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  • Nicht die tatsächliche Kapazitätsauslastung Mitte März 2020 war der relevante Punkt, sondern die damals absehbare Entwicklung der Fallzahlen, falls keine Maßnahmen getroffen werden. Ein Anstieg dieser Fälle und damit eine deutliche Tendenz hatte sich abgezeichnet (siehe auch die Frage „ War die Höherstufung der Risikoeinschätzung im März 2020 übertrieben?“). Ziel war es zum damaligen Zeitpunkt, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um die Zahl der Erkrankungen und damit auch ein großflächiges Auftreten von schweren Krankheits- und Todesfällen so weit wie möglich zu verhindern, um das Gesundheitssystem und andere kritische Infrastrukturen vor Überlastung zu schützen und Zeit bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes zu gewinnen. Dies ist gelungen, so konnte in Deutschland im Gegensatz zu beispielsweise Italien, dem Vereinigten Königreich und Spanien insbesondere während der ersten weltweiten Infektionswelle im Frühjahr und Frühsommer 2020 eine sehr hohe Zahl an Todesfällen verhindert werden.

    Stand:  26.11.2024

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  • Erreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren der Typen 1, 2 oder 3. Sie gehören zur Gattung der Enteroviren. Nicht nur die Wild-Polioviren, sondern auch die in manchen Ländern zirkulierenden Impfstoff-abgeleiteten Polioviren (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV) können Symptome verursachen. Die meisten Infektionen mit Polioviren verlaufen asymptomatisch. Nach durchgemachter Infektion ist nicht von einem lebenslangen Schutz gegen andere Poliovirustypen auszugehen, da keine Kreuzprotektion besteht; dies gilt sowohl für die Wild-Polioviren als auch für die Impfstoff-abgeleiteten Polioviren. Selbst nach durchgemachter Erkrankung ist deshalb die Indikation zu einer Impfung mit dem Totimpfstoff gegeben, die trivalent (gegen alle drei Polio-Typen) erfolgt. Eine Antikörperbestimmung kann gegebenenfalls Auskunft darüber geben, ob eine Teilimmunität vorliegt. Dies ist jedoch nur von theoretischem Interesse, da die Impfindikation unabhängig davon besteht. Bei einer früher durchgemachten Erkrankung ergibt sich grundsätzlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Impfkomplikation bei der Impfung mit inaktiviertem Polioimpfstoff (IPV).

    Stand:  25.11.2024

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  • Um einen langanhaltenden Impfschutz zu erzielen, sollte nach der vollständigen Grundimmunisierung im Kindesalter eine Auffrischimpfung im Alter von 9-16 Jahren erfolgen.

    Darüber hinaus wird eine routinemäßige Auffrischimpfung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht empfohlen. Wurde die Grundimmunisierung im Erwachsenenalter durchgeführt, so sollte eine einmalige Auffrischimpfung in einem Mindestabstand von 10 Jahren nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei gegebener Indikation (z.B. bei Reisen in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko oder beruflichen Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko) sind ggf. weitere Auffrischimpfungen notwendig.

    Weitere Informationen: Schutzimpfung gegen Poliomyelitis

    Stand:  25.11.2024

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  • Die letzte in Deutschland erworbene Poliomyelitis durch ein Wildvirus wurde 1990 erfasst. Die letzten beiden importierten Fälle (aus Ägypten und Indien) wurden 1992 registriert. In den Folgejahren traten aber jährlich bis zu 3 Fälle Impfstoff-assoziierter Poliomyelitis (vaccine-associated paralytic poliomyelitis, VAPP) auf. Eine VAPP kommt nach Anwendung des attenuierten Lebendimpfstoffs (oral polio vaccine, OPV, „Schluckimpfung“) mit einer Häufigkeit von etwa 1 Fall pro 2,7 Millionen verabreichten OPV-Dosen vor, üblicherweise nach der ersten Dosis der Impfserie. Daher hat die Ständige Impfkommission (STIKO) 1998 empfohlen, in Deutschland nur noch inaktivierte Polio-Impfstoffe (inactivated polio vaccine, IPV) zu verwenden, bei denen kein VAPP-Risiko besteht.

    Die IPV-Impfung, die inzwischen überall in Europa Standard ist, schützt die Geimpften zuverlässig vor einer Erkrankung. Mit IPV geimpfte Personen können sich dennoch mit Polioviren infizieren, diese unbemerkt ausscheiden und dadurch weiterverbreiten. Bei Auftreten von Poliomyelitis-Fällen empfiehlt die STIKO die Impfung von Kontaktpersonen mit IPV unabhängig vom Impfstatus sowie bei Auftreten von Sekundärfällen Riegelungsimpfungen mit IPV.

