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  • Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben. Vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen ist auch weiterhin mit schweren Verläufen und Todesfällen durch COVID-19 zu rechnen. Aktuell an das RKI übermittelte Todesfälle mit COVID-19 werden regelmäßig im ARE-Wochenbericht des RKI berichtet. In der Saison 2023/24 (erste reguläre Saison nach der Aufhebung des internationalen Gesundheitsnotstands wegen COVID-19 durch die WHO) wurden rund 7.500 Todesfälle mit SARS-CoV-2 ans RKI übermittelt (siehe ARE-Wochenbericht 39/2024).  

    In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Dies wurde auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigen, dass 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben waren (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

    Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

    Stand:  22.10.2024

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  • Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein ansteckendes Virus, das in erster Linie eine akute Erkrankung der Atemwege (COVID-19) verursacht. Sie ist erstmals im Dezember 2019 in China registriert worden. Seit Anfang 2020 hat sich SARS-CoV-2 rasch global ausgebreitet, weil die Bevölkerung weltweit zunächst noch keinerlei Immunität gegen das neuartige Virus hatte (siehe " Was war die COVID-19-Pandemie?"). Seit Dezember 2020 sind Impfstoffe verfügbar (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung). Im Verlauf der Pandemie traten neue Virusvarianten auf, die teils noch ansteckender waren und einen bereits vorhandenen Immunschutz teilweise umgehen konnten. Da der überwiegende Anteil der Bevölkerung inzwischen durch Impfung und/oder Infektion einen gewissen Grad an Immunität erlangt hat, treten schwere akute Erkrankungen nicht mehr so häufig auf wie zu Beginn der Pandemie. Inzwischen ist SARS-CoV-2  ein in Deutschland endemisch zirkulierendes Virus. Ähnlich wie bei der Grippe kommt es auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und Erkrankungswellen. Ein klarer saisonaler Rhythmus hat sich jedoch (noch) nicht entwickelt, wie andere akute Atemwegserkrankungen tritt COVID-19 vermehrt, aber nicht ausschließlich, im Herbst und Winter auf.

    Infektionen mit SARS-CoV-2 können vor allem bei älteren Menschen und bei Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen. Für diese Bevölkerungsgruppen werden von der STIKO Impfungen gegen COVID-19 empfohlen. Das RKI beobachtet das Infektionsgeschehen, die Krankheitslast in der Bevölkerung und in einzelnen Altersgruppen sowie das Auftreten und die Verbreitung neuer Varianten und ihrer Eigenschaften weiter sehr genau (siehe " Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?").

    Stand:  22.10.2024

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  • Bei einer akuten Atemwegserkrankung, der eine Influenza oder COVID-19 zugrunde liegen könnte, sollten vor allem folgende Personengruppen frühzeitig und unabhängig vom Impfstatus eine Ärztin oder einen Arzt ansprechen:

    • Betroffene, die über 60 Jahre oder unter zwei Jahren sind;
    • Chronisch Kranke jeden Alters;
    • Schwangere;
    • Alle, bei denen sich die Symptomatik nicht innerhalb weniger Tage bessert oder sogar nach Besserung wieder verschlechtert.

    Idealerweise sollte die Praxis vorher informiert werden. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein. Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten, insbesondere wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt, eine Maske zum Fremdschutz tragen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden. Allgemeine Verhaltenshinweise sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

    Stand:  22.10.2024

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  • Für die Einschätzung der Aktivität akuter Atemwegsinfektionen (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) sind mehrere Datenquellen erforderlich, die zusammen bewertet werden müssen. Die aktuellen Daten werden in den ARE-Wochenberichten des RKI veröffentlicht. Einige Datenquellen werden täglich aktualisiert (unter dem Menüpunkt Diagramme).

    Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz: Nachweise von Influenzaviren, SARS-CoV-2 und (seit Ende Juli 2023) RSV sind meldepflichtig gemäß Infektionsschutzgesetz, d.h. Labore müssen einen Nachweis jeweils an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Informationen zum Patienten, der an einer dieser meldepflichtigen Atemwegsinfektionen erkrankt ist, und übermittelt die Daten dann an die jeweilige Landesgesundheitsbehörde. Von dort gehen die Daten an das Robert Koch-Institut. Nicht jede oder jeder, der Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, geht in eine Arztpraxis und dort wird auch nicht jede/jeder ARE-Patientin getestet. Üblicherweise nehmen Ärztinnen und Ärzte nur bei einem Teil der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen ab und lassen sie in einem Labor testen, wobei davon auszugehen ist, dass seit der COVID-19-Pandemie vermehrt getestet wird. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten aus dem Meldesystem deshalb nur bedingt geeignet, weil sie sehr von der Testhäufigkeit und den Empfehlungen zur Diagnostik auf den jeweiligen Erreger abhängen. Die Informationen in den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz sind essentiell für die Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene und enthalten wichtige Einzelfall-Informationen, zum Beispiel zum Krankheitsverlauf und Impfstatus für eine weitergehende Bewertung auf nationaler Ebene. Auch von Influenza- oder COVID-19-Ausbrüchen mit mehreren Erkrankten, zum Beispiel in Altersheimen oder in Krankenhäusern, erfahren die Gesundheitsämter durch die Meldungen und können dann bei der Eindämmung des Ausbruchs unterstützen.

    Krankheitslast/ARE-Aktivität: Unter Krankheitslast wird hier die Belastung der Bevölkerung durch akute Atemwegserkrankungen (ARE) verstanden. Um die Krankheitslast zu bestimmen, wird die Zahl an Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung in Bezug zur Gesamtbevölkerung gesetzt. Die ARE-Aktivität wird jede Woche vom Robert Koch-Institut mit Hilfe verschiedener Parameter zur Krankheitslast betrachtet und im ARE-Wochenbericht bewertet.

    ARE-Konsultationsinzidenz: Die beste Messgröße für die ARE-Aktivität im ambulanten Bereich ist die ARE-Konsultationsinzidenz, also die aufgrund der Meldung von Arztpraxen auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnete Zahl der Arztbesuche wegen ARE pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Altersgruppe pro Woche. Hierfür berichten mehrere Hundert Haus- und Kinderarztpraxen (sogenannte Sentinelpraxen) dem Robert Koch-Institut wöchentlich die Zahl der Patienten mit ARE sowie als Bezugsgröße die Zahl aller Patienten, die in der jeweiligen Woche die Praxis aufgesucht haben. Die Sentinel-Ärztinnen und -Ärzte berichten außerdem über die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeiten (oder Pflegebedürftigkeit) aufgrund einer ARE-Diagnose.

    Onlineportal GrippeWeb/ARE-Inzidenz: Seit 2011 fragt das RKI über ein Onlineportal die Bevölkerung in ganz Deutschland direkt nach akuten Atemwegserkrankungen, einschließlich grippeähnlichen Symptomen mit Fieber (GrippeWeb, https://grippeweb.bund.de). Je mehr Teilnehmende sich registrieren und die wöchentliche Frage nach einer akuten Atemwegserkrankung beantworten, umso zuverlässiger kann der saisonale Verlauf von Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und grippeähnlichen Erkrankungen im Besonderen verfolgt werden. Zudem helfen die Daten, den Anteil der Erkrankten abzuschätzen, die einen Arzt aufsuchen. Die Daten werden wöchentlich veröffentlicht. Die ARE-Inzidenz bei GrippeWeb misst die ARE-Aktivität sogar noch direkter als die ARE-Konsultationsinzidenz, weil sie unabhängig ist vom Konsultationsverhalten in den verschiedenen Altersgruppen. 

    SARI-Krankenhaussurveillance: Seit 2015 werden am RKI zur Bewertung der Grippewelle und anderer schwer verlaufender akuter Atemwegserkrankungen (seit 2020 auch SARS-CoV-2) zusätzlich Informationen aus inzwischen rund 70 Sentinelkrankenhäusern ausgewertet und in den ARE-Wochenberichten veröffentlicht (ICOSARI-Krankenhaussurveillance). Genutzt werden dabei Diagnosen von Patienten mit schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) im Allgemeinen sowie zusätzlich Diagnosen zu Grippe, COVID-19 und RSV-Infektionen der Atemwege im Besonderen. Die Daten aus den Sentinelkrankenhäusern bilden die Situation und aktuelle Entwicklung schwerer akuter Atemwegserkrankungen bundesweit sehr gut ab. Die Surveillanceergebnisse werden wöchentlich an das ECDC und an die WHO übermittelt.

