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  • Eine vollständige Impfung ist der wichtigste Schutz vor der Erkrankung.

    Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten generell gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Polio geimpft sein. Bestehende Impflücken sollten mit dem zu injizierenden inaktivierten Polio-Impfstoff (IPV) geschlossen werden. Siehe hierzu die Infografiken zur Überprüfung des Poliomyelitis-Impfschutzes für alle Altersgruppen, die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Polio-Impfung und die Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter www.impfen-info.de. Aktuelle Polio-Impfquoten bei Kindern nach Bundesländern und Landkreisen sind bei VacMap abrufbar.

    Außerdem sollte immer auf eine gute Hygiene geachtet werden.

    Stand:  17.04.2025

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  • Die WHO-Region Europa gilt seit 2002 als Polio-frei. Um Erkrankungsfälle frühzeitig zu erkennen, gibt es in Deutschland eine bundesweite Enterovirussurveillance (Polioviren zählen zu den Enteroviren): Bei Hirnhautentzündungen, Gehirnentzündungen und dem Auftreten von akuten schlaffen Lähmungen sollen Kliniken Proben von Patientinnen und Patienten in spezialisierten Laboren untersuchen lassen. Dieses Labornetzwerk wird vom Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren (NRZ PE) am Robert Koch-Institut koordiniert, das bei Bedarf auch eine weiterführende Diagnostik anbietet (siehe " Worauf sollten Ärztinnen und Ärzte achten? "). Das NRZ PE ist auch Regionales Referenzlabor der WHO. Zusätzlich wird im NRZ PE im Rahmen eines Forschungsprojekts das Abwasser an einigen Standorten Deutschlands auf Polioviren untersucht. Die dabei nachgewiesenen Polioviren werden durch genetische Analysen (Sequenzierung) näher charakterisiert. Durch Abwassertestungen lassen sich auch zirkulierende Polioviren frühzeitig identifizieren – bevor Erkrankungen bei Menschen auftreten (siehe " Wie funktionieren die Abwasser­unter­suchungen?").

    Stand:  17.04.2025

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  • Generell zeigen Nachweise im Abwasser, dass es Menschen im Einzugsgebiet des Klärwerks gibt, die vom Schluckimpfung-abgeleitete Polioviren mit dem Stuhl ausscheiden. Siehe auch " Können von Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren krank machen?", " Was kann man tun, um sich zu schützen?" und " Worauf sollten Ärztinnen und Ärzte achten? ".

    Stand:  17.04.2025

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  • Der Polio-Notfallausschuss der Weltgesundheits­organisation wurde entsprechend der Internationalen Gesundheits­vorschriften (International Health Regulations, IHR) eingesetzt. Der Notfall­ausschuss besteht aus unabhängigen, internationalen Fachleuten und befasst sich mit den Risiken einer internationalen Ausbreitung von Polioviren für die öffentliche Gesundheit. Der Notfall­ausschuss tagt üblicherweise alle drei Monate und schlägt dem WHO-Generaldirektor vor, wie die internationale Ausbreitung von Polioviren verringert werden kann.

    Das Auftreten von zirkulierenden Impfstoff­abgeleiteten Viren (cVDPV) in Abwasserproben in Deutschland seit Ende des Jahres 2024 (siehe auch „ Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland?“) hat das Robert Koch-Institut gemäß der Internationalen Gesundheitsvorschriften an die WHO gemeldet. Solche Nachweise in Abwasserproben wurden auch aus mehreren anderen europäischen Staaten gemeldet (Eurosurveillance 23.1.2025).

    Während der jüngsten Sitzung am 6.3.2025 stellte der Polio-Notfall­ausschuss der WHO fest, dass Poliomyelitis weiterhin eine internationale Gesundheits­notlage darstellt. Im dazugehörigen Bericht des Notfall­ausschusses, der am 10.4.2025 veröffentlicht wurde, werden mehrere Länder erwähnt, in denen cVDPV2 in Abwasserproben gefunden worden waren (states infected with cVDPV2, with or without evidence of local transmission). Hierzu gehört nun erstmals auch Deutschland. In Bezug auf Deutschland schätzte der Polio-Notfallausschuss der WHO die Situation so ein, dass eine lokale Übertragung weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden kann. Eine Gefahr für eine internationale Verbreitung von Polioviren stelle Deutschland jedoch nicht dar. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (international health regulations, IGV) ermöglichen es, dass betroffene Länder Empfehlungen zu vorübergehenden Maßnahmen erhalten; diese sind für die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 1 IGV jedoch nicht bindend.

