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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionen des Menschen. Sie führen bereits nach kurzem Kontakt mit Erkrankten zu einer Infektion. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht in der Anfangsphase der Erkrankung, in der meist nur unspezifische Symptome wie Fieber, Schnupfen, Husten oder eine Bindehautentzündung vorliegen. Nahezu alle Infizierten erkranken (siehe FAQ Wie lange ist eine an den Masern erkrankte Person ansteckend?).
Die Viren werden in der Regel durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen oder seltener auch aerogen über Tröpfchenkerne (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.
Ein direkter Kontakt ist nicht für die Übertragung der Masern erforderlich. Masernviren wurden noch nach 2 Stunden in der Luft eines Raumes nachgewiesen, in dem sich ein an Masern Erkrankter aufgehalten hatte. Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an den Masern Erkrankter, infizierten sich mit Masern, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte.
Stand: 28.02.2020
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Nach Infektionsschutzgesetz werden in Deutschland alle Masern- und Rötelnfälle zeitnah und fortlaufend erhoben. Im Nationalen Referenzzentrum für Masern Mumps und Röteln am Robert Koch-Institut wird die Genotypisierung (Feintypisierung) der zirkulierenden Virusvarianten durchgeführt.
Auf Basis der Informationen aus diesen beiden Datenquellen wird versucht, Transmissionsketten (kontinuierliche Übertragung einer Virusvariante) in Deutschland nachzuvollziehen. Die Dauer der Transmissionsketten gibt Auskunft über den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Elimination (siehe FAQ Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?). Ferner werden zum Beispiel Daten zu Impfquoten in verschiedenen Regionen Deutschlands, Daten zur Migration nach Deutschland und Daten zu durchgeführten Maßnahmen zur Eindämmung von Masernausbrüchen analysiert.
Jedes Jahr beurteilt die Nationale Verifizierungskommission am Robert Koch-Institut die aktuellen epidemiologischen Daten hinsichtlich des Standes der Elimination der Masern und Röteln in Deutschland und verfasst Berichte an die WHO und an das Bundesministerium für Gesundheit.
- Vorgehensweise der Nationalen Verifizierungskommission
- Berichte der Nationalen Verifizierungskommission
Stand: 28.02.2020
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Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen hat deutliche Vorteile, da die Anzahl der notwendigen Einzelimpfungen reduziert wird. Es gibt die 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) oder die 4-fach Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) schützt.
Zwei Impfungen mit einem MMR-Impfstoff schützen zum Beispiel gleichzeitig vor drei Erkrankungen (Mumps, Masern, Röteln), für die ansonsten sechs Impfungen nötig gewesen wären. Mögliche Nebenwirkungen der Impfung werden ebenfalls reduziert, da insgesamt weniger Impfungen notwendig sind.
Weniger Impfungen bedeuten eine geringere Schmerzbelastung für die Kinder und einen geringeren zeitlichen Aufwand für Eltern und Ärzte. Mehr Kinder können rechtzeitig einen zuverlässigen Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln (und ggf. Windpocken) aufbauen, da weniger Impftermine für einen ausreichenden Impfschutz benötigt werden.
Ein Kombinationsimpfstoff ist in der Regel genauso wirksam und verträglich wie die entsprechenden Einzelimpfstoffe. Studien weltweit zeigen, dass schwere unerwünschte Nebenwirkungen bei den MMR(V)-Impfstoffen nur sehr selten auftreten. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird daher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich empfohlen.
Stand: 28.02.2020
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Einfachimpfstoffe (monovalente Impfstoffe) gegen Masern sind seit 2018 in der EU nicht mehr verfügbar. Bereits seit 2014 waren nur noch wenige Kontingente eines monovalenten Impfstoffs im Rahmen eines Parallelimportes (PEI: Parallelimport-Arzneimittel) in Deutschland erhältlich.
