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  • Das RKI hatte bereits am 6. Januar2020 seine Krisenstrukturen aktiviert – kurz nach Bekanntwerden der ersten Fälle von Lungenentzündungen unklarer Ursache in China. Zu diesem Zeitpunkt haben sich bereits verschiedene Fachgebiete des RKI mit dem Geschehen beschäftigt, u.a. mit diagnostischen Möglichkeiten, und sich international ausgetauscht. Ab dem 7. Januar 2020 wurden die verfügbaren Informationen zum damals noch unklaren Geschehen in China auf die RKI-Internetseite gestellt. Insgesamt hat das RKI während der gesamten Pandemie sehr schnell gehandelt und aktiv informiert, jahrelang mit täglichen Berichten und in der Anfangsphase sogar mit werktäglichen Presse-Briefings, die vom RKI live gestreamt und von Fernsehsendern übertragen wurden.

    Schnelligkeit gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des RKI - unter Berücksichtigung der erforderlichen Sorgfalt.

    Stand:  26.11.2024

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  • Die Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle hat in Teilen der Gesellschaft und Medien intensive Debatten ausgelöst, u.a. um die wissenschaftlichen Grundlagen für die von der Politik getroffenen Maßnahmen und möglichen Einflussnahmen, die Notwendigkeit u.a. von Schulschließungen, Masken und Impfungen, Impfnebenwirkungen und den Umgang mit Impfgegnern und Maßnahmen-Gegnern. In den nachfolgenden FAQ geht das RKI auf die häufigsten Fragen zu den Krisenstabsprotokollen ein.

    Stand:  26.11.2024

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  • Nein, das RKI hat die Situation nicht unterschätzt. Gerade in den ersten Wochen des Geschehens, im Januar 2020, waren aber nur wenige Informationen verfügbar, anhand derer die Situation bewertet werden konnte. Das RKI hat deshalb von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich die Einschätzungen auf den aktuellen Wissensstand beziehen und bei neuen Erkenntnissen angepasst werden. Im Verlauf der Pandemie mussten etliche neue Aspekte wie die Wirksamkeit von Impfungen, der Einfluss steigender Immunität in der Bevölkerung oder die Eigenschaften neuer Virusvarianten immer wieder neu bewertet werden, um angemessen auf die veränderte Situation reagieren zu können. (siehe auch FAQ zur COVID-19-Pandemie, Frage „ Warum kam es zu Änderungen bei Empfehlungen des RKI im Verlauf der Pandemie?“).

    Beim Auftreten eines neuen Erregers ist die relevanteste Frage, ob und wie leicht der Erreger von Mensch zu Mensch übertragen wird. Darauf gab es Ende 2019/Anfang 2020 über einen Zeitraum von mehreren Wochen keine klaren Antworten. Die zweite wichtige Frage bei einem neuartigen Erreger ist die Übertragbarkeit ohne Symptome. Wenn Menschen einen Erreger übertragen können, ohne dass sie sichtbar erkrankt sind, verringert das die Chance auf Eindämmung entscheidend – auch hier gab anfangs keine Hinweise auf eine relevante Übertragung durch (noch) nicht symptomatische Personen (Einzelfälle können nicht verallgemeinert werden).

    Das RKI hat bereits am 21. Januar 2020, vor Auftreten der ersten Fälle in Deutschland, ein Flussschema für Praxen zur Verdachtsabklärung veröffentlicht, gefolgt von einer Vielzahl weiterer Empfehlungen und Hinweise.

    Stand:  26.11.2024

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  • Die rechtliche Stellung des Robert Koch-Instituts (RKI) und seine Aufgaben auf den Gebieten der Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sind grundlegend in § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG) geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als oberste Bundesbehörde übt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI (§ 3 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)) nach den hierfür geltenden Regelungen aus.

    Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt das RKI als Ressortforschungseinrichtung des BMG wissenschaftliche Forschung entsprechend den Bestimmungen des § 4  Abs. 3 BGA-NachfG und wendet hierbei die Leitlinie „Gute wissenschaftliche Praxis“ an. Was die Wahl der Themen für seine Ressortforschung angeht, ist das RKI insofern weisungsgebunden. Auch können Vorgaben in Bezug auf Empfehlungen zum Management erfolgen. Es ist klassische Aufgabe eines Ressortforschungsinstituts, eine gesetzlich legitimierte Schnittstelle von Wissenschaft zu Politikberatung zu sein. Das RKI geht mit seiner Funktion als Ressortforschungseinrichtung offen um, z.B. stehen auf der Internetseite und in E-Mail-Signaturen, dass das RKI ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG ist.

    Entscheidend ist indes, dass das RKI "frei in der Wahl der Methoden und der Interpretation der Ergebnisse" (siehe „Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben" des Wissenschaftsrates, hier Seite 11, 2. Spiegelstrich, und Seite 42 unter I.5 Forschungspraxis sowie BBAW-Leitlinien Politikberatung", S. 28 unter 2. Grundrechtsschutz) ist. Die hier dargelegten Freiheiten in der Methodenwahl und Interpretation der Ergebnisse haben auch für das RKI jederzeit – auch während der Corona-Pandemie – uneingeschränkt gegolten.

    Die gesetzlichen Grundlagen sind auch auf der Internetseite des RKI nachzulesen bzw. direkt unter https://www.gesetze-im-internet.de/bga-nachfg/BJNR141610994.html.

    Stand:  26.11.2024

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  • Dass Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich waren, ist unstrittig (siehe auch FAQ zur Pandemie, dort die Frage „Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig?“). Ein Großteil der Bevölkerung hat die Maßnahmen auch befürwortet und befolgt, siehe „Cosmo-Studie zu Wissen, Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen während des COVID-19-Ausbruchsgeschehens“. Im Großen und Ganzen waren die Maßnahmen in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern milder.

    Maßnahmen sind nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landes- und kommunaler Ebene entschieden worden. Die Erfahrungen aus der Pandemie sollten von allen Akteuren ausgewertet werden. Wichtig ist dabei, den damaligen Wissenstand und die damalige Situation, in der die Entscheidung getroffen wurde, zu berücksichtigen. Generell ist - gerade am Anfang einer Pandemie - vieles noch nicht bekannt und bei großer Unsicherheit ein Handeln nach dem Vorsichtsprinzip sinnvoll. Durch das Ergreifen von Maßnahmen konnten in Deutschland beispielsweise während der ersten weltweiten Infektionswelle im Frühjahr und Frühsommer 2020 eine sehr hohe Zahl an Todesfällen verhindert werden.

    Stand:  26.11.2024

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  • Der Begriff "Pandemie der Ungeimpften" stammt nicht vom RKI. Der Begriff wurde 2021 (u.a. im November) von verschiedener Stelle verwendet. Die Formulierung „Pandemie der Ungeimpften“ wurde zum damaligen Zeitpunkt von anderen öffentlich diskutiert und kritisiert. Im November 2021 zeigten die verfügbaren Daten und Studien, dass die Impfung einen hohen Schutz insbesondere vor schwerer COVID-19-Erkrankung bietet und zudem in einem gewissen Ausmaß auch die Übertragung von SARS-CoV-2 reduziert. Daraus folgt, dass Ungeimpfte signifikant häufiger schwere Krankheitsverläufe entwickelten und überproportional häufig auf Intensivstationen behandelt werden mussten als Geimpfte, und darüber hinaus auch mehr zur Virus-Transmission in der Bevölkerung beitrugen. Da die Impfung aber das Risiko einer Transmission nur reduziert, nicht aber vollständig bzw. nur zu einem gewissen Grade verhindert, konnte auch eine geimpfte Person potenziell eine Infektionsquelle darstellen (wenn auch mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit als eine ungeimpfte Person). Daher hat das RKI immer wieder betont, dass sich auch Geimpfte weiter an die AHA+L-Regeln halten sollten. Es waren also nicht nur (noch) Ungeimpfte für die weiter andauernde Pandemie verantwortlich, auch wenn es Untersuchungen gibt, dass sie in der 4. Welle überproportional zu Übertragungen beigetragen haben (https://www.nature.com/articles/s43856-022-00176-7). Es ist aber genauso klar, dass eine höhere Impfquote zu jenem Zeitpunkt besser gewesen wäre, insbesondere um das primäre Impfziel zu erreichen, nämlich die Verhinderung schwerer COVID-19-Erkrankungen in der Bevölkerung und die Überlastung des Gesundheitssystems.

