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  • SARS-CoV-2 verbreitet sich in erster Linie über Tröpfchen und Aerosole (winzige, in der Luft schwebende Tröpfchen), die u.a. beim Atmen, Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Infizierte können bereits ein bis zwei Tage vor Symptombeginn ansteckend sein. Siehe auch " Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Erreger schützen?" und " Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?".

    Stand:  18.09.2023

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  • Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig. Der genaue Wert, bei dem von einem sicheren Schutz ausgegangen werden kann und womit eine oder mehrere Impfstoffdosen ggf. unnötig wären, ist nicht bekannt.

    Bei schwer immundefizienten Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein durchzuführen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen muss individuell entschieden werden.

    Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (s. Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“).

    Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter Immundefizienz und einer verminderten Impfantwort bei schwerer Immundefizienz ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann folgende Tabelle herangezogen werden: Tabelle 4 der 18. Aktualisierung.

    Stand:  18.09.2023

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  • Falschinformationen gab es schon immer. Doch gerade zur COVID-19-Impfung kursieren eine Vielzahl von falschen Informationen. Personen, die dem Impfen ohnehin kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, können durch Falschinformationen weiter verunsichert werden.

    Auf unserer Seite "Impfmythen: Falschinformation wirksam aufklären" finden Sie die sogenannten "Faktensandwiches" zu einigen häufig vorkommenden Falschinformationen.

    Eine umfassende Zusammenstellung und Aufklärung von Falschinformationen rund um Impfungen findet sich bei dem Projekt Jitsuvax.

    Auch die Seite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit klärt über Mythen oder Gerüchte rund um die COVID-19-Impfstoffe und das Pandemiegeschehen auf.

    Die unabhängige und gemeinnützige Redaktion CORRECTIV setzt sich gegen Desinformation im Netz ein und klärt Menschen auf, wie sie sich selbst vor Falschmeldungen schützen können.

    Auch auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Desinformationen findet man einen Faktencheck.

    Forschende der Universität Erfurt, der Uni Bristol und des Robert Koch-Instituts haben Gesprächskarten entwickelt, die helfen sollen, schwierige Gespräche übers Impfen zu führen.

    Das US-amerikanische CDC gibt ebenfalls Tipps, wie Falschinformationen rund um Impfungen aufgeklärt werden können (auf Englisch).

    Stand:  18.09.2023

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  • Zur Wirksamkeit der Maßnahmen gibt es unter anderem einen internationalen Systematischen Review/Metaanalyse (Effectiveness of public health measures in reducing the incidence of covid-19, SARS-CoV-2 transmission, and covid-19 mortality: systematic review and meta-analysis: https://www.bmj.com/content/375/bmj-2021-068302). Der Effekt von nicht-pharmazeutischen Interventionen (NPI) in Deutschland wurde in verschiedenen Studien u.a. vom RKI überprüft. Die StopptCOVID-Studie etwa hat die Wirksamkeit von NPI von März 2020 bis Ende August 2021 untersucht und kommt zu dem Schluss, dass diese wesentlich zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen und bis zur Entwicklung der Impfstoffe eine deutliche Überlastung des Gesundheitssystems verhindert haben (siehe Abschlussbericht). Die NPI waren generell mit einer deutlichen Reduktion der COVID-19-Ausbreitung in Deutschland assoziiert, die je nach Umfang der NPI unterschiedlich stark ausgeprägt war. Auch auf europäischer Ebene hat sich gezeigt, dass die COVID-19-Inzidenz durch die Verwendung von Masken, durch Einschränkungen u.a. in den Bereichen Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Veranstaltungen und Reisen sowie durch Stärkungen des Gesundheitssystems reduziert wurde. Die Untersuchung zeigt auch, dass nicht einzelne Maßnahmen, sondern erst die Kombination der NPI in verschiedenen Bereichen die Kontrolle von COVID-19 in Deutschland ermöglicht hat. Insbesondere die Impfung hatte einen stark reduzierenden Effekt auf die Verbreitung des Virus (was insbesondere in der älteren Bevölkerung zu einer deutlich schwächeren dritten Welle im Frühjahr 2021 führte), aber auch weniger stark eingreifende NPI wie etwa Hygienekonzepte oder die Begrenzung der Personenzahl bei öffentlichen Veranstaltungen zeigten deutliche Wirkung. Da die Maßnahmen zeitgleich und ergänzend zum Einsatz gekommen sind, konnten die einzelnen NPI methodisch nur im Kontext der parallel bestehenden anderen Maßnahmen bewertet und nicht isoliert betrachtet werden (siehe auch " Warum und ab wann hat das RKI das Tragen von Masken empfohlen?").

