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Der Herpes-Zoster-Totimpfstoff ist für die Impfung von Personen ab dem Alter von 50 Jahren (bei einem erhöhten Risiko für einen HZ ab 18 Jahren) zugelassen. Eine immunsuppressive Behandlung kann das Risiko für einen HZ erhöhen.
Die Immunsuppression ist laut Fachinformation keine Kontraindikation für die Impfung mit dem Herpes-Zoster-Totimpfstoff. Während einer immunsuppressiven Therapie sollte dann geimpft werden, wenn die Erkrankung stabil ist und die Therapie, sofern planbar, so gering immunsuppressiv wie möglich ist. Während die Wirksamkeit unter immunsuppressiver Therapie eingeschränkt sein kann, gibt es keine Bedenken in Bezug auf die Impfstoffsicherheit.
In den Zulassungsstudien waren Personen, die aktuell eine niedrig-dosierte Glukokortikoidtherapie (< 10 mg/Tag Prednisolonäquivalent oder inhalative oder topische Kortikosteroide) erhielten, nicht ausgeschlossen worden. Auch bei Monotherapie mit den folgenden Arzneistoffen in niedriger Dosierung kann man von einer geringgradigen Immunsuppression bei Erwachsenen ausgehen: Methotrexat (≤ 20 mg/Wo), Azathioprin (≤ 3 mg/kg/Tag), 6-Mercaptopurin (≤ 1,5 mg/kg/Tag), Ciclosporin (≤ 2,5 mg/kg/Tag), Leflunomid (≤20 mg/Tag), Mycophenolatmofetil (≤2000 mg/Tag), Tofacitinib (≤ 5-10 mg/Tag). Personen, die diese Therapeutika bekommen, sollten dann geimpft werden, wenn die Aktivität der zugrundeliegenden Erkrankung möglichst gering ist. In dieser Phase ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes (unter den genannten Dosierungen) nicht wesentlich beeinflusst wird.
Vor einer geplanten immunsuppressiven Therapie oder Organtransplantation sollten serologische Testungen durchgeführt werden, um die Entscheidung treffen zu können, ob vorher gegen Windpocken (bei seronegativen Personen) oder gegen Herpes Zoster (bei seropositiven Personen) geimpft werden soll. Ist eine Therapie mit ausgeprägterem immunsuppressivem Effekt geplant, sollte die HZ-Impfung möglichst mindestens 2, besser 4 Wochen vor Beginn der Therapie abgeschlossen sein, um einen optimalen Impferfolg zu erzielen.
Stand: 26.01.2024
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Nur wenige Impfstoffe werden unter Verwendung von Hühnerembryonen produziert (z.B. Gelbfieber- oder entsprechende Influenza-Impfstoffe). Personen, die nach dem Genuss von Hühnereiweiß innerhalb kurzer Zeit mit anaphylaktischen Symptomen (z.B. Angioödem, Atembeschwerden oder Kreislaufkollaps) reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen geimpft werden, die in bebrüteten Hühnereiern gezüchtet wurden.
Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden (z.B. Masern-Mumps-Röteln- oder FSME-Impfstoffe), enthalten allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß wird in entsprechenden nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen nicht mehr als Kontraindikation genannt. Grundsätzlich sollten Impfungen in einem medizinischen Umfeld erfolgen, in dem eine klinische Überwachung nach der Impfung und ggf. die Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion durchgeführt werden können.
Stand: 25.01.2024
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MMR-Impfstoffe werden auf sogenannten Hühnerfibroblasten gezüchtet. Der Impfstoff selbst enthält kaum oder gar keine nachweisbaren Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß wird in entsprechenden nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen nicht mehr als Kontraindikation genannt. Das Risiko für anaphylaktische Reaktionen nach MMR-Impfung bei Personen mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie ist nicht höher als das allgemeine Risiko für eine anaphylaktische Reaktion.
Internationale Studien haben gezeigt, dass Kinder mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie problemlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können.
