Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) durchsuchen

1.191 Suchergebnisse

Ergebnis 571-580 von 1.191

  • SARS-CoV-2 ist sehr ansteckend und verbreitet sich überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Daher war es im Einzelfall für die Gesundheitsämter oft schwierig, den exakten Infektionsort oder das Infektionsumfeld zu bestimmen und damit auch enge Kontaktpersonen zu identifizieren. In den (bis zu 14) Tagen vor Symptombeginn kann sich ein COVID-19-Fall bei vielen Gelegenheiten im Kontakt mit (unbekannt) infektiösen anderen Menschen angesteckt haben. Eine eindeutige Aufklärung der Infektionsquelle war - sogar auch unabhängig von der begrenzten Kapazität in den Gesundheitsämtern - häufig nicht möglich. Die Durchführung gezielter Studien und die Untersuchung von Ausbruchsgeschehen waren wichtige Möglichkeiten, diejenigen Situationen mit deutlich erhöhten Infektionsrisiken besser zu verstehen und gezieltere Empfehlungen erarbeiten zu können.

    Es gibt jedoch generell - ähnlich wie bei anderen akuten Atemwegsinfektionen - Umstände oder Gegebenheiten, die - bei hohen Fallzahlen in der Bevölkerung - das Ansteckungsrisiko erhöhen. Dazu zählen allgemein der Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit vielen Menschen ohne ausreichende Lüftung oder bestimmte Aktivitäten wie Singen, bei denen viele ggf. infektiöse Aerosole gebildet werden. Die Fall-Kontrollstudie CoViRiS des RKI hat ergeben, dass während der ersten Wellen die Arbeit im Gesundheitswesen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko verbunden war, ebenso direkte private Kontakte in Innenräumen (Definition: Abstand von weniger als 1,5 Metern und Dauer von mehr als 15 Minuten), häufiges Händeschütteln oder Umarmen und der Kontakt mit einer Person mit Erkältungssymptomen. Entsprechend wurden Maßnahmen, die zur Eindämmung der Pandemie angeordnet oder empfohlen worden waren, als sinnvoll bestätigt: dazu zählten u.a. Arbeit im Homeoffice, Abstand halten, bei Erkältungssymptomen möglichst zuhause bleiben, mit anderen Personen möglichst draußen treffen und gutes Lüften von Innenräumen.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Bei SARS-CoV-2 handelte es sich um ein neues, sehr ansteckendes Virus, das – vor allem im höheren Alter bzw. bei bestimmten Vorerkrankungen – viele schwer verlaufende Erkrankungen (COVID-19) verursachte und bei einem Teil der Infizierten auch zu länger anhaltenden Folgen (Long COVID) führt. Die Strategie, insbesondere während der ersten Phasen der COVID-19-Pandemie, war die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um ein großflächiges Auftreten von Infektionen und damit einhergehenden schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen so weit wie möglich zu verhindern, um Zeit zu gewinnen, bis ein Impfstoff verfügbar war. Dadurch konnte in Deutschland im Gegensatz zu beispielsweise Italien, dem vereinigten Königreich und Spanien insbesondere während der ersten weltweiten Infektionswelle im Frühjahr und Frühsommer 2020 eine sehr hohe Zahl an Todesfällen verhindert werden. Ende 2020 wurde dann erstmals die COVID-19-Impfung zugelassen und in Deutschland verfügbar. Insbesondere zu Beginn der Pandemie standen die klassischen Infektionsschutzmaßnahmen im Mittelpunkt – die Isolation Infizierter und Quarantäne von Kontaktpersonen. Im Verlauf der Pandemie hat die Politik weitere Infektionsschutzmaßnahmen vorgegeben. Dazu zählten die Abstandsregeln, das Tragen von (medizinischen) Masken, die Reduktion von Mobilität und Kontakten (u.a. durch Reisebeschränkungen, Homeoffice sowie Absage von Großveranstaltungen) und großflächige Testangebote. Das RKI hat in seinen Empfehlungen stets betont, dass eventuell erforderliche Maßnahmen und Einschränkungen dem spezifischen Risiko angepasst und regional und zeitlich beschränkt werden sollen und dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sowie praktisch umsetzbar sein sollen. Die Maßnahmen griffen ineinander und haben eine weitaus größere Wirkung entfaltet, wenn sie gemeinsam angewendet wurden (siehe " Wie wirksam waren die von den Behörden angeordneten Maßnahmen?"). Für die Bewältigung der Pandemie war es notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung engagierte, um die Fallzahlen so lange möglichst niedrig zu halten, bis große Teile der Bevölkerung geimpft waren und damit das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich gesenkt wurde.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Die Datengrundlage zur epidemiologischen Lage in Deutschland war während der gesamten COVID-19-Pandemie ausreichend, um die aktuelle Situation zuverlässig bewerten zu können. Dank einer schon vor Jahren u.a. auch in Vorbereitung auf eine Pandemie aufgebauten syndromischen und virologischen Sentinelsurveillance akuter respiratorischer Erkrankungen - die international als Goldstandard für die Überwachung viraler akuter Atemwegserkrankungen betrachtet wird - lagen detailliert und zeitnah Informationen zur Krankheitslast auf Bevölkerungsebene, in Arztpraxen und Kliniken vor. Zusammen mit den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz und gezielten Studien lieferten diese Instrumente in der Gesamtschau zeitnah eine solide Basis für Maßnahme-Entscheidungen. Alle Surveillancesysteme des RKI wurden im Verlauf der Pandemie weiter ausgebaut bzw. für die optimale Erfassung von relevanten Informationen zu COVID-19 adaptiert.

