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In vielen Ländern mit ähnlichen Strukturen der Blutspende und ähnlicher Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen werden die Regelungen für die Zulassung zur Spende derzeit intensiv diskutiert. In einigen Ländern hat man sich entschieden, Spendewillige nach individueller Risikobeurteilung ihres Sexualverhaltens durch das ärztliche Personal zur Spende zuzulassen. Häufig wird auch hier nach der Anzahl der Sexualpartner und Sexualpartnerinnen und/oder der Sexualpraktik gefragt. Wird anhand dieser Fragen ein erhöhtes Risiko für den Erwerb von sexuell übertragbaren Infektionen ermittelt, so werden Spendewillige für 3-12 Monate von der Spende zurückgestellt. Einige Länder in der EU stellen weiterhin Personengruppen von der Spende zurück, z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), da diese eine höhere Prävalenz von transfusionsrelevanten sexuell übertragbaren Infektionen aufweisen.
Stand: 04.09.2023
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Bestimmte Sexualpraktiken sind mit einem höheren Risiko für die Übertragung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten verbunden. Bei Analverkehr ist die Wahrscheinlichkeit für die Übertragung dieser Krankheiten höher als bei vaginalem oder oralen Verkehr. Um die Empfänger und Empfängerinnen von Blutprodukten zu schützen, ist es daher notwendig, solche Fragen zu stellen.
Stand: 04.09.2023
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Jede Blutspende wird mindestens auf Infektionsmarker für die viralen HIV-, Hepatitis-B-, Hepatitis-C- und Hepatitis-E-Infektionen und die bakterielle Syphilis-Infektion getestet. Die verwendeten Tests auf Antikörper sind heute äußerst zuverlässig, dennoch besteht ein sogenanntes diagnostisches Fenster. Dieser Begriff steht für den Zeitraum nach einer Ansteckung, die der Körper benötigt, um Abwehrstoffe (Antikörper) gegen diese Erreger zu bilden, die in den Tests als indirekter Beleg einer Infektion nachgewiesen werden können. Zusätzlich werden Spenden direkt auf das Vorliegen von HIV und Hepatitis-Viren getestet (mittels sogenannter PCR). Aber auch dieser Test kann die Fensterphase nur weiter verkürzen, nicht aber vollständig beseitigen. Die Länge des diagnostischen Fensters kann, abhängig vom Test und vom Erreger, bis zu einigen Wochen dauern. Es bleibt also ein Restrisiko durch frisch Infizierte, die selbst von diesen hochempfindlichen Tests nicht erfasst werden können.
Stand: 04.09.2023
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In Richtlinien ist festgelegt, wer Blut spenden darf. Diese Richtlinien werden von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegeben und regelmäßig aktualisiert Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Die Basis für die Erstellung von Richtlinien für die Herstellung von Blutprodukten ist § 12 des Transfusionsgesetzes. Außerdem müssen europäische Vorgaben zur Spenderauswahl berücksichtigt werden, die zwingend in Deutschland umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus besteht für jeden Blutspendedienst die Möglichkeit, weitergehende Auswahlkriterien für seinen Bereich festlegen.
Stand: 04.09.2023
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Oberflächliche Wundinfektionen können sich schnell ausbreiten und zu tiefgreifenden Nekrosen und Hautulcerationen führen, wenn sie nicht adäquat behandelt werden (siehe " Wie können solche Infektionen behandelt werden?"). Vor allem V. vulnificus kann zu schwerwiegender Gewebezerstörung führen, hier spricht man auch von einer nekrotisierenden Fasziitis. Dabei handelt es sich um eine gefährliche bakterielle Weichteilinfektion mit sehr rasch absterbendem Gewebe. Ein frühes Symptom ist ein lokaler Schmerz, der angesichts der sichtbaren Wunde überproportional stark erscheint. Zudem können Fieber, Schüttelfrost und Sepsis auftreten. Chirurgische Behandlungen bis hin zur Amputation von Gliedmaßen können die Folge sein. Schwere Erkrankungen können tödlich verlaufen.
Stand: 29.08.2023
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Infektionen mit Nicht-Cholera-Vibrionen sind selten – vermutlich aber auch unterdiagnostiziert. Die ersten veröffentlichten schweren Vibrio-vulnificus-Infektionen an deutschen Küsten betrafen zwei Patientinnen, die 1994 (Hoyer J, et al. 1995) und 2002 (Kuhnt-Lenz K, et al. 2004) erkrankt waren. Belastbare Surveillance-Daten vor dem Jahr 2020 gibt es aufgrund der vorher fehlenden Meldepflicht nicht. Dem RKI wurden 2002-2019 jährlich eine Größenordnung von 0-20 Fällen an deutschen Küsten bekannt. Die Fälle traten vor allem in den wärmeren Sommern 2003, 2006, 2010, 2018 und 2019 auf. Über die Fallzahlen gemäß IfSG-Meldepflicht informiert das Infektionsepidemiologisches Jahrbuch (www.rki.de/jahrbuch). Die Zahl der dem RKI gemäß IfSG übermittelten Vibrionen-Infektionen lag bislang zwischen 13 (im Jahr 2020, Meldepflicht ab 1. März) und 53 (im Jahr 2022).
