Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) durchsuchen
1.191 Suchergebnisse
Ergebnis 91-100 von 1.191
-
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen FSME für Personen in den Regionen, die ein erhöhtes FSME-Erkrankungsrisiko aufweisen. Dieses Erkrankungsrisiko wird anhand der gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldeten und dem RKI übermittelten FSME-Fälle eingeschätzt. Demnach sind aktuell 183 Land- und Stadtkreise als FSME-Risikogebiete (s. Karte der FSME-Risikogebiete) ausgewiesen. Die anderen Regionen in Deutschland sind nicht als Risikogebiete klassifiziert, trotzdem können hier einzelne Fällen von FSME auftreten. Daher soll insbesondere während der Zeckensaison bei entsprechender Symptomatik überall in Deutschland differenzialdiagnostisch an FSME gedacht werden. Derzeit bleibt die Surveillance der FSME-Erkrankungen bei Menschen die bestmögliche Grundlage zur Einschätzung des Erkrankungsrisikos.
Auch wenn man in einem Gebiet lebt, das aktuell vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, kann eine Impfung in Betracht gezogen werden. Der Nutzen der Impfung ist jedoch für Menschen, die in Risikogebieten leben und zeckenexponiert sind, sowie für Menschen die in Risikogebiete reisen und zeckenexponiert sind, deutlich höher. Eine fehlende STIKO-Empfehlung ist kein Hindernis für eine Impfung. Die mögliche Kostenübernahme der Impfung außerhalb der Risikogebiete sollte bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Stand: 04.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Für Personen ab 18 bis 59 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.
In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.
Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung (s. auch " Welche COVID-19-Impfstoffe sind in der Saison 2024/2025 verfügbar und von der STIKO empfohlen?"). Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.
Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:
- Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?
- Wie sollten Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?
- Wie sollen Patient:innen, Bewohner:innen und Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden?
- Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?
- Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?
Stand: 04.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Für andere besonders gefährdete Personengruppen wird – eine Basisimmunität vorausgesetzt – eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst empfohlen (siehe Wie sollten Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?). Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. Das heißt, eine Impfung ist nur ausreichend, wenn zudem bereits zwei SARS-CoV-2-Infektionen stattgefunden haben.
Die hybride Immunität (d.h. Immunität nach COVID-19-Impfung und SARS-CoV-2-Infektion) ist der Immunität durch alleinige COVID-19-Impfungen überlegen. Die Immunität, die nach 3 Antigenkontakten aufgebaut wird, bietet einen längerfristigen Schutz vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt die STIKO zu folgender Einschätzung: Auch bei der gegenwärtigen Zirkulation der Omikron-Subvarianten schützt die alleinige COVID-19-Impfung (bestehend aus 2 Impfstoffdosen) oder eine SARS-CoV-2-Infektion allein längerfristig nicht ausreichend gegen schwere COVID-19-Verläufe. Eine Basisimmunität, bestehend aus 2 Impfungen und einer SARS-CoV-2-Infektion, löst vermutlich eine vergleichbar gute Schutzwirkung aus wie die Immunität bestehend aus einer COVID-19-Impfung und 2 SARS-CoV-2-Infektionen.
Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist mittlerweile mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat bereits mindestens eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden.
Mehr Informationen finden Sie der wissenschaftlichen Begründung der STIKO.
Stand: 04.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
COVID-19-Impfstoffe können zusammen mit anderen Totimpfstoffen, wie z. B. der Influenza-Impfung, verabreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen COVID-19 als auch gegen die andere(n) Erkrankung(en) besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zur Koadministration mit RSV-Impfstoffen siehe " Kann die RSV-Impfung zeitgleich mit der Influenza- und/oder COVID-19-Impfung gegeben werden?". Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger und eventuell intensiver als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechenden bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung.
Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.
Stand: 04.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung. Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.
Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:
- schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
- mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
- Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen
Deshalb empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung, die im Herbst verabreicht werden soll. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Mit den Impfungen im Herbst soll ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden. Im Herbst könnte zudem am selben Termin auch gegen saisonale Influenza oder Pneumokokken geimpft werden, sofern eine Indikation vorliegt.
Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.
In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z.B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.
Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.
Stand: 04.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Das RKI bestimmt den Anfang und das Ende der RSV-Saison für Deutschland retrospektiv mit einer Verzögerung von ca. 2 Wochen, allerdings kann es regional dennoch zu gewissen Schwankungen kommen. Die RKI-Bewertung ist also für die individuelle Entscheidung zur Beendigung der Prophylaxe in der jeweiligen Einrichtung -- Klinik oder Praxis -- in einer Region nicht unmittelbar als Entscheidungshilfe zu nutzen.
In der Regel reicht die RSV-Saison von Oktober bis März, kann jedoch von Jahr zu Jahr und auch regional variieren (s. FAQ Wann ist die RSV-Saison?). Zur Entscheidung, bis wann die Nirsevimab-Gabe sinnvoll ist, sollte neben der allgemeinen STIKO-Empfehlung (Oktober bis März) auch die regionale RSV-Aktivität genauso wie die Lebensumstände und die Risikosituation des Säuglings berücksichtigt werden. Ist in einer Region die RSV-Aktivität deutlich zurückgegangen und haben die betreffenden Neugeborenen aktuell wenige Kontakte (z.B. Erstgeborene oder keine Geschwisterkinder in Gemeinschaftseinrichtungen) profitiert das jeweilige Kind wahrscheinlich eher von der Nirsevimab-Prophylaxe vor der nächstfolgenden Saison im Herbst. Ist hingegen regional weiterhin eine hohe RSV-Aktivität zu beobachten oder sprechen die individuellen Lebensumstände oder Risikofaktoren des Kindes für den sofortigen Schutz durch Nirsevimab, ist dies gleichermaßen zu berücksichtigen.
Stand: 03.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Es kommt selten vor, dass Geimpfte an Masern erkranken. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei über 96% der Geimpften den Ausbruch der Masernerkrankung und führt bei ihnen in der Regel zu einem lebenslangen Schutz (s. Warum können 2-fach gegen Masern Geimpfte in seltenen Fällen trotzdem an Masern erkranken?). Je nach Art des Impfversagens (primäres vs. sekundäres Impfversagen) ist eine Virusübertragung auf ungeschützte Personen möglich, kommt jedoch nur selten vor.
Bei einem primären Impfversagen wird keine Immunität nach der Impfung erzielt. Nach Ansteckung erkranken die (ungeschützten) Geimpften an einem vollen Krankheitsbild und können die Viren entsprechend weitergeben.
Beim sekundären Impfversagen tritt – i.d.R. einige Jahre nach der Impfung – eine erneute Empfänglichkeit nach zunächst eingetretener Immunität auf. Die Immunität lässt also nach der Impfung im Laufe der Zeit nach. Bei einem sekundären Impfversagen sind die Symptome allerdings in der Regel abgeschwächt. Daten aus Ausbruchsuntersuchungen - insbesondere in medizinischen Einrichtungen - belegen, dass eine Virusübertragung von Personen mit abgeschwächter Symptomatik aufgrund einer geringeren Viruslast und kürzerer infektiöser Periode sehr viel seltener als bei bisher Ungeschützten stattfindet.
Wenn es auch selten vorkommt: Geimpfte Masernerkrankte können im Rahmen eines Masernausbruchs somit auch eine epidemiologische Rolle spielen und sollten bei der Untersuchung von Transmissionsketten immer mitberücksichtigt werden.
Stand: 02.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Wie alle medizinischen Maßnahmen sind auch Impfungen nicht zu 100% wirksam. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei über 96% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei ihnen in der Regel zu einem lebenslangen Schutz.
