Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) durchsuchen
1.191 Suchergebnisse
Ergebnis 141-150 von 1.191
-
Das RKI hat, wie auch in anderen infektiologischen Krisenlagen, in einer Pandemie die Aufgabe, die epidemiologische Situation so genau wie möglich zu erfassen, aktuelle Risiken für die Bevölkerung in Deutschland abzuschätzen, Politik und andere Behörden zu beraten und Empfehlungen (u.a. zum Infektionsschutz, Hygiene in medizinischen Einrichtungen, Diagnostik, möglichen Strategien der Pandemiebewältigung) für die Fachöffentlichkeit zu erstellen. Zu COVID-19 veröffentlichte das RKI die ersten Informationen bereits Anfang Januar 2020 auf der Internetseite. Die Datenerfassung wurde während der Pandemie kontinuierlich ausgebaut, die Analysen und Bewertungen detaillierter (siehe auch " Waren die vom RKI erhobenen Daten ausreichend?"). Das Institut arbeitete eng mit anderen Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene zusammen. Darüber hinaus haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch eigene Forschung maßgeblich zu einer evidenzbasierten Grundlage für die Empfehlungen des RKI selbst und unabhängiger Gremien sowie für die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer beigetragen.
Das RKI gibt Empfehlungen aus infektionsepidemiologischer Sicht. Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, sind aber Entscheidungen der Politik, die viele verschiedene zusätzliche Faktoren berücksichtigen muss. Alle Informationen und Dokumente zur COVID-19-Pandemie waren (bzw. sind) im Internet auf einer eigenen Seite abrufbar. Sie wurden kontinuierlich aktualisiert und der Situation angepasst. Das RKI hat außerdem regelmäßig in eigenen Pressebriefings und später gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium in der Bundespressekonferenz über die aktuelle Situation informiert. Die Briefings und Pressekonferenzen wurden gestreamt und waren damit für alle Interessierten zugänglich. Die am RKI angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Gremium externer Expertinnen und Experten, das Impfempfehlungen erstellt (die Bewertung von Impfstoffen und Erfassung von Nebenwirkungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts). Ebenfalls am RKI angesiedelt ist der STAKOB, der Therapieempfehlungen gibt und bei Patienten-Verlegungen beraten hat.
Darüber hinaus wurden dem RKI im Verlauf der Pandemie weitere Aufgaben übertragen, u.a. die Erfassung der COVID-19-Impfquoten im Digitalen Impfquotenmonitoring (siehe FAQ zu COVID-19 und Impfen, Abschnitt Impfquotenmonitoring), das Zusammenführen von SARS-CoV-2-Genomsequenzierungs- und Meldedaten in Deutschland zur Erfassung, Analyse und Bewertung von SARS-CoV-2-Virusvarianten (Integrierte Genomische Surveillance), die Umsetzung der Corona-Warn-App zur Nachverfolgung von Infektionsketten und die Digitale Einreiseanmeldung.
Einen Überblick über das Aufgabenspektrum und die fachlichen Tätigkeiten des RKI im Rahmen der COVID-19-Pandemie zwischen Januar 2020 und Juni 2023 geben die internen Tätigkeitsberichte des RKI.
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Immunität gegen eine Erkrankung kann einerseits durch die Infektion mit dem Erreger selbst und andererseits durch Impfungen aufgebaut werden. Zu Beginn der COVID-19-Pandemie gab es noch keinerlei Immunität in der Bevölkerung; sie war "naiv". Im Verlauf des Jahres 2020 haben sich immer mehr Menschen mit dem Erreger angesteckt und ihn weiterverbreitet. Diese Ansteckungen führten zwar, zumindest zeitweilig, zu einer Immunität bei den Betroffenen, sie hatten aber auch einen hohen Preis: Eine große Zahl an Menschen, insbesondere Ältere und Personen mit Grunderkrankungen, erkrankten schwer, z.T. lebensbedrohlich, oder verstarben sogar. Im Dezember 2020 wurde in Deutschland erstmals gegen COVID-19 geimpft und bis zum Herbst 2021 konnte die Impfung der gesamten erwachsenen Bevölkerung angeboten werden (zur Frage, wie COVID-19-Impfstoffe so schnell zugelassen werden konnten, siehe die FAQ des PEI). Das war wichtig, da die Krankheitslast durch COVID-19 bei Erwachsenen hoch war und die Impfung den sichereren Weg zur Immunität bietet. Allein von Januar bis Juli 2021 konnten dank der COVID-19-Impfung schätzungsweise über 76.000 stationäre, fast 20.000 intensiv-medizinische Fälle sowie mehr als 38.000 Sterbefälle verhindert werden, insbesondere bei Menschen über 60 Jahren.