Dass die Fälle fast ausschließlich auf Seewasser-Expositionen an der Ostsee zurückgeführt werden, kann auf die größere Aufmerksamkeit für diese Erreger dort zurückzuführen sein, liegt vermutlich aber auch am - für Vibrionen günstigeren - geringeren Salzgehalt des Ostseewassers. Die besonders pathogenen V. vulnificus werden bei Meerwasser-Reihenuntersuchungen in der Ostsee auch häufiger gefunden als in der Nordsee. Die wenigen bekannten Fälle von der deutschen und niederländischen Nordseeküste sind in der Regel auf Seewasser-Expositionen im Bereich von Flussmündungen zurückzuführen, wo das Wasser ebenfalls weniger salzhaltig ist (siehe auch " In welchen Gewässern kommen Vibrionen vor?").
Die dem RKI bekannten Erkrankungen traten in der Regel vom späten Juni bis September auf. Die betroffenen Patienten waren fast ausnahmslos älter und hatten Vorerkrankungen. Es waren Einheimische und Urlauber betroffen. Einige Patienten verstarben im Zusammenhang mit dieser Infektion. Die meisten Erkrankten aus küstenfernen Bundesländern wurden küstennah behandelt und diagnostiziert. Gastroenteritische Fälle mit Infektionsorten in Deutschland wurden nur vereinzelt übermittelt. Weiterhin kommen Ohrinfektionen mit V. cholerae vor allem bei Kindern vor.
Stand: 29.08.2023
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Jede Einrichtung muss bei der Registrierung für Agora mindestens 2 Personen benennen, die die Accounts der User pflegt. Dazu gehört das Anlegen der Accounts, die stetige Aktualisierung und ggf. das Löschen der Accounts bei Ausscheiden eines Agora-Users aus dem ÖGD oder Wechsel der Einrichtung/Arbeitsstätte.
Das Einrichten von Accounts für Mitarbeitende muss stehts auf Freiwilligkeit der Personen und nur auf Wunsch dieser erfolgen.
Der Admin ist dazu verpflichtet, den Mitarbeitenden die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für Agora zur Verfügung zu stellen bzw. darauf zu verweisen, sowie auf deren Einhaltung zu achten.
Wir bitten die Admins, regelmäßig die Aktualität der Accounts sicherzustellen, um ungenutzte Accounts zu vermeiden. Bei Löschanfragen von Mitarbeitenden weisen die Admins bitte darauf hin, dass erstellte Inhalte an andere User übergeben werden sollten, bevor der Account gelöscht wird.
Stand: 25.07.2023
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Die abwasserbasierte Surveillance ist als ergänzendes Instrument zur Einschätzung der epidemiologischen Lage zu verstehen. Insbesondere wenn Unterschiede zu anderen Überwachungsparametern bestehen, sollten die Surveillancesysteme vergleichend betrachtet werden, um Ursachen auszumachen (z.B. Inanspruchnahme des Testangebots, Meldeverzögerungen, veränderte Virusausscheiderate durch unterschiedliche Virusvarianten oder veränderter Immunstatus). Anhand der gewonnen Erkenntnisse zur Infektionsdynamik aus der abwasserbasierten Surveillance kann z.B. mit einer Anpassung der Teststrategie reagiert werden.
Stand: 13.07.2023
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Prinzipiell ist es möglich die Nukleinsäuren von Erregern in Abwasserproben zu sequenzieren. Dies ermöglicht beispielsweise Virusvarianten von SARS-CoV-2 im Abwasser zu bestimmen und mehr über deren Zirkulation in der Bevölkerung zu lernen.
Stand: 13.07.2023
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Infektiöse SARS-CoV-2 wurden bisher im Rohabwasser nicht nachgewiesen. Im Stuhl von infizierten Personen wurden in einigen wenigen Fällen infektiöse Viren nachgewiesen, welche über die Abwässer in die Kläranlage gelangen könnten. Im Rohabwasser, vor der Behandlung in der Kläranlage, wurde bislang lediglich das Erbgut, das heißt die RNA des Virus detektiert. Bei der SARS-Epidemie von 2002/2003 wurden nur in wenigen Fällen infektiöse Viren des nah verwandten SARS-CoV-1 aus Krankenhausabwässern isoliert.
Stand: 13.07.2023
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