    Virologische Surveillance: Das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut führt die virologische Sentinel-Surveillance im ambulanten und stationären Bereich durch. Etwa 150 Sentinelpraxen und 15 Krankenhäuser senden dem Referenzzentrum überwiegend Nasenabstriche von Patientinnen und Patienten mit typischen Atemwegssymptomen. Das NRZ untersucht die Proben mittels PCR auf eine breite Palette der häufigsten viralen Atemwegserreger. Es ermittelt die Anteile verschiedener Atemwegserreger (darunter Influenzaviren, SARS-CoV-2, RS-Viren, Rhinoviren und humane saisonale Coronaviren) in den Proben. Auch das Erbgut von Viren wird untersucht – so wird zum Beispiel überwacht, wie sich diese Viren genetisch verändern und wie gut Impfstoffe zu den zirkulierenden Viren passen.

    Abwassersurveillance: Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger wird als abwasserbasierte Surveillance bezeichnet. Das RKI führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt das Vorhaben AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) durch, das neben der Überwachung der SARS-CoV-2-Viruslast im Abwasser auch die Ausweitung auf andere Erreger oder Krankheitsindikatoren anstrebt.

    Stand:  22.10.2024

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  • Generell verbreiten sich Viren, die akute Atemwegserkrankungen auslösen, in der kälteren Jahreszeit besser, u.a. weil man mehr Zeit mit Menschen in Innenräumen verbringt. Innenräume werden aufgrund der niedrigeren Außentemperaturen häufig nicht so gründlich gelüftet und Atemwegserreger können sich in der Raumluft bei Aufenthalt von infektiösen Personen dort anreichern. In Innenräumen ist dann die Übertragungswahrscheinlichkeit deutlich höher. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die geringere Luftfeuchtigkeit oder die trockeneren (und damit anfälligeren) Schleimhäute der Menschen und eine generell schlechtere Immunabwehr im Winter als im Sommer. Abgesehen von saisonal-bedingt erhöhter Aktivität können Influenzaviren, SARS-CoV-2 und andere Erreger akuter Atemwegserkrankungen aber das ganze Jahr in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Im Sommer und im Herbst dominieren aber meist typische Erreger von Erkältungen wie Rhinoviren oder Enteroviren („Sommergrippe“) das Geschehen bei akuten Atemwegsinfektionen.

    Auch SARS-CoV-2 hat bislang insbesondere im Herbst und Winter starke Erkrankungswellen verursacht. Deshalb ist auch künftig mit einem Anstieg der Fallzahlen in diesen Jahreszeiten zu rechnen. Allerdings kann es durch neu auftretende Varianten und deren Sublinien auch in den Sommermonaten zu einer höheren Zahl an Infektionen kommen.

    Stand:  22.10.2024

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  • Das RKI veröffentlicht jeden Mittwoch den ARE-Wochenbericht zur aktuellen Situation akuter respiratorischer Erkrankungen durch Influenzaviren, SARS-CoV-2, RSV, Rhinoviren und verschiedene andere Erkältungserreger. Die Daten der syndromischen Sentinel-Surveillance akuter Atemwegserkrankungen, die im ARE-Wochenbericht zusammen mit Daten aus anderen Surveillancesystemen umfassend bewertet werden, werden wöchentlich auch im ARE-Dashboard veröffentlicht. Die Ergebnisse der virologischen Sentinelsurveillance sind unter dem Menüpunkt Diagramme mit Virusnachweisen und Positivenraten verfügbar – beides wird täglich aktualisiert (siehe auch " Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?“). Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls die Daten zu COVID-19, Influenza und RSV-Infektionen und allgemeine Indikatoren zum Infektionsgeschehen, Krankheitsschwere und Belastung des Gesundheitssystems auf einem Dashboard dargestellt. Über die internationale Situation informieren die WHO und das ECDC, die für Europa ein interaktives Dashboard für akute Atemwegserkrankungen betreiben Das RKI liefert dafür wöchentlich die Daten für Deutschland.