Stand: 28.02.2020
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Die häufigsten Komplikationen einer Masernerkrankung sind (bakterielle) Mittelohrentzündungen (bei 7-9% der an Masern Erkrankten), Durchfälle (ca. 8%) und Lungenentzündungen (1-6%). Säuglinge, Kleinkinder sowie Erwachsene über 20 Jahre haben ein höheres Risiko, bei einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden.
Sehr viel seltener können Komplikationen wie eine Gehirnentzündung oder die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Die Gehirnentzündung tritt in etwa bei 1 von 1.000 erkrankten Personen 4-7 Tage nach Auftreten des Masernhautausschlages auf. Die SSPE tritt durchschnittlich erst 6-8 Jahre nach der Infektion auf und verläuft immer tödlich. Es kommt durchschnittlich zu 4-11 SSPE-Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen. Kinder, die mit < 5 Jahren an Masern erkranken, haben ein deutlich höheres SSPE-Erkrankungsrisiko.
Besonders schwer und bisweilen tödlich können die Masern bei Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche verlaufen.
Auch in Deutschland sterben jährlich etwa 3-7 Personen aufgrund der Masern (Daten der Todesursachenstatistik).
Durch eine Maserninfektion kann das Immunsystem langanhaltend (bis zu einem Jahr oder sogar länger) geschwächt sein. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Gefahr für weitere Infektionen.
Stand: 28.02.2020
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Insgesamt treten in Deutschland seit einigen Jahren etwa 40% bis 50% der Masernerkrankungen bei Personen im Alter von über 20 Jahren auf. Bezogen auf alle Personen der spezifischen Altersgruppe (Inzidenz) sind Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr besonders stark betroffen.
Die Gründe für das Auftreten der Masern in den verschiedenen Altersgruppen sind vielfältig:
- Der Schutz, der durch die mütterlichen Antikörper verliehen wird, hält nur 3 bis 4 Monate nach der Geburt an. Säuglinge können erst ab dem Alter von 11 Monaten (bei Aufnahme in der Kita oder im Rahmen eines Ausbruches bereits ab 9 Monaten) geimpft und damit vor der Erkrankung geschützt werden.
- Kleinkinder werden oft später als von der Ständigen Impfkommission empfohlen geimpft, daher ist der Schutz auch bei Ein- bis Zweijährigen oftmals unzureichend.
- Obwohl die Impfungen gegen Masern seit 1970 bzw. 1973 und die zweimalige Masernimpfung für Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland seit 1991 bundesweit empfohlen werden, wurde diese Empfehlung bis zum Anfang der 2000er Jahre nur schleppend und auch Nachholimpfungen nicht immer umgesetzt. So besteht auch bei etwa 15% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, noch keine ausreichende Immunität gegen Masern.
Stand: 28.02.2020
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In der Regel vergehen zwischen dem Kontakt mit Masernviren und dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags 13 bis 14 Tage. Manchmal zeigt sich der Hautausschlag auch schon nach 7 Tagen, selten erst nach 21 Tagen. Die ersten Beschwerden einer Masernerkrankung treten ungefähr 10 bis 12 Tage nach der Ansteckung auf und äußern sich durch unspezifische Symptome, wie Schnupfen, Husten, Bronchitis, Fieber und Bindehautentzündung. Drei bis fünf Tage später folgt der für Masern typische Hautausschlag.
Stand: 28.02.2020
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Für Personen, die (noch) keine Impfung gegen Masern mit dem Lebendimpfstoff erhalten dürfen, wie Säuglinge < 6 Monate, Schwangere oder Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen des Immunsystems, ist es besonders wichtig, dass ihre Umgebung einen sicheren Schutz gegen Masern aufweist. Hierzu gehören insbesondere Familienangehörige.
Um alle, die (noch) nicht geimpft werde können, wirksam gegen Masern zu schützen, muss ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden. Dies ist der Fall, wenn mindestens 95% in der Bevölkerung immun sind. Mathematische Modelle haben gezeigt, dass sich dann das Masernvirus nicht mehr weiter in der Bevölkerung verbreiten kann.
