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  • Eine Bestimmung des Serostatus vor möglicher Impfung ist zum jetzigen Zeitpunkt von der STIKO nicht empfohlen.

    Die meisten Testverfahren zum Nachweis von Antikörpern gegen das Dengue-Virus (DENV) wurden entwickelt und validiert, um akute oder kürzlich durchgemachte Infektionen zu diagnostizieren. Die serologische Diagnostik einer länger zurückliegenden DENV-Infektion zur Bestimmung des Serostatus ist hingegen schwieriger.

    Dies liegt hauptsächlich an der serologischen Kreuzreaktivität zwischen verschiedenen Orthoflaviviren (z.B. Gelbfieber-Virus, Japanisches-Enzephalitis-Virus, Tick-borne-encephalitis-Virus), die zu einem falsch-positiven Testergebnis führen kann.

    Zudem sind ausreichend sensitive und spezifische serologische Tests in der Routinediagnostik in nicht Dengue-endemischen Ländern nicht überall verfügbar. Serologische DENV-Tests mit einer höheren Spezifität, wie z.B. die Virusneutralisationstests oder Multiplextests, sind zwar etabliert, aber nicht für die Routinediagnostik breit verfügbar.

    Das bedeutet, dass insbesondere bei Personen aus nicht-endemischen Ländern ein positiver DENV-Antikörper-Nachweis nicht mit Sicherheit auf eine DENV-Infektion zurückzuführen ist, sondern möglicherweise auf eine andere durchgemachte Orthoflavivirus-Infektion (z.B. FSME) hinweisen könnte. Auch ein negativer DENV-Antikörpertest ist kein sicherer Nachweis dafür, dass bisher keine DENV-Infektion erfolgt ist. Dafür müssten sowohl Grenzwerte für DENV-Antikörperkonzentrationen bekannt sein, bei denen kein erhöhtes Risiko für ein Antibody dependent enhancement (ADE) besteht, als auch Testverfahren verfügbar sein, für die eine ausreichend hohe Sensitivität nachgewiesen wurde.

    Stand:  30.11.2023

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  • In einer klinischen Studie zum Lebendimpfstoff Qdenga wurde das Auftreten einer sogenannten Impfvirämie nach Impfung mit Qdenga beobachtet. Dabei handelte es sich um den Nachweis von viraler RNA bei geimpften Personen. Die Impfvirämie ging in der Studie mit leichten bis mittelschweren Symptomen einher, wie Kopf-, Gelenk- oder Gliederschmerzen, Fieber und Hautausschlag, die jeweils 7-14 Tage nach einer Impfung mit Qdenga auftraten, meist nach Gabe der ersten Impfstoffdosis. Studienteilnehmende, die zuvor keine Dengue-Virus (DENV)-Infektion hatten, waren deutlich häufiger betroffen als Personen, die in der Vergangenheit eine DENV-Infektion durchgemacht hatten (49% vs. 16%) [1]. Das Auftreten von Dengue-ähnlichen Symptomen nach Impfung (ggf. auch in Kombination mit positiven Ergebnissen bei der Laboruntersuchung) kann als „Impf-Dengue“ bezeichnet werden.

    Da der Impfstoff Qdenga das NS-1-Antigen enthält, das auch das Zielantigen des gebräuchlichen Antigentests gegen Dengue ist, können bei geimpften Personen in den ersten Wochen nach Impfung die laborchemischen Untersuchungen daher positive Ergebnisse aufweisen (sowohl Nachweis von DENV-spezifischen IgG- und IgM-Antikörpern als auch positiver DENV-Antigentest auf NS-1-Antigen). Insbesondere wenn dann zusätzlich die oben genannten Symptome nach Impfung auftreten, ist eine Abgrenzung von „Impf-Dengue“ zu einer Dengue-Wildvirusinfektion schwierig.

    Sofern mit großer Wahrscheinlichkeit die vorliegenden Symptome auf “Impf-Dengue“ zurückzuführen sind (Auftreten der Symptome 7-14 Tage nach Impfung, Wildvirus-Infektion unwahrscheinlich aufgrund fehlender Exposition gegenüber DENV), ist diese Symptomen- und Laborkonstellation nicht als Dengue zu werten. Eine Fallmeldung an das zuständige Gesundheitsamt ist im Falle von „Impf-Dengue“ nicht notwendig.

    Unabhängig davon ist gemäß § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.

