Verdachts­abklärung, Diagnostik, Infektions­schutz­maßnahmen

Stand:  06.03.2025

  • Die Erkrankten sind entsprechend dem Infektionsschutz­gesetz abzusondern und in einer geeigneten Einrichtung (Sonder­isolierstation) zu behandeln (IfSG §30 (1)). Die Labor­untersuchung auf Ebolaviren darf bei einem begründeten Verdacht auf Ebolafieber orientierend in einem geeigneten Labor der Schutzstufe 3 (S3-Labor) erfolgen. Bei bestätigter Ebolavirus-Infektion muss die Labor­untersuchung in einem Schutzstufe-4-Labor (S4-Labor) durchgeführt werden. Siehe hierzu das Flussschema und das Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt "Bewältigen".

    Stand:  06.03.2025

    • Meldewesen / Klinische Diagnostik / klinisches Management / Infektions­epidemiologie:

    Die Gesundheitsämter sind für das seuchenhygienische Management zuständig und sofort über einen begründeten Verdachtsfall zu informieren. Für Fragestellungen zum klinischen und seuchenhygienischen Management gibt es in Deutschland ein Experten­netzwerk, welches auf den Umgang mit hochpathogenen, lebensbedrohlichen Infektions­krankheiten spezialisiert ist, den Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger, kurz: STAKOB. Mitglieder dieses Netzwerkes sind einmal die sieben Sonderisolierstationen Deutschlands (Behandlungszentren) sowie die jeweils dafür zuständigen Gesundheitsämter (Kompetenzzentren) und stehen zur Beratung für Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende des ÖGD jederzeit zur Verfügung. Die STAKOB-Geschäftsstelle befindet sich im Robert Koch-Institut. Die Kontaktdaten der jeweiligen STAKOB-Zentren (nur für Fachpersonal!) finden Sie unter www.rki.de/stakob.

    Für die Beratung bei speziellen infektionsepidemiologischen Fragestellungen steht im Robert Koch-Institut ausschließlich für die Fachöffentlichkeit eine 24-stündige Rufbereitschaft zur Verfügung, die über die Telefonzentrale erreichbar ist.

    • Labordiagnostik:

    Erste Ansprechpartner für Fragen zur Diagnostik sind das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg (BNITM) als Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg als Konsiliarlabor für Filoviren. Für Notfälle existiert ein 24-stündiger Notdienst, der beim BNITM über die Telefonzentrale erreichbar ist, die Telefonnummer der Marburger Virologie ist auf deren Internetseiten abrufbar. Auch das Speziallabor für hochpathogene virale Erreger am Robert Koch-Institut steht bei Anfragen zur Diagnostik zur Verfügung.

    Stand:  06.03.2025

  • Die Wahrscheinlichkeit wird als sehr gering eingeschätzt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine infizierte Person etwa während der Inkubationszeit nach Deutschland reist, hier erkrankt und im engen Umfeld der oder des Betroffenen auch (wenige) Sekundärinfektionen auftreten könnten. Eine Weiter­verbreitung des Ebolavirus in der Bevölkerung wäre jedoch auch dann sehr unwahrscheinlich, da in Deutschland alle Voraussetzungen zur raschen Unterbrechung von Infektions­ketten und zur sicheren Versorgung Betroffener gegeben sind.

    Der bislang größte Ebolafieber-Ausbruch 2014/2015 in Westafrika hat gezeigt: Das Risiko, dass ein/e mit Ebolavirus Infizierte/r nach Deutschland einreist, ist selbst dann sehr gering, wenn afrikanische Großstädte mit inter­nationalen Flug­verbindungen von einem Ausbruch betroffen sind. Während des Ausbruchs 2014/2015 haben nur einzelne Personen mit einer Ebolavirus-Infektion die betroffenen west­afrikanischen Länder mit dem Flugzeug verlassen.

