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  • Die Forschungsdaten sind beim FDZ des RKI zu beantragen. Je nach Zugangsmöglichkeit unterscheiden sich die Modalitäten für die Beantragung der Daten voneinander:

    Für einen SUF füllen Sie bitte das elektronisch ausfüllbare PDF-Formular aus und senden dies zusammen mit der unterschriebenen und gescannten Vereinbarung (2. Seite des Antrags) an fdz@rki.de.

    Daten, die nicht Bestandteil des SUF sind, können unter bestimmten Voraussetzungen für wissenschaftliche Sekundäranalysen zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist ein formloser Antrag, eine ausführliche Beschreibung Ihres Forschungsvorhabens sowie die dafür benötigten Variablen dem FDZ des RKI elektronisch zu übermitteln. Die Daten können im Rahmen einer Datennutzungsvereinbarung bereitgestellt werden.

    Besonders sensible Daten können an einem Arbeitsplatz für Gastwissenschaftler analysiert werden. Dafür muss im Vorfeld zwischen dem RKI und dem Forschenden ein Datennutzungsvertrag abgeschlossen werden.

    Stand:  15.01.2020

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  • Scientific Use Files sind standardisierte Datensätze, die nicht um weitere Daten oder Variablen ergänzt werden können. Daten, die im Rahmen einer Datennutzungs­vereinbarung (erweiterte Datennutzung) zugänglich gemacht wurden, können in begründeten Ausnahmefällen um weitere Daten ergänzt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das FDZ ( fdz@rki.de).

    Stand:  15.01.2020

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  • Wir bitte Sie, das FDZ des RKI über alle Veröffentlichungen und Publikationen, denen Daten des RKI zugrunde liegen, zu informieren. Dabei genügt es, eine kurze E-Mail mit den entsprechenden Informationen an fdz@rki.de zu senden. Die Meldung Ihrer Publikationen kann auch in Papierform erfolgen.

    Stand:  15.01.2020

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  • Bei klinischer Verdachtsdiagnose einer respiratorischen Diphtherie sollte sofort eine spezifische Therapie mit Diphtherieantitoxin und eine Antibiotikagabe eingeleitet werden!

    Das Diphtherie-Antitoxin neutralisiert zirkulierendes, noch nicht in Zellen eingedrungenes Diphtherietoxin und verhindert die Progression der Erkrankung. Antitoxin kann über die von den Landesapothekerkammern eingerichteten Notfalldepots für Arzneimittel (s. Notfalldepots Rote Liste) bezogen werden. Beim Diphtherie-Antitoxin handelt es sich um ein Immunglobulin vom Pferd. Daher kann es häufiger als bei menschlichen Immunglobulinen zu einer schweren anaphylaktischen Reaktion kommen. Entsprechend der Fachinformation des Herstellers sollte vor Antitoxin-Gabe eine Vortestung mit verdünntem Antitoxin erfolgen und die Gabe nur im Krankenhaus durchgeführt werden.

    Die antibiotische Therapie dient der Eradikation des Bakteriums, kann aber nicht die Wirkung des Diphtherietoxins (DT) verhindern. Daher ersetzt die antibiotische Therapie nie eine indizierte Antitoxingabe!

    Da bei der Hautdiphtherie in der Regel deutlich weniger DT freigesetzt wird als bei der Rachendiphtherie, ist die Entwicklung systemischer Symptome wie z.B. Myokarditis oder demyelinisierende periphere Neuritis deutlich seltener. Eine Antitoxin-Gabe wird daher bei der Hautdiphtherie in der Regel nicht empfohlen. Lediglich bei großen Ulcera (> 2cm2) mit Pseudomembranbildung kann eine Antitoxin-Gabe erwogen werden.

    Stand:  20.11.2019

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  • Zur Festlegung des therapeutischen Vorgehens und der zu ergreifenden Infektionsschutzmaßnahmen muss bei jeglichem Nachweis eines potentiell toxigenen Corynebakteriums (C. diphtheriae, C. ulcerans, C. pseudotuberculosis) stets auch der Nachweis des Diphtherietoxins angestrebt werden. Die Corynebakterien-Stämme dieser Spezies lassen sich anhand ihres Diphtherietoxin (DT)-Status in drei Kategorien einteilen:

    1. toxigene Stämme (engl. toxigenic), die das tox-Gen tragen und aktives DT produzieren
    2. nicht-toxigene (engl. non-toxigenic) Stämme, die kein tox-Gen haben und folglich kein DT produzieren können und
    3. Stämme, die zwar das tox-Gen tragen, aber kein aktives DT produzieren (sog. Toxingen-positive nicht-toxigene Stämme (engl. non-toxigenic tox-bearing oder NTTB)).

