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  • Ja, die Meldungen nach den §§ 6 und 7 IfSG an das Gesundheitsamt bzw. das RKI müssen zusätzlich erfolgen.

    Stand:  22.01.2014

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  • Über Änderungen im Meldeverfahren (z.B. Wechsel der Meldebögen) informieren wir Sie schriftlich. Aktuelle Informationen finden Sie stets auch auf dieser Webseite.

    Stand:  22.01.2014

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  • Gemäß § 22 Transfusionsgesetz sind alle Träger der Blutspendeeinrichtungen zur Meldung verpflichtet. Die Daten müssen nach den einzelnen Spendeeinrichtungen aufgeschlüsselt werden. Dies ist erforderlich, um eine regionale Zuordnung der Daten zu ermöglichen. Nur so ist eine Auswertung nach demografischen Aspekten und ein Vergleich mit anderen Meldedaten, z.B. nach IfSG, möglich.

    Stand:  22.01.2014

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  • Im Rahmen der Spenderfürsorge oder bei Rückverfolgungsverfahren ist es erforderlich abzuklären, ob eine Infektion bestätigt werden kann oder nicht. Ist diese Klärung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abgeschlossen, so melden Sie diesen Befund bitte nicht, da nur bestätigt positive Ergebnisse in die Meldung einfließen sollen. Wird anhand einer Nachuntersuchung die Infektion bestätigt, so ist eine entsprechende Nachmeldung zu dem betreffenden Quartal erforderlich. Der Quartalsbogen muss Ihrerseits bei einer Nachmeldung nicht korrigiert werden.

    Stand:  22.01.2014

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  • Wechselspender*innen aus anderen Blutspendediensten, die in Ihrer Spendeeinrichtung erstmalig untersucht werden, werden als Erstspender*innen oder Erstspendewillige eingeordnet.

    Stand:  22.01.2014

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  • In seinen Voten hat der Arbeitskreis Blut (AK Blut) festgelegt, welcher Befund als bestätigt positiv zu werten ist. Grundsätzlich gilt ein Infektionsbefund dann als bestätigt positiv, wenn ein initial reaktives Ergebnis im Screeningtest durch Nachtestung bzw. Poolauflösung bestätigt wurde (siehe aktuelles Look Back-Votum des AK Blut, V48 - https://edoc.rki.de/handle/176904/7789).

    Eine sehr frische Infektion mit HIV, HCV oder HBV, bei der nur ein positiver Genomnachweis erfolgt, sollte möglichst durch eine spätere Serokonversion oder durch einen wiederholt positiven Genomnachweis aus einer separat entnommenen Blutprobe bestätigt worden sein. Ein isoliert NAT-positiver Befund ist jedoch in jedem Fall zu melden, auch wenn die weitere Abklärung noch nicht erfolgte.

    Stand:  22.01.2014

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  • Über die Meldedaten wird in regelmäßigen Abständen ein Bericht erstellt, den Sie Publikationen und Berichte abrufen können. Hier finden Sie auch ergänzende Publikationen zum Themenkomplex. Die Erstellung des Berichts kann erst erfolgen, wenn die Meldungen vollständig sind; d.h. je eher Sie Ihre Meldung vollständig und korrekt an uns übermittelt haben, desto zeitnaher werden Sie über die Ergebnisse der Auswertung informiert.

    Stand:  22.01.2014

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  • Angaben zum möglichen Infektionsweg sind wichtig, um Risikofaktoren für den Erwerb von Infektionen zu identifizieren und ggf. die Spendeauswahlkriterien entsprechend anzupassen. Darüber hinaus können in gewissem Umfang durch die Untersuchung der Spender*innen auch Rückschlüsse auf die Infektionsepidemiologie in der Allgemeinbevölkerung gezogen werden und hieraus wichtige Erkenntnisse z.B. für Präventionsmaßnahmen gewonnen werden.

    Stand:  22.01.2014

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  • HIV kann, je nach Umgebungsbedingungen, auch außerhalb des Körpers seine Infektiosität noch tagelang behalten. Für die Frage der An­ste­ckung­smöglichkeiten ist dies im Alltag aber meist wenig relevant, da in der Regel keine geeignete Eintrittspforte für das Virus mehr besteht. Dies gilt auch für Blut oder Sperma an Gegenständen. Sobald potentiell infektiöse Kör­per­flüs­sig­keit­en angetrocknet sind, besteht in der Regel keine Möglichkeit einer In­fek­ti­onsübertragung mehr. Wenn Ejakulat allerdings in Scheide, Darm oder Mund aufgenommen wird, kann darin enthaltenes Virus natürlich eine In­fek­ti­on verursachen. Auch wenn angetrocknetes Blut wieder in Lösung gebracht wird (z.B. bei Wiederverwendung einer gebrauchten Spritze) und aktiv in den Körper eingebracht (z.B. injiziert) wird, besteht ein Infektionsrisiko. Der blosse Hautkontakt, auch der flüchtige Kontakt mit verletzter Haut, erlaubt kein Eindringen des Virus in den Körper. Die Botschaft, dass HIV außerhalb des Körpers schnell "abstirbt", ist also eine der Realität nicht ganz gerecht werdende Vereinfachung eines etwas komplizierteren Sachverhaltes, zumal Viren ja keine Lebewesen mit eigenem Stoffwechsel sind. Viren "sterben" daher nicht, sondern können höchstens inaktiviert werden bzw. ihre In­fek­ti­onsfähigkeit verlieren.

