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Bislang wurden weder Verdachtsfälle noch bestätigte Erkrankungsfälle an Poliomyelitis an das RKI übermittelt.
Stand: 26.03.2025
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In der Regel stellen Hausärztinnen und -ärzte die primäre Anlaufstelle für die Diagnostik und Versorgung von Menschen mit Long COVID dar. Da es sich bei Long COVID um eine Multisystemerkrankung handelt, kann zudem eine interdisziplinäre Versorgung mit enger Kooperation zwischen hausärztlichen und fachärztlich spezialisierten Versorgern notwendig sein. Je nach individuellem Bedarf binden die koordinierenden Hausärztinnen und -ärzte daher weitere Facharztgruppen und Gesundheitsberufsgruppen in die Behandlung mit ein. Für eine verbesserte, bedarfsgerechte und zeitnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID wurde Ende 2023 die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht. Diese beschreibt den Ablauf der Diagnostik und Behandlung (sog. Versorgungspfade) und legt Regelungen für die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung fest, welche – in Abhängigkeit von der Art, Schwere und Komplexität der Beschwerden – in den drei Ebenen der hausärztlichen, fachärztlichen und spezialisierten ambulanten Versorgung (durch sog. Spezialambulanzen für Schwerstbetroffene oder Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf) erfolgen kann. Zur Umsetzung der G-BA-Richtlinie bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID wurden zu Beginn des Jahres 2025 mehrere neue Leistungen für die Behandlungsvergütung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, darunter auch Leistungen und Zuschläge für besonders schwer betroffene Fälle.
Einen ersten diagnostisch-therapeutischen Leitfaden mit Empfehlungen zur Basisdiagnostik und zur Einordnung von Beschwerden bietet die S1-Leitlinie Long/ Post-COVID, welche unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin sowie mit Beteiligung von 36 weiteren Fachgesellschaften erarbeitet wurde. Da Long COVID und die zugrunde liegenden Mechanismen noch unzureichend verstanden sind, gibt es bislang keine spezifischen diagnostischen Marker (Mess- oder Laborparameter), sodass die Diagnose von Long COVID (ICD-Kode U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) klinisch gestellt werden muss. Dabei stellt auch die differentialdiagnostische Abgrenzung direkter somatischer und psychischer Krankheitsfolgen von vorbestehender Morbidität und pandemiebedingten psychosozialen Folgen eine große Herausforderung dar. Gemäß der S1-Leitlinie kann zudem eine weiterführende spezialärztliche Abklärung angezeigt sein, wenn die Einschränkungen länger als drei Monate anhalten.
Die Behandlung von Long COVID erfolgt bislang symptomorientiert, wobei ein individueller Behandlungsplan auf die spezifischen Bedürfnisse und Beschwerden der Betroffenen abgestimmt werden sollte. Dabei ist beispielsweise zu beachten, dass bei Vorliegen von Belastungsintoleranz (sog. Post-Exertionelle Malaise) die Gefahr einer Symptomverschlechterung nach körperlicher oder geistiger Belastung besteht. Eine spezifische medikamentöse Behandlung existiert derzeit nicht, u. a. aufgrund der noch unklaren Pathomechanismen und der Vielfalt der möglichen Symptome und Beschwerden. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einberufene Expertengruppe Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erarbeitet derzeit evidenzbasierte Empfehlungen zu Medikamenten für die Behandlung von Long COVID, die eigentlich für andere Anwendungsgebiete zugelassen sind – also im sog. "Off-Label-Use" eingesetzt werden können. Für die symptomorientierte Arzneimitteltherapie (In-Label-Use) veröffentlichte die Expertengruppe im September 2024 bereits einen Therapie-Kompass für Long COVID, basierend auf den aktuellen Leitlinien und dem deutschen Versorgungskontext. Darüber hinaus führt die Nationale Klinische Studien Gruppe (NKSG) als interdisziplinäres Netzwerk von Ärztinnen und Ärzten sowie Forschenden klinische Studien mit Arzneimitteln und medizinischen Verfahren für die Behandlung von Long COVID und Myalgischer Encephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) durch. Um die Versorgung von Long COVID zu verbessern, sind außerdem international sowie in Deutschland eine Vielzahl an Medikamenten- und Therapiestudien angelaufen.
Auch Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der klinischen Versorgung von Patienten mit Long COVID (siehe S1-Leitlinie Long/ Post-COVID; World Health Organization Long COVID Rehabilitation Guidelines). Die Deutsche Rentenversicherung hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten ein Eckpunktepapier mit Qualitätsanforderungen für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID vorgelegt. Des Weiteren nimmt eine S2k-Leitlinie COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation ausführlich Stellung zur Rehabilitation nach COVID-19 und gibt dabei auch Praxisempfehlungen für die Rehabilitation bei Long COVID – einschließlich Frührehabilitation, ambulanter und Langzeitbetreuung. Eine medizinische Rehabilitation sollte individuell an die jeweiligen Symptome der Betroffenen angepasst werden – beispielsweise als pneumologische oder neurologische Rehabilitation (Gloeckl et al. 2023; Koczulla et al. 2024).
