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  • Zur Notwendigkeit einer Auffrischimpfung und deren optimalem Zeitraum nach Abschluss der Grundimmunisierung liegen bisher keine Studiendaten vor. Hierfür müssen Ergebnisse aus Langzeitbeobachtungen zur Dauer des Impfschutzes abgewartet werden. Die Studiendaten aus den RCTs (randomized controlled trials) liegen bisher aus einem Zeitraum von 4 Jahren vor, in denen die klinische Wirksamkeit nur leicht abnahm (von 98% auf 88%). Nach Daten aus Studien zur Immunogenität des Impfstoffs liegen die Antikörpertiter 9 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung noch deutlich über den Titern, die vor der Impfung gemessen wurden. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Wirkdauer des Impfstoffes über die bisher in den RCTs belegte Schutzdauer hinausreichen wird.

    Stand:  13.12.2018

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  • Herpes zoster, auch unter dem Begriff Gürtelrose bekannt, wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen (Windpocken) verursacht. Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung).

    Typisch für Herpes zoster ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.

    Stand:  13.12.2018

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  • Informationen darüber, wie zu verfahren ist, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Windpocken-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Windpocken geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden sind, gibt es >> hier.

    Stand:  13.12.2018

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  • Die bisher mit der Varizellen-Impfung gesammelten Erfahrungen zeigen, dass auch gegen Varizellen geimpfte Personen an Herpes zoster erkranken können. Bei dem Varizellenimpfstoff handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, der stark abgeschwächte Viren enthält. Wie das Varizella-zoster-Wildvirus kann auch das Impfvirus in den Nervenzellen verbleiben und Wochen bis Jahre später reaktivieren, um als Herpes zoster wieder in Erscheinung zu treten. Die Reaktivierungs­wahrscheinlichkeit des Impfvirus gegenüber der des Wildvirus ist jedoch deutlich vermindert. Außerdem verläuft ein durch das Impfvirus ausgelöster Herpes zoster meist leichter, so dass nach Varizellen-Impfung ein individueller Schutz gegenüber einer schwereren Verlaufsform des Herpes zoster besteht.

    Gegen Varizellen geimpfte Personen verfügen über einen hohen Schutz vor der Primärinfektion durch das Varizella-zoster-Wildvirus. Wenn es trotzdem zu einer Herpes-zoster-Erkrankung kommt, die durch das Wildvirus und nicht das Impfvirus ausgelöst wurde, ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Wildvirus bereits vor der Impfung stattgefunden hat oder die Impfung die Wildvirusinfektion nicht verhindern konnte.

    Die Hypothese, dass der Wegfall der natürlichen Boosterung bei Impfung aller Kinder gegen Windpocken zu einem Anstieg der Zostererkrankungsrate in der Gesamtbevölkerung führen würde, konnte mit epidemiologischen Daten aus Ländern mit Varizellen-Impfprogrammen bisher nicht bestätigt werden. Die STIKO empfiehlt allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren und Personen mit Grundkrankheiten oder Immunsuppression ab 50 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster mit einem Totimpfstoff.

    Stand:  13.12.2018

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  • Die STIKO empfiehlt die Impfung frühestens ab dem vollendetem 11. Lebensmonat (siehe Fachinformation). Fehlende Impfungen sollten zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

    Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschafts­einrichtung (z.B. Kita) können Säuglinge bereits ab dem Alter von 9 Monaten geimpft werden. Wenn die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, sollte die 2. Varizellenimpfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres durchgeführt werden.

    Da Varizellen bei Jugendlichen und Erwachsenen komplikationsreicher verlaufen, sollte ein kompletter Impfschutz mit 2 Impfungen rechtzeitig vor Erreichen des Jugendalters hergestellt werden. Außerdem sollten seronegative Frauen mit Kinderwunsch gegen Varizellen geimpft werden, da Varizellen-Erkrankungen während der Schwangerschaft Schädigungen des Säuglings bedingen können.

    Stand:  13.12.2018

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  • Eine Übertragung des Impfvirus von einer geimpften auf eine ungeschützte Person ist ein sehr seltenes Ereignis und bisher nur dokumentiert, wenn infolge der Impfung ein Hautausschlag mit Bläschen auftrat. Im Vergleich dazu ist das Ansteckungsrisiko einer seronegativen Schwangeren an ihrem ungeimpften und damit ansteckungs­gefährdeten Kind (insbesondere bei Kita- oder Schulbesuch des Kindes) ungleich höher. Diese Risikoabwägung spricht für die Impfung des Kindes einer seronegativen Schwangeren.

    Stand:  13.12.2018

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  • Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. Wie bei jeder Impfung kann an der Injektionsstelle eine für 1 bis 3 Tage anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit auftreten. Zu den üblichen Impfreaktionen gehören außerdem leichte bis moderate Temperaturerhöhungen (<39,5°C bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein und Übelkeit. Gelegentlich tritt nach 1 bis 4 Wochen eine Impfkrankheit mit (flüchtigem) Hautauschlag und Fieber auf. Sehr selten können allergische Reaktionen im Zusammenhang mit der Impfung beobachtet werden.

    Stand:  13.12.2018

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  • Bei allen Varizellenimpfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe, die in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert sind. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

    In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen.

    Zur Varizellenimpfung im Umfeld einer seronegativen Schwangeren siehe: " Kann ein Kind gegen Varizellen geimpft werden, wenn die Mutter schwanger ist und keinen Varizellenschutz (seronegativ bzw. keine Varizellenimpfung) besitzt?"

    Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".

    Stand:  13.12.2018

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  • Die Übertragung des Impfvirus von einem Impfling auf eine andere Person ist extrem unwahrscheinlich. Sie kann im Fall des Auftretens eines spezifischen Exanthems beim Impfling nicht völlig ausgeschlossen werden und ist in sehr seltenen Einzelfällen bei immungeschwächten oder schwangeren Kontaktpersonen beobachtet worden.

    Stand:  13.12.2018

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  • Für einen vollständigen Impfschutz sind unabhängig vom Alter zwei Impfstoffdosen notwendig, die in einem Abstand von mindestens einem Monat verabreicht werden sollten. Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur eine Varizellenimpfung erhalten haben, sollten die fehlenden Varizellenimpfungen als Nachholimpfung schnellstmöglich und spätestens vor Erreichen des 18. Geburtstags bekommen. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass die Impfung eine lang anhaltende Immunität induziert.

    Fall-Kontroll-Studien zeigen, dass bereits nach einer Impfung mehr als 95% der Geimpften vor schweren Varizellen geschützt sind und bei 70 bis 90 % eine Erkrankung verhindert wird; 2 Impfungen können bei etwa 95 % der Geimpften eine Varizellen-Erkrankung verhindern. Zusätzliche Hinweise finden sich im Epidemiologischen Bulletin 1/2013.

    Stand:  13.12.2018

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