    Stand:  22.10.2024

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  • Das ARE-Praxis-Sentinel ist ein Netzwerk von rund 700 Haus- und Kinderarztpraxen, in denen die Ärztinnen und Ärzte freiwillig und ehrenamtlich mit dem RKI zusammenarbeiten. Sie versorgen zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung. Diese sogenannten Sentinelpraxen teilen dem Robert Koch-Institut das ganze Jahr über wöchentlich die Zahl der Erstkonsultationen akuter Atemwegserkrankungen in ihrer Praxis mit. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten im RKI die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung – für Influenza, COVID-19 und durch andere Atemwegserreger verursachte Infektionen. Die Sentinelpraxen bilden damit das Rückgrat der ARE-Surveillance für den ambulanten Bereich in Deutschland. Interessierte Praxen sind herzlich willkommen, sich zu beteiligen (Informationen dazu unter "Sentinelpraxis werden"). Auch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut beteiligt sich mit der virologischen Sentinel-Surveillance, indem es u.a. Patienten-Nasenabstriche, die jede Woche von rund 150 dieser Arztpraxen eingesandt werden, auf Erreger analysiert.

    Siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?

    Stand:  22.10.2024

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  • Bei großen Impfkampagnen, die in kurzer Zeit eine Mehrheit der Bevölkerung erreichen - wie in der SARS-CoV-2-Pandemie - ist es durchaus erwartbar, dass Erkrankungen und Todesfälle auch in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung auftreten. Todesfälle können kurz nach einer Impfung auftreten, ohne kausal mit der Impfung assoziiert zu sein. Das wurde insbesondere zu Beginn der COVID-19-Impfkampagne beobachtet, als vorrangig ältere und vorerkrankte Personen geimpft wurden.

    Alle Todesfälle, bei denen ein Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer Impfung besteht, werden sehr genau geprüft. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Überwachung und Beurteilung solcher Fälle zuständig.

    Stand:  22.10.2024

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  • Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Diese treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

    Die häufigste lokale Reaktion auf die Impfung sind Druckschmerzen an der Einstichstelle. Hinzu können Rötung und Schwellung kommen. Als systemische Reaktionen sind Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sowie in manchen Fällen Fieber möglich.

    Nach Gabe der monovalenten mRNA-Impfstoffe kann es zu verstärkten (d.h. verlängerten oder vermehrten) Menstruationsblutungen kommen. Diese treten sowohl nach Impfungen mit Comirnaty als auch nach Spikevax auf und sind unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Impfungen. Die Beschwerden sind in der Regel vorrübergehend und nicht schwerwiegend. Die verstärkten Menstruationsblutungen haben keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit der Betroffenen.

    In sehr seltenen Fällen wurden seit Einführung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe anaphylaktische Reaktionen berichtet (allergische Sofortreaktionen). Diese traten kurz nach der Impfung auf und wurden ärztlich behandelt (siehe auch Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?).

    Nach Gabe der COVID-19-mRNA-Impfstoffe wurden sehr seltene Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung, häufiger nach der 2. Impfstoffdosis (im Vergleich zur 1. Impfstoffdosis) und häufiger bei Jungen und jüngeren Männern im Alter zwischen 12 und 30 Jahren auf. Die meisten Fälle dieser Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündungen verliefen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen Patient:innen kam es jedoch zu schweren Verlaufsformen und in sehr wenigen Einzelfällen zu Todesfällen. Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Entsprechend empfiehlt die STIKO bei Personen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren ausschließlich Comirnaty einzusetzen. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung als nach der Impfung mit Comirnaty. Allerdings können auch bei Infektionen mit SARS-CoV-2 Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen auftreten, insbesondere bei schweren Infektionen der Atemwege erleidet eine Reihe von Patient:innen kardiovaskuläre Erkrankungen.

    Die Nebenwirkungen bei Kindern werden in einer anderen FAQ beschrieben: Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?

    Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

    Stand:  22.10.2024

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  • Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid (Novavax) Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

    Druckempfindlichkeit und Schmerzen an der Einstichstelle treten häufig als lokale Reaktion auf. Als systemische Reaktionen sind unter anderem starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen sowie in manchen Fällen Übelkeit oder Erbrechen möglich.

    Seit Einführung des Nuvaxovid-Impfstoffes wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Es wurden ebenfalls wenige Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditis) nach Anwendung von Nuvaxovid beobachtet.

    Trotz bislang begrenzter klinischer Studiendaten schätzt die STIKO die ab dem Alter von 6 Monaten zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein. Diese Impfstoffe verwenden dieselbe protein-basierte Plattform wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-Impfstoffe. Daher sind nach Gabe der Varianten-angepassten Impfstoffe ähnliche Reaktionen zu erwarten wie nach der Gabe der ersten Generation der Protein-basierten Impfstoffe.

    Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung sowie in den Fachinformationen.

    Stand:  22.10.2024

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