    Nicht-toxigene Stämme können durch Phagenkonversion die Fähigkeit zur DT-Produktion erwerben. Daher sollte bei Nachweis eines potentiell toxigenen Corynebakteriums stets der Nachweis des DT in zwei Schritten erfolgen:

    1. Molekularbiologischer Nachweis des tox-Gens mittels PCR. Bei Nachweis des tox-Gens handelt es sich um einen nach §7 IfSG meldepflichtigen Befund.
    2. Nachweis des DT mittels Immunpräzipitation (sichtbare Komplexbildung zwischen vom C. produzierten DT und dem Test-Antitoxin) im Elek-(Ouchterlony-)Test bei Isolaten, bei denen das tox-Gen in der PCR nachgewiesen werden konnte. Dies ist insbesondere zur Risikoabschätzung wichtig.

    Da der Elek-Test in den meisten Laboren nur noch äußerst selten durchgeführt wird und auch die PCR nicht in allen Laboren etabliert ist, sollten verdächtige Stämme zum kostenfreien Toxin(-Gen)nachweis (PCR und Elek-Test) unverzüglich an das Konsiliarlabor für Diphtherie geschickt werden. Dort können auch Resistenztestungen, Stammdifferenzierungen und -typisierungen (z.B. mittels Multi Locus Sequenz Typsierung (MLST) oder Next Generation Sequencing (NGS) zur Identifizierung von Infektionsketten) durchgeführt werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im RKI-Ratgeber Diphtherie.

    Adresse des Konsiliarlabors für Diphtherie
    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
    Veterinärstraße 2, 85764 Oberschleißheim

    Der Einsendeschein ist unter https://www.lgl.bayern.de abrufbar.

    Stand:  20.11.2019

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  • Haus- und Nutztiere können für den Menschen eine Infektionsquelle für eine Infektion mit Corynebakterien darstellen. Vor allem bei Infektionen mit Diphtherietoxin-produzierenden (sog. toxigenen) Stämmen von Corynebacterium (C.) ulcerans, bei denen es sich in den meisten Fällen um Haut-/ oder Wunddiphtherie handelt, konnten (Haus-)Tiere wie Hund und Katze als Infektionsquelle ermittelt werden. Aber auch Wild- und Zootiere können Wirte für C. ulcerans sein. Bei Tieren kann C. ulcerans Brustdrüsenentzündungen oder nasalen Ausfluss hervorrufen. Natürlicher Wirt von C. pseudotuberculosis sind Nutztiere wie Schafe und Ziegen, bei denen das Bakterium die sog. Pseudotuberkulose, d.h. eine verkäsende Lymphadenitis mit Abszessen in den Lymphknoten, selten in der Lunge, hervorrufen kann. Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten und dann vor allem mit einer beruflichen Exposition mit derartigen Tieren verbunden.

    Es existieren derzeit keine evidenzbasierten Empfehlungen zum Umgang mit (symptomatischen oder asymptomatischen) tierischen Trägern von toxigenen C. spp. Es gibt jedoch einzelne Fallberichte, die eine erfolgreiche Eradikationstherapie bei Haustieren (Hund, Katze) im Rahmen des Infektionsschutz­managements humaner Erkrankungen beschreiben. Daher sollte der Nachweis von C. ulcerans und C. pseudotuberculosis Anlass geben, (Haus-) Tiere mit Kontakt zu einem humanen Diphtheriefall auf die Besiedelung mit C. spp. hin zu untersuchen und ggf. antibiotisch zu sanieren.

    Stand:  20.11.2019

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  • Die Virulenz des Diphtherie-Erregers entsteht durch das Diphtherie-Toxin. Die Diphtherie-Impfung richtet sich daher gegen das Diphtherie-Toxin, nicht gegen den Diphtherie-Erreger selbst. Die erzeugte antitoxische Immunität verhindert weitgehend Erkrankungen, nicht aber eine Infektion bzw. Kolonisation, sodass auch unter Geimpften Keimträger vorkommen können. Asymptomatische Keimträger, die mit toxigenen C. diphtheriae, C. ulcerans oder C. pseudotuberculosis besiedelt sind, sollten daher zur Sanierung antibiotisch mit Penicillin oder Erythromycin behandelt werden. Der Therapieerfolg sollte nach Abschluss der Therapie mit Rachen- und Nasenabstrichen bzw. bei Hautdiphtherie mit Rachen- und Hautabstrichen kontrolliert werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im RKI-Ratgeber Diphtherie.

