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Eine Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft ist genauso sicher wie eine Impfung vor einer Schwangerschaft.
Bei schwangeren Frauen führt eine Impfung mit einem Tdap-Impfstoff zu einem ähnlichen Nebenwirkungsspektrum wie bei nicht schwangeren Frauen. Im Vordergrund stehen dabei lokale Nebenwirkungen wie Rötungen, leichte Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, die häufiger vorkommen können. Auch systemische Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Unwohlsein, Muskel- und Gliederschmerzen oder Fieber können vorkommen, klingen aber nach wenigen Tagen wieder ab. Negative Effekte auf den Schwangerschaftsverlauf oder auf das Neugeborene wurden nicht beobachtet, weder in einer Vielzahl von Beobachtungsstudien noch in der Überwachung von Impfnebenwirkungen in Ländern, die wie England oder USA schon seit vielen Jahren Frauen in der Schwangerschaft impfen.
Literaturhinweis
Vygen-Bonnet S, Hellenbrand W, Garbe E, von Kries R, Bogdan C, Heininger U, et al. Safety and effectiveness of acellular pertussis vaccination during pregnancy: a systematic review. BMC Infect Dis. 2020;20(1):136.
Stand: 26.03.2020
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Beim Nachweis von Masern-IgG kann von einer zurückliegenden Masern-Infektion oder Impfung ausgegangen werden. Negative oder grenzwertige Befunde sollen in Abhängigkeit vom Impfstatus interpretiert werden. Ist keine oder nur eine MMR- oder Masern-Impfung dokumentiert, sollen fehlende Impfungen entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO bzw. nach Masernschutzgesetz nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich. Zwei dokumentierte Impfungen lassen auch bei einem negativen Titer Immunität annehmen. Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Masernschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird, für die kein Routinemessverfahren zur Verfügung steht. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich.
Stand: 28.02.2020
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Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Masern-IgG nur eine MMR- oder Masern-Impfung dokumentiert, soll der Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO bzw. des Masernschutzgesetzes komplettiert werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich. Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, kann Schutz trotz eines negativen oder grenzwertigen Antikörperspiegels angenommen werden. Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Masernschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird, für die kein Routinemessverfahren zur Verfügung steht. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich.
Stand: 28.02.2020
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Die Feststellung einer Masernimmunität sollte primär durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, sind die Betroffenen zuverlässig gegen Masern geschützt. Fehlende Impfungen sollen entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen bzw. dem Masernschutzgesetz verabreicht werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird von der STIKO nicht empfohlen. Eine durchgemachte Erkrankung kann mit einer Laboruntersuchung bestätigt werden.
Stand: 28.02.2020
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Nach zweifacher Impfung ist eine Antikörperkontrolle aufgrund der hohen Effektivität der Masernimpfung nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.
Stand: 28.02.2020
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Vom Hersteller des jeweiligen Tests werden Messwertbereiche für die Interpretation des Testergebnisses vorgegeben. Das Testergebnis wird vom Labor validiert und entsprechend interpretiert. Die Interpretation wird dem anfordernden Arzt/ der anfordernden Ärztin mitgeteilt. Falls eine Interpretation unterblieben ist, kann gelten: Ein positiver Masern-IgG Befund zeigt eine zurückliegende Infektion oder Impfung an; von Immunität kann ausgegangen werden. Ein allgemein gültiger Grenzwert muss nicht herangezogen werden.
Stand: 28.02.2020
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Der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, der abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren enthält. Die Übertragung von Masern- und Mumps-Impfviren auf Kontaktpersonen wurde bisher noch nie beobachtet. Eine Übertragung des Röteln-Impfvirus über die Muttermilch auf Säuglinge wurde beschrieben, dies führte jedoch in keinem Fall zu einer Erkrankung des Säuglings. Auch Kontaktpersonen einer Schwangeren können geimpft werden.
Stand: 28.02.2020
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Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung oder einer vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.
Stand: 28.02.2020
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Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung besteht lebenslange Immunität. Weitere Impfungen gegen Masern sind dann nicht mehr erforderlich. Wenn noch gegen Röteln oder Mumps geimpft werden muss, kann ein MMR-Impfstoff ohne Bedenken verwendet werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.
Stand: 28.02.2020
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Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, der abgeschwächte Viren enthält. Unterschiedliche Lebendimpfstoffe (z.B. MMR- und Varizellen-Impfstoffe) können zeitgleich verabreicht werden. Bei einer zeitgleichen Gabe sollten Impfungen in unterschiedliche Gliedmaßen gegeben werden. Werden die Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht zeitgleich verabreicht, sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Andernfalls kann der Aufbau des Impfschutzes gestört werden.
Die Einhaltung von Mindestabständen zu Impfungen mit Totimpfstoffen, die z.B. inaktivierte Krankheitserreger, deren Antigenbestandteile oder Toxoide beinhalten, ist nicht erforderlich. Totimpfstoffe können zeitgleich mit dem Lebendimpfstoff oder auch zu jedem anderen Zeitpunkt gegeben werden. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein.
Die Angaben zu Zeitabständen und zur Koadministration in der Fachinformation der jeweiligen Impfstoffe sind stets zu beachten.
Stand: 28.02.2020
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