    Stand:  26.11.2024

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  • Die Europäische Kommission hatte nach positiver Bewertung in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eine bedingte Zulassung für mehrere Impfstoffe verschiedener Hersteller erteilt. Primäres Ziel war die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen. Der Schutz Dritter, also das Vermeiden einer Weitergabe des Virus an Dritte, war nicht Gegenstand der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe; das bedeutet aber nicht, dass die COVID-19-Impfstoffe gar keinen Schutz vor Übertragung boten bzw. – in geringerem Umfang – weiterhin noch bieten. Diese Schutzwirkung hat sich im Lauf der Pandemie verändert. Dazu hat das RKI zu den jeweiligen Zeitpunkten auch jeweils (öffentlich) kommuniziert:

    • Bereits kurz vor Beginn der ersten Impfungen in Deutschland, im Pressebriefing des RKI am 22.12.2020, hatte der Leiter des Fachgebiets Impfprävention des RKI betont, wie wichtig es sei, dass weiterhin alle – auch die Geimpften – die AHA+L-Regeln berücksichtigen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften), unter anderem weil noch nicht bekannt war, in welchem Maß die Impfung auch Übertragungen (ausgehend von einer geimpften Person) verhindern kann.
    • Im Mai 2021 hat das RKI einen systematischen Review zur Frage „Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und SARS-CoV-2-Transmission?“ im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/19_21.pdf?__blob=publicationFile, ab S. 13), in dem die zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Daten der ersten Phase der Impfkampagne bewertet wurden. Als Einschränkung wurde dort bereits angegeben, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Evidenz zu damals ganz neuen Virusvarianten (Delta) vorlag. Als Schlussfolgerung wurde dort bereits festgehalten: "(…) Aus Public Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung nach gegenwärtigem Kenntnisstand sehr stark durch die Impfung reduziert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. Auch wenn das Risiko einer Infektion deutlich reduziert ist, so handelt es sich nicht um eine sog. sterile Immunität. Es muss davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach SARS-CoV-2-Exposition trotz Impfung PCR-positiv getestet werden und potenziell das Virus auch weiterverbreiten können. Das Restrisiko einer Übertragung kann jedoch durch zusätzliche Maßnahmen (Einhalten der AHA+L-Regeln, Selbstisolierung bei Symptomen) zusätzlich reduziert werden."
    • Im weiteren Verlauf der Pandemie zeigten weitere Studien, dass die Impfung die Wahrscheinlichkeit sowohl von asymptomatischen als auch von symptomatischen Infektionen jeder Schwere deutlich reduziert, einschließlich der bis Ende 2021 dominierenden Alpha- und Deltavariante. Geimpfte haben sich also seltener infiziert, wodurch auch die Übertragung (Transmission) signifikant reduziert wurde. Unabhängig von der zirkulierenden Virusvariante lässt der Schutz vor Infektion und Transmission jedoch nach einigen Wochen bis Monaten nach (siehe hierzu u.a. die Publikationen unter https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2021.26.41.2100920, https://www.frontiersin.org/journals/immunology/articles/10.3389/fimmu.2022.940562/full und https://www.nature.com/articles/s41591-022-01816-0).
    • Die Frage nach dem Schutz vor Transmission wurde 2021 und 2022 auch in den FAQ des RKI zu COVID-19 und Impfen (www.rki.de/covid-19-faq-impfen) adressiert und fortlaufend an den jeweiligen Wissensstand angepasst. So hat das RKI hat bereits ab Januar 2022 dort dargestellt, dass der Impfschutz vor Infektion sowie Transmission insbesondere seit Auftreten der Omikron-Variante – im Vergleich zur Delta-Variante – reduziert war bzw. sein könnte. Aus der FAQ Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen? vom 24.01.2022 (nicht mehr online): „(…) Erste Erkenntnisse zur Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante zeigen, dass die Wirksamkeit gegenüber symptomatischen Erkrankungen durch die Omikron-Variante nach Grundimmunisierung deutlich reduziert ist (…). Nach einer Auffrischimpfung wurde allerdings eine gute Wirksamkeit gegenüber Omikron festgestellt. In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu. (…)“. In einer späteren Version vom FAQ-Version vom 26.10.2022 (nicht mehr online) heißt es: „(…) Über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist. Haushaltsstudien aus Norwegen und Dänemark zeigen, dass eine Impfung auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert. (…)“.