    Stand:  20.11.2019

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  • Eine Diphtherieerkrankung erzeugt keine sichere und lang anhaltende Immunität. Nach vollständiger Genesung sollte daher, je nach dokumentiertem Impfstatus, eine Grund- bzw. Erstimmunisierung begonnen bzw. abgeschlossen werden oder eine Auffrischimpfung gegeben werden, wenn die letzte Impfung > 5 Jahre zurückliegt (für Details siehe auch die aktuellen Empfehlungen der STIKO und Ratgeber Diphtherie).

    Stand:  20.11.2019

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  • Das Risiko einer Diphtherie-Infektion ist abhängig von der Nähe und Dauer des Kontaktes mit der erkrankten Person. Als „relevante“ Kontaktpersonen gelten z.B. Personen, die im selben Haushalt leben wie die erkrankte Person oder sich eine Wohnung/Flur/Küche mit der erkrankten Person teilen, Kinder in derselben Kindergartengruppe bzw. -einrichtung, Mitschüler, Personen mit engem körperlichen Kontakt zur erkrankten Person (z.B. Intimpartner), oder Personen, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen eine Mund-zu-Mund-Beatmung, Intubation (bei Rachendiphtherie) oder Wundversorgung (bei Haut-/Wunddiphtherie) vorgenommen haben.

    Diese Kontaktpersonen sollten unabhängig von ihrem Diphtherie-Impfstatus eine postexpositionelle antibiotische Prophylaxe erhalten, z.B. mit Erythromycin (bei Unverträglichkeit auch Azithromycin oder Clarithromycin) oder Penicillin. Falls die letzte Diphtherie-Auffrischimpfung > 5 Jahre zurückliegt, sollte zudem eine Diphtherie-Auffrischimpfung erfolgen. Bei fehlender oder unvollständiger Grund- bzw. Erstimmunisierung sollte diese durchgeführt bzw. vervollständigt werden.
    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im RKI-Ratgeber Diphtherie.

    Stand:  20.11.2019

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  • Die Virulenz des Diphtherie-Erregers entsteht durch das Diphtherie-Toxin (DT). Das DT ermöglicht es dem Bakterium, sich an Zellen anzuheften, in diese einzudringen und diese zu zerstören. Die dadurch verursachte Gewebeschädigung begünstigt die Vermehrung und Übertragung des Bakteriums; toxigene Stämme haben somit einen Überlebensvorteil gegenüber nicht-toxigenen Stämmen.

    Die Schutzwirkung der Diphtherieimpfung beruht auf der Antikörperbildung gegen das DT. Diese bewirkt nicht nur einen Schutz vor Diphtherie-Symptomen für das geimpfte Individuum, sondern führt auf Populationsebene auch zu einer Abnahme der Zirkulation toxigener Corynebakterien in einer ausreichend geimpften Bevölkerung (sog. Herdenimmunität) .

    Ca. 43% der Erwachsenen haben in den letzten 10 Jahren keine empfohlene Auffrischimpfung erhalten [1]. Dank guter Impfraten unter Kindern und Jugendlichen (> 90% Kinder haben eine abgeschlossene Impfserie aus Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung erhalten) zirkulieren kaum noch toxigene Corynebakterien in der Bevölkerung. Somit sind auch Personen, die keinen serologischen Schutz haben, in einer Population mit hohen Durchimpfungsraten aufgrund des Gemeinschaftsschutzes und der daraus resultierenden (äußerst) geringen Zirkulation toxigener Stämme vor einer Infektion mit toxigenen Corynebakterien geschützt. Bei Reisen in Gebiete mit endemischem Vorkommen der Diphtherie fehlt ein solcher Schutz, da aufgrund niedriger Impfquoten eine höhere Zirkulation toxigener Corynebaktrien besteht. Hier ist das Risiko, an einer Diphtherie zu erkranken, bei nicht-geimpften Personen deutlich höher.

    [1] Poethko-Müller, C. und Schmitz, R. Impfstatus von Erwachsenen in Deutschland – Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) Bundesgesundheitsbl 2013; 56:845–857

    Stand:  20.11.2019

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