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Kontaktpersonen des/der Erkrankten würden für die Dauer der Inkubationszeit durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht werden, um bei der Entwicklung von Krankheitssymptomen frühzeitig weitere diagnostische und ggf. benötigte Behandlungsmaßnahmen einleiten zu können. Siehe hierzu Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 7.1.2 Umgang mit symptomfreien Kontaktpersonen.
Stand: 06.03.2025
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Die Erkrankten sind entsprechend dem Infektionsschutzgesetz abzusondern und in einer geeigneten Einrichtung (Sonderisolierstation) zu behandeln (IfSG §30 (1)). Die Laboruntersuchung auf Ebolaviren darf bei einem begründeten Verdacht auf Ebolafieber orientierend in einem geeigneten Labor der Schutzstufe 3 (S3-Labor) erfolgen. Bei bestätigter Ebolavirus-Infektion muss die Laboruntersuchung in einem Schutzstufe-4-Labor (S4-Labor) durchgeführt werden. Siehe hierzu das Flussschema und das Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt "Bewältigen".
Stand: 06.03.2025
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Informationen rund um das Thema Ebolafieber für Bürger gibt es unter infektionsschutz.de.
Stand: 06.03.2025
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Die wenigen zu dieser Frage existierenden Studienergebnisse deuten darauf hin, dass eine durchgemachte Ebolafieber-Erkrankung zu einer längeren, vermutlich Jahre anhaltenden Immunität führt. Die angenommene Immunität besteht möglicherweise nur gegen die spezifische Ebolavirus-Spezies, die die Erkrankung verursacht hat (z.B. Zaire-Ebolavirus). Personen, die ein Ausbruchsgeschehen überlebt haben, sind also möglicherweise nicht sicher vor einer Infektion mit anderen Ebolavirus-Spezies geschützt. Für eine abschließende Aussage ist die aktuelle Datenlage jedoch zu gering. Überlebende, die später Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten haben, müssen trotzdem Schutzmaßnahmen ergreifen, allein schon deshalb, damit sie keine Erreger des Erkrankten über ihre Kleidung oder Haut verschleppen.
Stand: 06.03.2025
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Wann Patienten im normalen Umgang als nicht mehr ansteckend gelten, wird in Abhängigkeit von der Rückbildung der Symptome und mehrfachen negativen Tests entschieden. Übertragungen durch Sperma beim Geschlechtsverkehr sind noch mehrere Monate (in Einzelfällen bis zu 18 Monate) möglich. Die Betroffenen müssen darüber aufgeklärt und zu erforderlichen Präventionsmaßnahmen beraten werden.
Ebolaviren können nach Genesung auch im Fruchtwasser, in der Muttermilch, im Kammerwasser des Auges und im Hirnwasser (Liquor) wochen- bzw. in einzelnen Fällen jahrelang überdauern. Ausgehend von diesen subklinischen Infektionen sind seltene späte Rückfälle mit dann wieder systemischer Infektion und Virämie möglich, die Ausgangspunkt neuer Mensch-zu-Mensch-Übertragung sein können. Nach großen Ebolafieber-Ausbrüchen werden solche Wiederaufflammen-Cluster berichtet. Siehe auch: Sind Menschen, die eine Ebola-Infektion überstehen, danach vor der Erkrankung geschützt?
Stand: 06.03.2025
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Sehr hohe Ansteckungsgefahr besteht nur bei ungeschütztem direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Körperausscheidungen von Ebolafieber-Patienten und -Verstorbenen, z.B. Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl oder Erbrochenem. Aufgrund der Übertragungswege und der hohen Sterblichkeit müssen im Umgang mit Erkrankten und Verstorbenen, aber auch bei Laboruntersuchungen höchste Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, u.a. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (siehe auch " Welche Schutzmaßnahmen müssen im Umgang mit Ebolafieber getroffen werden? ").
Stand: 06.03.2025
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Ebolaviren sind zoonotische Viren, in der Regel beginnt ein Ausbruch in einem Endemiegebiet mit einer einzelnen Übertragung von Tier zu Mensch. Die Folgefälle sind dann aber meist Folge von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen. Sie erfolgt durch direkten körperlichen Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten oder -Verstorbenen, insbesondere durch direkten Kontakt mit deren Körperflüssigkeiten, z.B. Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl oder Erbrochenem und Tröpfchen davon. Mit dem Ebolavirus infizierte Menschen sind jedoch erst dann ansteckend, wenn sie Krankheitssymptome zeigen (siehe auch: " Was sind die Symptome einer Ebolafieber-Erkrankung?"). Je stärker die Symptome im Krankheitsverlauf werden, umso stärker ist die Ansteckungsgefahr. Siehe auch " Wie lange besteht Ansteckungsgefahr?" und " Wie hoch ist das Risiko, sich bei erkrankten Personen anzustecken?".
Eine Übertragung ist für eine gewisse Zeit auch über kontaminierte Gegenstände möglich, die mit infektiösen Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, z.B. Nadeln, Operationsbesteck, Kleidung oder Bettwäsche.
Für eine Übertragung durch die Luft im Sinne einer Aerosolübertragung (wie bei Influenzaviren oder SARS-CoV-2) gibt es keine Hinweise (siehe auch " Ebola wird nicht aerogen übertragen, warum wird dennoch die Atemluft der Ärzte und Pfleger auf Isolierstationen gefiltert?").
Auch bei Kontakt mit infizierten Tieren oder infektiösen Tierprodukten kann das Ebolavirus auf den Menschen übertragen werden, zum Beispiel bei der Jagd oder bei der Schlachtung, Zubereitung und dem Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch von infizierten Wildtieren (sogenanntes "Bushmeat") aus betroffenen Gebieten.
Eine frühzeitig nach einer Exposition gegenüber dem Zaire-Ebolavirus (EBOV) verabreichte Impfung schützt vor dem Ausbruch der Krankheit, weswegen bekannten Kontaktpersonen im Ausbruchgebiet die Impfung angeboten wird. Impfstoffe gegen das Sudan-Ebolavirus befinden sich in der Entwicklung bzw. Testung.Stand: 06.03.2025
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Es gibt keine Hinweise, dass das Ebola-Virus von Haustieren wie Hunden auf den Menschen übertragen wird.
Stand: 06.03.2025
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Niemand kann vorhersagen, welche Mutationen im Erbgut eines Virus in Zukunft tatsächlich auftreten und ob diese zu einer veränderten Übertragbarkeit führen. Das Ebolavirus wird seit dem ersten Bekanntwerden größerer Ausbrüche im Jahr 1976 untersucht. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Mutationen im Erbgut zu einem veränderten Übertragungsweg des Ebolavirus führen.
Stand: 06.03.2025
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Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit, sowie die Überprüfung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut / Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) zuständig. Das PEI erklärt in seinen FAQs hier, warum in besonderen Situationen wie der Coronavirus-Pandemie Impfstoffe sehr schnell zugelassen werden können und sie zugleich sicher sind.
Stand: 06.03.2025
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