    Stand:  25.11.2024

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  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und zusätzliche Injektionen zu ersparen. Je eingesetztem Impfstoff (3-, 4-, 5- oder 6-fach-Impfstoffe), ist ein unterschiedliches Impfschema anzuwenden.

    Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 5- oder 6-fach-Impfstoffs für die Grundimmunisierung bei reifgeborenen Säuglingen das reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei Mehrfach-Impfungen: Die ersten beiden Impfstoffdosen der Mehrfach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten, die dritte Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten. Um einen Langzeitschutz aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten. Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Impfschema).

    Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

    Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexacima, Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis.

    Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen. Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.

    Die STIKO weist daraufhin, dass es für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig ist, die Impfserie rechtzeitig zu beginnen sowie empfohlene Impftermine und Mindestabstände zwischen den Impfungen einzuhalten.

    Im Alter von 9-16 Jahren wird eine Auffrischimpfung mit einem Impfstoff, der einen inaktivierten Polio-Impfstoff (IPV) enthält, empfohlen. Eine mit oralen Lebendimpfstoffen (OVP) begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert.

    Bis zur Einführung der Impfempfehlung mit inaktivierten Polio-Impfstoffen (IPV) im Jahr 1998 wurde die Grundimmunisierung mit oralen Lebendimpfstoffen (OPV) nach den folgenden Impfschemata durchgeführt:

    Ehemalige DDR: 3 x monovalent (Typen I-III) und 2 x trivalent
    Ehemalige BRD: 3 x trivalent

    Hierbei ist zu beachten, dass drei Impfungen mit den ehemals eingesetzten monovalenten Polio-Impfstoffen (Typen I-III) nur als eine Impfung gelten. Für eine komplette Grundimmunisierung sind daher mindestens zwei weitere Impfungen mit einem trivalenten Impfstoff erforderlich. Die dreimalige Impfung mit jeweils einem trivalenten Impfstoff gilt als komplette Grundimmunisierung.

    Stand:  25.11.2024

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  • Der orale Polio-Impfstoff (oral polio vaccine, OPV, orale Poliovakzine) ist ein attenuierter (abgeschwächter) Lebendimpfstoff. Die Verwendung von OPV hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kinderlähmung in den meisten Regionen der Welt heutzutage ausgerottet ist.

    Nach oraler Gabe von OPV vermehren sich die abgeschwächten Lebendviren gewöhnlich für 6-8 Wochen im Magen-Darm-Trakt der geimpften Person. Sie aktivieren das Abwehrsystem und regen die Antikörper-Produktion an. Gleichzeitig werden abgeschwächte Impfviren mit dem Stuhl ausgeschieden. Diese können sich über Schmierinfektionen im Umfeld verbreiten und andere Personen infizieren. Hygienemängel können die Verbreitung begünstigen. Da es sich um ein Impfvirus handelt, entwickeln die infizierten Personen keine oder nur kaum Symptome, sondern bauen vielmehr – wie die geimpfte Person selbst – einen Schutz gegen die Erkrankung auf. Zirkulierende Polio-Impfviren können somit zum Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes in der Bevölkerung und zur Elimination der Erkrankung beitragen. Sie bringen jedoch auch Gefahren mit sich, vor allem für Ungeimpfte.

    Wenn die Bevölkerung aufgrund zu niedriger Polio-Impfquoten nicht ausreichend geschützt ist, können Impfviren über einen längeren Zeitraum zirkulieren und sich in sehr seltenen Fällen dabei genetisch verändern. Wenn sie über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder zeitgleich an verschiedenen Orten nachgewiesen werden, werden sie als zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren (circulating vaccine-derived poliovirus, cVDPV) bezeichnet. Je länger das Virus zirkuliert, desto größer ist die Gefahr, dass veränderte Viren auftreten, die nach einer Infektion eine symptomatische Erkrankung hervorrufen können.

    Personen, die vollständig gegen Polio geimpft sind, sind sowohl vor Erkrankungen durch Wild-Polioviren als auch durch cVDPV geschützt.

    Da weltweit nur noch sehr wenige durch Wildviren verursachte Polio-Fälle auftreten, ist es wichtig, durch gezielte Impfkampagnen die Zirkulation von cVDPV im Ausbruchsfall schnellstmöglich zu unterbrechen.

    Weitere Informationen:

    World Health Organization (WHO) Online Questions and Answers: What is vaccine-derived Polio?

    Global Polio Eradication Initiative (GPEI) Fact Sheet: Vaccine-Derived Poliovirus

    Stand:  25.11.2024

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  • Laut Mutterschaftsrichtlinie soll das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion der Mutter so früh wie möglich nach Feststellung der Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Ist die Mutter HBsAg-positiv, soll beim Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt, d.h. innerhalb von 12 Stunden, die Immunisierung gegen Hepatitis B beginnen. Dabei werden simultan die erste Dosis Hepatitis-B-Impfstoff und eine Dosis Hepatitis-B-Immunglobulin an unterschiedlichen Extremitäten verabreicht.

