeführt wird, dürfen an Händen und Unterarmen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings (z.B. Dermal Anchor) getragen werden [Kat. IB/ IV].
    Sofern Ringdosimeter außerhalb von OP-Einheiten getragen werden müssen, sind diese nach jedem Patienten abzulegen und erst nach erfolgter Desinfektion wieder anzulegen [Kat. II]."

    Auf der RKI-Internetseite zu Händehygiene finden Sie weitere Informationen und externe Ressourcen.

    Des Weiteren sind für das Tragen von Schmuck auch Aspekte des Arbeitsschutzes zu beachten. Die TRBA 250 "Arbeit mit Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" äußert sich hierzu in Abschnitt "4.1.7 Schmuck und Fingernägel" [1].

    Darüber hinaus können große exponierte Schmuckstücke auch zu einer Eigengefährdung führen, da diese ggf. von verwirrten oder dementen Patienten ergriffen und herausgerissen werden können. Die DGKH äußert sich dementsprechend in einem Konsensuspapier von 2010 [2].

    Literatur:

    [1] TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. GMBl 2014(10-11):206, letzte Änderung vom: 2.5.2018

    [2] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (zugegriffen: 06.12.2018)

    Stand:  06.12.2018

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  • Die Frage, ob aus infektionspräventiver Sicht Gründe dagegen sprechen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen Piercings, insbesondere der Lippen, der Zunge und der Augenbrauen tragen, wird z.T. kontrovers diskutiert. Auch an großen, während der Arbeit sichtbaren Tattoos wird mancherorts Anstoß genommen.

    Bei der Betrachtung dieser Frage sollte zwischen den Aspekten der ästhetischen Präferenz und der Infektionsprävention und Patientenschutz klar getrennt werden.

    Von einem reizlosen Piercing oder Tattoo gehen im Stations- oder Praxisalltag keine besonderen Infektionsgefahren aus.

    Allerdings sind beim medizinischen Personal Piercings im Hand- und Unterarmbereich ebenso wie das Tragen von Ringen, Armbändern und Schmuck verboten, da sie die korrekte Durchführung der Händehygiene verhindern [2]. Auch ist zu beachten, dass große Piercings eine Eigengefährdung darstellen können, da diese von Patienten ergriffen und abgerissen werden könnten [1].

    Im Falle eines infizierten Piercings bzw. einer infizierten Tätowierung (dies kann bei einer frisch gestochenen Tätowierung der Fall sein [3]) bei medizinischem Personal sollte dies dem Vorgesetzten und der/dem Betriebsärztin/-arzt gemeldet werden, damit geprüft werden kann, ob bzw. inwieweit die Ausübung der Tätigkeit unter dem Aspekt der Patientensicherheit möglich ist. Wie auch bei anderen Hautinfektionen kann es hier theoretisch zur Übertragung von Infektionserregern vom Pflegepersonal auf Patientinnen und Patienten kommen [4].

    Literatur:
    [1] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (zugegriffen: 06.12.2018)

    [2] Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl 59(09):1189-1220

    [3] Handrick W, Berthold F, Müller H, Rolle U, Nenoff P (2003) Infektionen durch Piercing und Tattoos - eine Übersicht. Der Mikrobiologe 13(3):95-100

    [4] Berthelot P, Grattard F, Fascia P et al. (2003) Implication of a healthcare worker with chronic skin disease in the transmission of an epidemic strain of methicillin-resistant Staphylococcus aureus in a pediatric intensive care unit. Infect Control Hosp Epidemiol 24(4):299-300

    Stand:  06.12.2018

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  • Bakterien verfügen über die natürliche Fähigkeit, sich gegen Antibiotika, die von anderen Mikro­organismen (wie z.B. Pilzen) produziert werden, zu schützen. So kommen Antibiotika­resistenzen ganz natürlich in der Umwelt vor. Sie entstehen durch natürliche Mutationen im Erbgut der Bakterien oder durch Aufnahme von Resistenz­genen aus der Umgebung, die Bakterien unter­einander austauschen und dabei weiter­geben. Bakterien können mehrere Resistenz­gene aufnehmen, die sie gegen verschiedene Antibio­tika schützen. So entstehen mehrfach- bzw. multi­resistente Erreger (MRE), die einer Vielzahl von Antibiotika widerstehen können.

    Durch den Einsatz von Antibio­tika entsteht ein Selek­tions­druck: Bakterien­stämme, die eine Resistenz gegenüber dem Antibio­tikum besitzen, überleben, können sich weiter vermehren und ausbreiten. Wenn Anti­biotika zu oft, über einen zu langen Zeitraum oder unsach­gemäß angewandt werden, begünstigt das die Entstehung und Verbreitung von resistenten Erregern. Ein wichtiger Ansatz zur Verringerung von Antibiotika­resistenzen ist daher der gezielte Einsatz von Antibiotika.