Um Angebote zur psychosozialen Unterstützung, medizinischen Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen bei Long COVID bedarfsgerecht anbieten zu können ist es wichtig zu wissen, in welchem Ausmaß Menschen mit Long COVID gesundheitsbedingte Einschränkungen ihrer Lebensqualität sowie ihrer alltäglichen Funktions- und Leistungsfähigkeit erleben und das Versorgungssystem in Anspruch nehmen. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) wurde die höchste ambulante Behandlungsprävalenz für Long COVID (ICD-Kode U09.9!) im zweiten Quartal 2022 mit 371.705 Fällen (0,5 %, 50 je 10.000 GKV-Versicherte) beobachtet, seitdem sind die Zahlen rückläufig. Dabei scheint der Großteil der Personen mit einem solchen Post-COVID-Kode als Behandlungsdiagnose jedoch keine längerfristige Behandlung zu benötigen: Im Zeitraum von Januar bis September 2021 musste weniger als ein Fünftel der Patientinnen und Patienten in mehr als zwei Quartalen behandelt werden. Aktuelle Daten des Zi zeigen zudem, dass im 2. Quartal des Jahres 2024 fast drei Viertel (73 %) der Post-COVID-Patientinnen und -Patienten hausärztlich versorgt wurden. Dies geht mit einem erhöhten Versorgungsaufwand für die betroffenen Praxen und spezifischen Informationsbedarfen (z.B. zu Medikation, Pathophysiologie und Rehabilitation) einher. Eine Sekundärdatenanalyse medizinischer Rehabilitationen bei Long COVID in Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt zudem, dass im Jahr 2021 fast zwei Drittel der Rehabilitationen (64,4%) aufgrund von COVID-19-Folgeerkrankungen in einer Fachabteilung für Pneumologie durchgeführt wurden. Darüber hinaus zeigte eine Online-Befragung medizinischer Reha-Einrichtungen in Deutschland, die im Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) gelistet sind, dass die Reha-Einrichtungen im Jahr 2021 überwiegend auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID vorbereitet waren – fehlende Kapazitäten wurden insbesondere von pneumologische Fachabteilungen berichtet. Anhand der bisher zur Verfügung stehenden Daten (Abrechnungsdaten, Reha-Daten) lassen sich Auswirkungen von Long COVID auf das Gesundheitssystem sowie bestehende Versorgungsbedarfe jedoch nicht genau abschätzen. Beispielsweise können gesundheitliche Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion auch dann eine Inanspruchnahme des Versorgungssystems begründen, wenn diese nicht als Post-COVID-19-Zustand (ICD-Kode U09.9!) erkannt und dokumentiert werden.
Stand: 25.03.2025
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Zu einzelnen häufig gestellten Fragen zur KRINKO-BfArM-Empfehlung nimmt das Fachgebiet 14 des RKI wie folgt erläuternd Stellung:
Frage: Wurde durch die MAZI-Studie (Untersuchungen zur Validierung der manuellen Reinigung und Desinfektion von als „kritisch B“ eingestuften zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten im Rahmen der Aufbereitung, siehe "Materialien zum Thema") der Äquivalenznachweis von manuellen gegenüber maschinellen Aufbereitungsteilschritten erbracht?
Antwort: Grundsätzlich ist die maschinelle Reinigung und Desinfektion im Rahmen der Aufbereitung von kritisch B-Medizinprodukten die Methode der Wahl. Dies gilt für alle Medizinprodukte und deren Aufbereitung, unabhängig vom Ort der Durchführung. Hinsichtlich des geforderten Äquivalenznachweises gemäß der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ ist zur MAZI-Studie nachfolgendes anzumerken: Die MAZI-Studie hat gezeigt, dass die dort geprüften Instrumente nach der Anwendung am Patienten teilweise eine sehr hohe organische Belastung aufwiesen und dass die maschinellen Verfahren der Aufbereitung (bis auf eine Ausnahme bei einem Sonderverfahren) sehr gute Ergebnisse zeigen konnten. Die manuellen Verfahren konnten nach erfolgter Optimierung der Abläufe zwar verbessert werden, wiesen aber trotzdem bei einer relevanten Anzahl von Instrumenten Warnwertüberschreitungen bei der Reinigung auf. Somit wäre auch dort noch eine weitere Optimierung der Abläufe notwendig.Zudem sind einige methodische Aspekte anzumerken: Nicht nachzuvollziehen war, warum die künstliche Anschmutzung bei den Prüfkörpern für die maschinelle Aufbereitung im RDG in einer vierfach höheren Proteinmenge aufgebracht wurde als zur Prüfung der manuellen Aufbereitung. Die in den Tabellen 4 und 5 der MAZI-Studie dargestellten Ergebnisse zeigten zudem bei Wegfall des Reinigungs- oder Desinfektionsmittels eine nur geringe Keimreduktion. In der Regel wurde die Reinigungs- und Desinfektionsleistung zusammen bewertet und dies ist nicht ausreichend Aussagekräftig. Es konnte weiter in der Studie gezeigt werden, dass die Effektivität der manuellen Aufbereitung stark vom Design des jeweiligen Medizinproduktes abhängt. Somit wären die Medizinproduktehersteller in der Pflicht, die ausreichende Leistung manueller Aufbereitung im Einzelnen darzulegen und entsprechende Vorgaben zu liefern.