    Siehe auch: Wo würde ein Patient oder eine Patientin mit Ebolafieber behandelt? und Was würde passieren, wenn bei einem Fluggast Ebolafieber-typische Symptome auftreten?.

    Stand:  06.03.2025

  • Wenn bei einem Flugreisenden während des Fluges Ebolafieber-typische Symptome auftreten, muss der Pilot dies gemäß dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) der Flugverkehrskontrollstelle melden; diese informiert den Zielflughafen und das Gesundheitsamt. Das zuständige Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Flugzeug einen gemäß IGV-DG benannten Flughafen ansteuern muss, der für infektiologische Gefahrenlagen besonders vorbereitet ist (ehem. "Sanitätsflughafen"). Dort würde der Patient isoliert und von einem Arzt des zuständigen Gesundheitsamts befragt werden. Bei Erhärtung des Verdachts auf Ebolafieber würde der Reisende zur Diagnostik und Behandlung in eine Sonderisolierstation gebracht. Gleichzeitig würden Personen, die in engem Kontakt mit solchen Patienten waren (Sitznachbarn und Personen, die den Patienten direkt betreut haben), vom Gesundheitsamt registriert und über das weitere Vorgehen aufgeklärt werden (insbesondere Selbstbeobachtung auf Krankheitssymptome innerhalb der nächsten 21 Tage).

    Stand:  17.05.2017

  • Der oder die Betroffene sollte telefonisch Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt aufnehmen, auf den Ebolafieber-Verdacht hinweisen und die aufgetretenen Symptome beschreiben, sowie die Reiseorte und Reisedauer nennen. Das weitere Vorgehen wird dann besprochen. Mögliche Differenzial­diagnosen (insbesondere die viel häufiger bei Reiserück­kehrenden auftretenden Malaria) sollen durch die Ärztin/den Arzt abgeklärt werden. Die dafür notwendigen Schritte (z.B. stationäre Aufnahme, eventuelle Notwendigkeit einer Absonderung etc.) werden dann ggf. zusammen mit dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Selbst bei einer Reise in ein Ebolafieber-Ausbruchsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit einer Ebolavirus-Infektion sehr gering, wenn kein enger Kontakt mit einer an Ebolafieber erkrankten oder verstorbenen Person bestand.

    Stand:  06.03.2025

  • Bei Verdacht auf eine Ebolafieber-Erkrankung sind verschiedene Abklärungsschritte zu beachten und Maßnahmen einzuleiten. Als Informationshilfe stellt das RKI für Ärztinnen und Ärzte ein Flussschema zur Verdachtsabklärung und Erstmaßnahmen zur Verfügung.

    Wichtig ist es, das zuständige Gesundheitsamt schnellstmöglich zu informieren (nachts und am Wochenende ggf. über die Rettungsdienstleitstelle). Bei Fragen zum klinischen und seuchenhygienischen Management oder zur differential­diagnostischen Abklärung steht dem zuständigen Gesundheitsamt sowie dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin der STAKOB jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktdaten einmal der Geschäftsstelle des STAKOB und der jeweils zuständigen STAKOB-Zentren (nur für Fachpersonal!) finden Sie unter www.rki.de/stakob. Meist können Verdachtsfälle bereits im Telefonat mit einem STAKOB-Zentrum oder dem Gesundheitsamt ausgeschlossen werden.

    Als wichtige Differenzialdiagnose sollte eine auch zusätzlich mögliche Infektion mit Malaria unbedingt beachtet werden (siehe auch " Welche Krankheiten müssen differenzial­diagnostisch ausgeschlossen werden?"). Bei einem begründetem Verdachtsfall räumt allerdings die Differenzial­diagnose von Malaria den Verdacht nicht aus. Eine Ausschluss­diagnostik ist trotzdem erforderlich.