    Zu einem gewissen Grad wird es auch in künftigen infektiologischen Krisenlagen unvermeidbar sein, dass kurzfristig notwendige Entscheidungen auf Basis einer noch unvollständigen oder unsicheren Datenlage getroffen werden müssen. Eine in allen relevanten Aspekten vollständige Datenlage kann für ein unbekanntes Ereignis nicht erwartet und erreicht werden. Wichtig ist aus Sicht der Pandemieplanung eine gute Vorbereitung mit soliden und dauerhaften Strukturen sowie erfahrenen Fachleuten. Dadurch wird eine schnelle und flexible Anpassung bzw. ein Ausbau der aus fachlicher Sicht relevanten Strukturen im Ereignisfall ermöglicht.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Von Beginn der Pandemie an nutzten RKI-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler verschiedene, sich ergänzende Datenquellen und Surveillancesysteme zur Analyse von Daten, um die COVID-19-Trends bestmöglich einschätzen zu können (Siehe die Frage " Anhand welcher Indikatoren wurde die epidemische Lage bewertet?"). Dazu zählen unter anderem die Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (u.a. Fall- und Todesfallzahlen, geografische Verteilung, zeitlicher Verlauf, betroffene Altersgruppen, Hospitalisierungen, Ausbrüche), aber auch Informationen aus bereits bestehenden und im Rahmen der Pandemieplanung und -vorbereitung entwickelten Surveillance-Systemen (für akute Atemwegserkrankungen) und aus Projekten und Studien, die im Rahmen der COVID-19-Pandemie - auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - durchgeführt wurden (u.a. Antikörperstudien zur Immunität in der Bevölkerung, später Studien zur psychische Belastung von Kindern während der verschiedenen Pandemie-Phasen oder zur Inanspruchnahme und Akzeptanz der COVID-19-Impfung verschiedener Bevölkerungsgruppen). Auch die Impfquoten, Impfdurchbrüche, die Anzahl der COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen und die Zahl der durchgeführten Labortests auf SARS-CoV-2 wurden erfasst, ebenso später die zirkulierenden Virusvarianten über die genomische Surveillance. Eine Übersicht zu Surveillance und Studien des RKI zur Lagebewertung ist im Epidemiologischen Bulletin 29/2022 erschienen, eine Liste der wissenschaftlichen Publikationen ist hier abrufbar.