    [1] Sirivichayakul C, Barranco-Santana EA, Esquilin-Rivera IDS, Oh HML, Raanan M, Sariol CA, et al. Safety and Immunogenicity of a Tetravalent Dengue Vaccine Candidate in Healthy Children and Adults in Dengue-Endemic Regions: A Randomized, Placebo-Controlled Phase 2 Study. Journal of Infectious Diseases. 2016;213(10):1562-72

    Stand:  30.11.2023

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  • Die STIKO empfiehlt den Impfstoff Qdenga für Personen ≥ 4 Jahren, die in der Vergangenheit eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben:

    • als Reiseimpfung vor Reisen in Dengue-Endemiegebiete mit erhöhtem Expositionsrisiko (z.B. längerer Aufenthalt, aktuelles Ausbruchsgeschehen) (Endemiegebiete siehe https://www.cdc.gov/dengue/areaswithrisk/around-the-world.html).
    • als beruflich indizierte Impfung bei gezielten Tätigkeiten mit Dengue-Viren (z.B. in Forschungseinrichtungen und Laboratorien) außerhalb von Endemiegebieten.

    Die Datenlage für Personen, die in der Vergangenheit keine Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben („Dengue-Naive“), ist gegenwärtig sehr limitiert (siehe FAQ Wie wirksam und sicher ist der Qdenga Impfstoff?“). Daher gibt die STIKO derzeit keine allgemeine Impfempfehlung für Dengue-naive Personen.

    Wenn nach eingehender ärztlicher Beratung bei Dengue-naiven Personen eine Impfung entsprechend der Zulassung individuell erwogen wird, sollte die zu impfende Person darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko einer Infektionsverstärkung bei nachfolgender Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Sollte dennoch die Impfung erfolgen, ist vor Ausreise eine vollständige Impfserie durchzuführen (d. h. 2 Impfstoffdosen im Mindestabstand von 3 Monaten).

    Stand:  30.11.2023

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  • Das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut hat etablierte Testverfahren, mit denen Influenzaviren zuverlässig und innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Probe mit einem so genannten Real-Time-PCR-Verfahren nachgewiesen werden können. Ob es sich bei einem nicht als humanes saisonales Influenza A-Virus subtypisierbares Virus um ein aviäres oder porcines Virus handelt, wird ebenfalls im NRZ für Influenzaviren überprüft. Als Material zur Testung eignet sich, wie sonst bei Influenza-Erkrankungen auch, ein Rachen- oder Nasenabstrich. Ärzte, die einen Verdacht auf eine zoonotische Influenzainfektion bei einem Menschen haben, müssen diesen dem örtlichen Gesundheitsamt melden (siehe §6 Abs. 1, Buchstabe s Infektionsschutzgesetz). Für zoonotische Erkrankungen mit besonderer Bedeutung (größere Anzahl humaner Fälle) hat das Robert Koch-Institut darüber hinaus Empfehlungen für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf zoonotische Influenza herausgegeben, z.B. für Influenza A(H5N1).
    Informationen zu Krankheitsbild, Hygienemaßnahmen, Diagnostik und Meldepflicht sind im RKI-Ratgeber für Ärzte zu Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren zusammengefasst.

    Stand:  06.11.2023

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  • Das Influenza A(H1N1)-Virus, das 2009 eine Pandemie ausgelöst hat, enthält genetische Abschnitte von aviären, porcinen und humanen Influenzaviren. Vor 2009 zirkulierten unter Schweinen in den USA ähnliche A(H1N1)-Viren, die damals aber nur einzelne Menschen infiziert und sich nur in Ausnahmefällen von Mensch zu Mensch übertragen hatten. Das pandemische A(H1N1)-Virus, das im April 2009 erstmals nachgewiesen wurde – Influenza A(H1N1)pdm09 – enthält zusätzlich noch zwei Gene von Influenzaviren, die man aus Schweinen in Europa und Asien kennt, und die ursprünglich ebenfalls von Vögeln stammen. Dieses neue Grippevirus wurde umgangssprachlich „Schweinegrippe“ genannt, es handelt sich aber um ein humanes Influenza-Virus. Während der Pandemie wurden durch Menschen weltweit aber auch Schweinebestände mit dem Virus infiziert, woraufhin weitere Reassortanten entstanden sind, die sich in den Schweinepopulationen zum Teil weiterverbreiteten.