    Für Staaten, in denen cVDPV2 nachgewiesen wurde, wurden u.a. folgende Empfehlungen ausgesprochen: So sollen unter anderem Untersuchungen und Risikobewertungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine lokale Übertragung des eingeschleppten cVDPV2 stattgefunden hat. Außerdem sollen die Anstrengungen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate bei Routineimpfungen verstärkt werden, da eine hohe Durchimpfungsquote ein wesentliches Element der Strategie zur Ausrottung von Polio ist. Die wesentlichen Empfehlungen der WHO wurden hierzulande bereits nach den ersten Abwasserfunden im November 2024 umgesetzt, siehe Epidemiologisches Bulletin 16/2025. Das RKI ist im engen Austausch mit den Landesbehörden. Diese wiederum stehen in engem Kontakt mit den Gesundheitsämtern, um Impflücken zu schließen und klinische Verdachtsfälle frühzeitig zu entdecken.

    Stand:  17.04.2025

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  • Die Weltgesundheitsorganisation hat die internationale Ausbreitung von Polio-Wildviren bereits im Jahr 2014 zu einer internationalen gesundheitlichen Notlage (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt. Das Ausrufen eines PHEIC ermöglicht es betroffenen Ländern, dass weitere Maßnahmen ergriffen bzw. intensiviert werden können, z.B. hinsichtlich Impfstoff­verfügbarkeit, des Ausbaus diagnostischer Kapazitäten und weiterer Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit. Der internationale Gesundheits­notstand wegen Polio ist seither regelmäßig verlängert worden (zuletzt im April 2025).

    Stand:  17.04.2025

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  • Unter www.rki.de/polio sind Informationen des RKI für die Fachöffentlichkeit zu finden, u.a. der RKI-Ratgeber mit Hinweisen zu Erkrankung, Prävention, Diagnostik und Therapie. Informationen zur Schutzimpfung gegen Poliomyelitis, darunter FAQ und Infografiken zum Überprüfen des Poliomyelitis-Impfschutzes, sind unter www.rki.de/polio-impfung abrufbar, Bürgerinformationen zum Impfen beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA): www.impfen-info.de.

    Stand:  17.04.2025

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  • Es ist möglich, dass in Deutschland vereinzelt cVDPV-Fälle unter nicht ausreichend geimpften Menschen auftreten. Daher wird die Ärzteschaft gebeten:

    • Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung von Poliomyelitis ist die Polioimpfung. Ärztinnen und Ärzte sollten daher den Impfstatus u.a. von Kindern und bei Personen, die in Gemeinschafts­unter­künften leben, zum Beispiel Geflüchtete und Asylsuchende, überprüfen und versäumte Impfungen so schnell wie möglich nachholen (siehe " Was kann man tun, um sich zu schützen?").
    • Ärztinnen und Ärzte sollten generell unabhängig von einer Reiseanamnese an die Differenzialdiagnose Poliomyelitis denken.
    • Bei Verdacht auf Poliomyelitis sollte zur Sicherung der Diagnose unverzüglich Kontakt mit dem Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren am Robert Koch-Institut aufgenommen werden. Für weitere Informationen zur Diagnostik siehe RKI-Ratgeber zu Poliomyelitis.
    • Bereits der Verdacht auf Poliomyelitis ist nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sofort dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung muss dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Verdachts vorliegen. Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn diese traumatisch bedingt ist.
    • Auch bei Patientinnen oder Patienten mit aseptischer Meningitis oder Enzephalitis sollten im Rahmen der Nationalen Enterovirus­surveil­lance unentgeltlich Polioviren ausgeschlossen werden: Einsende­scheine können hier angefordert werden.