    Die Daten wurden der (Fach-)Öffentlichkeit teils tagesaktuell und grafisch aufbereitet zur Verfügung gestellt, beispielsweise in einem interaktiven COVID-19-Dashboard, in dem u.a. Fallzahlen und 7-Tage-Inzidenzen bis auf Landkreisebene abgerufen werden konnten, in täglichen Situationsberichten, im Pandemieradar und – mit epidemiologischer Einordnung – in ausführlichen Tages- und Wochenberichten.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Ende 2019 wurde eine Häufung atypischer Lungenentzündungen in Wuhan, China, bekannt. Bald danach wurde ein neuartiges Virus als Ursache gefunden, das später als SARS-CoV-2 bezeichnet wurde. Weil in der Bevölkerung weltweit keinerlei Immunität gegen SARS-CoV-2 bestand, konnte sich das hochansteckende Virus sehr rasch über den Erdball verbreiten und Erkrankungen – COVID-19 – verursachen, die in vielen Fällen einen schweren Krankheitsverlauf hatten oder sogar tödlich waren. Am 11. März 2020 hat die WHO das COVID-19-Geschehen zur Pandemie erklärt. 2023 ging die Pandemie allmählich in ein endemisches Geschehen über.

    In Deutschland wurden – wie in vielen anderen Ländern – frühzeitig Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen, da sich sonst innerhalb kürzester Zeit sehr viele Menschen angesteckt hätten. Ziel der Maßnahmen war es, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um die Zahl der Erkrankungen und damit auch ein großflächiges Auftreten von schweren Krankheits- und Todesfällen so weit wie möglich zu verhindern, um das Gesundheitssystem und andere kritische Infrastrukturen vor Überlastung zu schützen und Zeit zu gewinnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Bereits Ende 2020 waren Impfstoffe verfügbar, im Laufe des Jahres 2021 und 2022 fanden Massenimpfungen u.a. in Impfzentren statt. Ebenfalls seit Ende 2020 traten weltweit nach und nach neue Varianten von SARS-CoV-2 auf (u.a. Alpha, Delta, Omikron), die einen bereits vorhandenen Immunschutz teils umgehen konnten. Die COVID-19-Pandemie war in Deutschland von 2020 bis 2022 von heftigen Infektions- und Krankheitswellen geprägt. Im Verlauf entwickelte der Großteil der Menschen – durch Impfung und/oder Infektion – ein gewisses Maß an Immunität, sodass das pandemische Geschehen allmählich in ein endemisches Geschehen überging. In den drei Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 registrierte das RKI für Deutschland mehr als 37 Millionen labordiagnostisch bestätigte Infektionen, rund 161.500 Menschen wurden in Verbindung mit COVID-19 als verstorben übermittelt.

    SARS-CoV-2 wird, wie andere Atemwegserreger, weiterhin weltweit zirkulieren. Auch neue Varianten sind möglich. Die Entwicklung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens lässt sich generell nicht vorhersagen. Viele Fachleute gehen davon aus, dass sich die Auswirkungen – ähnlich wie nach den Influenzapandemien des 20. Jahrhunderts – perspektivisch im Laufe der kommenden Jahre weiter reduzieren werden.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • In den drei Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 sind rund 161.500 Menschen mit laborbestätigten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung mit COVID-19 gestorben. In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Im Zeitraum 2020-2021 wurde bei ca. 90% der übermittelten COVID-19-Todesfälle, bei denen Angaben dazu gemacht wurden, angegeben, dass die betroffene Person aufgrund von COVID-19 verstorben sei, im Jahr 2022 lag der Anteil bei 77%, im Jahr 2023 (Januar-April) bei 70%. Dies wird auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigten, dass in den ersten drei Pandemiewellen (bis Oktober 2021) 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben sind (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

    Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

    In Deutschland wurden bezogen auf die Gesamtbevölkerung weniger Todesfälle verzeichnet als in vielen anderen europäischen Ländern (siehe u.a. Dashboard der Johns Hopkins University, Todesfälle je Land pro 100.000 Einwohner).

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Die COVID-19-Impfung bietet auch Kindern und Jugendlichen einen guten Schutz vor einer schweren Erkrankung.

    Ergebnisse von Zulassungsstudien (bei <5-Jährigen) sowie von Beobachtungsstudien, die nach der Impfstoffzulassung durchgeführt wurden, zeigen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung gegenüber schweren COVID-19-Verläufen (d.h. COVID-19-bedingte Hospitalisierung oder Todesfälle) bereits nach einer vollständigen Grundimmunisierung hoch ist (2 bzw. 3 Impfstoffdosen je nach verwendetem Impfstoff). Durch Auffrischimpfungen kann der Impfschutz weiter erhöht werden.

    Im Unterschied dazu, vermittelt die COVID-19-Impfung nur einen moderaten Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen. Dieser Impfschutz nimmt nach wenigen Wochen bis Monaten jedoch deutlich ab.

