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Bei Kindern und Jugendlichen liegt ein vollständiger Impfschutz gegen Masern vor, wenn sie insgesamt zwei Impfungen gegen Masern in einem Mindestabstand von 4 Wochen erhalten haben.
Personen, die nach 1970 geboren wurden, sollen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine einmalige Masern-Impfung erhalten, wenn
a) sie in der Kindheit keine Masern-Impfung erhalten haben
b) sie in der Kindheit nur eine Masern-Impfung erhalten haben
c) ihr Impfstatus unklar ist.Personen, die ein erhöhtes berufliches Risiko für einen Kontakt zu Masernviren haben, sollten zwei Masern-Impfungen erhalten haben. Das gilt für Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende, ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- in medizinischen Einrichtungen, inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe arbeiten
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potentiell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
siehe auch:
Warum sollen bestimmte Berufsgruppen zwei Masern-Impfungen erhalten?Wem wird die Impfung gegen Masern von der STIKO empfohlen?
Stand: 28.02.2020
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Die sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Sie treten bei etwa 5% der Geimpften etwa 7 bis 10 Tage nach der Impfung auf – häufig in Verbindung mit Fieber – und klingen nach 1 bis 3 Tagen wieder ab. Auch immunsupprimierte Personen können nicht mit Impfmasern angesteckt werden.
Falls nach einer Riegelungsimpfung oder einer Impfung zur Postexpositionsprophylaxe Symptome wie Fieber oder ein Exanthem auftreten, muss zwischen Impfmasern und einer Wildvirusinfektion unterschieden werden.
Tritt das Exanthem innerhalb der ersten sechs Tage nach einer Impfung auf, handelt es sich eher um eine Wildvirusinfektion. Eine sichere Unterscheidung kann mit einer Laboruntersuchung mittels PCR-Untersuchung (Rachenabstrich, Urin) erfolgen.
Stand: 28.02.2020
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Eine an Masern erkrankte Person ist bereits ansteckend, ehe der (für Masern typische) Hautausschlag (Exanthem) zu sehen ist. Eine Ansteckungsgefahr besteht bereits 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags bis 4 Tage danach und ist unmittelbar vor Auftreten des Hautausschlages am größten. Zu diesem Zeitpunkt bestehen meist nur unspezifische Krankheitsanzeichen wie Schnupfen, Husten, Fieber oder Bindehautentzündung.
Stand: 28.02.2020
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Sind zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert, kann auch bei Fehlen von bzw. grenzwertigen Antikörperspiegeln ein Schutz gegen Masern mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich. Der Schutz nach einer zweifachen Impfung hält wahrscheinlich lebenslang an.
Der Masernschutz wird sowohl durch eine humorale (durch Antikörper vermittelt) wie auch durch eine zelluläre Immunität erzeugt. Die durch die Impfung oder Wildvirusinfektion vermittelten IgG-Antikörper werden noch Jahre nach der Impfung/Infektion nachgewiesen; sie können jedoch über die Zeit unter die Nachweisgrenze sinken. Nach Kontakt mit dem Wildvirus oder nach einer weiteren Impfung steigen die Antikörper-Titer wieder an. Zur Ermittlung der zellulären Immunität steht kein Routinemessverfahren zur Verfügung.
Stand: 28.02.2020
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Impfungen mit einem MMR-Impfstoff sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen kontraindiziert. MMR-Impfstoffe gehören zu den sogenannten Lebendimpfstoffen, die abgeschwächte, vermehrungsfähige Impfviren enthalten. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden.
Eine versehentliche Impfung mit einem MMR-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).
In der Stillzeit ist die Gabe des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes möglich.
Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ " STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie " Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".
Stand: 28.02.2020
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Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Erkrankung, die durch Masern-Wildviren, die im zentralen Nervensystem (ZNS) überdauern, ausgelöst wird. Das Impfvirus konnte bei Erkrankten bisher noch nie nachgewiesen werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Masernimpfung keine SSPE verursachen kann.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen ebenfalls, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen oder Autismus gibt. Für den in der Vergangenheit wahrgenommenen Anstieg von Autismusfällen gibt es eine gute wissenschaftliche Erklärung. Er ist vor allem durch neuere, sensiblere Diagnosekriterien, eine verbesserte diagnostische Praxis und durch ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein für die Erkrankung zu begründen.
Stand: 28.02.2020
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Die ersten IgM-Antikörper gegen Masern können etwa 12 bis 15 Tage nach der ersten MMR-Impfung nachgewiesen werden. Von einem Schutz ist bei ca. 92% der Geimpften nach 3 bis 4 Wochen auszugehen. In der Regel reagieren Personen, die nach der ersten Impfung keine Antikörper gebildet haben, in der beschriebenen Weise auf die zweite Impfung (Wirksamkeit von 98%-99%). Eine serologische Testung nach Impfung wird nicht empfohlen.