Frage : Unter Ziffer 1.1 ist bei der Aufbereitung durch Andere aufgeführt, dass das auftragnehmende Unternehmen gemäß § 10 und § 25 MPG zugelassen sein muss. Handelt es sich dabei tatsächlich um ein Zulassungsverfahren?
Antwort: Nein, nicht im strengen Sinne. Gemeint ist, dass die § 10 und § 25 MPG bei der Aufbereitung durch Andere beachtet werden sollen, da sie ggf. Relevanz in dem Bereich besitzen.Frage: In der Tabelle 1 unter Ziffer 1.2.1 wird als Beispiel für ein kritisch C-Medizinprodukt ein ERCP-Katheter aufgeführt. Sind alle diese Katheter als „kritisch C“ einzustufen?
Antwort: Nein, dies ist ein Beispiel für ein thermolabiles kritisches Medizinprodukt mit engen Lumen. Es sind auch einige ERCP-Katheter auf dem Markt, die vom Hersteller für die Sterilisation mit feuchter Hitze bei 134°C freigegeben wurden. Definitionsgemäß entfällt dann die Eingruppierung in die Gruppe „C“.Frage: Unter Ziffer 1.2.1 wird aufgeführt: „Hinsichtlich der Aufbereitung von Medizinprodukten, die bei an der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit (CJK) oder deren Variante (vCJK) Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen angewendet wurden oder werden sollen, sind die in der entsprechenden Anlage dieser Empfehlung (Anlage 7) genannten Anforderungen einzuhalten.“ Ist somit die Anlage 7 nur relevant bei Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen?
Antwort: Nein, die Anlage 7 umfasst auch den sehr wichtigen Bereich des Vorgehens bei nicht erkennbarem Risiko. Es beinhaltet somit auch generelle Maßnahmen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zur Vermeidung der Übertragung von pathologischem Prionprotein bei unerkannten Trägern. Dazu sollten wenigstens zwei auch für die Dekontamination bzw. Inaktivierung von Prionen (zumindest partiell) geeignete Verfahren kombiniert werden, wie z.B. ein sachgerechter Reinigungsprozesse mit nachgewiesener Reinigungsleistung und eine Dampfsterilisation von 134°C mit einer Haltezeit von 5 Minuten.Frage: Welcher pH-Wert ist notwendig für ein prionenwirksames Verfahren?
Antwort: In der Anlage 7 unter Ziffer 1.3.1.1 wird dieses Thema näher erläutert: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Aufbereitung im alkalischen Milieu hinsichtlich der Reinigungsleistung der Vorzug zu geben (entscheidend ist grundsätzlich die nachgewiesene Reinigungsleistung). Eine Prion-inaktivierende Eigenschaft eines Reinigers ist am ehesten bei pH-Werten > 10 und einer Einwirkzeit über 10 Minuten bei erhöhten, aber Protein nicht fixierenden Temperaturen (z.B. 55 °C) zu erwarten. Entscheidend für die Auslobung einer Prion-inaktivierenden Eigenschaft sind jedoch entsprechende ausdrückliche Nachweise (s. z.B. Liste der ANSM).“ Wie aus der Formulierung hervorgeht, ist der pH-Wert allein und isoliert betrachtet nicht das entscheidende Kriterium. Unabhängig von dieser Eigenschaft ist für die Beurteilung von Reinigungsprozessen die jeweils nachgewiesene Reinigungsleistung bestimmend. Eine orientierende Auflistung mindestens partiell wirksamer Mittel und Verfahren und unwirksamer bzw. fixierender Verfahren und Mittel ist auch in der Tabelle 2 der Anlage 7 zu finden.