Stand: 28.02.2020
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Chronische Grunderkrankungen stellen per se keine Kontraindikation für eine Masernimpfung dar, im Gegenteil.
Personen mit chronischen Grunderkrankungen (zum Beispiel Herz- oder Lungenerkrankungen) sollten gut gegen impfpräventable Erkrankungen geschützt werden, weil bei ihnen Infektionskrankheiten besonders schwer verlaufen können. Leider sind allerdings Personen mit chronischen Grunderkrankungen aus Sorge vor mangelnder Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe häufig nicht ausreichend geimpft. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.
Nur wenn durch die Erkrankung oder die notwendige medikamentöse Therapie die Immunfunktion des Patienten in bestimmter Weise beeinträchtigt ist, dürfen keine Lebendimpfstoffe, also auch nicht die Masernimpfung (als MMR-Kombinationsimpfstoff), verabreicht werden. Im Einzelfall muss der Arzt oder die Ärztin (ggf. in Kooperation mit weiteren ExpertInnen) entscheiden, ob eine relevante Immunsuppression und damit eine zeitweise oder dauerhafte Kontraindikation für die Impfung vorliegt (siehe auch FAQ Wer sollte die MMR-Impfung nicht erhalten? Welche medizinischen Kontraindikationen gibt es?).
Hilfestellungen hierzu bieten die Veröffentlichungen der STIKO zu „Impfen bei Immundefizienz“.Stand: 28.02.2020
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Die Kontraindikationen sind in den jeweiligen Fachinformationen der Masernimpfstoffe aufgeführt. Ergänzend können die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen eine wichtige Orientierung geben.
Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten im Allgemeinen:
- akutes Fieber (>38,5°C) oder eine akute schwere Erkrankung
- Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden)
- bestimmte schwere Einschränkungen des Immunsystems (siehe weitere Informationen unten)
- bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs. Die Bestandteile des Impfstoffes sind ebenfalls in der Fachinformation aufgelistet.
Im Allgemeinen keine Kontraindikation zur MMR-Impfung sind zum Beispiel:
- banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5° C) einhergehen und eine „erhöhte Infektanfälligkeit“
- Behandlung mit Antibiotika
- Ekzem u.a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
- chronische Erkrankungen wie Asthma
- Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Krampfanfälle in der Vorgeschichte oder bei Familienmitgliedern
- eine Hühnereiweißallergie in den allermeisten Fällen (siehe FAQ: Kann bei Hühnereiweißallergie gegen Masern bzw. Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden?)
- ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
- Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes
- stillende Frauen: Sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer Impfung gegen Gelbfieber (s.o. unter Kontraindikationen)
Siehe dazu auch: "Kontraindikationen zur Durchführung von Impfungen: Häufig gestellte Fragen und Antworten"
Eine versehentliche MMR-Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.
Ein kompetentes Immunsystem ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und sichere Impfung mit Lebendimpfstoffen. Die im MMR-Impfstoff enthaltenen abgeschwächten aber vermehrungsfähigen Viren können sich bei Menschen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems unkontrolliert vermehren und somit schwere und in Einzelfällen sogar tödliche Infektionen hervorrufen. Andererseits können Patienten mit eingeschränktem Immunsystem auch ein erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankung haben und in besonderer Weise von einer Impfung profitieren. Eine Impfung kann daher bei Patienten mit bestimmten Formen der Immundefizienz in Absprache mit den behandelnden Spezialisten in Betracht gezogen werden, wenn der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt.
In Zusammenarbeit von STIKO, Fachgesellschaften und weiteren ExpertInnen wurden verschiedene zielgruppenspezifische „Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen“ für das Impfen von Patienten mit eingeschränktem Immunsystem verfasst:
- (I) Grundlagenpapier
- (II) Impfen bei Primären Immundefekterkrankungen und HIV-Infektion
- (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Grundkrankheiten
- (IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie
Siehe unter "Impfen bei Immundefizienz".
Letztlich ist die Frage nach dem Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation wie jede ärztliche Maßnahme im Einzelfall nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen.
Stand: 28.02.2020
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