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Die Spezifität eines durch Western-Blot bestätigten positiven ELISA-Ergebnisses dürfte bei 100% liegen, sofern die Beurteilung des Western-Blots korrekt erfolgt. Neben der Interpretation des Western-Blot-Ergebnisses ist eine weitere Fehlerquelle die Probenverwechslung, welche beim Einsender und beim Labor erfolgen kann. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Probenverwechslung dürfte deutlich höher sein als die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitig falsch positiven Western-Blots und falsch positiven Elisa-Ergebnisses. Zur weiteren Erhöhung der Ergebnissicherheit sollte daher bei erstmals positivem HIV-Test aus einer zweiten Blutentnahme die Bestimmung wiederholt werden. Wenn so vorgegangen wird, sind falsch positive Ergebnisse nach menschlichem Ermessen auszuschließen.
Zur Sensitivität ist anzumerken, dass ein Elisa richtig positiv ausfallen kann, ohne dass im Western-Blot (bereits) alle für eine positive Befundung erforderlichen Banden nachweisbar sind. In einem solchen Falle ist das Western-Blot-Ergebnis in der Regel nicht eindeutig interpretierbar und das Untersuchungslabor würde eine erneute Untersuchung empfehlen.
Stand: 26.11.2013
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Allgemeines Informationsmaterial zu Übertragungswegen und Krankheitsverlauf können Sie über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. erhalten.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
50825 Köln
Fax: 0221 / 8992 300
E-Mail: poststelle[at]bioeg.de
Internet: www.bioeg.de
Persönliche anonyme Telefonberatung des BIÖG: 0221/ 89 20 31Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Postfach 610149
10921 Berlin
Fax: 030/ 6904 1300
Internet: www.aidshilfe.deStand: 26.11.2013
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Die Wirksamkeit, eine Masernerkrankung durch Impfung zu verhindern (Impfeffektivität), wurde vor kurzem in einer systematischen Übersichtsarbeit zusammengefasst (1). Unabhängig vom Impfalter (mindestens aber 9 Monate) und geographischer Region beträgt die Effektivität einer Masern-Impfstoffdosis im Durchschnitt 91%. Aus Europa wurden insgesamt 14 Studien in die Übersichtsarbeit eingeschlossen, wobei in den identifizierten Studien eine Spanne bezüglich der ermittelten Effektivität von 79% bis 99% zu finden ist. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde in dieser Übersichtsarbeit unter Berücksichtigung von Studien aus Europa je nach Studie mit 93 bzw. 99% angegeben (1).
Wenn alle Kinder nur einmal gegen Masern geimpft würden, könnten Masernausbrüche nicht verhindert werden, da hierzu mindestens 95% der Bevölkerung immun gegen die Masern sein müssen (2). Aus diesem Grund wird eine zweifache Impfung allgemein – auch von der WHO – empfohlen und weltweit in den meisten Ländern umgesetzt. Diese führte zur Elimination der Masern zum Beispiel auf dem nord- und südamerikanischen Kontinent sowie in einigen europäischen Ländern. Die zweite Impfung gegen Masern reduziert entscheidend den Anteil der Kinder, die nach der ersten Impfung empfänglich für die Masern geblieben sind (etwa 10% aller einmalig Geimpften).
Die Wirksamkeit, eine Mumpserkrankung zu verhindern, liegt für die einmalige Mumpsimpfung (Jeryl-Lynn-Stamm) bei Kindern und Jugendlichen bei 64-66% (3). Nach zweimaliger Impfung sind 83-88% der Geimpften wirksam geschützt. Für die Rötelnimpfung liegen nur wenige klinische Daten für die Effektivität der Impfung vor. Nach einer Impfung gegen Röteln weisen 95% der im Alter von ≥ 12 Monaten geimpften Kinder schützende Antikörper auf; nach zweimaliger Impfung sind es 99% (4). D.h. insbesondere für eine höhere Schutzrate gegen Mumps ist eine zweimalige MMR-Impfung erforderlich.