Nähere Erläuterungen dazu sind bereits im Haupttext unter Ziffer 2.2.2 aufgeführt: „Die alkalische Reinigung zeichnet sich in der Regel durch eine hohe Wirksamkeit hinsichtlich der Lösung von Protein- und Fettrückständen und ggf. sogar eine antimikrobielle Wirkung aus. Andererseits kann es zu nachteiligen Materialveränderungen kommen. Unter diesem Aspekt sind bei der Anschaffung von Medizinprodukten solche zu bevorzugen, die sich auch alkalisch reinigen lassen. Entscheidend ist die nachgewiesene Reinigungsleistung eines Mittels und Verfahrens (z.B. DIN EN ISO 15883). Dem Aspekt der Reinigung kommt auch im Hinblick auf die Problematik unerkannter Träger pathologischen Prionproteins eine herausragende Rolle zu, da die Effektivität von Inaktivierungsverfahren durch eine vorausgehende thermische Trocknung oder die Anwendung proteinfixierender Desinfektionsmittel erheblich beeinträchtigt wird, andererseits ein geeignetes Reinigungsverfahren zu einer erheblichen Abreicherung von Prionprotein führen kann“.
Von den bisher als prionenwirksam deklarierten Mitteln hat die überwiegende Mehrzahl einen pH-Wert von ≥10.Stand: 24.03.2025
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Gemäß § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) soll die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren (z.B. in Dampf-Sterilisatoren nach DIN EN 285 - Dampf-Sterilisatoren – Groß-Sterilisatoren - und nach DIN EN 13060 - Dampf-Klein-Sterilisatoren) so durchgeführt werden, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. In der Norm DIN 17665 - Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge-Feuchte Hitze-Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte und Teil 2: Leitfaden für die Anwendung von ISO 17665-1 - finden Sie die notwendigen Schritte für die Durchführung der Validierung von Sterilisationsverfahren mit feuchter Hitze.
Die Leistungsbeurteilung von Sterilisatoren setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:
- der parametrischen Prüfung und
- ggf. der Überprüfung mit Chemoindikatoren und/oder
- der Überprüfung mit biologischen Indikatoren (insbesondere dann, wenn der Nachweis der Erzeugung der Sterilisationsbedingungen durch Anwendung von physikalischen Prüfverfahren allein nicht möglich ist).
Es wird genannt, dass in angemessenen Zeitabständen (z.B. nach Angaben des Geräteherstellers) periodische Prüfungen bestätigen sollen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung zeitlich koordiniert werden. Der Zeitpunkt und der Umfang für die Überprüfungen sind abhängig vom Sterilisator, der Beladung und den Ergebnissen der vorherigen Prüfungen. Werden prozessrelevante Veränderungen vorgenommen, so ist eine erneute Beurteilung aus besonderem Anlass vor der Weiternutzung notwendig.
Die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten unterliegt gemäß MPBetreibV den Ländern. Deshalb verweisen wir aus formalen Gründen auf die für die Medizinprodukteüberwachung zuständigen Behörden, die Ihnen bei weiterführenden Fragen als Ansprechpartner dienen und angeben können, welche periodischen Prüfungen für notwendig erachtet werden. Diesbezüglich möchten wir auch auf unsere FAQ Möglichkeiten und Grenzen der Beratung des Robert Koch-Institutes bei Fragen zur Aufbereitung von Medizinprodukten, 2024 hinweisen.
Bezüglich grundsätzlicher Fragen möchten wir Sie auf die "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" verweisen.
Stand: 24.03.2025
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Aus Anfragen an das RKI wird erkennbar, dass sich die Entscheidung zum Einsatz bestimmter Reiniger im Rahmen der maschinellen Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten vielfach auf eine Diskussion zum pH-Wert der Flotte reduziert. Aus diesem Grunde möchten wir die diesbezüglichen Aussagen im Abschlussbericht der Task force vCJK „Die Variante der Creuzfeldt-Jakob Krankheit: Epidemiologie, Erkennung, Diagnostik und Prävention unter besonderer Berücksichtigung der Risikominimierung einer iatrogenen Übertragung durch Medizinprodukte, insbesondere chirurgische Instrumente“ im Hinblick auf eine Verdeutlichung des Gemeinten nochmals zusammenfassen:
Wegweisend für ein sachgerechtes Vorgehen bei der Reinigung von Medizinprodukten sind neben § 8 MPBetreibV und den diesbezüglichen mandatierten europäischen Normen (z.B. DIN EN ISO 15883 sowie 17664) die Aussagen von Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und des BfArM in den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sowie die RKI-Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Task Force vCJK: „Die Variante der Creuzfeldt-Jakob Krankheit: Epidemiologie, Erkennung, Diagnostik und Prävention unter besonderer Berücksichtigung der Risikominimierung einer iatrogenen Übertragung durch Medizinprodukte, insbesondere chirurgische Instrumente“.