    Stand:  06.11.2023

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  • „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln. Vogelinfluenzaviren oder aviäre Influenzaviren werden in der Tiermedizin in so genannte niedrigpathogene (wenig krankmachende) und hochpathogene (sehr stark krankmachende) Influenzaviren – immer bezogen auf das krankmachende Potential für Geflügel – unterteilt. Hochpathogene aviäre Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 können bei Nutzgeflügel, insbesondere bei Hühnern und Puten (Hühnerartige), zu schweren Schäden in den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit stirbt. Daher kommt auch der Begriff „Geflügelpest“, die also eine besonders schwere Form der Vogelgrippe meint. In der Umgangssprache werden die Begriffe Geflügelpest und Vogelgrippe jedoch häufig synonym verwendet.

    Bei Vögeln vorkommende Influenza-A-Viren können auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Übertragung von Vogelinfluenzaviren vom Tier auf den Menschen ist nicht sehr effektiv, das heißt, sie sind für den Menschen nicht sehr infektiös. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann es auch zu schweren Erkrankungen führen (siehe "RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe)").

    Stand:  06.11.2023

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  • Akute Atemwegsinfektionen werden oft durch unterschiedliche Viren ausgelöst, die anfänglich ähnliche Symptome hervorrufen, aber sehr unterschiedlich verlaufen können.

    Erkältungen, also in der Regel mild verlaufende Atemwegsinfektionen, werden von mehr als 30 verschiedenen Erregern (z.B. Rhino- und humane saisonale Coronaviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) oder Parainfluenzaviren) hervorgerufen. Zu den Symptomen zählen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, seltener auch erhöhte Temperatur oder Fieber. Die Symptome sind Ausdruck der Infektion und damit Reizung oder Schädigung der Atemwegsschleimhäute durch die Viren und der einsetzenden Immunabwehr des Körpers. Sie sind daher nicht sehr spezifisch für bestimmte Atemwegsviren. In Einzelfällen, etwa bei immunsupprimierten Menschen und Kleinkindern, kann jedoch auch eine Infektion mit "Erkältungsviren" zu schweren Komplikationen führen. Gegen die meisten als Erkältungsviren zusammengefassten Erreger gibt es keine Impfung; seit 2023 ist eine Impfung gegen RSV für ältere Menschen zugelassen (siehe FAQ zur RSV-Impfung), seit 2024 wird Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe empfohlen (siehe FAQ zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säugllingen). Eine Erkältung wird oft als "grippaler Infekt" bezeichnet, hat mit der echten Grippe (Influenza) jedoch nichts zu tun.

    Eine Influenza-Erkrankung (Grippe) wird durch Influenzaviren ausgelöst. Sie kann ganz typisch beginnen mit plötzlich einsetzendem Fieber und deutlichem Krank­heits­ge­fühl, verbunden mit Muskel- und/oder Kopf­schmer­zen und nachfolgendem, trockenen Husten. Sie kann aber auch weniger typisch und ohne Fieber verlaufen und ist dann nicht unterscheidbar vom Krankheitsbild der oben beschriebenen Erkältungsviren. Jedoch kann vor allem bei älteren, chronisch kranken oder immunsupprimierten Menschen ein scheinbar milder Beginn trotzdem später zu Komplikationen wie beispielsweise einer Lungenentzündung führen und auch tödlich verlaufen. Starke Symptome wie hohes Fieber und schweres Krankheitsgefühl zu Beginn der Erkrankung sind Reaktionen eines aktiven Immunsystems auf die Infektion, sie sind keine guten Hinweise, ob sich die Krankheit im weiteren Verlauf verschlimmert oder nicht oder das Risiko für nachfolgende Komplikationen erhöht ist. Gegen die Grippe kann man sich impfen lassen (siehe FAQ zur Grippeschutzimpfung). Im Erkrankungsfall stehen spezifische antivirale Arzneimittel für die Therapie zur Verfügung.

    Bei COVID-19 können wie bei der Grippe anfänglich unterschiedliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auftreten, die Erkrankungen können ebenfalls unterschiedlich schwer verlaufen. Insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu sehr schweren Verläufen führen. Bei Menschen jeden Alters sind nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 auch Langzeitfolgen ("Long COVID") möglich. Impfstoffe (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung) und antivirale Therapien gegen SARS-CoV-2 sind verfügbar.