    Bis zur Klärung des Verdachts verbleibt der Patient/die Patientin zunächst am Vorstellungsort und wird dort vorübergehend isoliert, z.B. in einem eigenen Raum in einer Praxis oder auf einer Krankenhaus­station, oder zu Hause, wenn es der Zustand erlaubt. Eine Beratung zur praktischen Umsetzung der vorübergehenden Isolierung kann bei dem jeweiligen STAKOB-Zentrum eingeholt werden. Bis eine Klärung des Verdachtes erfolgt ist, sollte keine Einweisung in eine Rettungsstelle erfolgen; Transporte sollten, wenn möglich, vermieden werden. Erst nach Aussprechen eines begründeten Verdachtsfalls und Anordnung einer Absonderung durch das Gesundheitsamt wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Behandlungs- und Kompetenz­zentrum des STAKOB der Transport auf die Sonderisolierstation organisiert.

    Siehe auch Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 5 Erkennen.

    Stand:  06.03.2025

  • Ein begründeter Verdacht auf eine Ebolafieber-Erkrankung liegt nur bei Personen vor, die in den letzten 21 Tagen aus Gebieten mit Ebolafieber-Erkrankungen eingereist sind, mindestens Fieber oder erhöhte Temperatur mit Ebolafieber-typischen Begleit­symptomen haben UND vor Ort Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten oder -Verstorbenen, mit deren Körper­flüssigkeiten oder mit (kranken) Wildtieren gehabt haben.

    Stand:  06.03.2025

  • Die Diagnose erfolgt molekulargenetisch (PCR). Serologische Verfahren zum Antigen- und Antikörper-Nachweis sowie die Virusisolierung in Zellkultur können zur Bestätigung dienen. Die Virusanzucht wird nur von wenigen Laboren und nur unter höchsten Sicherheitsstandards (Schutzstufe 4) durchgeführt, sie spielt für die Primärdiagnostik jedoch eine untergeordnete Rolle.

    Für detaillierte Hinweise zur Labordiagnostik siehe Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 5.3. Labordiagnostik.

    Stand:  06.03.2025

  • Bei allen Patientinnen und Patienten, die aus aktuellen Ebolafieber-Ausbruchs­gebieten nach Deutschland eingereist sind, sollte zunächst eine Infektion mit Malaria ausgeschlossen werden. In Deutschland wurden in den letzten Jahren jährlich zwischen rund 400 und 1000 Malaria-Erkrankungen erfasst, der weitaus größte Anteil der Fälle nach Aufenthalten in Subsahara-Afrika – inklusive Ländern, in denen es in der Vergangenheit auch zu Ebolavirus-Ausbrüchen gekommen ist. Bei Reise­rückkehrenden aus Subsahara-Afrika mit Fieber sollte die Malaria-Diagnostik unverzüglich erfolgen; eine Malaria tropica muss rasch behandelt werden, da sie sonst schnell tödlich verlaufen kann. Eine positive Malaria-Diagnose schließt allerdings eine gleichzeitige Infektion mit Erregern viraler hämorrhagischer Fiebererkrankungen nicht grundsätzlich aus. Bei Reise­rück­kehrenden aus Westafrika, vor allem den Ländern entlang der Küste des Golfs von Guinea, von Guinea bis Nigeria, sollte bei fieberhaften Erkrankungen neben Ebola- auch unbedingt Lassafieber in Betracht gezogen werden – vor allem wenn schon bekannt sein sollte, dass die Betroffenen nicht auf eine Malaria-Therapie ansprechen. In Ostafrika sind Marburgvirus-Infektionen und -Ausbrüche mindestens so häufig wie Ebolafieber.

    Stand:  06.03.2025

  • Kontaktpersonen des/der Erkrankten würden für die Dauer der Inkubationszeit durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht werden, um bei der Entwicklung von Krankheits­symptomen frühzeitig weitere diagnostische und ggf. benötigte Behandlungs­maßnahmen einleiten zu können. Siehe hierzu Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 7.1.2 Umgang mit symptomfreien Kontaktpersonen.

    Stand:  06.03.2025