Innerhalb der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sind insbesondere der Punkt 1.3 „Validierung der Aufbereitungsverfahren“ und der Punkt 2.2.1 „Vorbereitung der Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung“ der o.g. Empfehlung in dem hier besprochenen Zusammenhang von Bedeutung.
Aus der Mitteilung des Robert Koch-Institutes zur Variante der Creuzfeldt-Jacob Krankheit möchten wir insbesondere auf den Punkt „Berücksichtigung des nicht erkennbaren Risikos durch symptomlose bzw. unerkannte Träger (Prozedere 2) im Abschnitt 2.3 hinweisen. Die praktischen Konsequenzen sind in Punkt 2.4 „Schlussfolgerungen“ angegeben.
Die Aufbereitung von Medizinprodukten soll gemäß diesen Empfehlungen grundsätzlich
- auf der Basis der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vom November 2001 erfolgen und
- wenigstens zwei, auch für die Dekontamination / Inaktivierung von Prionen (zumindest partiell) geeignete Verfahren kombinieren. Als solche kommen (nach einer Proteine nicht fixierenden Vorbehandlung/Vorreinigung) für thermostabile Medizinprodukte bevorzugt in Frage:
- Optimierte (validierte) maschinelle Reinigung / Desinfektion in einem RDG unter Einbeziehung eines Reinigungsschrittes im alkalischen Milieu bei einer erhöhten, Proteine nicht fixierenden Prozesstemperatur und anschließender thermischer Desinfektion / Nachspülung,
- welche bei kritischen Medizinprodukten von einer abschließenden Dampfsterilisation bei 134°C gefolgt wird.
Der Hinweis auf einen pH-Wert erfolgte lediglich im Abschlussbericht der Task Force und zwar im Hinblick auf mögliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Reinigung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Prionproblematik in dem Sinne, dass am ehesten Reinigungsmittel auf der Basis von NaOH oder KOH unter Einbeziehung von Tensiden bei einer Einwirkzeit von 10 Minuten die gewünschte (prioninaktivierende) Wirkung erwarten lassen. Die destabilisierende Wirkung auf pathologisches Prionprotein sollte in geeigneten Prüfungen nachgewiesen sein! (s. hierzu Bertram et al.; Bundesgesundheitsblatt (2004) 47:36-40). Dies wurde seit Veröffentlichung des Task Force-Berichtes für einige Formulierungen gezeigt.
Unabhängig von dieser Eigenschaft ist für die Beurteilung von Reinigungsprozessen die jeweils nachgewiesene Reinigungsleistung entscheidend, wobei gemäß Task Force-Bericht (nicht zuletzt basierend auf Abschätzungen der Erregerlast in befallenem Gewebe) ein Richtwert für die Proteinbelastung von <100 µg / Instrument nach der Reinigung und eine Inaktivierungsleistung (Prionen) von mindestens 10-4 ID50 bei der Sterilisation angegeben wurde.
Ist eine im o.g. Sinne maschinelle alkalische Reinigung nicht zuverlässig möglich, wird für Instrumente, die in Kontakt mit entsprechendem Risikogewebe (im Hinblick auf eine Belastung mit pathologischem Prionprotein) kommen (z.B. ZNS, Augenhintergrund; bei vCJK zusätzlich eröffnetes lymphatisches Gewebe), eine abschließende Dampfsterilisation bei 134°C über 18 Minuten empfohlen.
Vor der Entscheidung zur Auswahl eines Reinigungsverfahrens / eines bestimmten Reinigungsmittels in einer Klinik / Einrichtung sollten daher
- das Spektrum der aufzubereitenden Medizinprodukte und deren Anwendung am Menschen kritisch analysiert (s. auch „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“),
- Probleme mit bisherigen Verfahren genau spezifiziert und
- die Hersteller der Reinigungschemikalien zu den jeweiligen Anforderungen (s. oben) befragt und um detaillierte Angaben gebeten werden.
Weitergehende Aussagen zum pH-Wert oder technischen Details der Prozessführung einschließlich der pH-Messung in RDG liegen aus dem Robert Koch-Institut nicht vor.
Stand: 24.03.2025
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung für Personen, die in FSME-Risikogebieten (www.rki.de/fsme-karte) gegenüber Zecken exponiert sind, und Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind, wie zum Beispiel in der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft arbeitende Personen sowie Laborpersonal (www.rki.de/stiko-empfehlungen). Des Weiteren gilt eine Impfempfehlung für Reisen mit möglicher Zeckenexposition in FSME-Risikogebiete auch außerhalb Deutschlands (siehe auch " Wo bekommt man Informationen zur FSME-Situation im Ausland?").