    Der Schutz vor Transmission ist im Laufe der Pandemie also bekanntermaßen insgesamt geringer geworden, er war (und ist) aber nicht gleich null. Insbesondere frisch Geimpfte infizieren sich seltener mit SARS-CoV-2 als Ungeimpfte und geben damit das Virus damit auch seltener weiter. Ein Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen war und ist durch die Impfung weiterhin gegeben, auch über einen längeren Zeitraum. Das gilt bis heute, siehe aktuelle wissenschaftliche Begründung der STIKO im EpidBull 2/2024 unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf?__blob=publicationFile.

    Stand:  26.11.2024

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  • Man muss hier unterscheiden zwischen einer Pflicht – das ist eine Maßnahme der Politik, für deren Entscheidung unterschiedliche Aspekte und Einschätzungen eine Rolle spielen – und einer Empfehlung aus der Wissenschaft für die Nutzung einer Maske. Es gab Evidenz zur Schutzwirkung von Masken, die in die Empfehlungen des RKI eingeflossen sind, siehe hierzu die Frage im Anschluss „Belegen die Krisenstabsprotokolle, dass das RKI FFP-2-Masken nur für Fachpersonal als sinnvoll angesehen hat?“ und in den FAQ zur COVID-19-Pandemie die Frage „Warum und ab wann hat das RKI das Tragen von Masken empfohlen?“.

    Stand:  26.11.2024

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  • Der Begriff „Treiber“ bedeutet, dass ein Setting oder eine Gruppe am stärksten zur Verbreitung beiträgt. Das ist bei der COVID-19-Pandemie für Schulen nicht beobachtet worden. Aber das bedeutet nicht, dass das Setting gar nicht zur Verbreitung beigetragen hätte.

    Die Bedeutung von Schulen im Kontext des Infektionsgeschehens sind im RKI-Krisenstab öfter diskutiert worden. Im Protokoll vom 9.12.2020 heißt es zum Beispiel, das Ausmaß der Kontaktbeschränkungen „reiche nicht aus”, um die hohen Fallzahlen einzudämmen, dazu müssten unter anderem auch Schulen geschlossen werden. Doch darauf folgte die Anmerkung: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das zeigen auch andere Länder.” Das Protokoll am 9.12. spiegelt eine Diskussion (und keine Empfehlung) wider, welche zusätzlichen Maßnahmen potentiell in Frage kämen, um ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen zu vermeiden und adressiert dabei, dass der Einfluss von Schulschließungen begrenzt ist.