    Die STIKO empfiehlt eine Basisimmunität und weitere Auffrischimpfungen nur für Kinder und Jugendliche mit Grundkrankheiten, die das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe erhöhen. Für die Auffrischimpfungen bei Kindern und Jugendlichen mit Grundkrankheiten sollen gemäß STIKO-Empfehlung präferenziell Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

    Für gesunde Kinder ist laut STIKO aufgrund des sehr geringen Risikos für schwere Verläufe keine Impfung notwendig (Details siehe " Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?").

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Ja. Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer sog. Totimpfstoffe kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

    Die Influenza-Impfung sollte wie üblich im Spätherbst (Mitte Oktober bis Mitte Dezember) verabreicht werden. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich.

    Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inkl. Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Influenza für Patient:innen mit einer immun-suppressiven Therapie. Dazu gehören auch Patient:innen mit Autoimmunerkrankungen (z.B. Multipler Sklerose, systemischer Lupus erythematodes, rheumatoide Arthritis). Viele solcher Autoimmunerkrankungen verlaufen in Krankheitsschüben. In zahlreichen Studien wurde kein Zusammenhang zwischen dem Verabreichen von Impfstoffen gegen saisonale Influenza-Viren und dem Auftreten von Krankheitsschüben gefunden [1-3]. Es kann trotzdem nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Impfung als unspezifischer Trigger einen Krankheitsschub auslöst. Eine Infektion mit dem Influenza-(Wild-)Virus kann ebenfalls einen Erkrankungsschub auslösen, wobei angenommen wird, dass dies nicht nur wesentlich häufiger vorkommt, sondern auch die Influenza in diesen Fällen schwerwiegender verläuft als es nach einer Impfung der Fall wäre.

    Aufgrund eingesetzter Immunsuppressiva kann zudem die Immunantwort auf die Impfung eingeschränkt sein. Eine Impfung sollte vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin mit den Patient:innen individuell besprochen und zu einem optimierten Zeitpunkt hinsichtlich des aktuellen Saisonverlaufs und der immunsuppressiven Medikation verabreicht werden, z.B. zum Zeitpunkt der geringsten Immunsuppression.


    Literatur:

    [1] Mailand MT, Frederiksen JL. Vaccines and multiple sclerosis: a systematic review. J Neurol. 2017;264(6):1035-50.

    [2] Holvast A, Huckriede A, Wilschut J, Horst G, De Vries JJ, Benne CA, et al. Safety and efficacy of influenza vaccination in systemic lupus erythematosus patients with quiescent disease. Ann Rheum Dis. 2006;65(7):913-8.

    [3] Chalmers A, Scheifele D, Patterson C, et al. Immunization of patients with rheumatoid arthritis against influenza a study of vaccine safety and immunogenicity. J Rheumatol 1994; 21:1203–6

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema
  • In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sollte das Impfangebot alle von der STIKO empfohlenen Impfungen beinhalten. Durch die lokalen Gesundheitsbehörden kann erwogen werden, über die STIKO-Empfehlungen hinausgehend allen Bewohner:innen – Erwachsenen und Kindern – eine Impfung gegen saisonale Influenza anzubieten, nicht nur Risikogruppen.

    Zum einen erscheint die Identifizierung von Risikogruppen aufgrund von Sprachbarrieren schwierig; zum anderen besteht in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende durch das enge Zusammenleben ein im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung erhöhtes Risiko für Influenza-Ausbrüche, die dann nur schwer kontrolliert werden können.

    Entsprechend den STIKO-Empfehlungen können Kinder und Jugendliche im Alter ab 6 Monaten gegen Influenza geimpft werden. Für Säuglinge und Kleinkinder zwischen 6 Monaten und 2 Jahren sowie für Erwachsene (inklusive Schwangere) sind lediglich Totimpfstoffe zugelassen. Kinder ab 2 bis einschließlich 17 Jahren können alternativ mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (als Nasenspray) geimpft werden, sofern keine Kontraindikation besteht (siehe Fachinformation, siehe auch " Was ist bei der Influenza-Impfung bei Kindern zu beachten?" und " Was ist bei dem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) zu beachten?").

    Stand:  18.09.2023

    Weitere FAQs zum Thema