Stand: 20.03.2025
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Bei Long COVID handelt es sich nicht um ein einheitliches Krankheitsbild, sondern um verschiedene mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion. Hierzu zählt eine Vielzahl an körperlichen, kognitiven und psychischen Symptomen und Beschwerden, die sich in ihrer klinischen Ausprägung und ihrem Verlauf stark unterscheiden, einzeln oder in Kombination auftreten können und mit einer Beeinträchtigung der Lebensqualität und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit im Alltag einhergehen. Eine Liste gesundheitlicher Symptome und Beschwerden, welche die WHO Definitionskriterien eines Post-COVID-19-Zustands bei Erwachsenen erfüllen, wurde als Anhang zur Definition veröffentlicht (WHO 2021). Darüber hinaus haben Expertinnen und Experten im Rahmen eines internationalen Delphi-Abstimmungsverfahrens sowie in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Patientenorganisationen charakteristische Symptome und Einschränkungen für Long COVID identifiziert. Wie bereits nach anderen Virusinfektionen beobachtet, stehen dabei vor allem systemische Beschwerden wie hochgradige Erschöpfung und Belastungsintoleranz (sog. Fatigue) und kognitive Einschränkungen wie z. B. Konzentrations- und Gedächtnisprobleme (sog. „brain fog“) im Vordergrund – aber auch anhaltende respiratorische Beschwerden wie Kurzatmigkeit und persistierender Husten (z. B. Global Burden of Disease Long COVID Collaborators 2022; Salzmann et al. 2025). In einer Meta-Analyse mit kontrollierten Studien ließ sich zudem ein erhöhtes Risiko für weitere anhaltende Symptome nach SARS-CoV-2-Infektion im Vergleich zu Nicht-Infizierten identifizieren, wie z. B. Geruchs- und Geschmacksveränderungen, Schlafstörungen, und Palpitationen (Herzklopfen oder -stolpern). Nach Angaben der RECOVER-Initiative der US-National Institutes of Health geht das Vorliegen von multiplen Symptomen unterschiedlicher Organsysteme mit den stärksten Beeinträchtigungen von Lebensqualität, Funktionsfähigkeit und körperlicher Gesundheit bei Long COVID einher.
Bei einem Teil der Personen entwickelt sich infolge der SARS-CoV-2-Infektion zudem ein Symptomkomplex, der Ähnlichkeit mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrom, ME/CFS) aufweist (Wong et al. 2021). Die Ursachen für ME/CFS sind bislang ungeklärt, aber Immunreaktionen nach Virusinfektionen spielen nach bisherigen Erkenntnissen eine wichtige Rolle. Schwere chronische Beeinträchtigungen der körperlichen und psychischen Funktionsfähigkeit und eine ausgeprägte Verschlechterung nach leichter körperlicher Belastung (sog. Post-Exertionelle Malaise, PEM) sind charakteristisch für das Krankheitsbild einer ME/CFS und haben bleibende Einschränkungen bei der Ausübung von Alltagsfunktionen, sowie Verluste an Lebensqualität und gesellschaftlicher Teilhabe zur Folge (Kedor et al. 2022). Bislang ist unklar, wie groß der Anteil von Menschen mit ME/CFS nach einer SARS-CoV-2-Infektion ist. Durch die Größenordnung der Pandemie ist in den nächsten Jahren jedoch von einer Zunahme an ME/CFS-Fällen in der Bevölkerung auszugehen. Ein aktuelles systematisches Review mit Meta-Analyse klinischer Studien schätzt, dass etwa die Hälfte der Patientinnen und Patienten mit diagnostiziertem Long COVID und anhaltenden Symptomen im Zeitraum von mind. vier Monaten nach vorangegangener Infektion die Kriterien für ME/CFS erfüllen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Schätzung auf eher schwer und anhaltend von Long COVID Betroffene bezieht.
Darüber hinaus haben epidemiologische und klinische Beobachtungsstudien zahlreiche weitere mögliche Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2 Infektion beschrieben, darunter seltene Organschädigungen und neu auftretende chronische, nicht-übertragbare Krankheiten – auch bei Personen ohne schweren COVID-19-Verlauf oder mit unbemerkter SARS-CoV-2-Infektion (Al-Aly & Topol, 2024; Peluso & Deeks 2024; Franco et al. 2024; Cai et al. 2024; Bowe et al. 2023; Greer et al. 2022; Lam et al. 2023). Hierzu zählen u. a. chronische Schädigungen und Erkrankungen der Lunge, neurologische Manifestationen und neurodegenerative Erkrankungen (z. B. Demenz), Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus), Autoimmunerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Diagnostizierbare Symptomkomplexe und (Neu-)Erkrankungen sind daher auch Bestandteil der im Juli 2024 veröffentlichten Arbeitsdefinition von Long COVID der National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (NASAM).