Stand: 28.02.2020
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Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern ist grundsätzlich von einer lebenslangen Immunität gegen Masern auszugehen. In den letzten Jahren wird jedoch ein steigender Anteil an zweimal Geimpften unter den gemeldeten Masernfällen beobachtet. Wie kommt das?
Bei steigender Durchimpfung der Bevölkerung erhöht sich die Zahl der Geimpften und vermindert sich die der Ungeimpften in der Bevölkerung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Masernfälle. Da jedoch ein Impfversagen auch nach zweimaliger Impfung vorkommen kann (die Wirksamkeit liegt etwa bei 98%-99%), werden sich unter den an Masern Erkrankten auch geimpfte Personen befinden. Bei sinkenden Fallzahlen verändert sich das Zahlenverhältnis zwischen geimpften und ungeimpften Personen unter den Fällen: der Anteil der geimpften Fälle steigt an.
Ein Zahlenbeispiel kann das verdeutlichen: Sind von 100 Personen nur 50 geimpft (Impfquote 50%), so hat bei einer Impfstoff-Wirksamkeit von 98% rechnerisch 1 geimpfte Person keinen Schutz vor einer Maserninfektion und könnte im Falle einer Exposition erkranken. Bei den 50 Ungeimpften ist davon auszugehen, dass sie alle nach Exposition erkranken. Das heißt, 51 von 100 Personen erkranken und unter diesen 51 Erkrankten wäre 1 geimpfte Person, was einem Anteil der Geimpften unter den Erkrankten von 2% entspricht. Sind dagegen doppelt so viele Personen geimpft (nämlich alle 100, Impfquote 100%), verdoppelt sich bei gleichbleibender Impfstoff-Wirksamkeit von 98% auch die Zahl derjenigen, die trotz Impfung keinen Schutz entwickeln und damit bei Exposition an Masern erkranken könnten (von 1 auf 2 Personen). In diesem Fall würden zwar nur 2 von 100 Personen erkranken, aber der Anteil der Geimpften unter den Erkrankten wäre 100%.
Obwohl der beschriebene epidemiologische Effekt eine gute Erklärung für den steigenden Anteil der Geimpften unter den Masernfällen darstellt, sollte natürlich auch die theoretische Möglichkeit einer tatsächlich sinkenden Immunität in der Bevölkerung nach Impfung nicht außer Betracht gelassen werden. So führt eine Unterbrechung der Viruszirkulation dazu, dass der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob dies jedoch tatsächlich zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Daten aus Ländern, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben, wie z.B. Finnland, sprechen dagegen. Dort sieht man bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Jahre.
Stand: 28.02.2020
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Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.
Die theoretische Möglichkeit einer zukünftigen tatsächlichen Abnahme der Immunität in der geimpften Bevölkerung wird diskutiert. Es ist denkbar, dass durch die Unterbrechung der Viruszirkulation der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob die Auffrischung jedoch zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Eine epidemiologische Relevanz scheint die fehlende Auffrischung nicht zu haben, wie. Daten aus Ländern zeigen, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben. So sieht man z.B. in Finnland bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Zeit.
Stand: 28.02.2020
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Masern beginnen in der Regel mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und Kopfschmerzen, begleitet von weißen bis blau-weißen Flecken an der Mundschleimhaut. Am 2. – 4. Tag nach Auftreten dieser ersten Symptome steigt das Fieber weiter an und es bildet sich der für die Masern typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken aus, die im Gesicht und hinter den Ohren beginnen und sich danach am ganzen Körper ausbreiten. Der Ausschlag bleibt ca. 3 - 4 Tage bestehen und klingt dann, meist mit begleitender Schuppung, ab. Das Fieber sinkt in der Regel ab dem 5. - 8. Krankheitstag. Neben diesen typischen Symptomen können als Komplikationen der Masernerkrankung zusätzlich Durchfall, Mittelohrentzündung und Lungenentzündung auftreten (siehe FAQ Welche Risiken und Komplikationen gehen mit einer Masernerkrankung einher?). Bei Personen, die aus verschiedenen Gründen nur über eine Teilimmunität verfügen (z.B. in den ersten Tagen nach einer Impfung) können die Symptome schwächer ausfallen. Eine Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität, d.h. man ist lebenslang vor einer erneuten Masernerkrankung geschützt.
Stand: 28.02.2020
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