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  • Nein, serologische Tests können nicht zwischen einer Exposition gegenüber dem Impfstoff bzw. einer Exposition gegenüber dem Wildtyp des Mumpsvirus unterscheiden. IgG-Antikörper sind sowohl nach Impfung wie auch nach Infektion nachweisbar.

    Stand:  06.11.2024

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  • Wenn es sich um eine bestätigte FSME-Erkrankung (klarer Antikörper-Titeranstieg, eindeutiger Nachweis von IgG- und IgM-Antikörpern, oder klar positiver Neutralisationstest, Nachweis von FSME-mittels PCR in der akuten Phase oder Virusnachweis mittels Virusanzucht) handelt, ist von einem langjährigen Immunschutz auszugehen. Da die genaue Schutzdauer jedoch nicht bekannt ist, sollte der Immunschutz nach drei bis fünf Jahren bei Fortbestehen eines Expositionsrisikos durch eine Dosis eines FSME-Impfstoffs wieder aufgefrischt werden (STIKO-Impfempfehlungen). Die Empfehlung einer Auffrischimpfung nach FSME-Infektion betrifft sowohl ungeimpfte als auch geimpfte Personen.

    Stand:  06.11.2024

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  • Nein, eine akute Mumps-Erkrankung lässt sich aufgrund alleiniger serologischer Befunde nicht eindeutig diagnostizieren. Ein positiver IgG-Antikörper-Nachweis kann sowohl nach vorangegangener Impfung wie auch nach einer früher durchgemachten Mumps-Infektion vorliegen und es gibt keinen Grenzwert, der einen sicheren Schutz nachweist. IgM-Antikörper werden hingegen zu Beginn einer Infektion gebildet und verbleiben nur wenige Tage bzw. Wochen im Körper. Sie können auf eine akute Infektion hinweisen. Bei einer Person, die bereits gegenüber Mumps durch Impfung oder Infektion exponiert war, werden nach erneuter Infektion evtl. keine oder nur über einen sehr kurzen Zeitraum IgM-Antikörper gebildet. Bei Mumps-Verdacht sollte unbedingt ein Wangenabstrich für den Nachweis der viralen RNA mittels RT-PCR erfolgen.

    Stand:  06.11.2024

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  • Seit Dezember 2018 (Epid Bull 50/18) empfiehlt die STIKO den  adjuvantierten Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff (Shingrix®) als Standardimpfung (S) für alle Personen ≥ 60 Jahren. Der Impfstoff besteht u.a. aus dem rekombinanten Oberflächenglykoprotein gE des Varicella-zoster-Virus und einem Wirkverstärker (AS01B). Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Totimpfstoff als Indikationsimpfung (I) für Personen ≥50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grundkrankheit oder für Personen mit angeborener bzw. erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Dazu gehören u.a. PatientInnen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus. Der Herpes-zoster-Totimpfstoff ist nur zur Vorbeugung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie bei Erwachsenen im Alter ≥ 50 Jahren (bei einem erhöhten Risiko für einen HZ ab 18 Jahren) zugelassen. Die Zulassung gilt nicht zum Schutz vor einer primären Varicella-zoster-Infektion (Windpocken; Informationen zur Varizellenimpfung sind unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z erhältlich).

    Der attenuierte Herpes-zoster-Lebendimpfstoff (Zostavax®) ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Er wurde aufgrund seiner eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer auch nicht als Standardimpfung von der STIKO empfohlen (Epid Bull 34/18 und Epid Bull 36/17).

    Stand:  05.11.2024

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  • Im Rahmen von AMELAG werden aktuell 168 Kläranlagen auf SARS-CoV-2 beprobt, dies entspricht einer Abdeckung von ca. 32%. Aktuell werden mindestens 80 Kläranlagen auf Influenza A- und B-Virus beprobt, was einer Abdeckung der Bevölkerung von mindestens 15% entspricht.

    Stand:  31.10.2024

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  • Aufgrund von Unterschieden in der Probenahme, Labortechnik, Normalisierung und erregerspezifischen Unterschieden sollten absolute Viruslasten nicht zwischen verschiedenen Standorten und Erregern verglichen werden. Veränderungen / Trends in den Viruslasten können jedoch verglichen werden.

    Stand:  31.10.2024

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  • Auf Grundlage neuer, verfügbarer Daten hat die STIKO die seit 2021 bestehende saisonale Influenza-Impfempfehlung, Personen im Alter von ≥ 60 Jahren mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff zu impfen, erneut geprüft. Die STIKO empfiehlt nun ab der Influenza-Saison 2025/2026 allen Personen ≥ 60 Jahren neben dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff auch einen MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Diese zwei wirkungsverstärkten Impfstoffe zeigen in dieser Altersgruppe eine bessere Wirksamkeit im Vergleich zu den Influenza-Standard-Impfstoffen.

    Die Veröffentlichung dieser Empfehlung zum jetzigen Zeitpunkt (31.10.2024), unabhängig von der aktuellen Verfügbarkeit von MF-59 adjuvantierten oder Hochdosis-Influenza-Impfstoffen, soll gewährleisten, dass der entsprechende Impfstoffbedarf bei der Planung, Produktion und Beschaffung von Influenza-Impfstoffen ab der Saison 2025/2026 berücksichtigt werden kann.

    Stand:  31.10.2024

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  • An jeder beteiligten Kläranlage werden Zulaufproben entnommen und entsprechende Begleitparameter der Probenahme (z.B. Wetterdaten, Volumenstrom, pH-Wert, Temperatur) übermittelt. Die Proben werden dann zu den Laboren geschickt und dort auf verschiedene Biomarker untersucht. Die Daten werden beim Umweltbundesamt auf Plausibilität und Qualität geprüft. Bei SARS-CoV-2 werden die Daten zudem normalisiert. Durch die Normalisierung werden Effekte von z.B. Regenereignissen ausgeglichen. Bei Influenza A- und B-Virus findet aktuell keine Normalisierung statt, da hier keine Verbesserung der Datenqualität erkennbar war.

    Stand:  29.10.2024

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  • Die Nachweisgrenze ist Mindestkonzentration eines Erregerbestandteils, die mittels PCR nachgewiesen werden kann.

    Die Bestimmungsgrenze ist Mindestkonzentration eines Erregerbestandteils, die mittels PCR gemessen bzw. quantifiziert werden kann.

    Stand:  29.10.2024

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  • Im Rahmen der PCR-Analyse werden konform mit gängigen Qualitätsstandards Kontrollen durchgeführt, welche die Qualität und Richtigkeit der durchgeführten Analyse sicherstellen. Zusätzlich wird bei SARS-CoV-2 in einer PCR nicht nur ein, sondern zwei bis drei Gene vervielfältigt. Dieses redundante System kompensiert Analysefehler in einem Großteil der Fälle.

    Stand:  29.10.2024

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