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  • Eine Speicheldrüsenschwellung kann durch bakterielle Infektionen und unter anderem durch Virusinfektionen mit Parainfluenza Typ 1 und 3, Influenza A, Coxsackie A sowie Echoviren hervorgerufen werden. Tumorerkrankungen, Autoimmunerkrankungen oder Speichelsteine, die den Ausführungskanal verlegen, sind nicht-infektiöse Ursachen einer Speicheldrüsenschwellung.

    Stand:  15.12.2016

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  • Es handelt sich bei der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung um einen Lebendimpfstoff. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).

    In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen bekommen.

    Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft"

    Stand:  15.12.2016

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  • Resistente oder multiresistente Erreger können durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Menschen, zwischen Menschen und Tieren und auch aus der Umwelt übertragen werden. Die Vermehrung resistenter Erreger wird nach Einnahme von Antibiotika im Darm begünstigt (Selektionsdruck). Resistenzgene können zudem zwischen Bakterien ausgetauscht werden, z.B. in Biofilmen oder auch im Darm. Auch wenn man selbst dadurch nicht krank wird, können resistente Bakterien ausgeschieden und weiter übertragen werden.

    Gesundheitswesen

    In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit einem resistenten oder multiresistenten Erreger anzustecken. Zum einen besteht wie oben beschrieben ein erhöhter Selektionsdruck durch Antibiotikaanwendung, so dass in medizinischen Einrichtungen das Auftreten resistenter Erreger wahrscheinlicher ist als außerhalb. Zum anderen haben Patienten mit Immunsuppression oder nicht-intakter Haut (z.B. OP-Wunden oder einliegender Katheter) ein erhöhtes Risiko für das Eindringen von Erregern (unabhängig davon, ob die Erreger resistent sind oder nicht).

    Lebensmittel

    Nahrungsmittel – Fleisch oder pflanzliche Produkte – können unter Umständen eine Quelle für resistente und multiresistente Erreger sein (siehe auch „ Welche Rolle spielt die Antibiotikaanwendung bei landwirtschaftlichen Nutztieren?“ und Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung).

    Landwirtschaft

    Landwirte und Tierärzte, die Kontakt mit Tieren im Stall oder auf dem Hof haben, sind häufiger mit resistenten oder multiresistenten Erregern besiedelt als der Rest der Bevölkerung und können diese Erreger auch weiterverbreiten. Familienmitglieder haben daher im Verhältnis zur allgemeinen Bevölkerung ein erhöhtes Risiko, mit multiresistenten Erregern wie MRSA besiedelt zu sein. Bei gesunden Menschen führt eine Besiedelung in der Regel aber nicht zu einer Erkrankung. Auch so genannte Begleittiere wie Hunde, Katzen und Pferde können mit solchen Erregern besiedelt sein und diese auf Menschen in ihrer Umgebung übertragen (siehe auch „ Welche Rolle spielt die Antibiotikaanwendung bei landwirtschaftlichen Nutztieren?“ und Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

    Umwelt

    Auch in der Natur kommen (multi-)resistente Erreger vor. Sie werden bei Wildtieren und Wildvögeln nachgewiesen, sind aber auch in Seen, Flüssen und im Boden (Grundwasser, Erdreich, Abwasser) zu finden und können über entsprechenden Kontakt auf Menschen übertragen werden. Siehe auch „ Welche Rolle spielen antibiotika­resistente Keime in Gewässern?“ und Informationen des Umweltbundesamtes.

    Reisen:

    Durch die wachsende Mobilität können Infektionserreger – darunter auch resistente Erreger – leichter von Land zu Land übertragen werden. Studien zeigen, dass bis zu 30% der Reiserückkehrer aus Regionen mit hoher ESBL-Prävalenz (z.B. Asien und indischer Subkontinent) mit ESBL-bildenden E. coli kolonisiert sind. In einer Untersuchung schieden mehr als die Hälfte von Asien-Reiserückkehrern nach Deutschland, die an Durchfall litten, ESBL-E.-coli mit dem Stuhl aus. In Europa berichtet das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten von einer hohen Prävalenz Carbapenemase bildender Klebsiella pneumoniae in Griechenland, Italien und Rumänien.

    Stand:  21.11.2016

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  • 2018 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine Studie zur Krankheitslast durch multiresistente Erreger (MRE) für ganz Europa veröffentlicht, an der auch Wissenschaftler des RKI beteiligt waren. Die Studie basiert auf europaweiten Zahlen aus dem Jahr 2015. Den Hochrechnungen zufolge erkranken in Europa jedes Jahr ca. 670.000 Menschen an Infektionen durch MRE. In Deutschland sind es rund 54.500 Menschen pro Jahr. Etwa zwei Drittel dieser Infektionen steht nach Angaben der Autoren mit einer medizinischen Behandlung in Zusammenhang.