Stand: 25.01.2024
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Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Ausnahme: postexpositionelle Impfung) stellen eine Kontraindikation für Impfungen dar. Die Impfung sollte erst nach der Genesung durchgeführt werden.
Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung müssen in Abhängigkeit von der Ausprägung keine absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff sein. Ggf. kann mit besonderer Vorsicht geimpft werden, z.B. im teilstationären Setting oder mit einer Nachbeobachtungszeit von 30 Minuten in der Praxis.
Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können Impfhindernisse darstellen. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß (siehe " Kann bei bestehender Hühnereiweißallergie geimpft werden?"). Personen, die eine anaphylaktische Reaktion nach einer Impfung hatten, sollten eine allergologische Abklärung anstreben, um den ursächlichen Bestandteil des Impfstoffs zu identifizieren und zukünftig meiden zu können. Impfstoffe, die eine anaphylaktische Reaktion ausgelöst haben, ohne dass das auslösende Agens identifiziert werden konnte, sind kontraindiziert. Für viele Impfstoffe sind inzwischen Alternativen ohne Allergene erhältlich, wie z.B. Hühnereiweiß-freie Präparate.
Während einer Schwangerschaft sind nur empfohlene und dringend indizierte Impfungen durchzuführen, viele Totimpfstoffe können aber problemlos ab dem 2. Trimenon gegeben werden (siehe " Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?"). Für die Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen stellt eine Schwangerschaft eine Kontraindikation dar.
Im Fall eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollten vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff die den Immundefekt behandelnden Ärztinnen oder Ärzte konsultiert werden (siehe Papiere Impfen bei Immundefizienz).
Stand: 25.01.2024
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Influenza-Impfstoffe werden üblicherweise unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt, so dass trotz sorgfältiger Aufreinigung Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sein können. In Deutschland ist auch ein in Zellkulturen hergestellter Influenza-Impfstoff verfügbar (Flucelvax Tetra), der für Allergiker mit einer Hühnereiweißallergie geeignet ist.
Personen, die nur mit leichten Symptomen auf den Konsum von Hühnereiweiß reagieren, können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden. Laut Empfehlung des CDC in den USA sind keine besonderen Überwachungsmaßnahmen erforderlich. Personen, die hingegen nach dem Genuss von Hühnereiweiß innerhalb kurzer Zeit mit anaphylaktischen Symptomen (z.B. Atembeschwerden oder Kreislaufkollaps) reagieren, sollten nicht mit einem Influenza-Impfstoff geimpft werden, der unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt wurde.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass klinisch schwerwiegende Allergien (z.B. Anaphylaxie) gegenüber Hühnereiweiß selten sind. Eine Vielzahl von klinischen Studien weisen sogar darauf hin, dass bei Personen mit Hühnereiweißallergie schwerwiegende allergische Reaktionen auf eine Influenza-Impfung nicht häufiger auftreten als bei Personen ohne Hühnereiweißallergie (1, 2).
Grundsätzlich sollten Impfungen in einem medizinischen Umfeld erfolgen, in dem eine klinische Überwachung nach der Impfung und ggf. die Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion durchgeführt werden kann.
[1] Kelso JM. Administering influenza vaccine to egg-allergic persons. Expert Rev Vaccines. 2014 Aug;13(8):1049-57.
[2] Turner PJ et al. Safety of live attenuated influenza vaccine in young people with egg allergy: multicentre prospective cohort study. BMJ. 2015 Dec 8;351:h6291.
Stand: 25.01.2024
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Insgesamt treten invasive Meningokokken-B (MenB) Erkrankungen sehr selten auf und sind in den letzten 20 Jahren deutlich und relativ stetig zurückgegangen. Das höchste MenB-Erkrankungsrisiko haben Säuglinge, gefolgt von Kleinkindern im Alter von 1-4 Jahren. Im Mittel erkrankten in den letzten 5 Jahren vor der COVID-19-Pandemie (2015-2019) jährlich etwa 3,5 von 100.000 Säuglingen. Bei den Kleinkindern im Alter von 1 bis 4 Jahren war es 1 von 100.000. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist die Neuerkrankungsrate viel geringer als bei den unter 5-Jährigen.