Auch eine Analyse von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zeigte, dass mehr als drei Monate nach einer dokumentierten SARS-CoV-2-Infektion signifikant häufiger neue Symptome und Erkrankungen diagnostiziert wurden als bei Vergleichspersonen ohne dokumentierte Infektion. Signifikante Zusammenhänge mit COVID-19 wurden auch bei milden Verläufen für körperliche und psychische Erkrankungen sowie für eine Vielzahl unterschiedlicher Organsysteme und Symptomkomplexe beobachtet. Die Stärke des Zusammenhangs nahm mit zunehmendem Schwere- bzw. Behandlungsgrad (ambulante, stationäre, intensivmedizinische Behandlung) von COVID-19 zu. Dabei zeigte sich auch ein etwa dreifach höheres Risiko für das chronische Erschöpfungssyndrom ME/CFS nach einer COVID-19-Erkrankung im Vergleich zu Nicht-Infizierten. Zusätzliche Analysen zur Persistenz von Long COVID innerhalb von 18 Monaten zeigten zudem, dass insbesondere schwerwiegendere Erkrankungen wie ME/CFS in der COVID-19-Gruppe weit häufiger waren und länger persistierten als in der Kontrollgruppe ohne bekannte SARS-CoV-2 Infektion. Außerdem wurde anhand der GKV-Daten eine höhere Rate neu diagnostizierter Autoimmunerkrankungen in der COVID-19-Kohorte als in der Kontrollkohorte berichtet. Auch für Neurodermitis gab es mehr neue Diagnosen nach einer SARS-CoV-2 Infektion.
Aufgrund der Vielfalt des Beschwerdebildes ist es derzeit besonders dringlich, die ursächlichen Zusammenhänge und Krankheitsmechanismen von Long COVID zu untersuchen – nur so lassen sich wirksame Diagnostik- und Therapieansätze entwickeln. Dabei ist auch die Abgrenzung zwischen dem sog. ‚Post-Intensive-Care-Syndrome‘ (PICS) und Long COVID bei Patientinnen und Patienten mit gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer intensivmedizinischen Behandlung infolge von COVID-19 relevant (S1-Leitlinie Long/ Post-COVID). Zu den Symptomen eines PICS zählen anhaltende muskuläre Schwäche, sowie kognitive und emotionale Störungen, welche mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen der gesundheitsbezogenen Lebensqualität sowie der Teilhabe der Betroffenen einhergehen (Vrettou et al. 2025; Rawal et al. 2017). Bei etwa drei Viertel der Menschen, die wegen COVID-19 intensivmedizinisch behandelt und beatmet werden mussten, sind die Kriterien eines PICS erfüllt (Nanwani-Nanwani et al. 2022).
Stand: 20.03.2025
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Die Bestimmung des Vitamin-D-Status erfolgt durch die Messung von 25-Hydroxyvitamin-D kurz 25(OH)D, im Blutserum. 25(OH)D ist ein Vorläufer des aktiven Vitamin D, es kann in den Einheiten nmol/l oder ng/ml angegeben werden (für die Umrechnung von nmol/l in ng/ml teilt man den Wert durch 2,5).
Zur Beurteilung von 25(OH)D-Serumwerten können verschiedene Referenzwerte herangezogen werden. Das Robert Koch-Institut verwendet die international häufig genutzte Klassifikation des US-amerikanischen Institute of Medicine (IOM, heute National Academy of Medicine), die sich auf die Knochengesundheit bezieht und 25(OH)D-Serumwerte wie folgt einteilt:
25(OH)D
in nmol/l25(OH)D
in ng/mlInterpretation <30 <12 Mangelhafte Versorgung mit einem erhöhten Risiko für Krankheiten wie Rachitis, Osteomalazie und Osteoporose. 30-<50 12-<20 Suboptimale Versorgung mit möglichen Folgen für die Knochengesundheit. 50 -<75 20-<30 Ausreichende Versorgung in Bezug auf die Knochengesundheit. 75-<125 30-<50 Ausreichende Versorgung in Bezug auf die Knochengesundheit ohne weiteren Zusatznutzen für die Gesundheit. ≥125 ≥50 Mögliche Überversorgung, die für den Körper negative gesundheitliche Folgen haben kann, zum Beispiel Hyperkalzämien, die zu Herzrhythmusstörungen oder Nierensteinen führen können. Wichtige Hinweise zur Bewertung von Messergebnissen:
Es ist vielfach gezeigt worden, dass sowohl unterschiedliche als auch typgleiche Messmethoden zu unterschiedlichen Messergebnissen von 25(OH)D führen können. Um diese methodischen Probleme zu überwinden, sollten die Messmethoden standardisiert werden. Dadurch sind die Messwerte vergleichbar, unabhängig von Zeit, Ort und Analyseverfahren. Die Umsetzung der Standardisierung wird seit dem Jahr 2010 im Rahmen des Vitamin D Standardization Program (VDSP) der National Institutes of Health, USA, vorangebracht. Das Robert Koch-Institut hat daher 25(OH)D-Serumwerte, die in seinen Untersuchungssurveys BGS98, KiGGS und DEGS erhoben wurden, in Kooperation mit dem VDSP rückwirkend standardisiert.