Das SARS-CoV-2 verändert sich fortlaufend. Dabei kann sich die Übertragungsfähigkeit (R0) verändern und der Impfstoff wirkt möglicherweise nicht mehr so gut gegen das veränderte Virus. Die Omikron-Variante, die seit Ende 2021 in Deutschland dominiert, brachte eben diese Veränderungen mit sich. Seitdem bietet die COVID-19-Impfung zwar keinen guten Schutz mehr vor einer Ansteckung, aber schützt weiterhin sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen.
Mittlerweile wird von einer hohen Basisimmunität in der Bevölkerung ausgegangen. Das ist insbesondere ein Erfolg der COVID-19-Impfung, aber teilweise auch Ergebnis einer Immunität durch Infektionen bzw. einer Kombination aus Infektion und Impfung ("hybride Immunität"). SARS-CoV-2 zirkuliert zwar weiterhin, doch schwere Verläufe sind durch die erreichte Immunität deutlich seltener geworden. Trotzdem bleibt COVID-19 v.a. für ältere Menschen und vorerkrankte Personen ein Risiko. Deshalb ist es wichtig, dass alle Personen entsprechend der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft sind. Ausführliche Informationen unter www.rki.de/covid-19-impfen.
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Das RKI hat eine eigene FAQ zu den RKI-internen Krisenstabsprotokollen veröffentlicht. Die Protokolle selbst und Stellungnahmen des RKI sind unter www.rki.de/covid-19-krisenstabsprotokolle abrufbar.
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Nein. Generell ist die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (u.a. zur Frage, wie COVID-19-Impfstoffe so schnell zugelassen werden konnten, siehe die FAQ des PEI). Das RKI erhebt keine eigenen Daten, befasst sich aber z.B. als Sitz des Wissenschaftlichen Sekretariats der Ständigen Impfkommission und der Risiko-Nutzen-Bewertung der STIKO auch mit der Sicherheit von Impfungen.
Das RKI hat auch in den Krisenstabsbesprechungen über Sicherheitsfragen und Signale gesprochen, zum Beispiel bestimmte seltene Thrombose-Fälle nach der Impfung mit Vektor-Impfstoffen. Es gab aber nie Anlass für grundsätzliche Bedenken gegen die COVID-19-Impfung, im Gegenteil, das RKI war und ist ebenso wie die wissenschaftliche Gemeinschaft der Auffassung, dass die Impfung unverzichtbar für die Bewältigung der Pandemie war (siehe dazu auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pandemie, dort die Frage Warum waren und bleiben Impfungen wichtig?).
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Grundlage für die Erarbeitung von Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) beim RKI ist § 23 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Hiernach hat die KRINKO den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in oben genannten Einrichtungen zu erstellen.
Eine ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten wird darüber hinaus laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 8 Abs. 2) vermutet, wenn die nachstehende gemeinsame Empfehlung der KRINKO am Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ beachtet wird.
Diese Empfehlung wurde erstmals 2001 vom RKI im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht und im Jahre 2012 aktualisiert. Diese Tatsache veranlasst zahlreiche Anwender zu der Annahme, dass das RKI in diesem Bereich für die Beantwortung fachlicher Anfragen grundsätzlich zuständig sei. Tatsächlich handelt es sich beim genannten Dokument um eine gemeinsame Empfehlung der KRINKO und des BfArM. Die Expertise des RKI in diesem Zusammenhang bezieht sich vornehmlich auf Aspekte der Inaktivierung von Krankheitserregern.
Hauptsächlich haben die Anfragen die Umsetzung medizinprodukterechtlicher Vorschriften oder Aspekte der Rechtssystematik zum Gegenstand und wir weisen daher darauf hin, dass der Vollzug des Medizinprodukterechts in die Zuständigkeit der Behörden für die Medizinprodukte-Überwachung auf Länderebene fällt.
Aspekte des einheitlichen Vollzuges in Deutschland sind Thema der AGMP der Länder (www.zlg.de und dort unter Gremien und AGMP). Das RKI ist weder Prüf-, noch Zulassungs- oder Überwachungsbehörde für den Rechtsbereich Medizinprodukte.
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Zur Überprüfung von thermischen Steckbeckenspülgeräten hinsichtlich ihrer antimikrobiellen Wirksamkeit kommen grundsätzlich physikalische Verfahren, nämlich die Bestimmung des für die Desinfektion erforderlichen Temperatur-Zeit-Intervalls mit Messung der Höhe der Temperatur und der Haltezeit sowie ggf. der mikrobiologische Nachweis der Reinigung bzw. Desinfektion durch Einsatz von Bioindikatoren (z.B. Enterococcus faecium ATCC 6057, DSM 2146) in Betracht (zur Methodik siehe DIN EN ISO 15883).