Die Erkrankung tritt sehr selten auf, aber der Krankheitsverlauf ist häufig schwerwiegend. Die allgemeine Sterblichkeit bei invasiven MenB-Erkrankungen liegt in Deutschland bei ca. 8%. Von 2015 bis 2019 wurden in Deutschland insgesamt 59 Todesfälle berichtet. Die meisten Todesfälle traten bei Säuglingen und Kleinkindern auf. Die Überlebenden leiden häufig an Langzeitfolgen (z.B. Hydrozephalus, Hörverlust, Epilepsie, chronisches Nierenversagen, Amputationen, psychische Störungen) und haben eine deutlich verminderte Lebensqualität.
Durch die Impfung soll die Zahl der invasiven MenB-Erkrankungen reduziert und mögliche Folgen schwerer Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern verhindert werden. Da das Erkrankungsrisiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist, ist die frühzeitige Impfung aller Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten wichtig (siehe " Wie oft sollten Säuglinge und Kleinkinder gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) geimpft werden?"). Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum fünften Geburtstag verabreicht werden.
Für Kinder ab fünf Jahren spricht die STIKO derzeit keine Standardimpfempfehlung aus, da die Neuerkrankungsrate der MenB-Erkrankungen bei 5- bis 14-Jährigen und bei 15- bis 19-Jährigen 14- bzw. 8-fach niedriger als bei Säuglingen ist. Dies schließt jedoch eine individuelle Entscheidung für die Impfung ab fünf Jahren nach ärztlicher Beratung entsprechend der Zulassung nicht aus.
Stand: 18.01.2024
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Invasive Meningokokken-Erkrankungen werden in den allermeisten Fällen durch Erreger der Serogruppen A, B, C, W, X und Y verursacht, in Deutschland derzeit fast ausschließlich durch B,C,W und Y.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero). Die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
Darüber hinaus wird allen Kindern zu Beginn des 2. Lebensjahres eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C (MenC) mit einem Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff empfohlen. Die MenC-Impfung soll bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Im Rahmen einer Indikationsimpfempfehlung der STIKO sollten Personen bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für Meningokokken-Erkrankungen (s.u.) mit einem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff sowie, wenn im Säuglings- bzw. Kleinkindalter noch nicht erfolgt, mit einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden. Zu diesen besonderen Risiken gehören z.B. angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z.B. Komplement-/Properdindefekte, Eculizumab-Therapie, Hypogammaglobulinämie, Asplenie).
Für gefährdetes Laborpersonal empfiehlt die STIKO eine Impfung mit dem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff sowie eine Impfung gegen MenB. Pilgerreisende oder Reisende in endemische/hyperendemische Länder mit engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sollten gegen Meningokokken ACWY geimpft werden. Katastrophenhelfer:innen und je nach Exposition auch Entwicklungshelfer:innen und medizinisches Personal sollten zusätzlich mit dem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden. Vor Langzeit-Aufenthalten sollten Kinder und Jugendliche sowie Personen in Studium und Ausbildung eine Impfung gegen Meningokokken ACWY und/oder gegen MenB entsprechend der Empfehlung der Zielländer erhalten.
Für Personal im Gesundheitswesen ist die Meningokokken-Impfung nicht routinemäßig empfohlen, da bei ihnen lediglich ein leicht erhöhtes Risiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung beobachtet wurde. Bei einer Exposition mit respiratorischen Sekreten betroffener Patienten – insbesondere durch Mund-zu-Mund-Beatmung oder wenn ohne Atemschutz intubiert oder tracheal abgesaugt wurde – sollte medizinisches Personal unabhängig von einer stattgehabten Impfung eine Chemoprophylaxe erhalten (siehe RKI-Ratgeber zu Meningokokken-Erkrankungen und siehe Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Stand: 18.01.2024
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Säuglinge sollen nach dem 2+1-Schema frühzeitig im Alter von 2, 4 und 12 Monaten mit dem Meningokokken-B-Impfstoff Bexsero geimpft werden. Eine Anpassung dieses Impfschemas für Frühgeborene ist nicht notwendig.
