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Tätigkeitsberichte der GEKO

Gemäß § 23 Abs. 4 GenDG bewertet die Gendiagnostik-Kommission in einem Tätigkeitsbericht die Entwicklung in der genetischen Diagnostik. Der Bericht ist im Abstand von drei Jahren zu erstellen und durch das Robert Koch-Institut zu veröffentlichen.

Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass kontinuierlich die Entwicklungen im Bereich der genetischen Diagnostik beobachtet und bewertet werden. Damit wird auch sichergestellt, dass Tendenzen rechtzeitig erkannt werden, die ein gesetzgeberisches Handeln erfordern (BT-Drs. 16/10532).

Die Gendiagnostik-Kommission hat am 30.08.2022 ihren 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 2019 bis 2021 veröffentlicht.

Stand: 30.08.2022

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