    Zwei Impfschemata können zur Grundimmunisierung mit einem monovalenten Impfstoff angewendet werden: (I) 0-1-2-12-Monate oder (II) 0-1-6-Monate, wobei Schema (I) eine schnellere Immunantwort bewirkt. Frühgeborene sollten immer nach Schema (I) geimpft werden. Wird bei Neugeborenen Schema (I) angewendet, können die Impfstoffdosen im Alter von 2 und 12 Monaten mit einem hexavalenten Impfstoff gegeben werden. 

    Die übrigen Impfstoffdosen der Grundimmunisierung gegen DTaP-IPV-Hib können mit einem 5-fach oder 6-fach-Impfstoff erfolgen. Zusätzlich verabreichte Impfstoffdosen der Hepatitis-B-Komponente sind unschädlich. Wichtig ist, dass am Ende der Impfserie zwischen den letzten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 5 Monaten eingehalten wird.

    Nach Abschluss der Grundimmunisierung ist eine serologische Kontrolle beim Säugling erforderlich.

    Stand:  21.11.2024

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  • Bei Neugeborenen von Müttern, die entweder einen unbekannten HBsAg-Status haben und/oder bei denen vor bzw. sofort nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich war/ist, wird  empfohlen, direkt nach der Geburt die Grundimmunisierung mit Hepatitis-B-Impfstoff zu beginnen. Wird die Mutter nachträglich HBsAg-positiv getestet (s. neue FAQ „ Wie soll mit einem Neugeborenen umgegangen werden, dessen Mutter einen positiven HBsAg-Status aufweist?“), kann beim Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt die passive Immunisierung mit Immunglobulin nachgeholt werden. Nach Abschluss der Grundimmunisierung ist eine serologische Antikörperbestimmung beim Säugling erforderlich.

    Stand:  21.11.2024

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  • Beyfortus wurde im August 2024 auch zur Prävention von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Kindern im Alter < 24 Monaten, die während ihrer 2. RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind (beim Vorliegen einer bronchopulmonalen Dysplasie oder eines schweren kongenitalen Herzfehlers), zugelassen. Speziell für diese Risikokinder gibt es Leitlinien der pädiatrischen Fachgesellschaften, die die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus in der 2. RSV-Saison empfehlen. Diese Empfehlungen gelten unabhängig von der STIKO-Empfehlung, die sich auf die RSV-Prophylaxe aller Kinder in ihrer 1. RSV-Saison fokussiert.

    Bei Kindern mit bekannten Risikofaktoren kann alternativ zur RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) die Gabe des monoklonalen Antikörpers Synagis (Palivizumab) in Erwägung gezogen werden, also individuell über die Anwendung von Synagis oder Beyfortus in der 1. bzw. 2. RSV-Saison entschieden werden. Eine parallele Gabe von Synagis und Beyfortus wird nicht empfohlen. Wurde eine RSV-Prophylaxe aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Beyfortus mit Synagis begonnen, kann die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus fortgesetzt werden, sobald das Produkt wieder verfügbar ist und die RSV-Saison vermutlich noch mehr als 4 Wochen andauert. Für weitere Informationen siehe Fachinformation.

    Stand:  19.11.2024

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  • Zum jetzigen Zeitpunkt besteht für Long-COVID-Patientinnen und -Patienten keine gesonderte STIKO-Impfempfehlung für eine jährliche Auffrischimpfung. Somit gilt weiterhin die aktuelle STIKO-Empfehlung einer jährlichen Auffrischimpfung für bestimmte Risikogruppen gegen COVID-19 mit dem Ziel, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern (siehe " Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?").

    Grund ist die bisher sehr heterogene Studienlage zur COVID-19-Impfung bei bereits vorliegenden Long- oder Post-COVID-Symptomen. Zu diesem Thema wurde in der Fachzeitschrift Lancet ein Systematisches Review veröffentlicht (Notarte et al., 2022). Darin wurden 11 Studien identifiziert, die den Effekt der COVID-19-Impfung bei bereits vorliegender Long- oder Post-COVID-Symptomatik untersuchen. In 6 der 11 Studien wurde eine Verbesserung, in 4 Studien keine Veränderung und in einer Studie eine Verschlechterung der Symptomatik berichtet. Anhand dieser Studien lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen – ob positiv oder negativ – eine Auffrischimpfung bei Long-COVID-Patientinnen und -Patienten tatsächlich hat.

    Stand:  18.11.2024

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