Nachholimpfungen werden für Kinder bis zum fünften Geburtstag empfohlen. Kinder im Alter von 12-23 Monate erhalten zwei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von 2 Monaten und eine dritte Dosis 12-23 Monate nach der zweiten Dosis. Kinder ab 24 Monaten erhalten nur zwei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von einem Monat.
Stand: 18.01.2024
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Die Meningokokken B (MenB)-Impfung mit Bexsero ist sehr wirksam und bietet einen guten individuellen Schutz. Aufgrund der Diversität der in Deutschland zirkulierenden MenB-Stämme und der eingeschränkten Stammabdeckung des Men-B-Impfstoffs können durch die Impfung nicht alle Men-B-Infektionen verhindert werden. Es ist also möglich, dass auch bei geimpften Kindern weiterhin invasive MenB-Erkrankungen auftreten, da der Impfstoff nicht alle in Deutschland zirkulierenden MenB-Stämme exakt abdeckt. In Deutschland wird jedoch nur von einem geringen Anteil (<20%) ausgegangen, der durch den Impfstoff nicht erfasst werden kann. Um frühzeitig gegen invasive MenB-Erkrankungen geschützt zu sein, ist die möglichst frühe und vollständige Impfung im Säuglingsalter wichtig.
Die MenB-Impfung schützt jedoch nicht vor der asymptomatischen Besiedlung des Nasen-Rachenraumes. Ein Populationseffekt, bei dem ungeimpfte Personen indirekt durch die Impfung anderer geschützt werden, kann daher nicht erzielt werden.
Zur Schutzdauer der Impfung liegen bisher keine Daten vor.
Stand: 18.01.2024
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Die MenB-Impfung mit Bexsero soll an einem Termin mit den anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen erfolgen, um einen möglichst frühen Immunschutz zu erreichen und die Anzahl der Impftermine zu verringern. Die MenB-Impfung oder andere Impfungen sollten nicht aufgeschoben werden. Die STIKO empfiehlt die Koadministration von bis zu drei Injektionsimpfstoffen: 1. und 2. Impfstoffdosis 4CMenB (Bexsero) in Kombination mit der Sechsfach-Impfung (DTaP-IPV-Hib-HepB), der Pneumokokken-Konjugatimpfung (PCV13 oder PCV15) und der Rotavirus-Schluckimpfung; 3. Impfstoffdosis 4CMenB (Bexsero) in Kombination mit der MenC-Konjugatimpfung (MCV). Dabei sollen die Impfungen wie üblich beidseits in den Oberschenkelmuskel gegeben werden. Der Abstand zwischen zwei Injektionen soll mindestens 2 cm betragen. Die Koadministration beeinträchtigt die Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe nicht. Jedoch kann die Impfreaktion in Form von Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle ausgeprägter sein.
Bexsero ist ein sehr reaktogener Impfstoff. Aufgrund der erhöhten Reaktogenität des MenB-Impfstoffes empfiehlt die STIKO bei Kindern unter zwei Jahren eine prophylaktische Paracetamol-Gabe, die zeitgleich mit der Impfung oder kurz danach erfolgen sollte. Die Paracetamol-Dosierung richtet sich nach Gewicht und Alter des Kindes. Unabhängig von der möglichen Fieberreaktion sollte die Paracetamol-Gabe über 24 Stunden weitergeführt werden. Die prophylaktische Paracetamol-Gabe schwächt die Immunantwort nicht. Weitere Empfehlungen und Hinweise zur prophylaktischen Gabe von Paracetamol stehen im Epid Bull 3/2024.
Stand: 18.01.2024
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