Labor, Diagnostik
Stand: 06.11.2024
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Nein, es gibt keinen Mumps-Antikörpertiter, bei dem ein sicherer Schutz vor einer Mumps-Erkrankung besteht. Bei der Immunantwort gegen Mumps sind sowohl die humorale wie auch die zelluläre Immunantwort beteiligt, für die bisher kein definitives serologisches Korrelat identifiziert werden konnte. Für den Nachweis einer Mumps-Immunität ist die Dokumentation eines altersgerechten Impfschutzes ausschlaggebend und dem serologischen Immunitäts-Nachweis überlegen. Den besten Schutz vor einer Mumps-Erkrankung bietet die 2-malige MMR-Impfung, frühestens im Abstand von ≥ 4 Wochen.
Wurde bei einer Person, die eine 2-malige MMR-Impfung im empfohlenen Mindestabstand erhalten hat, ein negativer oder grenzwertiger Antikörpertiter bestimmt, ist es daher nicht unbedingt empfohlen eine 3. Impfung durchzuführen. Es sollte vielmehr davon ausgegangen werden, dass die Person immun ist. Hat die Person eine berufliche Indikation, sollte von dem behandelnden Arzt bzw. Arbeitsmediziner individuell entschieden werden, wie verfahren wird. Hier sind evtl. arbeitsrechtliche Vorgaben entscheidend.
Eine besondere Situation besteht bei lang andauernden Mumps-Ausbrüchen. Dabei hat sich gezeigt, dass auch Personen, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, dann nicht mehr sicher vor einer Mumps-Infektion geschützt sind. Unter diesen Umständen kann es zur Unterbrechung der Infektionsketten notwendig sein, eine weitere Impfstoffdosis bei vollständig Grundimmunisierten zu verabreichen.
Stand: 06.11.2024
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Nein, serologische Tests können nicht zwischen einer Exposition gegenüber dem Impfstoff bzw. einer Exposition gegenüber dem Wildtyp des Mumpsvirus unterscheiden. IgG-Antikörper sind sowohl nach Impfung wie auch nach Infektion nachweisbar.
Stand: 06.11.2024
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Die Mumps-Diagnose wird durch den Nachweis von Mumps-IgM-Antikörpern in einer Serumprobe unterstützt, die so bald wie möglich nach Auftreten der Symptome entnommen wurde. Ein positives IgM-Testergebnis deutet auf eine aktuelle oder sehr kurz zurückliegende Infektion oder Reinfektion hin. Ein positives IgM-Testergebnis kann jedoch ebenfalls nach einer kürzlich zurückliegenden Mumps-Impfung festgestellt werden.
Stand: 06.11.2024
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Eine einzelne Serumprobe, die auf Mumps-spezifische IgG-Antikörper getestet wurde, ist für die Diagnose einer akuten Mumps-Infektion nicht geeignet. Ein positiver IgG-Antikörper-Nachweis kann sowohl nach vorangegangener Impfung wie auch nach einer früher durchgemachten Mumps-Infektion vorliegen und es gibt keinen Grenzwert, der einen sicheren Schutz nachweist. Das Vorhandensein von Mumps-spezifischen IgG-Antikörpern sagt nicht unbedingt das Vorhandensein neutralisierender Antikörper oder den Schutz vor einer Mumps-Erkrankung voraus.
Stand: 06.11.2024
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Nein, eine akute Mumps-Erkrankung lässt sich aufgrund alleiniger serologischer Befunde nicht eindeutig diagnostizieren. Ein positiver IgG-Antikörper-Nachweis kann sowohl nach vorangegangener Impfung wie auch nach einer früher durchgemachten Mumps-Infektion vorliegen und es gibt keinen Grenzwert, der einen sicheren Schutz nachweist. IgM-Antikörper werden hingegen zu Beginn einer Infektion gebildet und verbleiben nur wenige Tage bzw. Wochen im Körper. Sie können auf eine akute Infektion hinweisen. Bei einer Person, die bereits gegenüber Mumps durch Impfung oder Infektion exponiert war, werden nach erneuter Infektion evtl. keine oder nur über einen sehr kurzen Zeitraum IgM-Antikörper gebildet. Bei Mumps-Verdacht sollte unbedingt ein Wangenabstrich für den Nachweis der viralen RNA mittels RT-PCR erfolgen.
