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Man unterscheidet drei Formen der Pest, denen unspezifische grippeartige Symptome vorausgehen. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 7 Tagen (bei Lungenpest 1 bis 3 Tage) tritt eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes mit Fieber und Begleitsymptomen wie Kopf- und Muskelschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Leber- und Milzvergrößerung auf.
Beulenpest: Sie entwickelt sich nach einem Flohbiss, der das Bakterium unter die Haut bringt. Danach wandert der Erreger über das Lymphgefäßsystem zum nächstgelegenen Lymphknoten. Es entsteht eine schmerzhafte Lymphknotenentzündung (Bubo). Als Symptome fallen vor allem vergrößerte und geschwollene Lymphknoten (am häufigsten der Leistenlymphknoten) auf. Erkrankte leiden unter Kopfschmerzen, Übelkeit, Gliederschmerzen, Fieber, Erbrechen, neurologischen Störungen und an einem allgemeinen Krankheitsgefühl.
Pestseptikämie: Es besteht eine primäre Septikämie (Blutvergiftung) ohne sichtbare Lymphknotenentzündung (Bubo). Die Symptome entsprechen weitgehend denen der Beulenpest. Zusätzlich können Erschöpfung, Kreislaufkollaps, septischer Schock, Organausfall, Blutungen, eine Störung der Blutgerinnung (DIC, disseminierte intravasale Koagulation) und Nekrosen der Extremitäten auftreten. Die DIC kann eine dunkel violette Färbung der Haut verursachen.
Lungenpest: Sie entsteht durch die Weiterverbreitung der lokalen Beulenpest über die Blutbahn oder durch die Einatmung von infektiösen Tröpfchen von anderen Erkrankten. Symptome entsprechen denen der Pestseptikämie. Zusätzlich treten Atemnot, Husten und Thorax-Schmerzen auf. Es können sich Atemstillstand und Schock entwickeln. Die Lungenpest ist die schwerwiegendste Form der Pest.
Stand: 17.10.2017
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Die Pest ist bei adäquater und rechtzeitiger Antibiotikatherapie heilbar. Trotz der Möglichkeit einer Antibiotikabehandlung gibt die WHO eine Sterblichkeit zwischen 8 bis 10% an. Sie beträgt bei dem gegenwärtigen Ausbruch auf Madagaskar, bei dem es hohe Fallzahlen und einen hohen Anteil an Lungenpest gibt, 11%. Die Sterblichkeit der unbehandelten Beulenpest beträgt ca. 50-60 %, Lungenpest und Pestseptikämie (Blutvergiftung) verlaufen unbehandelt fast immer tödlich.
Stand: 17.10.2017
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Der häufigste Übertragungsweg entsteht, wenn Menschen von einem mit Pest befallenen Floh gebissen werden. Eine Übertragung kann auch durch Kontakt mit infiziertem tierischem Gewebe eines an Pest erkrankten oder verstorbenen Tieres erfolgen. Bei der Beulenpest und Pestsepsis kann außerdem eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch Körperflüssigkeiten (z.B. durch die Bubonenflüssigkeit bei der Beulenpest) erfolgen. Bei der Lungenpest ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch Inhalation infektiöser Tröpfchen möglich.
Stand: 17.10.2017
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Die Pest ist eine durch das Bakterium Yersinia pestis verursachte Infektionskrankheit, die sich in verschiedenen, teilweise sehr schwerwiegenden Krankheitsbildern äußern kann. Die Pest wird in der Natur zwischen Tieren (Wildnagern, Ratten und Flöhen) übertragen. Bei einer Infektion von Tieren in menschlicher Umgebung können die befallenen Flöhe Erkrankungen beim Menschen verursachen. Dies führte in der Geschichte mehrmals zu sehr großen Pest-Ausbrüchen.
Stand: 17.10.2017
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Es gibt keinen typischen Krankheitsverlauf der Lyme-Borreliose. Sie kann grundsätzlich zahlreiche Erkrankungsformen in verschiedenen Organen hervorrufen, die einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen auftreten können und nicht immer ohne fachärztlicher Untersuchung von anderen Erkrankungen abzugrenzen sind.