    Stand:  17.04.2025

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  • Abwasseruntersuchungen dienen als Frühwarnsystem, mit dem man sehr früh Hinweise auf eine mögliche Poliovirus-Zirkulation in der Bevölkerung erhalten kann. Seit Mai 2021 wird im Rahmen des Forschungsprojekts „PIA – Polioviren im Abwasser“ das Abwasser an einigen Standorten in Deutschland auf Polioviren untersucht. An PIA sind das NRZ PE, das Umweltbundesamt und weitere Kooperationspartner beteiligt.

    Der Prozess ist zeitaufwändig. Zuerst müssen die Abwasserproben speziell aufbereitet werden. Da Polioviren – sofern sie im Abwasser vorhanden sind – nur in sehr geringen Mengen vorliegen, werden die Abwasserproben zunächst aufkonzentriert und anschließend mittels Zellkultur auf das Vorhandensein von Polioviren untersucht. Erst durch die Analyse des Viren-Erbguts lässt sich bestimmen, um welche Art von Polioviren es sich handelt, also um ein Wildvirus, Impfvirus oder Impfstoff-abgeleitetes Virus.

    Stand:  17.04.2025

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  • Im Februar 2025 hat die EU den selbstamplifizierenden COVID-19 mRNA-Impfstoff Kostaive (Zapomeran) der Impfstoffhersteller Arcturus Therapeutics und CSL zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen für Personen ab 18 Jahren zugelassen.

    Der Impfstoff Kostaive (Zapomeran) enthält einzelsträngige selbstamplifizierende Messenger-RNA (sa-mRNA). „Selbstamplifizierend“ bedeutet, dass die mRNA im Geimpften nicht nur translatiert (in die kodierte Aminosäurensequenz übersetzt) wird, sondern sich auch selbst vervielfachen kann. Hierfür enthält sie nicht nur die Bauanleitung für das Spike-Protein von SARS-CoV-2 als Impfantigen, sondern auch die Kodierung für das Enzym Replikase, das RNA synthetisieren kann.

    Nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das für die Zulassung von Impfstoffen in Deutschland verantwortlich ist, unterscheidet sich die Impfstoffplattform von Kostaive von der der anderen bisher zugelassenen COVID-19-mRNA-Impfstoffen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna).

    Da es sich um einen neuartigen COVID-19 Impfstoff handelt, ist dieser nicht automatisch durch die bestehende COVID-19-Impfempfehlung der STIKO abgedeckt, sondern muss gesondert durch die STIKO bewertet werden.

    Wann der Impfstoff in Deutschland verfügbar sein wird und ob der Impfstoff an die zirkulierenden SARS-CoV-2-Virusvarainten angepasst sein wird, ist noch unklar.  

    Die STIKO wird zu gegebener Zeit die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs nach ihrer SOP bewerten und entscheiden, ob und wie der neue Impfstoff bei der COVID-19-Impfempfehlung berücksichtigt werden soll.

    Stand:  15.04.2025

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  • Die proteinbasierten RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung gegeben werden. Zur Koadministration des mRNA-RSV-Impfstoffes mit der saisonalen Impfung liegen noch keine Daten vor. Bei anderen mRNA-Impfstoffen wie den COVID-19-Impfstoffen wurden bisher jedoch keine schwerwiegenden Unverträglichkeiten bei der Koadministration mit der Influenza-Impfung beschrieben.

    Der proteinbasierte RSV-Impfstoff Abrysvo kann zudemgleichzeitig mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Zur simultanen Gabe des anderen probeinbasierten RSV-Impfstoffs Arexvy bzw. des mRNA-RSV-Impfstoffs mit COVID-19-Impfstoffen fehlt es derzeit noch an Studienergebnissen. Gleiches gilt auch für die Koadministration von RSV-Impfstoffen mit anderen als den hier erwähnten Impfungen. Nur aus diesem Grund sollte zwischen der RSV-Impfung und anderen  Impfungen ein mindestens 14-tägiger Abstand eingehalten werden. Sollte dies ärztlich begründet nicht umsetzbar sein, kann eine gleichzeitige Gabe in Betracht gezogen werden. Bisher gibt es hinsichtlich der zeitgleichen Gabe von Totimpfstoffen keine Sicherheitsbedenken. Für weitere Informationen sind die jeweiligen Fachinformation zu berücksichtigen.

    Stand:  10.04.2025

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