Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) durchsuchen
1.183 Suchergebnisse
Ergebnis 841-850 von 1.183
-
Die aktive Impfung gegen Masern führt zu einer humoralen und zellulären Immunantwort, die der Immunantwort nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.
Zahlreiche, weltweit durchgeführte Studien zeigen, dass bereits nach einmaliger Impfung gegen Masern 92% der Geimpften vor einer Masernerkrankung geschützt sind. Die Wirksamkeit einer einmaligen Impfung zur Verhinderung von sekundären Erkrankungsfällen unter Haushaltskontakten beträgt ebenfalls 92%. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei über 96% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung. Die WHO schätzt die Qualität der Evidenz zur Impfwirksamkeit als hoch ein.
Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.
Stand: 28.02.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Die Anzahl der Masernfälle ging seit 2001 aufgrund steigender Impfquoten von rund 6.040 Fällen auf einen historischen Tiefstand von 123 Fällen im Jahr 2004 zurück.
Seit einigen Jahren jedoch schwankt die Fallzahl der übermittelten Masernfälle von Jahr zu Jahr und zum Teil erheblich:
2015 2016 2017 2018 2019 2.465 325 924 544 514 Die Masern zeigen in fast jedem Jahr einen typischen saisonalen Verlauf mit den höchsten Erkrankungszahlen im ersten Halbjahr eines Jahres. In einigen Bundesländern treten die Masern nur noch selten auf, wie in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt. Andere Bundesländer wie Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen sind häufiger betroffen.
Seit 2001 besteht nach Infektionsschutzgesetz die Verpflichtung, den Verdacht auf eine Masernerkrankung, die akute Erkrankung oder einen Todesfall aufgrund von Masern über die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter und Landesgesundheitsämter an das Robert Koch-Institut zu melden. Eine Übersicht über die Anzahl der an das RKI übermittelten Masernfälle ist über die webbasierte Abfrage SurvStat@RKI2.0 möglich (https://survstat.rki.de).
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlichen Erkrankungen mit der Meldepflicht unterschätzt wird, da ein Teil der Erkrankten vermutlich nicht vom Arzt behandelt, die Erkrankung nicht als Masern erkannt und nicht jede akute Erkrankung gemeldet wird.
Stand: 28.02.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein dauerhafter persistenter Identifier, der zur Zitierung und Verlinkung von elektronischen Ressourcen verwendet wird. Über den DOI-Namen sind dem Dokument aktuelle und strukturierte Metadaten zugeordnet.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Daten, die im Rahmen einer Datennutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, dürfen 24 Monate genutzt werden. Danach sind die Daten grundsätzlich zu löschen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzungsdauer um 12 Monate verlängert werden.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Daten aus den Campus Files (demnächst verfügbar) und den Scientific Use Files sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Daten, die über eine Datennutzungsvereinbarung bereitgestellt wurden, dürfen grundsätzlich 24 Monate genutzt werden. Im Anschluss an die Nutzungsdauer ist ein Löschvermerk an das FDZ des RKI zu senden.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Die Nutzung der Campus Files (demnächst verfügbar) ist nicht ortsgebunden.
Scientific Use Files dürfen nur innerhalb der beantragenden wissenschaftlichen Einrichtungen genutzt werden.
Daten, die über eine Datennutzungsvereinbarung zur Nachnutzung bereitgestellt werden (erweiterte Datennutzung), sind personengebunden. Diese Daten dürfen nur von den Personen genutzt werden, die explizit auf der Vorhabensbeschreibung benannt wurden.
Daten, die am Arbeitsplatz für Gastwissenschaftler analysiert werden, dürfen nur an dem vom FDZ bereitgestellten Arbeitsplatz innerhalb des RKI analysiert werden. Aufgrund der Datensensibilität werden die Datenauswertungen vom FDZ des RKI hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geprüft, bevor sie den Forschenden zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Die Datensätze werden derzeit in den Formaten SAS, STATA und SPSS bereitgestellt.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Robert Koch-Institut ein sehr wichtiges Anliegen. Das Robert Koch-Institut unterliegt als Bundesbehörde den Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwaltung von Schriftgut in Bundesministerien, die im RKI als Registraturrichtlinie (RegR) umgesetzt ist.
Die von Ihnen auf elektronischem Weg übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich dazu verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten bzw. den Zugang für interne Bereiche zu ermöglichen. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Angaben werden durch eine "Secure Socket Layer"-Verbindung (SSL) verschlüsselt übertragen, so dass Unbefugte diese nicht einsehen können (https-Verbindung). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des RKI.Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Für Studierende, die Datenanalysen im Rahmen von Haus- bzw. Seminararbeiten vornehmen möchten, bieten sich Campus Files an, die voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2020 verfügbar sein werden (siehe " Was ist unter einem Campus File zu verstehen?").
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema -
Am RKI-Standort der Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring steht ein im besonderen Maße gesicherter Arbeitsplatz für Gastwissenschaftler (GWAP) für externe Forschende bereit. Dort können besonders sensible Daten, die aus Gründen des Datenschutzes besonderen Zugangsbeschränkungen unterliegen, analysiert und/oder mit externen Daten verknüpft werden. Um diese sensiblen Daten nutzen zu können, muss ein Datennutzungsvertrag unterzeichnet werden.
Der Arbeitsplatz ist mit den gängigen Analyseprogrammen (SAS, STATA und SPSS) ausgestattet und ist nach außen vollständig isoliert, d.h. es besteht keine Netzwerk- oder Internetanbindung. Der Zugang zum Gastarbeitsplatz erfolgt nach Absprache. Die Termine müssen vorab mit dem betreuenden FDZ-Standort abgestimmt werden.
Dieser Datenzugangsweg ist kostenfrei.
Stand: 15.01.2020
Weitere FAQs zum Thema