Stand: 06.11.2024
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Nein, eine Mumps-Infektion ist mittels negativer Laborergebnisse nicht sicher auszuschließen. Insbesondere serologische Resultate sollten sorgfältig interpretiert werden, da falsch-positive und falsch-negative IgM-Testergebnisse auftreten können.Hat sich das Immunsystem der Person bereits nach einem früheren Kontakt mit dem Mumps-Virus auseinandergesetzt, sei es durch eine (insbesondere 2-malige) Impfung oder durch eine natürliche Infektion, kann die IgM-Antwort negativ sein und in der initial veranlassten Serologie ist nur der IgG-Nachweis positiv. Mumps kann bei Geimpften daher aufgrund eines negativen IgM-Nachweises nicht sicher ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sollte neben der Serologie unbedingt eine RT-PCR aus dem Wangenabstrich erfolgen. Wird der Abstrich jedoch zu spät nach Symptombeginn entnommen, gelingt der Virus-Nachweis mittels RT-PCR aus der Wangenschleimhaut häufig nicht mehr.
Stand: 06.11.2024
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Die Entnahme von Serumproben aus der akuten und rekonvaleszenten Phase zum Nachweis eines 4-fachen IgG-Titeranstieg wird bei Geimpften nicht empfohlen. Bei geimpften Personen beginnt der Ig-Antikörper-Titer bereits kurz nach der Exposition/Infektion anzusteigen. Zum Zeitpunkt des Auftretens der Symptome und der Entnahme der Serumprobe aus der Akutphase kann der IgG-Titer bereits so stark erhöht sein, dass der Nachweis eines 4-fachen Titeranstiegs beim Vergleich von Serumproben aus der Akut- und Rekonvaleszenzphase nicht möglich ist.
Stand: 06.11.2024
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Bei allen Personen mit einer Symptomatik, die mit Mumps vereinbar ist, sollte sobald wie möglich nach Symptombeginn ein Wangen- bzw. Rachenabstrich für die Diagnostik mittels Reverse Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) entnommen werden, um die Mumps-Diagnose zu sichern. Zu den häufigsten Symptomen zählen eine ein- oder doppelseitige Parotitis (Entzündung der Ohrspeicheldrüsen), Fieber und allgemeines Unwohlsein.
Stand: 06.11.2024
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Bei der RT-PCR handelt es sich um ein direktes labormedizinisches Nachweisverfahren, mit dem das Erbgut der Mumpsviren (RNA) nachgewiesen werden kann. Das Verfahren besitzt eine sehr hohe Sensitivität. Ein positives Ergebnis in der Mumps-Virus-PCR bestätigt in Kombination mit den typischen Mumps-Symptomen das Vorliegen einer akuten Mumps-Virus-Infektion.
Stand: 06.11.2024
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Bei Verdacht auf eine Mumps-Erkrankung sollte so schnell wie mögliche ein Wangenabstrich zum Virusnachweis mittels PCR entnommen werden. Eine frühzeitige Probenentnahme bietet die beste Möglichkeit zur Laborbestätigung, insbesondere bei geimpften Personen. Wenn seit dem Auftreten der Symptome weniger als 3 Tage vergangen sind, reicht ein Wangenabstrich für den Virusnachweis mittels PCR aus. Sind seit dem Auftreten der Symptome mehr als 3 Tage vergangen, sollte zusätzlich eine Serumprobe für den serologischen IgM-Nachweis entnommen werden.
Stand: 06.11.2024