    Dass Kinder und Jugendliche empfänglich sind und das Virus auch übertragen können, wurde im weiteren Pandemieverlauf wissenschaftlich belegt (virologisch und durch Kontakt-Studien im Haushalt und im Schulsetting). Das RKI hat die Studienlage zur Rolle von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schulsetting in der Pandemie fortlaufend engmaschig beobachtet und regelmäßig zu den Erkenntnissen berichtet (u.a. in den Updates des Erregersteckbriefes und später in den Quartalsberichten der Corona-KiTa-Studie).

    Mit dem zunehmenden Erkenntnisgewinn konnte die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen besser eingeordnet und vom RKI bewertet werden. Zum Thema Schule hat das RKI früh Empfehlungen veröffentlicht, unter anderem eine Stellungnahme zur Wiederöffnung von Bildungseinrichtungen von Mai 2020 (s. Epidemiologisches Bulletin 19/2020, „Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen“) und das Dokument „Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19 Pandemie. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen“, veröffentlicht am 12.10.2020 auf der RKI-Internetseite: „Kinder und jüngere Jugendliche sind jedoch seltener betroffen als Erwachsene und nicht Treiber der Pandemie…“ .

    In diesen RKI-Empfehlungen wurden u.a. folgende Ziele formuliert: „Die Aufrechterhaltung eines „regulären“, zuverlässigen, kontinuierlichen Unterrichtsangebots als Präsenzunterricht“ sowie die „Vermeidung von kompletten und präventiven oder reaktiven Schulschließungen…“. Diese Empfehlungen enthielten entsprechend Vorschläge für ein mögliches risikoadaptiertes Vorgehen (Orientierende Schwellenwerte bzw. alternative bzw. ergänzende Indikatoren (bezogen auf lokales/regionales Infektionsgeschehen) für infektionspräventive Maßnahmen in Schulen in Deutschland).

    Außerdem war das RKI an der Erstellung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ beteiligt, deren Zielstellung die Vermeidung von Schulschließungen durch ein an das Infektionsgeschehen angepasstes Maßnahmenpaket war (zuerst veröffentlicht im Februar 2021).

    Es ist wichtig zu verstehen, dass Ausmaß der Empfänglichkeit und Übertragbarkeit im Kindes- und Jugendalter angesichts der im Pandemie-Verlauf vorherrschenden unterschiedlichen Virusvarianten nicht ohne weiteres von einer Variante auf die andere übertragbar war (ein vom RKI initiiertes und mit-verfasstes systematisches Review zu Wildtyp, Alpha- und Delta-Variante belegt das: Susceptibility and infectiousness of SARS-CoV-2 in children versus adults, by variant (wild-type, Alpha, Delta): a systematic review and meta-analysis of household contact studies). Daher wurde die Situation im gesamten Pandemieverlauf fortlaufend beobachtet.

    Im 2024 veröffentlichten RKI-Ratgeber zu COVID-19 heißt es: „Während Kinder vom Wildtyp seltener betroffen und weniger empfänglich waren und das Virus auch weniger häufig weitergaben als Erwachsene,[5,6] näherte sich ab der Alpha-Variante ihre Empfänglichkeit und Infektiosität derjenigen der Erwachsenen an.[5,7] Auch Änderungen von Kontrollmaßnahmen trugen dazu bei, dass Kinder im Infektionsgeschehen eine größere Rolle spielten. Schwere Erkrankungen blieben bei Kindern jedoch weiterhin selten, gleichzeitig nahmen schwere und tödlich verlaufende Erkrankungen in der älteren Bevölkerung durch die zunehmende Impfabdeckung ab.[8]“

    Die Entscheidungen zu Schulschließungen wurden von den Landesregierungen getroffen, wobei im Rahmen dieser Entscheidungen auch andere Aspekte berücksichtigt wurden.