Gemäß der "Leitlinie der DGKH, DGSV, AKI: Validierung und Routineüberwachung von thermischen Reinigungs- und Desinfektionsprozessen für Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl" (siehe unter Punkt 5.2.3.3 und 6.4) ist eine Prüfung der Desinfektion mit Bio-Indikatoren nicht erforderlich, sofern die Desinfektionswirkung durch die Einwirkung der Wassertemperatur über eine definierte Zeit gesichert ist. Geeignete Temperatur-Zeit-Relationen werden auch als A0-Wert bestimmter Höhe ausgedrückt.
Für die Überprüfung von maschinellen thermischen Desinfektionsprozessen werden sog. Thermologger eingesetzt, die im laufenden Betrieb Temperatur und Zeit aufzeichnen. Zur Bewertung dieser Daten ist es erforderlich, Sollwerte zu benennen. In den DIN EN ISO 15883-1-3 sind für die maschinellen Desinfektionsverfahren derartige Grenzwerte benannt. Als Minimum! ist hier für Steckbeckenspülgeräte ein A0-Wert von 60 genannt. Andere Empfehlungen geben z.B. für Steckbecken einen A0-Wert von 180 bei einer Mindesttemperatur von 80°C vor [1,2].
Gemäß der „Leitlinie der DGKH, DGSV, AK: Validierung und Routineüberwachung von thermischen Reinigungs- und Desinfektionsprozessen für Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl“ wird die Anwendung eines A0-Wertes von 600 bei unkritischen Medizinprodukten, also Medizinprodukten, die nur mit unverletzter Haut in Berührung kommen, als notwendig betrachtet [3].
Ein A0-Wert von 600 (z.B. 10 min / 80 °C oder 1 min / 90 °C) gilt als ausreichend zur Desinfektion von Bakterien und Pilzen, erfasst aber auch eine Reihe thermolabiler Viren sowie Noroviren. Auch beim Auftreffen von Noroviren wäre somit ein A0-Wert von mindestens 600 angemessen. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, wenn über die normativen Anforderungen hinausgehend ein A0-Wert von 600 verwendet wird.
Bei patientenübergreifend eingesetzten semikritischen MP, also wenn ein direkter Kontakt mit verletzter Haut zu beachten ist, wäre ein A0-Wert von 3000 angezeigt, welcher auch thermostabile Viren einschließt. Thermostabile Viren sind z.B. HBV, die bei 60°C erst nach 10 Stunden eine Inaktivierung von 4-5 Log-10-Stufen zeigen (Bräuninger 1999). Da ein A0-Wert von 3000 -technisch oft bei diesem Anwendungsbereich nicht realisierbar ist, wäre im Einzelfall eine anschließende chemische Desinfektion mit einem voll viruziden Desinfektionsmittel ratsam. Zur Entfernung von Desinfektionsmittelrückständen kann danach ein üblicher Zyklus im Steckbeckenspülgerät erfolgen.
Bei gehäuftem Auftreten von C. difficile wurde in der KRINKO-BfArM-Empfehlung [4] dazu aufgeführt: "Der Dekontamination von C. difficile dient die Kombination aus sorgfältiger Vor- und Hauptreinigung sowie eine Instrumentendesinfektion auf Basis von Glutaraldehyd und Peressigsäure". Dies könnte auch für Steckbecken herangezogen werden.
"Weiterhin empfehlen wir bei spezifischen Fragen zu diesem Thema, die zuständige Landesbehörde anzusprechen, z.B. welche konkreten Betriebsbedingungen örtlich gefordert werden."
- Diab-Elschahawi M, Fürnkranz U, Blacky A, Bachhofner N, Koller W (2010) Re-evaluation of current A0 value recommendations for thermal disinfection) of reusable human waste containers based on new experimental data. J Hosp Infect 75(1):62-5
- Österreichische Gesellschaft für Sterilgutversorgung (ÖGSV) (2010) Stellungnahme zum A0-Konzept in der Aufbereitung von Medizinprodukten im Gesundheitsweisen. Juli 2010-12-13. https://www.oegsv.com/
- Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl (2008) Zentr Steril 16(Suppl 2)
- Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2012) Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsbl 55(10):1244-1310
Stand: 05.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Studien zeigen, dass das Risiko für Long COVID durch das Zusammenspiel einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Risiko- und Schutzfaktoren näher beschrieben.