Stand: 18.03.2025
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Ein Vitamin-D-Mangel kann bedeutsame Auswirkungen auf die Knochengesundheit haben. Die gravierendsten Folgen sind die Entkalkung und letztendlich die Erweichung der Knochen. Bei Säuglingen und Kindern kann dies zum Krankheitsbild der Rachitis führen, das heißt zu schwerwiegenden Störungen des Knochenwachstums und zu bleibenden Verformungen des Skeletts inklusive Aufreibungen im Bereich der Wachstumsfugen. Zudem werden häufig eine verringerte Muskelkraft, ein verminderter Muskeltonus sowie eine erhöhte Infektanfälligkeit beobachtet.
Bei Erwachsenen kann es durch die Entkalkung des Knochens zu Verformungen der tragenden Knochen, zu Knochenschmerzen und Muskelschwäche sowie zu Kraftminderung kommen – und damit zum Krankheitsbild der Osteomalazie. Eine weitere Erkrankung, zu der ein Vitamin-D-Mangel beitragen kann, ist Osteoporose, die sich vor allem im höheren Lebensalter manifestiert. Sie ist durch eine erniedrigte Knochenmasse sowie eine mikroarchitektonische Verschlechterung des Knochengewebes gekennzeichnet, was zu einer geringeren Bruchfestigkeit des Knochens führt.
Stand: 18.03.2025
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Niedrige Vitamin-D-Werte sind in den hiesigen Breiten meist durch eine geringe körpereigene Vitamin-D-Bildung (Eigensynthese) bedingt. Für die Eigensynthese wird UV-B-Strahlung der Wellenlänge 290 nm bis 315 nm benötigt, die ganzjährig nur in Regionen unterhalb des 35. Breitengrads vorkommt. In höher gelegenen Breiten nimmt die Intensität und Dauer an ausreichender Strahlung ab und die Vitamin-D-Bildung wird abhängig von der Jahreszeit. Dies trifft auch auf Deutschland zu, das zwischen dem 47. und 55. Breitengrad gelegen ist. Hier ist die körpereigene Bildung nur von circa März bis Oktober bei einem Aufenthalt im Freien möglich. In dieser Zeit kann der Körper neben der akuten Bedarfsdeckung ebenfalls Vitamin-D-Reserven im Fett- und Muskelgewebe anlegen, auf die er im Winterhalbjahr zurückgreifen kann.
Der Aufbau eines ausreichenden Speichers kann jedoch durch verschiedene äußere und individuelle Faktoren erschwert werden, so dass es insbesondere in der dunklen Jahreszeit zu niedrigen Vitamin-D-Spiegeln kommen kann.
Zu den äußeren Faktoren gehören unter anderem klimatische Bedingungen. So kann die UV-B-Strahlung aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, zum Beispiel bei starker Bewölkung, auch im Sommerhalbjahr deutlich verringert sein. Darüber hinaus spielen ebenfalls die Höhenlage, die Sonnenscheindauer, der Ozongehalt der Luft sowie Luftverschmutzung eine Rolle.
Zu den individuellen Faktoren zählen das Lebensalter, die Hautfarbe und das Körpergewicht sowie Einflüsse des modernen Lebenswandels. Hierbei sind insbesondere die stetige Abnahme von Aktivitäten im Freien und der vermehrte Aufenthalt in geschlossenen Räumen (zum Beispiel durch Büroarbeit oder verändertem Freizeitverhalten) zu nennen. Einen Einfluss haben auch das jeweilige Sonnenschutzverhalten sowie bestimmte Kleidungsgewohnheiten, zum Beispiel die vollständige Bedeckung des Körpers aus kulturellen oder religiösen Gründen.
Darüber hinaus ist eine ausreichende Versorgung des menschlichen Körpers mit Vitamin D mit Hilfe von Nahrungsmitteln schwierig, weil nur wenige Lebensmittel nennenswerte Mengen an Vitamin D enthalten (zum Beispiel fetter Seefisch, bestimmte Innereien, Speisepilze, Eier), die in Deutschland nur selten oder in geringen Mengen verzehrt werden.
Ferner können chronische Magen-Darm-, Leber- oder Nierenerkrankungen zu einem Vitamin-D-Mangel führen. Ebenso können verschiedene Medikamente (z.B. Antiepileptika oder Zytostatika) den Vitamin-D-Stoffwechsel beeinträchtigen (siehe auch Wer hat ein erhöhtes Risiko für einen Vitamin-D-Mangel?).
Stand: 18.03.2025
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