Die mit Abstand häufigste Erkrankungsform ist die sogenannte Wanderröte (Erythema migrans). Sie tritt nach einigen Tagen (bis Wochen) nach Zeckenstich auf. Diese deutliche ringförmige Hautrötung ist oft im Zentrum blasser als am Rand. Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Weitere allgemeine Krankheitssymptome wie Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen, Müdigkeit können hinzukommen.
Ist das Nervensystem betroffen kann es zu einer akute Neuroborelliose kommen. Typisch hierfür sind brennende Nervenschmerzen, die sich vor allem nachts verschlimmern, und leichte Lähmungen der Hirnnerven. Je nachdem, welche Hirnnerven betroffen sind, können verschiedenste Symptome wie Taubheitsgefühle, Seh- oder Hörstörungen auftreten. Seltener kommt es zu Lähmungen des Rumpfes und von Armen und Beinen. Sehr selten kann es zu einer Entzündung des Herzens kommen, die sich in Rhythmusstörungen äußern kann.
Einige Monate oder Jahre nach dem Zeckenstich kann eine Lyme-Arthritis (Gelenkentzündung) auftreten. Diese betrifft überwiegend die Kniegelenke. Bei einigen Personen kann sich eine Acrodermatica chronica athropicans entwickeln, eine chronische Entzündung meist an den Innenseiten der Arme und Beine und der Körperenden wie Nase, Finger und Zehen. Die Haut ist an diesen Stellen bläulich und zigarettenpapierartig. Die Gelenkentzündung betrifft.
Stand: 02.10.2017
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Die Lyme-Borreliose (Synonym: Borreliose, Lyme-Krankheit, Lyme Disease) ist eine Krankheit, die durch eine Infektion mit Bakterien der Art Borrelia burgdorferi (Borrelien) verursacht wird. Diese werden durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen, es ist keine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich. Die Krankheit kann verschiedene Organsysteme betreffen, insbesondere die Haut, das Nervensystem und die Gelenke. Bisher gibt es keine Schutzimpfung.
Stand: 02.10.2017
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Auf der A-Z-Seite „Zeckenübertragene Erkrankungen“ sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Zecken abrufbar. Fachinformationen des RKI sind auf der Borreliose-Seite in der Rubrik Infektionskrankheiten A-Z zu finden www.rki.de/borreliose, auch Links zu Bürgerinformationen. Auch das Nationale Referenzzentrum für Borreliose bietet Informationen für Ärzte und Patienten an ( https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borreliose/lyme.htm ).
Stand: 02.10.2017
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Die Impfaufklärung muss in mündlicher Form erfolgen. Ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält. Eine schriftliche Zustimmung des Impflings (Unterschrift) muss nicht vorliegen. Der Umfang der Impfaufklärung sollte Informationen über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung, die Kontraindikationen, die Durchführung der Impfung und Dauer und Beginn des Impfschutzes sowie typische (spezifische) Nebenwirkungen und Komplikationen beinhalten. Der genaue Umfang der erforderlichen Aufklärung hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die alleinige Aufklärung durch ein Merkblatt ist unzulässig; es muss immer auch die Gelegenheit für ein Gespräch gegeben werden. Falls Unterlagen oder Merkblätter verwendet worden sind, die der Patient im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, sind ihm davon Abschriften auszuhändigen.
Stand: 19.09.2017
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Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält. Pflegekräfte, Arzthelferinnen und Arzthelfer mit entsprechender Ausbildung dürfen auch Arzneimittel verabreichen. Die Injektionstechniken werden bei der Berufsausbildung dem Pflegepersonal auch vermittelt. Ob das Personal in der Lage ist, eine Impfung korrekt zu verabreichen, ist von fachlichen Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vor einer selbstständigen Ausübung zu überprüfen. Notwendig ist jeweils eine gesonderte ärztliche Anordnung, Überwachung und Dokumentation. Impfungen sollten aber nur in Anwesenheit eines Arztes ausgeführt werden, damit bei unerwarteten Nebenwirkungen und Komplikationen, die in sehr seltenen Fällen auftreten können, sofort optimale Hilfe geleistet werden kann.
Indikation und Kontraindikationen sind vom Arzt zu prüfen. Auch die Haftung sowohl für die Impfung selbst als auch für eine korrekte Aufklärung, Anamneseerhebung trägt der Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder das Personal die Impfung vornimmt.
Stand: 19.09.2017
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