    Ein weiterer erwünschter Effekt der Maßnahmen während der Pandemie war die Reduktion anderer akuter Atemwegsinfektionen und entsprechender Krankheitslast in der Bevölkerung (siehe u.a. Oh DY, Buda S, Biere B et al.: Trends in respiratory virus circulation following COVID-19-targeted nonpharmaceutical interventions in Germany, January - September 2020: Analysis of national surveillance data. Lancet Reg Health Eur 2021;6:100112). Die saisonale Influenzawelle beispielsweise ist in der Saison 2019/20 nur verkürzt gewesen und hat in den Saisons 2020/21 und 2021/22 gar nicht stattgefunden, sodass Kliniken in dieser Zeit nicht zusätzlich belastet wurden (siehe auch " Warum und ab wann hat das RKI das Tragen von Masken empfohlen?").

    Stand:  18.09.2023

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  • Es gab viele verschiedene Indikatoren (oder Kennzahlen), die immer gemeinsam betrachtet wurden, um die Situation bewerten zu können. Ein einzelner Indikator reicht nicht. Dabei folgte die Situationseinschätzung und Risikobewertung anhand von Kernindikatoren, die im Verlauf der Pandemie auch ausgebaut wurden. Grundsätzlich wurden die Übertragbarkeit (Infektionsgeschehen), die Krankheitsschwere und die Belastung des Gesundheitssystems bewertet.

    Infektionsgeschehen:

    • 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der ans RKI übermittelten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen). Die Fallzahlen sind dabei immer von Testempfehlungen abhängig, die während der Pandemie mehrfach angepasst wurden.
    • Positivenrate (Anteil von positiven PCR-Tests an allen durchgeführten PCR-Tests, die in der RKI-Testzahlerfassung erfasst wurden)
    • Arztbesuche wegen COVID-19 (wöchentliche Inzidenz der Arztkonsultationen wegen einer neu aufgetretenen akuten Atemwegserkrankung mit einer COVID-19-Diagnose je 100.000 Einwohner)
    • Viruslast im Abwasser (Anteil der Standorte mit einer steigenden, gleichbleibenden oder fallenden SARS-CoV-2-Last im Abwasser)

    Krankheitsschwere:

    • 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der ans RKI übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen)
    • Hospitalisierte mit schwerer akuter Atemwegserkrankung (wöchentliche Inzidenz der neu im Krankenhaus aufgenommenen Fällen mit einer schweren akuten Atemwegserkrankung (SARI) und einer COVID-19-Diagnose je 100.000 Einwohner)
    • Todesfälle (Anzahl an Personen, die gemäß IfSG als im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben ans RKI übermittelt worden sind)

    Belastung des Gesundheitssystems:

    • ITS-Auslastung (prozentualer Anteil der belegten Betten an allen betreibbaren Betten auf Intensivstationen)
    • Anteil belegter Krankenhausbetten (prozentualer Anteil der belegten Betten an allen betreibbaren Betten auf Normalstationen)
    • Aufenthaltsdauer in Notaufnahmen (Die Belastung der Notaufnahmen wird durch die wöchentlich ermittelte durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den beteiligten Notaufnahmen während der COVID-19-Pandemie in Minuten im Vergleich zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer vor der Pandemie dargestellt)

    Daneben gab es weitere, ergänzende Indikatoren, etwa die Entwicklung der Impfquoten, besonders betroffene Altersgruppen, den R-Wert (um die Ausbreitungsgeschwindigkeit einschätzen zu können) und vieles mehr.

    Stand:  18.09.2023

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  • Wenn während einer Grippewelle hauptsächlich Influenzaviren und keine oder sehr wenige andere respiratorische Viren wie SARS-CoV-2 oder RSV zirkulieren, können Ärzte aufgrund klinischer Merkmale und Symptome relativ zuverlässig die Erkrankung diagnostizieren, ohne dass zusätzliche Labortests durchgeführt werden müssen. Frühzeitige Laboruntersuchungen können aber Therapieentscheidungen unterstützen, wenn sich z.B. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf vorstellen, die häufig keine typische Influenzasymptomatik, also z.B. kein Fieber entwickeln (z.B. ältere Menschen, Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie Diabetes oder Patienten unter immunsupprimierender Therapie). Wichtig ist die Erregerdiagnostik auch bei Menschen im Krankenhaus oder in Alten- und Pflegeheimen, weil eine rasche Infektionsprävention, z.B. mit frühzeitig eingesetzter antiviraler Post-Expositionsprophylaxe, Ausbrüche in solchen Einrichtungen verhindern bzw. begrenzen kann.