    Es ist nicht möglich, Influenza, COVID-19 und eine Erkältung nur anhand der Symptome zu unterscheiden. Für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe wird bei akuter Atemwegssymptomatik daher eine Labordiagnostik für SARS-CoV-2 und Influenzaviren empfohlen. Für Ärztinnen und Ärzte ist es auch wichtig zu wissen, welche Viren gerade in der Bevölkerung zirkulieren. Mitten in einer Grippewelle, wenn große Teile der Bevölkerung gleichzeitig erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient an Grippe erkrankt ist, auch bei milder Symptomatik hoch. Das Gleiche gilt auch für COVID-19, wenn in der Bevölkerung viel SARS-CoV-2 zirkuliert. Informationen zu zirkulierenden Atemwegsviren sind auf den Internetseiten des RKI abrufbar und eine Einordnung und Bewertung wird ganzjährig im ARE-Wochenbericht des RKI publiziert. Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

    Stand:  22.10.2023

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  • Zu den zeitlichen Mindestabständen zwischen zwei Impfungen sowie zur Möglichkeit der Koadministration von Impfstoffen sind die Fachinformationen zu beachten.

    Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen der Pneumokokken-Impfung und der Verabreichung anderer sog. Totimpfstoffe (z.B. gegen COVID-19 und/oder Influenza) kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. beim selben Termin, verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

    Studien zur Koadministration liegen für PCV20 jeweils mit Covid-19 und Influenza vor. Wirksamkeit und Sicherheit sind bei einer Koadministration verschiedener Totimpfstoffe im Allgemeinen mit der jeweils alleinigen Anwendung vergleichbar. Bei einer gleichzeitigen Gabe von Impfstoffen ist zu beachten, dass vorübergehende Impfreaktionen etwas häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über möglicherweise vermehrt auftretende Impfreaktionen ist besonders wichtig.

    Stand:  17.10.2023

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  • Die Genkonzentrationen werden zunächst mittels Zehnerlogarithmus transformiert. Die resultierenden Werte oder Aggregationen dieser Werte (z.B. wöchentliche Mittelwerte oder Mittelwerte über verschiedene Standorte) werden mittels einer lokal gewichteten Regression (LOESS-Methode) geglättet. Konfidenzintervalle für die geglätteten Werte werden punktweise basierend auf dem entsprechenden Quantil der t-Verteilung berechnet. Für die Berechnung von Trends werden die geglätteten Werte zurück auf die Originalskala transformiert und der prozentuale Unterschied zur Vorwoche berechnet. Das LOESS-Verfahren verwendet eine lokal gewichtete Regressionsfunktion, sodass in die Vorhersage einer Viruslast auf der LOESS-Kurve ein bestimmter Anteil aller beobachteter Viruslasten um den Messwert herum einbezogen wird, wobei der Einfluss mit der Entfernung zum Zeitpunkt der vorherzusagenden Viruslast abnimmt. Die Kurve, auf der die vorhergesagten Viruslasten liegen, werden für jede Analyse (auf Standort-Ebene oder aggregierter Ebene) einzeln geschätzt. Der Anteil an einzubeziehenden Viruslasten wird für jeden Standort mit Hilfe des Akaike-Kriteriums mit Korrekturfaktor (AICc) festgelegt, welches die Vorhersagegüte der Kurve optimiert. Daraus ergeben sich eine glatte Kurve und für jeden Zeitpunkt (auch zwischen den Messzeitpunkten) eine vorhergesagte Viruslast. Da zur beschriebenen Schätzung der LOESS-Kurve alle Messzeitpunkte berücksichtigt werden, kann es vorkommen, dass neu dazugekommene Werte die LOESS-Kurven der vergangenen Wochen im Nachhinein verändern.

    Stand:  12.10.2023

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  • Sollte es in Unterkünften zu Ausbrüchen kommen, ist das Ziel, die Infektionsgefahr für weitere Personen in der Unterkunft und die Allgemeinbevölkerung schnell zu ermitteln, die Infektionsquelle zu identifizieren und abzustellen sowie durch gezielte Kontrollmaßnahmen oder Anpassungen von Hygienemaßnahmen Folgefälle und ähnliche Ausbrüche in der Zukunft zu verhindern. Das RKI gibt allgemeine Empfehlungen zum Management von Aus­brüchen in Gemein­schafts­unter­künften für Geflüchtete [PDF, 423KB, Datei ist nicht barrierefrei].

    Stand:  06.10.2023

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