Eine Titerkontrolle nach der ersten MMR-Impfung ist möglich, ist jedoch nach STIKO-Empfehlungen nicht sinnvoll. Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden. Da aktuell kein monovalenter Mumpsimpfstoff verfügbar ist, soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen MMR verwendet werden. So müssten Titerkontrollen zu allen drei Komponenten durchgeführt werden, was auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn dieses routinemäßig bei allen Kindern erfolgt. Etwa 10% der Kinder müssten nach einer Titerkontrolle aufgrund einer unzureichenden Immunität allein gegen Masern eine weitere Impfung erhalten. Andere Kinder müssten eine weitere MMR-Impfung erhalten, wenn keine ausreichende Immunität gegen Mumps aufgebaut werden konnte. Dies würde ca. 35% der Kinder betreffen.Zudem sollte überlegt werden, dass es sich bei der venösen Blutentnahme, die für eine Titerkontrolle notwendig ist, um einen medizinischen Eingriff handelt. Eine Blutentnahme stellt für das Kind unter Umständen eine erhebliche Belastung dar. Auch hier können unerwünschte Wirkungen auftreten (z.B. Infektionen, Blutungen). Zudem stellt sich die Frage, in wie fern venöse Blutentnahmen bei allen einmalig gegen MMR geimpften Kindern, die nachfolgende Beurteilung der serologischen Befunde und die dann ggf. anfallenden Wiedervorstellungen von Kindern, die eine zweite MMR-Impfung benötigen, im Praxisalltag organisatorisch umsetzbar sind.
Die MMR-Impfung ist eine sichere Impfung. Unerwünschte Wirkungen treten insbesondere nach der zweiten Impfung nur sehr selten auf.
1) Uzicanin A, Zimmermann L: Field Effectiveness of Life Attenuated Measles-Containing Vaccines: A Review of Published Literature. JID 2011; 204: S133-S1482) Gay NJ: The theory of measles elimination: implications for the design of elimination strategies. JID 2004; 189 (Suppl 1): S27-S35
3) Demicheli V, Rivetti A, Debalini MG, Di Pietrantonj C: Vaccines for measles, mumps and rubella in children. Cochrane database of systematic reviews. 2012; 2:CD004407. Epub 2012/02/18
4)CDC: Prevention of measles, rubella, congenital rubella syndrome, and mumps, 2013. Summary recommendations of the ACIP. MMWR 2013; 62, No 4
Stand: 13.08.2013
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Eine Tdap-Kombinationsimpfung kann auch dann verabreicht werden, wenn eine vorangegangene Td-haltige Impfung weniger als 5 Jahre zurück liegt. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass impfbedingte Nebenwirkungen nicht signifikant häufiger auftreten, wenn der zeitliche Abstand zwischen einer Td-haltigen Impfung und einer Tdap-Impfung geringer als fünf Jahre ist. Weitere Informationen: Epidemiologisches Bulletin 33/2009, S. 340
Stand: 05.03.2013
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Bei fehlenden oder lückenhaften Impfdokumenten sowie bei Impfungen, die nicht im Impfausweis dokumentiert wurden, empfiehlt die STIKO für indizierte Impfungen diese durchzuführen zu lassen. Diese Empfehlung dient dazu, betroffene Personen möglichst sicher vor einer Infektion zu schützen.
Grundsätzlich gilt: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt (z.B. anti-HBs bei Risikopersonen); zum Nachweis vorausgegangener Impfungen sind serologische Kontrollen ungeeignet, da ein fehlender Titer nicht zwingend das Fehlen früherer Impfungen dokumentiert und ein vorhandener Titer nicht zwingend beweist, dass eine komplette Grundimmunisierung stattgefunden hat (z.B. im Falle von 1 oder 2 noch nicht so lange zurückliegenden Impfdosen). Daher hat die STIKO abgewogen, dass eine nicht auszuschließende mögliche „Überimpfung“ mit einem ggf. etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden kann, um einen zuverlässigen Impfschutz für Personen ohne Impfdokumentation zu gewährleisten. Dies dient auch der Rechtssicherheit des Arztes, der sich hinsichtlich der Beurteilung der Notwendigkeit einer Impfung zur Verhinderung schwerer Erkrankungen nicht allein auf eine mündliche Aussage des Patienten stützen kann (s. Quast, U. and Ley, S. (2005) Schwierige Impffragen - kompetent beantwortet. Kilian Verlag, Marburg.)
Stand: 14.12.2012
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Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere "Impfindikationen" möglich, auf die in den Empfehlungen der STIKO nicht eingegangen wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend sinnvoll sein können.
Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert auch eine fehlende STIKO Empfehlung den Arzt nicht an einer begründeten Impfung. Wenn die individuell gestellte Impfindikation jedoch nicht Bestandteil einer für Deutschland gültigen Zulassung und der Fachinformation des entsprechenden Impfstoffes ist, erfolgt die Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation. Das hat im Schadensfall Folgen für Haftung und Entschädigung und bedingt besondere Dokumentations- und Aufklärungspflichten des impfenden Arztes.
Versorgungsansprüche wegen eines Impfschadens gemäß § 60 IfSG werden nur bei den von den Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfohlenen Impfungen gewährt.
Stand: 14.12.2012
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Die Impfung in der Inkubationsphase einer impfpräventablen Krankheit gilt im Hinblick auf mögliche Impf- und Erkrankungskomplikationen als sicher. Negative Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf werden bei der Gabe von Impfstoffkomponenten und gleichzeitiger Ansteckung nicht beobachtet. Eine rechtzeitige postexpositionelle Impfung kann bei bestimmten Infektionen den Ausbruch der Erkrankung sogar verhindern oder abmildern. Postexpositionelle Impfungen können außerdem dazu genutzt werden, bestehende Impflücken zu schließen.
Stand: 14.12.2012
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Grundsätzlich kann man eine Tetanus-Schutzimpfung sowie die Gabe von Tetanusimmunglobulin in Abhängigkeit von der Schwere, dem Verschmutzungsgrad der Verletzung, den Durchblutungsverhältnissen und dem Alter des Verletzten um einige Stunden verschieben, wenn man aus den anamnestischen Angaben des Patienten glaubhaft entnehmen kann, dass er zumindest über eine Grundimmunisierung verfügt und den Impfnachweis nachreichen kann.
Dies dürfte bei der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen der Fall sein. Die Patienten sollten jedoch nachweisbar entsprechend aufgeklärt werden. Die Vorlage des Impfausweises sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen, denn nach diesem Zeitraum würde man entsprechend den gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei einer Person mit bisher nur zwei nachweisbaren Impfungen im Verletzungsfall eine kombinierte Schutzimpfung durchführen müssen. Wenn nur der Zeitpunkt der letzten Boosterung unklar ist, die Grundimmunisierung (mindestens drei Dosen) aber höchst wahrscheinlich durchgeführt wurde, so ist ggf. die Gabe einer Auffrischdosis mit dem Tetanus-Impfstoff (Td) die einfachste Verfahrensweise. Man muss bei Personen mit hohem Verletzungsrisiko jedoch damit rechnen, dass sie aufgrund von häufigen (unnötigen) Boosterungen im Abstand von weniger als fünf Jahren stärkere Lokalreaktionen entwickeln.
Wenn der Impfstatus völlig unklar und/oder eine Verständigung mit dem Patienten kaum möglich ist, so sollte wie bei einer ungeimpften Person verfahren werden.
Stand: 14.12.2012
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Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz in der Familie, der Wohngemeinschaft oder in Gemeinschaftseinrichtungen besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe mit Makroliden (s. Therapie). Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit Bordetellen besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z.B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden, befinden.
Stand: 14.12.2012
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Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden. Aus Befragungen und Studien ist bekannt, dass einer der Hauptgründe für niedrige Durchimpfungsraten diese auch von Ärzten häufig falsch verstandenen und unsachgemäß angewendeten Kontraindikationen sind. Es ist deshalb besonders in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinzuweisen, dass banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen, keine Kontraindikation gegen eine Impfung darstellen.
Weitere falsche Kontraindikationen sind z.B.:
- Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten,
- Krampfanfälle in der Familie,
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings (da fieberhafte Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen: z.B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung),
- Ekzem,
- Dermatosen,
- lokalisierte Hautinfektionen,
- Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten,
- Schwangerschaft der Mutter des Impflings,
- angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen,
- Neugeborenen-Ikterus,
- Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden,
- chronische Erkrankungen sowie
- nicht progrediente Erkrankungen des ZNS.
Indizierte Impfungen sollen insbesondere bei Personen mit chronischen Erkrankungen durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Erkrankungen sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.
Stand: 14.12.2012
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