    In diesen Fällen können Influenzaviren mit der so genannten PCR-Methode zuverlässig nachgewiesen und charakterisiert werden. Dabei werden charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen. Zur Diagnose sollte ein Rachen- oder Nasenabstrich möglichst rasch nach Beginn der Erkrankung von medizinischem Personal entnommen und an ein Labor gesendet werden. Im Rahmen der virologischen Sentinelsurveillance des RKI werden außerdem auch systematisch Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen labordiagnostisch auf verschiedene Erreger untersucht (siehe auch die Fotogalerie zur Influenzavirus-Diagnostik und -Charakterisierung).

    In Einzelfällen kann für den behandelnden Arzt eine schnelle Diagnostik durch einen Influenza-Schnelltest (Antigentest) hilfreich sein – etwa, um zu entscheiden, ob ein Patient mit einer Vorerkrankung rasch ein Grippemedikament einnehmen sollte. Wenn der Schnelltest während der Grippewelle positiv ausfällt, kann man davon ausgehen, dass eine Influenzaerkrankung vorliegt (hohe Spezifität). Antigentests erkennen aber nicht zuverlässig alle Influenzaerkrankungen: Wenn das Testergebnis also negativ ausfällt, kann man nicht sicher sein, dass tatsächlich keine Influenzaerkrankung vorliegt (mäßige Sensitivität).

    Stand:  18.09.2023

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  • Nein. Personen, die bereits geimpft sind, sollten innerhalb einer Influenza-Saison nicht ein zweites Mal geimpft werden. Das hat verschiedene Gründe:

    • Es gibt keine Daten zur sequenziellen Impfung ("Mehrfachimpfungen").
    • Die Standard-Influenza-Impfstoffe sowie die Hochdosis-Impfstoffe werden generell nicht als Booster entwickelt, deshalb sollte pro Saison nur eine Influenza-Impfung verabreicht werden.
    • Bei einem Influenza-Impfstoff ist von einem ausreichenden Impfschutz auszugehen.

    Eine Ausnahme: Kinder bis zu einem gewissen Alter (nach den Fachinformationen der meisten Influenzaimpfstoffe bis 9 Jahre), die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, erhalten zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen (siehe auch " Was ist bei der Influenza-Impfung bei Kindern zu beachten?").

    Stand:  18.09.2023

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  • Ausführliche Informationen zur COVID-19 für Bürgerinnen und Bürger sind im Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de/covid-19 und beim BIÖG abrufbar.

    Stand:  18.09.2023

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  • Kondome sind unbestritten ein geeignetes Mittel, sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen, sofern sie sachgerecht und bei jedem Sexualkontakt verwendet werden. Bei der Befragung im Rahmen der Blutspende kann nicht mit Sicherheit nachvollzogen werden, ob Kondome bei jedem Sexualverkehr tatsächlich und wirksam angewendet wurden. Zudem stellt der Kondomgebrauch wegen möglicher Anwendungsfehler und eines möglichen Materialversagens nicht hinreichend sicher, dass die Qualitätskriterien für ein Arzneimittel aus Blut immer erfüllt werden.

    Stand:  04.09.2023

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  • Zahlreiche schwerwiegende Infektionskrankheiten können durch Sexualkontakte übertragen werden. Dazu gehören nicht nur HIV-, HCV- und HBV-Infektionen sowie Syphilis, auf die jede Blutspende getestet wird, sondern beispielsweise auch Zikavirus- und Hepatitis-A-Infektionen oder Gonorrhö. Bei einigen dieser sexuell übertragbaren Erkrankungen können die Erreger über einen längeren Zeitraum unerkannt im Blut zirkulieren, ohne dass man sich schon krank fühlt. Bei einer Blutspende in dieser Erkrankungsphase besteht die Gefahr, dass der Erreger auf den Empfänger der Spende übertragen wird.

    Aus diesem Grund werden alle Personen, deren sexuelles Verhalten ein erhöhtes Risiko für Infektionen mit sich bringt, von der Blutspende zurückgestellt.

    Stand:  04.09.2023

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