    Stand:  26.11.2013

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  • Zur Frage der Infektionswahrscheinlichkeit bei bestimmten Risikokontakten liegen Daten unterschiedlicher Qualität vor. Am schwierigsten einzuschätzen, obgleich am häufigsten, ist das Übertragungsrisiko bei sexueller Exposition. Extrapolationen von Infektionswahrscheinlichkeiten, die in Langzeitstudien bei diskordanten Paaren oder in Seroinzidenzstudien in den USA erhoben wer­den, können nicht ohne weiteres verallgemeinert oder auf deutsche Ver­hält­nisse übertragen werden. Bei der Abschätzung von Infektionsrisiken muss mit hoher inter- und intraindividueller Heterogenität von In­fek­ti­ons­wahr­schein­lich­keiten/Kontakt gerechnet werden, da die Infektiosität HIV-positiver Personen durch Faktoren wie begleitende virale und bakterielle STDs, aber vermutlich auch durch antiretrovirale Therapien verändert werden und auch die Sus­zep­ti­bi­li­tät des exponierten Partners eine erhebliche Bandbreite aufweisen kann. Unterschiede bei den Faktoren, die die Übertragungswahrscheinlichkeit be­ein­flussen, spielen für die Dynamik der HIV-Epidemie eine größere Rolle als Unterschiede im Sexualverhalten.

    Orale Übertragung von HIV

    Die Übertragung von HIV durch orale Aufnahme virushaltiger Kör­per­flüs­sig­keiten (Muttermilch, Samenflüssigkeit) ist möglich, während ansonsten orale Kontakte (Küssen, Beißen, Zahnbehandlungen) oder Aerosole (Husten) kein erkennbares Übertragungsrisiko darstellen. Dieses Phänomen wird auf vi­rus­in­aktivierende Eigenschaften des Speichels, insbesondere seine Hypo­to­ni­zi­tät zurückgeführt.

    Die Hypotonizität ist besonders effektiv bei der Verhinderung einer zell­ge­bund­enen Virusübertragung (10.000-fache Hemmung infizierter Zellen in vitro) und zeigt nur wenig Effekte auf zellfreies Virus (3-5-fache Hemmung in vitro). Der hypotone Speichel, der zur Lyse von Zellen führt, kann jedoch durch isotone Flüssigkeiten wie Muttermilch und Samenflüssigkeit weitgehend neutralisiert werden. Dazu sind bereits relativ kleine Flüssigkeitsmengen (ca. 0,5 ml oder mehr) ausreichend. Auch eine Blutung in den Mund, bei der entsprechende Mengen Blut dem Speichel beigemischt werden, könnte so die über­tra­gungs­hemmenden Eigenschaften des Speichels neutralisieren. Bei einer diffusen Blutung in den Mund dürfte jedoch die hemmende Wirkung von Speichel auf Grund der besseren Durchmischung von Blut und Speichel größer sein als bei der oralen Aufnahme von Sperma oder Muttermilch.

    Durch die Spülung mit hypotonem Speichel unterscheiden sich die oralen Schleimhäute deutlich von den genitalen Schleimhäuten und der Rek­tum­schleim­haut. Dass orale Kontakte epidemiologisch eine so geringe Rolle für die Ausbreitung von HIV spielen ist damit ein indirekter Hinweis auf eine grössere Bedeutung der zellgebundenen Virusübertragung verglichen mit der Übertragung durch zellfreies Virus. Für die Prävention ist wichtig, dass der Schutz durch die Hypotonizität des Speichels durch Aufnahme virushaltiger isotoner Flüssigkeiten ausgehebelt werden kann.

    Baron S, Poast J, Richardson CJ, Nguyen D, Cloyd M (2000): Oral transmission of human immunodeficiency virus by infected seminal fluid and milk: a novel mechanism. JID 181: 498-504

    Weitere Informationen

    Risiken und Wege der HIV-Übertragung (Bundesgesundheitsblatt 43/2000)

    Zunahme von sexuellem Risikoverhalten und sexuell übertragbaren Infektionen bei homosexuellen Männern (Bundesgesundheitsblatt 45/2002)

    Stand:  26.11.2013

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