Bisherige klinische und epidemiologische Studien zu Long COVID zeigen mit großer Übereinstimmung, dass Long COVID auch nach einem milden oder symptomarmen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion auftreten kann. Systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen zeigen jedoch, dass das Risiko für Long COVID bei schwerer akuter COVID-19-Erkrankung und Hospitalisierung sowie bei einer längeren Dauer des Krankenhausaufenthalts aufgrund von COVID-19 höher ist (Luo et al. 2024; Muley et al. 2024). Auch eine Reihe von bestehenden gesundheitlichen Beschwerden und Vorerkrankungen wie z. B. Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), kardiovaskuläre Erkrankungen, Diabetes oder Adipositas können das Risiko für Long COVID nach einer SARS-CoV-2-Infektion erhöhen. Dies ist ebenso für Kinder und Jugendliche beschrieben (Rayner et al. 2024; Zheng et al. 2023). Darüber hinaus zeigen sich Zusammenhänge mit Lebensstil-Faktoren wie Rauchen oder körperlicher Inaktivität.
Des Weiteren gibt es Hinweise darauf, dass jede erneute SARS-CoV-2-Infektion einen Risikofaktor für Long COVID darstellt – auch wenn es bei einer vorherigen Infektion keine längerfristigen gesundheitlichen Folgen gab (Bowe et al. 2022; Kuang et al. 2023; Thaweethai et al. 2023). Dabei wird berichtet, dass Reinfektionen das erstmalige Auftreten von Long COVID begünstigen oder auch eine Verschlimmerung bestehender Long COVID Symptome bewirken können. Die Rolle von Reinfektionen im Hinblick auf das Long COVID-Risiko ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, da die bisherige Befundlage sehr limitiert und heterogen ist. So gibt es auch Hinweise darauf, dass das Risiko für Long COVID mit einer höheren Immunität infolge mehrfacher SARS-CoV-2-Infektionen abnehmen könnte (Bosworth et al. 2023; Mikolajczyk et al. 2024). Hierzu besteht noch Forschungsbedarf.
Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede hinsichtlich des Risikos für Long COVID je nach Geschlecht: Obwohl männliche Personen anfälliger für eine akute SARS-CoV-2-Infektion sind, sind Mädchen (Alizadeh et al. 2024; Zheng et al. 2023) und Frauen (Muley et al. 2024; Russell et al. 2024) insgesamt häufiger von Long COVID betroffen als Jungen und Männer. Zudem gibt es Hinweise auf geschlechtsspezifische Unterschiede hinsichtlich der Art der Long COVID-Symptome, ihrer Intensität, Dauer und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Alltag. Beispielsweise zeigt ein systematisches Review, dass Frauen häufiger als Männer von neurologischen Symptomen von Long COVID wie Fatigue, Kopfschmerzen oder Geruchsminderung betroffen sind. Als möglicher Erklärungsansatz für Unterschiede im Long COVID-Risiko zwischen Männern und Frauen werden geschlechtsspezifische Unterschiede des Immunsystems und der Autoimmunreaktionen diskutiert (D’Onofrio & Sékaly 2024; Silva & Iwasaki 2024). Daneben sind jedoch auch mögliche Wechselwirkungen zwischen Geschlecht und weiteren Risikofaktoren zu berücksichtigen, wie z. B. Schwere des Krankheitsverlaufes, Impfstatus oder vorbestehende Krankheiten.
Hinsichtlich des Alters verweisen Überblicksarbeiten darauf, dass das Risiko für Long COVID im Kindes- und Jugendalter mit zunehmendem Alter ansteigt (Alizadeh et al. 2024; Rayner et al. 2024). Im Erwachsenenalter hingegen ist die Befundlage heterogen. Der Großteil der Studien deutet auf ein höheres Risiko für Long COVID in den mittleren und höheren Altersgruppen hin (Luo et al. 2024; Peluso & Deeks 2024; Tsampasian et al. 2023). Es gibt jedoch auch Studien, die mit zunehmendem Alter ein sinkendes Risiko verzeichnen – oder keinen Zusammenhang des Long COVID-Risikos mit dem Alter feststellen (Wang et al. 2023). Allerdings bestehen auch hinsichtlich des Alters Wechselwirkungen mit weiteren Risikofaktoren, wonach sich altersspezifische Unterschiede im Risiko für Long COVID unter anderem je nach vorherrschender Symptomatik oder Geschlecht zeigen. Beispielsweise gibt es Hinweise darauf, dass bei jüngeren Erwachsenen Symptome wie Brain Fog oder Fatigue häufiger vorkommen als bei älteren Erwachsenen (Al-Aly & Topol 2024) und dass Frauen vor allem in der Altersgruppe zwischen 40 und 60 Jahren von Long COVID betroffen sind (Russell et al. 2024).