    Stand:  16.11.2018

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  • In Deutschland treten schätzungs­weise 400.000 bis 600.000 noso­ko­miale Infek­tionen pro Jahr auf. Nur ein Teil davon geht auf antibiotika­resistente Erreger zurück. Anhand der Daten der Anti­bio­tika-Resis­tenz-Sur­veil­lance (ARS) des RKI und der Prävalenz­erhebung von 2011 lässt sich schätzen, dass im Jahr 2013 circa 6% durch multi­resistente Erreger (MRE) bedingt waren. Bei einem Mittelwert von 500.000 noso­ko­mialen Infek­tionen pro Jahr bedeutet das: 11.000 Infek­tionen würden durch Methi­cillin-resistente Staphylo­coccus aureus (MRSA), 4.000 Infek­tionen durch Vanco­mycin-resistente Entero­kokken (Entero­coccus faecalis und Enterococcus faecium), 8.000 Infektionen durch multire­sistente Escherichia coli, 2.000 Infektionen durch multi­resistente Kebsiella pneumoniae und etwa 4.000 Infek­tionen durch multiresistente Pseudo­monas aeruginosa verursacht. Die fünf wichtigsten multi­resistenten Erreger führten damit zu etwa 29.000 noso­ko­mialen Infektionen. Werden zusätzlich weitere Erreger­arten berück­sichtigt, kommt man auf 30.000 bis 35.000 noso­ko­mialen Infektionen mit MRE pro Jahr in Deutschland.

    1.500 Fälle bzw. 0,3% aller nosokomialen Infektionen in Deutschland gehen auf multi­resistente Erreger zurück, die gegen fast alle Anti­bio­tika­klassen resistent sind.

    Literatur:

    Stand:  16.11.2018

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  • Im Rahmen einer 2018 veröffentlichten Studie des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Krankheitslast durch multiresistente Erreger wurde die Zahl der Todesfälle sowohl für Deutschland als auch für die gesamte Europäische Union berechnet. Der Studie zufolge sterben hierzulande ca.2.400 Menschen pro Jahr an einer Infektion durch MRE, in Europa sind es insgesamt ca. 33.000.

    Petra Gastmeier, Leiterin des Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance von nosokomialen Infektionen, und Kollegen haben die Zahl der Todesfälle mit multiresistenten Erregern geschätzt, die jedes Jahr ausschließlich im Krankenhaus erworben werden. 2016 schrieben sie dazu in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift:

    "Zur Häufigkeit von nosokomialen Infektionen und Infektionen durch multiresistente Erreger (MRE) in Deutschland kursieren unterschiedliche Angaben. […] Etwa 30.000 bis 35.000 Patienten entwickeln eine nosokomiale Infektion mit einem multiresistenten Erreger (MRE). Aktuell gibt es keine belastbaren Daten, wie viele Todesfälle durch nosokomiale MRE-Infektionen bedingt sind. Nach derzeit bestmöglicher Schätzung dürfte diese Zahl zwischen 1.000 und 4.000 liegen."

    Literatur:

    Stand:  16.11.2018

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  • Man unterscheidet zwischen Antibiotika, die bakterizid wirken – also Bakterien vollständig abtöten – und Antibiotika, die bakteriostatisch sind, also die Vermehrung von Bakterien hemmen. Weiterhin wirken Antibiotika an verschiedenen Zielstrukturen von Bakterien – beispielsweise direkt am Erbgut oder an der Zellwand – und werden, je nach Wirkungsort, in Klassen unterteilt.

    Antibiotikaklassen, die bakterizid wirken:

    • Beta-Laktame, z.B. Penicillin, Carbapeneme, Cephalosporin
    • Aminoglykoside, z.B. Streptomycin
    • Glykopeptid-Antibiotika, z.B. Vancomycin
    • Ansamycine, z.B. Rifamycin
    • Streptogramine, z.B. Pristinamycin
    • Chinolone, z.B. Ciprofloxacin
    • Lipopeptide, z.B. Daptomycin

    Antibiotikaklassen, die bakteriostatisch wirken:

    • Sulfonamide, z.B. Sulfanilamid
    • Tetracycline, z.B. Tetracyclin
    • Makrolide, z.B. Azythromycin
    • Oxazolidinone, z.B. Linezolid
    • Chloramphenicol

    Stand:  16.11.2018

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  • Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DGT) hat Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von Leishmaniose entwickelt: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/042-004.html. Informationen zu externen reisemedizinischen Beratungsstellen sind unter www.rki.de/reise zu finden. Englischsprachige Informationen zu Leishmaniose gibt es bei der Weltgesundheitsorganisation und beim Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und Kontrolle (siehe Leishmaniose-Seite unter Infektionskrankheiten A-Z).

    Stand:  04.10.2018

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  • PrEP ist für Personen gedacht, die nicht bereits mit HIV infiziert sind, aber ein hohes Risiko für eine HIV-Infektion haben. PrEP kann von Menschen (homo- oder heterosexuell) verwendet werden, die viele unterschiedliche Sexpartner haben oder häufig ohne Kondom Sex haben. Die PrEP kann auch von Menschen verwendet werden, deren Sexualpartner mit HIV infiziert ist und deren Infektion noch nicht mit Medikamenten behandelt wird, oder um den Zeitraum, bis diese Behandlung voll wirksam ist, zu überbrücken. Auch Personen, die sich Drogen injizieren und keinen ausreichenden Zugang zu sterilem Injektionsbesteck haben, können sich durch Einnahme einer PrEP vor HIV schützen.

    Stand:  24.09.2018

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