    Literatur:

    Stand:  16.11.2016

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  • Unter www.rki.de/antibiotikaresistenz sind umfangreiche Informationen für die Fachöffentlichkeit abrufbar. Auch Links zu Bürger-Informationen sind dort abrufbar, unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten.

    Stand:  16.11.2016

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  • Nachdem die letzten Jahr­zehnte durch eine zu­nehmende Aus­breitung gram­positiver noso­ko­mialer Infektions­erreger wie Methi­cillin-resis­tente Staphy­lo­kokken (MRSA) ge­kenn­zeichnet waren, wurde in den letzten Jahren auch eine Zunahme der Resistenzen bei gram­negativen Stäbchen-Bakterien beob­achtet, wie bei­spiels­weise die Resistenz von Escherichia coli und Klebsiella pneumoniae gegen­über bestimmten Klassen von Antibiotika, z.B. Cephalosporine der 3. Generation oder Carbapeneme. Unter anderem durch zahlreiche Maß­nahmen im Bereich Infektions­prävention und Kranken­haus­hygiene wurde in den letzten Jahren eine weitere Zunahme von Methi­cillin-resistenten Staphylo­kokken verhindert, zuletzt wurde sogar ein Rückgang verzeichnet.

    Stand:  16.11.2016

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  • Wenn Patienten unnötig Anti­biotika ein­nehmen oder eine anti­bio­ti­sche Be­hand­lung vor­zeitig ab­brechen, kann das dazu führen, dass die Anti­bio­tika ihre Wirk­sam­keit gegen bak­te­rielle Erreger verlieren und dann, wenn es wirklich darauf ankommt, nicht mehr helfen. Infor­ma­tionen darüber, was Patienten bei der Ein­nahme von Anti­bio­tika beachten sollten, sind unter anderem auf den Internet­seiten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) abrufbar: https://www.bioeg.de/was-wir-tun/schutzimpfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/antibiotika/

    Stand:  16.11.2016

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  • Ja, wenn die Mutter des Neugeborenen immungesund ist, gegen Tetanus grundimmunisiert wurde und Auffrischimpfungen wie empfohlen erhalten hat.

    Tetanuserkrankungen in den ersten Lebens­monaten manifestieren sich vor­wie­gend (ca. 90%) als sogenannter Neu­ge­bore­nen­tetanus, d.h. in den ersten 28 Lebens­tagen. Dabei dient der Nabel-Stumpf als Eintritts­pforte für den Erreger Clostridium tetani. In den Industrie­ländern stellt der Neu­ge­borenen­tetanus eine Rarität dar (z.B. 4 Fälle von Neu­ge­borenen­tetanus seit 1984 in den USA, kein Fall in Deutsch­land seit Jahr­zehn­ten), seit in der Geburts­hilfe die Nabel­schnur­durch­trennung mit asep­tischem Werk­zeug durch­ge­führt wird und die große Mehr­heit der Gebä­renden einen ausreichenden Impf­schutz gegen Tetanus auf­weist. Somit können die Mütter ihren Neu­ge­bore­nen mater­nale Anti­körper gegen Teta­nus mit­geben, und es kann von einem zu­ver­läs­sigen Nest­schutz gegen Tetanus aus­ge­gangen werden.
    In den ersten Lebens­monaten ist das Verletzungs­risiko äußerst gering und eine Infek­tion mit Clostridium tetani äußerst selten. Falls es den­noch zu einer poten­tiell konta­mi­nierten Ver­letzung kommt, muss in der Regel nicht wie sonst üblich eine Post­expo­sitions­pro­phylaxe gegen Tetanus ein­ge­leitet werden. Es sollte je­doch immer eine indi­vi­duelle Risiko-Bewer­tung erfolgen. Wenn die Mutter nicht voll­ständig gegen Tetanus geimpft ist oder in den letzten 10 Jahren keine Auf­frisch­impfung er­halten hat, sollte bei einer poten­tiell konta­mi­nierten Ver­letzung die Gabe von Tetanus­immun­globulin er­wogen werden. Die Grund­immu­ni­sierung gegen Tetanus im Rahmen der Sechs­fach-Imp­fung soll in jedem Fall nach dem von der STIKO empfohlenen Impfschema begonnen (Mindestalter 2 Monate) bzw. weitergeführt werden (wenn mindestens 1 Monat seit der letzten Dosis vergangen ist).