Die Ursachen für ein Impfversagen sind vielfältig. Es wird hier unterschieden zwischen dem primären und dem sekundären Impfversagen. Ein primäres Impfversagen tritt auf, wenn nach der Impfung keine Immunität entwickelt wurde. Das kann z.B. bei Immundefizienz der Fall sein oder durch Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen verursacht werden. Auch Fehler bei der Lagerung oder bei der Anwendung des Impfstoffes kommen als Gründe für ein primäres Impfversagen in Frage.
Ein sekundäres Impfversagen liegt vor, wenn eine Immunität nach der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt ("waning immunity"). Dieses Phänomen wird nur selten beobachtet. Ein Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet dagegen i.d.R. kein Nachlassen der Immunität.
Bei Verdacht auf eine akute Masernerkrankung nach zweimaliger Impfung spricht labordiagnostisch das Fehlen von IgM-Antikörpern bei gleichzeitig hohem IgG-Titer für ein sekundäres Impfversagen. Typischerweise weisen die IgG-Antikörper eine hohe Avidität (Bindungsfähigkeit) auf.
Personen, die trotz Impfung erkranken, haben meist einen leichteren oder untypischen Krankheitsverlauf der Masern im Vergleich zu Ungeimpften und übertragen nur sehr selten die Masernviren auf Kontaktpersonen (s. Können Geimpfte, die an Masern erkranken, das Virus an Ungeschützte übertragen? ).
Stand: 02.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Die Impfserie für den Herpes-zoster-Totimpfstoff besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens 2 bis 6 Monaten verabreicht werden. Wurde der Impftermin für die 2. Impfstoffdosis versäumt und es sind mehr als 6 Monate zur vorangegangenen Impfdosis verstrichen, muss die Impfserie nicht neu begonnen werden. Eine verspätete 2. Impfstoffdosis führt zu keiner Verminderung der Schutzwirkung, sollte aber sobald wie möglich verabreicht werden. Derzeit ist unklar, ob eine Auffrischimpfung notwendig ist (siehe auch die Frage Ist nach Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff eine Auffrischimpfung erforderlich?).
Wurde die 2. Impfstoffdosis versehentlich in einem kürzeren Abstand als 2 Monate zur vorangegangenen 1. Impfstoffdosis gegeben, kann man davon ausgehen, dass kein wirksamer Immunschutz aufgebaut wird. Aus diesem Grund sollte die Impfstoffdosis daher nicht gewertet werden und die Gabe der 2. Impfstoffdosis im Abstand von 2 bis 6 Monaten zur nicht im empfohlenen Abstand verabreichten Impfstoffdosis wiederholt werden.
Siehe auch die Frage Kann die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff zusammen mit anderen Impfungen verabreicht werden?
Stand: 01.04.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B sowie COVID-19, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung dar.
Impfungen gegen Influenza, Pertussis und COVID-19 sind Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel. Weitere Informationen zur Influenza-Impfung finden sich unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z > Influenza.
Eine Impfung gegen Pertussis wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde. Weitere Informationen zur Pertussis-Impfung finden sich unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z.
Auch schwangeren Frauen, die bisher über keine SARS-CoV-2-Basisimmunität verfügen oder die Grunderkrankungen haben, empfiehlt die STIKO ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel die Impfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer) (s. FAQ Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?).
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).
In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht erfolgen. Es sind weltweit vereinzelte Fälle beschrieben, in denen gestillte Säuglinge nach Impfung der Mutter gegen Gelbfieber an einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) erkrankt sind.
Zur Varizellenimpfung im Umfeld einer seronegativen Schwangeren siehe: Kann ein Kind gegen Varizellen geimpft werden, wenn die Mutter schwanger ist und keinen Varizellenschutz (seronegativ bzw. keine Varizellenimpfung) besitzt?
Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie " Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft"
Stand: 27.03.2025
Weitere FAQs zum Thema