    Stand:  26.11.2024

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  • Das RKI hat psychosoziale Faktoren in der COVID-19-Pandemie frühzeitig betrachtet, das Thema auch frühzeitig wissenschaftlich bearbeitet und seine Erkenntnisse publiziert, unter anderem in einer Evidenzsynthese von 2020 (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, JoHM 4/2020) und in einer Reihe von eigenen Studien, zum Beispiel:

    • die Ende Juli 2020 begonnene CORONA HEALTH APP-Study,
    • die Antikörperstudien Corona Monitoring lokal und bundesweit, in denen auch verhaltensbezogene und soziale Einflussfaktoren erhoben und ausgewertet wurden und die im Frühjahr 2020 gestartet wurden
    • die Mental Health Surveillance (MHS), bei der 2021 eine Methodik für ein kontinuierliches Rapid-Review zur Entwicklung der psychischen Gesundheit entwickelt und durchgeführt wurde, gefolgt von einer engmaschigen Beobachtungen mehrerer Indikatoren der psychischen Gesundheit (z.B. depressive und Angstsymptome)
    • Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA), wo bereits 2020 zur Entwicklung depressiver Symptome und weiterer Indikatoren berichtet wurde,
    • Corona-Kita-Studie, in der 2020 und 2021 Befragungen bei Familien zum Thema „psychosoziale Belastung während der Pandemie“ sowie „psychische Belastung, Angst und Stresserleben während der Quarantäne“ durchgeführt wurden (Ergebnisse im Abschlussbericht in den Kapitel 3.9.2 und 3.9.3.)

    Viele der Ergebnisse sind auch im „Journal of Health Monitoring“ in der Publikationsreihe zur COVID-19-Pandemie abrufbar.

    Unabhängig davon hat das RKI auch externe Erkenntnisse berücksichtigt, beispielsweise aus dem Corona-Monitor des BfR (in der die Teilnehmenden seit Juni 2020 kontinuierlich nach der psychischen Gesundheit und anderen sozialen Faktoren gefragt wurden) und der COSMO-Studie (in der ein ganzes Spektrum an psychosozialen Belastungen abgefragt wurde).

    Bereits im Oktober 2020 hat das RKI in seiner Strategie-Ergänzung „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten – Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz“ geschrieben: „Übergeordnetes Ziel ist es, die Ausbreitung sowie die gesund­heitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren, während das gesamt­gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben (inklusive Bildungs­einrichtungen) in Deutschland möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die evtl. erforderlichen Maßnahmen und Einschränkungen werden dem spezifischen Risiko angepasst und regional und zeitlich beschränkt. Die Maßnahmen sollen rechtlich und organisatorisch verhältnis­mäßig sowie praktisch umsetzbar sein.“

    Im Frühjahr 2021 hat das RKI in seiner ControlCOVID-Strategie betont, dass ungewollte Folgen für die Gesellschaft minimiert werden müssen: „Alle eingesetzten Maßnahmen müssen kontinuierlich darauf überprüft werden, dass sie verhältnismäßig sind und nur weiter durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind und die negativen Folgen nicht überwiegen.“ Sogenannte Nicht-COVID-Effekte – „z. B. soziale, psychologische, und andere gesellschaftliche Auswirkungen bei Beschränkungen oder Schließungen der jeweiligen Settings“ – werden im Stufenkonzept ControlCOVID (S. 6) tabellarisch aufgeführt.

    Psychosoziale Faktoren waren auch Teil der RKI-Forschungsagenda zur SARS-CoV-2-Pandemie (2021, Abschnitt „Nicht-infektionsbedingte gesundheitliche Auswirkungen der Pandemie“).

    Zu beachten ist, dass mögliche psychosoziale Folgen der Eindämmungsmaßnahmen möglichen psychosozialen Folgen von deutlich mehr schweren Verläufen, Todesfällen und Long-COVID gegenüber stehen – und dass psychischen Belastungen, die unter der Pandemie verstärkt wahrgenommen wurden, ein multifaktorielles Geschehen zu Grunde liegt, welches nicht ausschließlich in Zusammenhang mit den pandemiebezogenen Maßnahmen gebracht werden kann (siehe auch die Frage Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig? in den FAQ zur COVID-19-Pandemie).

    Stand:  26.11.2024

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