    Literatur:
    Plotkin, Orenstein, Offit. Vaccines 6th Edition, 2013. Chapter 33 Tetanus toxoid: pp. 754.

    Stand:  04.07.2016

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  • Grundsätzlich gibt es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. In der Regel muss auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung die Impfserie nicht neu begonnen werden. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei teilimmunisierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zählen bisher dokumentierte Impfungen, wenn der Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfstoffdosen nicht unterschritten wurde. Von besonderer Bedeutung für den Aufbau eines lang anhaltenden Impfschutzes ist dabei, den empfohlenen Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung der Grundimmunisierung (meist 6 Monate) nicht zu unterschreiten. Unter dieser Voraussetzung gilt: Jede Impfung zählt!
    Weitere Informationen und nach Altersgruppen differenzierte Angaben finden Sie im Kapitel "Nachholimpfungen" in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

    Stand:  28.04.2016

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  • Die Zeitdauer zwischen Infektion und Nachweisbarkeit von Anti­körpern kann individuell variieren. Wir gehen auf Grundlage der vorliegenden Daten und Untersuchungen davon aus, dass bei Ver­wendung eines modernen Su­ch­testes der 4. Generation in aller Regel spätestens sechs Wochen nach einer Infektion das Test­er­gebnis reaktiv wird. Wird die Blutprobe gemäß der Em­pfehlungen der DVV* in einem Bestätigungstest (Immunoblot oder Nu­kle­in­säu­re­amplifikations­test (NAT)) weiter untersucht, kann damit schon zu diesem Zeitpunkt sicher festgestellt werden, ob eine HIV-Infektion vorliegt. Früher wurde als maximaler Zeitraum bis zum be­stätigten Nachweis einer HIV-Infektion ein Zeitraum von 12 Wochen an­ge­geben, da man auf die Bildung von Antikörpern für die Diag­nostik angewiesen war. Dieser Zeitraum hat sich durch die Ver­besserung der Testverfahren und insbesondere durch die Mög­lich­keit, den direkten Nachweis von Virusmaterial (p24-Antigen) im Suchtest der 4. Generation durchzuführen, von 12 auf 6 Wochen verkürzt.

    Etwa 10-11 Tage liegen im Durchschnitt zwischen der Infektion mit dem Virus und dem frühest möglichen Nachweis einer messbaren Virusvermehrung im Blut mittels sensitiver NAT (z.B. PCR-Test). Der Nachweis von viralem p24-Antigen benötigt im Durchschnitt 16-18 Tage, und ca. 22 Tage vergehen in der Regel bis zur Nach­weis­bar­keit von Antikörpern. Wie schnell es vom Zeit­punkt des Eindringens des Virus in den Körper an gerechnet zu einer starken Vermehrung des Virus und zur Antikörperbildung kommt, ist von ver­schiedenen Faktoren abhängig und kann, wie bereits angemerkt, von In­di­vi­du­um zu In­di­vi­du­um unterschiedlich sein.

    In Deutschland sind einige „HIV-Schnellteste“ zugelassen. Das Wort Schnell­test darf aber nicht so verstanden werden, dass eine In­fek­tion früher als mit einem normalen Test diagnostiziert werden kann. Mit Schnelltesten kann ein Testergebnis innerhalb kurzer Zeit (ca. 15 Minuten) erhalten werden. Diese Teste sind aber weniger genau als die üblichen in Labors durch­ge­führten ELISA-Suchteste (mehr falsch positive Ergebnisse) und bedürfen daher bei positivem Testergebnis einer Bestätigung im Labor. Schnellteste erkennen frische In­fek­ti­onen eher etwas später als die etwas emp­find­lich­eren Laborteste, insbesondere wenn die Teste mit Vollblut, Kapillar­blut oder Oral­flüs­sig­keit durchgeführt werden. Der Zeitraum bis eine Infektion mit einem Schnelltestergebnis sicher ausgeschlossen werden kann ist daher mit 12 Wochen länger als bei Durchführung einer optimalen Labor­diagnostik (6 Wochen).

    *Nachweis einer Infektion mit Humanem Immundefizienzvirus (HIV): Serologisches Screening mit nachfolgender Bestätigungsdiagnostik durch Antikörper-basierte Testsysteme und/oder durch HIV-Nukleinsäure-Nachweis

    Stellung­nahme zur HIV-Stufen­diagnostik, Bundes­gesund­heits­blatt (14.7.2015)

    Stand:  27.07.2015

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