Des Weiteren wurden in mehreren Studien Zusammenhänge des Risikos für Long COVID mit dem sozialen Status oder sozialräumlicher Deprivation untersucht. Allerdings ist die Datenlage nach wie vor limitiert und die Befunde sind sehr heterogen. Studien aus dem UK deuten darauf hin, dass Menschen häufiger von Long COVID betroffen sind, wenn sie in Gebieten mit größerer sozioökonomischer Deprivation leben (Hutchinson et al. 2022; Subramanian et al. 2022). Soziale Determinanten von Gesundheit stehen aber auch mit anderen Risiko- und Schutzfaktoren für Long COVID in Verbindung, wie z.B. Vorerkrankungen, Lebensstil-Faktoren oder dem Impfstatus (Lukkahatai et al. 2023).
Für die Prävention von Long COVID ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die beste Möglichkeit das Vermeiden einer SARS-CoV-2-Infektion sowie einer Reinfektion durch die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
Zudem verweisen aktuelle systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen darauf, dass eine COVID-19-Impfung vor einer Erstinfektion mit SARS-CoV-2 das Risiko für Long COVID nach einer Durchbruchinfektion reduzieren kann (Chow et al. 2024; Ceban et al. 2023; Man et al. 2024; Marra et al. 2023; Watanabe et al. 2023). Es kann von einer indirekten Schutzwirkung der Impfungen ausgegangen werden, da diese das Infektionsrisiko als auch das Risiko für einen schweren Verlauf akuter Infektionen, der wiederum Long COVID begünstigt, verringert. Dabei deuten Studien darauf hin, dass die Wirksamkeit der Impfung mit der Anzahl der verabreichten Impfdosen vor der Infektion zunimmt (Marra et al. 2023; Lundberg-Morris et al. 2023). Insgesamt ist die Befundlage jedoch heterogen und die Studien sind untereinander nur schwer vergleichbar. Darüber hinaus können Impfungen Long COVID nicht vollständig verhindern – allerdings ist das Risiko sowie der Schweregrad von Long COVID nach Impfung insgesamt geringer (Man et al. 2024).
Weitere Informationen zur Impfung finden sich in den FAQ zu COVID-19 und Impfen.
Darüber hinaus mehren sich Hinweise darauf, dass eine antivirale Arzneimitteltherapie während einer akuten SARS-CoV-2-Infektion das Risiko von Long COVID verringern könnte (Choi et al. 2023; He et al. 2024; Jiang et al. 2024; Sun et al. 2024). Insbesondere ältere Menschen sowie Risikopatientinnen und -patienten für einen schweren COVID-19-Verlauf scheinen von einer antiviralen Medikation zu profitieren (Choi et al. 2023; Finamore et al. 2024; Sun et al. 2024). Es gibt jedoch auch Studien, die keinen Zusammenhang zwischen der Einnahme antiviraler Medikation während der akuten SARS-CoV-2-Infektion und Long COVID aufzeigen (Chuang et al. 2023; Durstenfeld et al. 2024). Hierzu besteht noch weiterer Forschungsbedarf, vor allem bedarf es an größeren, kontrollierten Studien.
Stand: 03.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Überprüfung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.
Im Rahmen der Pharmakovigilanz erfassen und bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im PEI kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation (siehe auch "Sicherheit von Impfungen"). Neben der Überwachung durch das PEI werden auch Post-Marketing-Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe von Herstellern oder Universitäten und Forschungsinstituten durchgeführt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) erstellt auf der Grundlage der Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des PEI, der Hersteller und Studien Dritter zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen mit ein (siehe "Aufgaben und Methodik" auf der STIKO-Seite).
Stand: 03.03.2025
-
Es werden beispielsweise Informationen zur Meldesoftware SurvNet@RKI, die zur Erfassung, Auswertung und Weiterleitung der Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient, und zum Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereitgestellt. Weitere Inhalte werden folgen. Wir freuen uns auf weitere Beiträge aus dem Nutzer:innenkreis. Vorschläge und Ideen können Sie an agora@rki.de richten.
Stand: 03.03.2025
Weitere FAQs zum Thema -
Die Schulungen werden nicht aufgezeichnet. Im Nachgang stellen wir Ihnen die Präsentationsfolien auf Agora im Ordner "Agora-Informationen" zur Verfügung (Dateien –> Agora Informationen –> Schulungen (Offene Tür) / Admin-Schulung).
Stand: 03.03.2025
Weitere FAQs zum Thema